Danke schön, Herr Schmidt! Zu dem Unternehmensgewinn: Sind Sie denn nicht mit mir der Auffassung, dass es nicht um den Unternehmensgewinn gehen kann, sondern um den Gewinn, den es für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin hat, wenn man überall ein Leihfahrrad nutzen kann? Sie stellen ja ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen ab. Wir wollen ja gerade, dass die Berlinerinnen und Berliner profitieren.
Ich glaube, Sie haben mir eben nicht richtig zugehört. Ich habe gesagt: Ich bin dafür, dass es ein zusätzliches Fahrradsystem auch außerhalb des S-Bahnrings gibt. Das wird keiner machen, indem er freiwillig aus seiner eigenen Tasche Geld zuschießt. Jeden, der das macht, kostet das erst einmal Geld. Das wird von den Nutzerinnen und Nutzern nicht bezahlt. Die tragen die Kosten nicht. Also wird man sagen: Wenn ich das machen soll, dann muss ich dafür bezahlt werden. – Es macht doch keiner freiwillig Verluste. Ich verstehe nicht, warum das so schwierig ist. Es ist bei diesem Senat und dieser Koalition wirklich sehr schwer, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erklären.
Wer ein Angebot macht, muss dann auch die Kosten decken. Das ist nun einmal so. Sie wollen das aber nicht. Sie wollen keine Ausschreibung. Das steht in Ihrer Begründung. Sie sagen, das wäre so umständlich und man müsste dann alles ganz anders machen. Herr Schopf hat auch noch einmal gesagt, warum das alles nicht geht. Sie wollen also ein Konzept, das zu einem zu 100 Prozent landeseigenen System führt. Jetzt soll also genau die Senatsverwaltung, die über den Bezirken sitzt, die keine Abstellplätze genehmigen, alles organisieren. Die soll jetzt einen Businessplan machen, eine Verwaltung, die nicht weiß, wie man ein solches Geschäft betreibt, die nicht weiß, wie man Logistik organisiert, die nicht weiß, wie man eine Nutzerapp programmiert und betreibt oder wie man ein Instandhaltungskonzept für solche Leihfahrräder entwickelt, genau die soll jetzt das Konzept machen
und in Zukunft am besten auch noch den Betrieb übernehmen. Sie soll das ganze Konzept bis zum 30. Juni vorlegen. Ich erinnere mich, dass Herr Moritz die Opposition angegriffen hat wegen kurzer Fristsetzungen, aber bis zum 30. Juni einen Businessplan für so ein kompliziertes Geschäft, von dem man keinen Schimmer hat, zu erwarten, ist sehr ambitioniert.
Sie wollen, dass dieses Leihfahrradgeschäft nicht so gemacht wird, Herr Kohlmeier, dass es den meisten Menschen nutzt, am effizientesten und komfortabelsten betrieben wird, Sie wollen nicht, dass das Profis managen, sondern Sie wollen, dass es die Verwaltung betreibt oder es einem Landesunternehmen überträgt. Wir kennen das ja: Dann machen es die Wasserbetriebe oder die HOWOGE oder wem auch immer Sie solche Aufgaben sonst überhelfen.
Dieser Antrag will also das bestehende System abschaffen. Sie wollen auf ein 100 Prozent landeseigenes System hinaus, das mit Sicherheit teurer und schlechter sein wird als eine Ausschreibung, weil das Land Berlin gar nicht weiß, wie man das macht. Wenn Sie das wirklich durchziehen, kann das Ganze nur in einem teuren und disfunktionalen Desaster enden.
Besser wäre es, wenn Sie die Profis ranlassen würden. Schreiben Sie ein Konzept aus! Dann wird es auch ein funktionierendes und bezahlbares Mietfahrradsystem in den Außenbezirken geben. Dazu muss man sich aber einen Ruck geben und den Markt ranlassen. Wenn Sie das nicht wollen, werden Sie eben nicht das anbieten, was die Menschen in den Außenbezirken brauchen und wollen. Deshalb lehnen wir die Herangehensweise, die in dem Antrag festgeschrieben wird, als FDP-Fraktion ab. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Wider den Kulturverfall – der Staat ist zum Kulturgüterschutz verpflichtet: Ein Kulturgutschutz-Gesetz für Berlin (KuguG Berlin)
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrages. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Dr. Neuendorf. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kulturgüter haben uns viel zu erzählen, aber sie haben keine laute Stimme. Das vorliegende Kulturgutschutzgesetz für Berlin soll sich einreihen in das Archivgesetz, in das Kulturgutschutzgesetz des Bundes und in das Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin. Während das Kulturgutschutzgesetz des Bundes die Einfuhr und Ausfuhr von Kunstobjekten regelt, widmet sich der vorliegende Entwurf der Bewahrung von Kulturgut. Der Vandalismus in den Einrichtungen auf der Museumsinsel und Raube aus Museen haben das Thema Kulturgutschutz ins Schlaglicht gerückt.
Doch wirkliche Konsequenzen sind bisher ausgeblieben. Ich habe bereits am 1. Oktober – also vor den Attacken auf der Museumsinsel – eine mehrteilige Serie von Schriftlichen Anfragen zum Kulturgutschutz gestellt. Die Antworten ließen Zweifel daran, dass dieses Thema den notwendigen Stellenwert beim Senat genießt.
Die Ausstellung von Kulturgut verlangt verbesserte Ausstattung mit Sicherheitstechnik, wie sie in anderen Metropolen üblich ist. Es kann auch nicht so sein, dass Bedenken aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes zum Verzicht auf Videoüberwachung führen. Zum Kulturgutschutz gehört nicht nur der Schutz von Exponaten vor Beschädigung durch den Publikumsverkehr; die Gefahren für Objekte sind vielfältiger Art. Der alltägliche Einsatz für die Exponate findet hinter den Kulissen statt. Diese wichtige Arbeit in den Museen, Archiven und Bibliotheken ist in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert.
Still und leise wird jeden Tag unverzichtbare Arbeit für den Erhalt von Kulturgut geleistet. Dafür möchte ich den Bibliothekaren, Archivaren und Museumsmitarbeitern danken!
Die Berliner Museen leisten sehr gute Arbeit, sind aber durch finanzielle Unterausstattung nicht immer in der Lage, die Standards umzusetzen, die sie fachlich für angemessen halten. Die Gewährleistung des Kulturgutschutzes darf nicht vom Belieben der jeweiligen politischen Konstellation und der Verfügbarkeit von Mitteln abhängig sein.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!]
Wenn man annimmt, dass Kulturpflege eine Pflichtaufgabe des Staates darstellt, dann trifft dies an allererster Stelle für den Kulturgutschutz zu. Das ist eine Daueraufgabe und erlaubt keinen Aufschub. In der Senatsverwaltung für Kultur gibt es eine wenig sichtbare Stelle, die für die Umsetzung von Aufgaben im Sinne des Kulturgutschutzes des Bundes zuständig ist. Das Aufgabenfeld dieser Stelle sollte um die Bewahrung von Kulturgut erweitert werden.
Berlin braucht einen sichtbaren Kulturgutschutzbeauftragten. Dieser sollte nicht nur koordinieren, überprüfen und berichten, sondern auch zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen. Denkmal- und Kulturgutschutz ist an erster Stelle eine Frage des öffentlichen Bewusstseins.
Neben der Absicherung eines Anspruchs auf Finanzierung und der Einrichtung eines Kulturgutschutzbeauftragten thematisiert der Gesetzentwurf die Notfallplanung, Kunst im öffentlichen Raum, die Digitalisierung von Kulturgut sowie die Arbeit des Kompetenzzentrums Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg. Die Notfallplanung benötigt eine Verlässlichkeit hinsichtlich der Abläufe, der Strukturen und der technischen Ausstattung, zum Beispiel einen Notfallcontainer wie in Köln. Es gibt zwar Kooperationen, aber ohne hinreichende Rechtsverbindlichkeit. Die Digitalisierung von Kulturgut soll die Forschung unterstützen und gegebenenfalls eine Restaurierung nach Beschädigung sowie eine Wiederherstellung zerstörter Substanz ermöglichen. Die Objekte der Kunst im öffentlichen Raum müssen eine verbesserte Sicherung erhalten. In jedem Jahr stehlen Metalldiebe historische Skulpturen, um das Metall beim Schrotthändler zu verkaufen.
Das Nationaldenkmal auf dem Kreuzberg und das Bismarckdenkmal werden regelmäßig mit Graffiti oder Farbe verunstaltet.
Im Oktober traf es die große Granitschale vor dem Alten Museum. Dies zeigt den mangelnden Respekt vor den Leistungen unserer Vorfahren und einen Verlust des historischen Bewusstseins.
Auch die einfachen Objekte der Kunst im öffentlichen Raum müssen gepflegt werden; verunstaltete Kunstobjekte sind Ausdruck einer Verwahrlosung.
Gern können wir uns im Ausschuss über Detailfragen des gesetzlichen Kulturgutschutzes unterhalten. Jede Beschädigung, jede Entwendung von Objekten bedeutet einen unwiederbringlichen Verlust. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD legt uns hier einen Gesetzentwurf vor, der ein Sammelsurium von unterschiedlichsten Fällen des Verlustes an Kulturgütern unter einer Überschrift abhandeln will. Diese Überschrift lautet der AfD gemäß „Wider den Kulturverfall“.
Formal soll das Gesetz an ein gleichnamiges Bundesgesetz anknüpfen, das Kulturgutschutzgesetz, KGSG, wie die AfD in ihrer Begründung schreibt, und einen darüber hinausgehenden Kulturschutz auf landesgesetzlicher Ebene liefern.