Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes an den Hauptausschuss. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2969
Auf Antrag aller Fraktionen wurde diese Verordnung vorab federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung, den Ausschuss für Sport sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe überwiesen. Ich darf hierzu ihre Zustimmung feststellen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Erlaubnis des Präsidenten beginne ich mit einem Zitat des Finanzsenators Kollatz aus „rbb24“ vom 14. Mai 2020. Herr Kollatz sagt dort:
Wir rechnen mal damit, dass es im Jahr 2020 3 Milliarden Euro Steuerausfälle gibt, und über den Finanzplanungszeitraum insgesamt 8 Milliar- den.
Insgesamt geht Herr Kollatz sogar davon aus, dass Berlin die Folgen der derzeitigen Situation mindestens zehn Jahre begleiten werden, heißt es dort weiter, also bis ins Jahr 2030.
Ich halte fest: 3 Milliarden Euro Steuerausfall allein in diesem Jahr und bis 2023 ein Gesamtsteuerausfall von 8 Milliarden Euro, dazu eine Neuverschuldung von 6 Milliarden Euro. Finanzsenator Kollatz spricht von – ich zitiere noch mal – „gigantischen Summen“. Diese könne man nicht mit Neuverschuldung in riesigem
In diesem Neuverschuldungskrisenbewältigungsmodus soll nun bis zum Jahr 2035 die gesamte BVG-Busflotte durch Elektrobusse ersetzt werden, für die knackige Summe von rund 3 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro Mehrkosten gegenüber Dieselbussen wohlgemerkt;
Mehrkosten, weil diese Busse doppelt so teuer sind wie Diesel, Mehrkosten für Ladeinfrastruktur und Mehrkosten für zusätzliches Fahrpersonal. Im Zuge der letzten Haushaltsberatungen hatten wir diese Ausgaben schon ganz besonders stark kritisiert.
Ich wiederhole: 3 Milliarden Euro Steuerausfall haben wir in Berlin allein bis 2020, 8 Milliarden Gesamtsteuerausfall werden wir bis 2023 höchstwahrscheinlich haben, und trotzdem soll für 3 Milliarden Euro Mehrkosten eine Elektrobusflotte angeschafft werden.
Ist das der Krisenbewältigungsmodus, von dem Herr Kollatz spricht? Ein Krisenbewältigungsmodus, in dem auch auf die Rücklagen der Bezirke zugegriffen werden wird. Ist das das Verständnis von Verantwortlichkeit, das die Regierenden von Berlin gegenüber ihren Bürgern und Wählern haben? Sie wollen tatsächlich ein absolutes Luxusprojekt um jeden Preis umsetzen und gleichzeitig zusehen, wie ganze Schulen weiter verrotten und die gesamte städtische Infrastruktur weiter verfällt? Haben Sie dabei nicht auch ein sehr ungutes Gefühl?
Sind Sie nicht auch der Meinung, es wäre an der Zeit, diesen Einkaufsexzess sofort zu stoppen, Frau Günther? Mal ganz unabhängig davon, dass bis zum Jahr 2035, wenn die letzten dieser Busse in Betrieb gehen, diese Akkutechnologie, die nichts anderes als eine reine Übergangstechnologie ist, schon längst überholt sein dürfte.
Was treibt Sie an, an diesem Wahnsinn festzuhalten, Frau Günther? An anderer Stelle, Frau Günther, nämlich beim Weiterbau der U 7 zum BER verweisen Sie im Ausschuss darauf, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut abgewogen sein will. Trifft das hier bei diesen Bussen nicht zu? Und der Bürgermeister, der leider jetzt abwesend ist, und auch Sie, Herr Finanzsenator – bereiten Ihnen diese gewaltigen Summen zum Ankauf dieser unsinnigen, völlig überteuerten Busse keine Bauchschmerzen?
Ist Herr Müller überhaupt noch der Regierende Bürgermeister, oder nur noch der resignierende Bürgermeister?
Oder der ignorierende Bürgermeister? Oder haben Sie vielleicht schon die gesamte Flotte von rund 1 500 Bus
sen bestellt? Kommen Sie womöglich aus den Verträgen gar nicht mehr heraus? Mir wird ja noch immer die Einsichtnahme in die zugehörigen Akten verwehrt. Aus welchem Grund? –, frage ich. Was haben Sie da zu verstecken? Was ist so geheim, dass der Senat die Akten vor zwei Jahren offenbar ganz schnell bei der BVG abgelegt hat und die BVG sich nun darauf beruft, sie wäre kein Teil der Verwaltung, und deshalb hätten Parlamentarier kein Einsichtsrecht in diese Akten?
Sie vergehen sich an den Bürgern dieser Stadt, und Sie können sich darauf verlassen, dass dieses Thema von uns ausgiebig im Wahlkampf 2021 an die Öffentlichkeit getragen wird.
Das ist aus meiner Sicht Verschleierung, Veruntreuung und Missbrauch von öffentlichen Geldern zum Nachteil der Berliner Bevölkerung in Milliardenhöhe, einzig zu dem Zweck, Ihren persönlichen ideologischen Kampf gegen den Verbrennungsmotor zu führen.
Koste es, was es wolle, gegen besseren Willen und vor allem vollkommen rücksichtslos gegen die Belange der Berliner und Berlinerinnen. Fühlen Sie sich gut dabei? Sie sollten sich schämen. Sie sollten sich wirklich schämen, aber wir sind ja hier im Umerziehungslager Berlin.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) Zurufe von Antje Kapek (GRÜNE) und Sven Kohlmeier (SPD) Zuruf von der AfD: Liebling Kaulsdorf!]
Falls Sie, Herr Kollege Scholtysek, damit dieses Parlament gemeint haben, weise ich diese Art Sprachgebrauch zurück. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Schopf das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag fordert die AfD, der Senat solle Experimente im Bereich der E-Mobilität stoppen und die Anschaffung von Elektrobussen verhindern. – Herr Scholtysek, da sage ich Ihnen ganz klar: Wer angesichts der Klimakrise noch immer von Experimenten oder sogar von Verschwendung spricht und nicht erkennt, wie wichtig es ist, für den Klimaschutz Sorge zu tragen, der hat den Schuss nicht gehört.
Darüber hinaus: Ja, die Anschaffung von E-Bussen ist gegenwärtig sehr kostenintensiv. Das bestreitet hier in diesem Haus auch niemand, auch die entsprechende Senatsverwaltung nicht. Was Sie allerdings auch unterschlagen, ist, dass es für den Kostenunterschied eine Förderung des Bundes gibt, das Land Berlin also mitnichten Unsummen für Experimente ausgibt oder aber verschwendet.
Im Übrigen lohnt auch ab und zu mal ein Blick in den Nahverkehrsplan, wenn man sich – also Sie als Fraktion – damit vielleicht mal intensiver beschäftigen würde. Im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplans wurden nämlich verschiedene Antriebskonzepte – Strom, Wasserstoff oder Gasenergie – auf ihre Eignung für die Karbonisierung des Busverkehrs geprüft. Ergebnis ist, dass sich die gesetzten Umweltziele für Berlin mit Blick auf Klimaschutz und Energieeffizienz nach heutigem Stand am besten mit elektrischen Antriebskonzepten erzielen lassen.
Aber – das gehört zur Wahrheit auch mit dazu –: In Anbetracht der dynamischen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der alternativen Antriebe kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dass mit Blick auf Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz in Zukunft weitere technische Lösungen marktfähig werden, die auch den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes entsprechen und dementsprechend in Berlin auch zum Einsatz kommen könnten.