So wird Frau Giffey im „Neuen Deutschland“ vom 15. Februar 2021 im Artikel „U-Bahn zum BER als ,nationale Aufgabeʻ“ zitiert. Dieses Zitat erinnert mich an die Reise des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Paris. Dort haben wir die Pläne vorgestellt bekommen, wie Paris sein U-Bahnnetz und das der Umgebung ausbaut.
Es wurde auch gesagt, dass diese Pläne gewaltig und nationaler Bedeutung ebenbürtig sind. – Deswegen hat die französische Regierung eine neue Steuer erlassen, sodass jeder Franzose, jede Französin für den Ausbau der U-Bahn in Paris zahlen muss.
Dabei stelle ich mir gerade Andreas Scheuer und Franziska Giffey im Bundeskabinett vor, wenn sie die Vorlage zum Berliner-U-Bahn-nationale-Aufgabe-Gesetz vorlegen.
Dann, Herr Friederici, können Sie der Liste in Ihrem Antrag auch die Liste der Begründung noch mit zuführen. – Herr Efler! Das ist dann die Frage, wie man diese zweistelligen Milliardenbeträge bezahlen kann. Mit so einem Extragesetz kriegen wir das alles hin! – Aber das soll ja nicht belastet werden, es soll ja niemand belastet werden.
Aber mal ernsthaft: Sie hätten in der letzten Legislaturperiode doch alle Möglichkeiten gehabt, eine Planung zu starten. Wenn Sie, wie Sie das ankündigen, richtig loslegen wollen, hätte Rot-Rot-Grün gar nicht mehr daran vorbeikommen können und hätte das weiterführen müssen. Aber nein, wie armselig ist es, sich jetzt hinzustellen und Zeter und Mordio zu schreien. Sie haben nichts hingekriegt. Zum Schluss, kurz vor Toresschluss, noch einen Antrag zur Untersuchung von Vorratsbauten, das war alles, was Sie hingekriegt haben und tönen hier sonst wie. Aber Herr Lindemann hat Ihnen ja schon gesagt, wie Sie einzustufen und wie verlässlich Sie sind. Er hat Sie entlarvt.
Erst, Herr Friederici, die von Ihnen viel gescholtene Grüne-Verkehrssenatorin Regine Günther hat Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor. Wir haben es schon gehört. Zwei Verlängerungen sollen in die Kosten-Nutzen-Analyse einfließen.
Übrigens, Herr Schmidt, wenn Sie den Antrag lesen würden, die CDU hat gut aus dem SPD-Wahlprogramm abgeschrieben, und da steht diese Verlängerung nach Spandau natürlich drin.
Und die U 3, da wird es Aussagen geben. Allerdings – ich glaube, da sind wir uns, Rot-Rot-Grün, einig – soll
die Straßenbahn nicht darunter leiden, dass wir hier mit der U-Bahn weiterverfahren. Deswegen brauchen wir zusätzliche Planer. Erst dann kann es weitergehen.
Bei der Verlängerung der U 7 zum BER, auch das ist gesagt worden, ist das Land Brandenburg bzw. eher der Landkreis Dahme-Spreewald zuständig. Wie aus dem MIL zu hören ist, sind sie nicht grundsätzlich dagegen, halten das aber eher für eine akademische Frage. Eigentlich ist der Landkreis zuständig, und der müsste dann auch für den Bau und die Betriebskosten die Finanzierung bereitstellen.
Unsere grundsätzliche Haltung zum U-Bahnbau ist: Das gegenseitige politische Ausspielen von Straßenbahn und U-Bahn ist falsch und muss beendet werden.
Die Straßenbahn ist eine wesentliche Qualitätsverbesserung des ÖPNV an der Oberfläche. Die U-Bahn ist überall da sinnvoll, wenn übergeordnete Verkehrsströme aufgenommen und verknüpft werden, denn zwischen S- und U-Bahn gibt es in Berlin historisch begründet viele Leerstellen. Da müssten neue Verknüpfungen geschaffen werden.
Noch mal zu Ihrem Antrag zurück: Lassen Sie die SPD erst mal ihr Wahlprogramm beschließen. Dann entscheidet die Wählerin, der Wähler, und dann werden wir weitersehen. – Danke!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wir die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Ergänzung zum Beschluss Nr. 2020/54/16 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der
„Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin (Drs. 18/2505)
Der Dringlichkeit hatten Sie eingangs bereits zugestimmt. – In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Abgeordnete Bertram. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute anstehende Beschluss zur Erweiterung des 3. Untersuchungsausschusses ist formell gesehen erst einmal nichts Besonderes. Minderheitenrechte sind wichtig und gehören zum Glück zu unserer parlamentarischen Verfasstheit. Aus diesem Grund wird sich die Koalition heute enthalten und so den Beschluss selbstverständlich ermöglichen.
Aber nach den großen Wellen der letzten Wochen ist es doch notwendig, einmal vor dem gesamten Haus Stellung zu beziehen. Seit einem Jahr arbeitet der Ausschuss – Sie haben den Ausschuss eingesetzt, um offiziell zu klären, wie es zur Entscheidung des Stiftungsrates im Herbst 2018 gekommen ist. Ihr Ziel war und ist es aber bis heute, die Entscheidung aus dem Herbst 2018 umzukehren, Herrn Knabe zur rehabilitieren und dem Kultursenator eine Intrige anzudichten. Nach inzwischen 14 Sitzungen und 21 Zeugenvernehmungen ist aber festzuhalten: Dafür gibt es keinen Beleg. Ihre Mär der inszenierten Abberufung ist widerlegt. Herr Dr. Knabe ist kein politisches Opfer. Herr Dr. Knabe ist am Umgang mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Führung der Gedenkstätte gescheitert. Es geht eben nicht, wenn man das eigene Wohl und das Ansehen einer Institution über das Wohl der Beschäftigten stellt.
Das war am Ende vor allem auch den konservativen Vertreterinnen und Vertretern im Stiftungsrat und BKM zu viel. Wir wissen aus den Zeugenaussagen und dem Aktenstudium, dass die Kulturverwaltung bei Bekanntwerden des ersten Beschwerdefalls Ende 2017, Anfang 2018 umgehend im Sinne der betroffenen Frau gehandelt hat und die Gedenkstätte darüber informierte. Es war dann Herr Knabe selbst, der durch seine Anzeige gegen Unbekannt im Frühjahr 2018 eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit im Sinne des Opferschutzes nachhaltig störte. Bis zum 25. September 2018 galt, dass eine Lösung und Aufarbeitung mit Herrn Knabe trotzdem möglich war. Herr Knabe hätte Teil der Lösung sein können.
Dafür hätte es aber Einsicht und Verantwortungsübernahme gebraucht. Darüber waren sich alle Mitglieder des Stiftungsrates im Ausschuss einig. Einigkeit bestand auch darin, dass hier keiner ausgespielt oder falsch informiert wurde. Im Gegenteil, die Mitglieder waren ob der klaren Sachlage schockiert und deshalb auch über die Uneinsichtigkeit Knabes überrascht, und das führte schließlich zum Vertrauensverlust.
Seit vorgestern gibt es genau zwei der vorgeladenen Personen, die Ihre Erzählung fernab der vorgetragenen Faktenlage stützen. Herr Knabe selbst und der Anwalt des ehemaligen Vizedirektors. Der geht sogar noch weiter und sieht auch noch die Gerichte als Teil der irren Verschwörungstheorie. Sie sind sich dieser Situation überaus bewusst, aber können sich nicht eingestehen, dass Sie sich hier verrannt haben. Da kommt jetzt Terminunklarheit des Senators ins Spiel. Es sei dahingestellt, ob es überhaupt einen Widerspruch in der Aussage gibt. Das ist dann Thema in anderthalb Wochen im Ausschuss. Aber ändert das irgendetwas? – Nein. Im Gegenteil: Hier wird nur deutlich, wie eng die Terminschiene Anfang 2018 war, bis die Volontärin versetzt wurde, und das zeigt auch, wie ernst der Vorfall in der Verwaltung genommen wurde.
Der Untersuchungsgegenstand ist klar, umfassend und ausreichend untersucht worden. Die Verlängerung begründen Sie jetzt offiziell mit den ausgefallenen Sitzungen durch Corona. Das hätten wir auch anders lösen können, und das wissen Sie auch – aber gut. Der nun von uns allen verabredete Fahrplan für die Sitzungen im Februar und März aber mehrt unseren Erkenntnisgewinn nicht mehr. Wir hätten bereits jetzt die Beweiserhebung abschließen können. Warum Sie das trotzdem tun, müssen Sie selbst beantworten. Es geht wohl eher darum, weitere Gelegenheiten zu schaffen, den widerlegten Vorwurf öffentlich zu wiederholen. Das ist als Instrument in der politischen Auseinandersetzung durchaus nicht allzu selten, aber es ist durchsichtig und verträgt sich nicht mit dem Bild des redlichen Aufklärers. So weit, so ärgerlich, aber auch so unspektakulär, denn der Resonanzraum hält sich in Grenzen. Nein, das Bild ist klar. Die Kulturverwaltung und der Stiftungsrat haben konsistent und nachvollziehbar gehandelt und entschieden – oder wollen Sie das jetzt auch noch bestreiten?
Dass Sie sich jetzt aber mehr und mehr darauf verlegen, das Motiv der betroffenen Frauen zu untersuchen und infrage zu stellen, fällt dann nicht mehr unter die lässlichen Sünden des politischen Geschäfts. Wir haben das von Anfang an befürchtet, und Sie haben uns auch hier im Haus versichert, dass es Ihnen darum nicht geht. Aber ich frage Sie jetzt ernsthaft: Wollen Sie wirklich darüber diskutieren, was zumutbar ist? Sie tragen Verantwortung dafür, dass die Frauen nicht doch noch Gegenstand des Untersuchungsausschusses werden und dieser nicht zum Instrument der Täter-Opfer-Umkehr. Damit schaden Sie
sich auch selbst. Das könnte mir eigentlich egal sein, aber Sie diskreditieren dabei nicht nur die hier betroffenen Frauen, sondern geben auch noch denjenigen recht, die Sexismus und sexuelle Belästigung bis heute als hinzunehmende Normalität abtun.
Ich möchte zum Abschluss den Mut der betroffenen Frauen hervorheben. Sie haben sich artikuliert und damit Veränderung ermöglicht. Das ist unglaublich wichtig. Wir müssen dafür sorgen, dass öffentliche Institutionen angstfreie Räume sind. Dafür zu sorgen ist auch unsere Aufgabe hier. Wir haben uns in dieser Woche auf einen Fahrplan für das Ende der Beweissicherung im Ausschuss verständigt.