wie ja im Übrigen im Entwurfstext immer nur von Männern die Rede ist. Wir haben es ja vorhin auch in der Rede schon genauso gehört. Die dort benannten Aufgaben werden aber bereits vom Aufgabenbereich Kulturgutschutz der Senatskulturverwaltung in Zuständigkeit der bundesrechtlichen KGSG-Umsetzung ausgeübt.
In § 6 Abs. 1 beschreiben Sie dann kulturgutbewahrende Einrichtungen. Die hier genannten Einrichtungspflichten sind bereits per Definition Aufgabe für kulturgutbewahrende Einrichtungen. Was hat ein Museum nämlich eigentlich für Aufgaben? – Ein Museum ist per Definition dazu verpflichtet, eine Sammlung zu beschaffen, zu bewahren, zu erforschen, bekanntzumachen und auszustellen. Selbstverpflichtungen und Standards sind hier insbesondere die Empfehlungen und Leitfäden von ICOM sowie dem Deutschen Museumsbund, auf den bin ich vorhin schon eingegangen, die sehr klar darlegen, dass Sammlungen inventarisiert, konservatorisch betreut, sicher verwahrt usw. werden müssen.
Auch zu Notfallplanungen gibt es selbstverständlich mit allen Einrichtungen Absprachen, auch mit der Feuerwehr, mit der Polizei, mit dem Wachschutz selbstverständlich und so weiter. Ich könnte jetzt hier jeden einzelnen Paragrafen noch weiter auseinandernehmen. Das will ich Ihnen jetzt ersparen.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Ein Kulturgutschutzgesetz des Landes Berlin, wie es offenbar den Erwartungen der AfD-Fraktion entspricht, ist erstens nicht notwendig, da der Erhalt und die Sicherung von beweglichen Kulturgütern bereits anderweitig geregelt und gelebte Museumspraxis ist.
Zweitens würde ein solches Gesetz unrealistisch hohe Anforderungen an die betroffenen Einrichtungen und Stellen hervorrufen. Es stünde auch – das können wir gern im Ausschuss noch mal besprechen – der gelebten Offenheit von Kultureinrichtungen entgegen. Als Letztes würde das Land Berlin vor immense Mehrkosten gestellt werden, die nicht zu begründen sind. – Danke!
[Kurt Wansner (CDU): Ach, jetzt kommt wieder jemand, der von Kultur Ahnung hat! – Antje Kapek (GRÜNE): Sagt jemand, der von Kultur keine Ahnung hat! – Paul Fresdorf (FDP): Das haben wir gehört!]
Es ehrt mich ja, dass ich schon mit Vorschusslorbeeren starten darf. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde meine Ausführungen ein bisschen kürzer fassen wollen. Ich habe mir das Gesetz mehrfach angeguckt und habe mich gefragt: Was will die AfD damit? Ich habe mich intensiv gefragt, was die AfD mir mit diesem Antrag, mit diesem Gesetz sagen will. Erst habe ich gedacht, es habe etwas mit dem Kulturschutzgesetz auf Bundesebene zu tun, es habe vielleicht etwas mit differenzierten Fragen aus dem Bereich des Kunsthandels zu tun. Nein, hat es auch nicht. – Dann habe ich mir gedacht, es habe vielleicht etwas mit Belangen der Restitution zu tun; wäre ja nicht ganz so überraschend bei der AfD. Das hat es aber auch nicht. Es geht vielmehr um den Kulturverfall in Berlin. Na ja, das ist ja so eine Sache.
Natürlich ist jede Beschädigung an einem Kulturgut ein Drama. Wir erinnern uns alle, wie furchtbar es war, zuzuschauen, wie bei Notre-Dame das Dachgeschoss wegbrannte – liegt übrigens in Paris, nicht in Berlin, nur mal so am Rande und zur Orientierung.
Am Ende des Tages geht es Ihnen um so wichtige Fragen wie die Bekämpfung von Schädlingen, Schimmelpilzbefall; es soll gegen Zerstörungen, mutwillige Beschädigungen und Ähnliches helfen. Ja, ist ja okay, natürlich. Es ist in diesem Land auch verboten, in ein Museum zu gehen und ein Bild mitzunehmen. Es ist auch verboten, in ein Museum zu gehen und Kunst zu beschädigen. Das ist bei uns aber schon Gesetzeslage. Dafür brauchen wir nicht noch ein Gesetz.
Nein, Sie dürfen es einfach nicht. Es macht es nicht besser, wenn Sie es noch mal in ein Gesetz packen. Sie dürfen es auch nicht bei öffentlicher Kunst, Kunst im Raum. Die größte Bedrohung, die Kunst im öffentlichen Raum hat, sind Sie.
Ich war völlig überrascht, dass Sie auf einmal so für Kunst im öffentlichen Raum sind; kannte ich gar nicht, diese Position bei Ihnen. Auch da dürfen Sie es nachts nicht abschrauben und mitnehmen – nein!
Sie dürfen es auch nicht bemalen – nein! Dafür braucht es aber nicht noch mal ein Gesetz, denn das ist bei uns schon Gesetzesgrundlage.
Mein Highlight in dem Gesetz ist der Passus, der darauf hinweist, dass in kulturbewahrenden Einrichtungen auch das Hantieren mit offenem Feuer verboten ist. Also, wer noch Fragen hatte wegen Grillflächen – da nicht, bitte!
Wir brauchen insofern auch keinen Kulturschutzbeauftragten. Das ist immer schick, dieses Beauftragtenwesen, denn dann hat man einen Beauftragten, der kriegt eine Sekretärin, einen Referenten und einen schönen Schreibtisch – brauchen wir nicht, denn es ist schon Gesetzeslage, was Sie fordern.
Dass Ihnen dabei ganz nebenbei der Arbeitnehmerschutz abhandenkommt, weil Sie der Meinung sind, dass Videoüberwachung doch auch für Arbeitnehmer eine ziemlich coole Geschichte sei – auf so etwas kann auch nur die AfD kommen!
Dass wir unsere Kunstgüter in diesem Land inventarisieren und digitalisieren, ist jetzt auch keine so neue Erfindung. Ich habe massiv das Gefühl, die SPK hat nicht auf Sie gewartet, um mit dieser Erkenntnis zu starten und einen Überblick über ihre Kulturgüter zu bekommen. Ich muss insofern gestehen: Wir werden das Gesetz einfach ablehnen. – Herzlichen Dank!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Schweikhardt das Wort. – Lieber Kollege Lux! Ich habe Sie nicht übersehen, aber der Redner muss auch noch mal Atem holen, bevor ich nach einer Frage fragen kann.
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein 17-seitiger Antrag, der verhindern soll, dass in unseren Museen geklaut wird. Merken Sie etwas? – Die eigentliche Gefahr für die Kultur ist doch die AfD selbst.
[Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Ach Gott, Leute!]
Die AfD verklagt Theater wie die Schaubühne in Berlin. Die AfD will Theatern wie dem Gorki die Mittel kürzen, weil sie ihr zu kritisch sind.
Die AfD versucht, Ausstellungen zu verhindern. Die AfD bezeichnet Künstlerinnen und Künstler als Terroristen. Die AfD ist die größte Bedrohung der Kunst.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Ronald Gläser (AfD): Lachhaft!]
aber große Probleme mit Raubkunst. Auch da ist die AfD kein Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:
Es ist Aufgabe der Landesregierung, das Eigentum des Landes zu schützen und zu vermehren, nicht zu verschenken.
Eigentum des Landes? Verschenken? – Das sehe ich und das sieht meine Fraktion anders. An gestohlenen Kulturgütern kann kein Land Eigentum erwerben. Berlin kann aber Verantwortung übernehmen, Verantwortung für offensichtlich rechtswidriges Aneignen von Kulturgütern und Kunst. Diese Verbrechen aufzuarbeiten, muss für uns selbstverständlich sein.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Marc Vallendar (AfD): Schon mal was von Verjährung gehört?]
Die AfD fordert, die Restitution von Sammlungsgut aus kolonialem Kontext zu stoppen und meint, dass es Zeit würde, dem deutschen Volk wieder Schutz zu geben und endlich diesen irren Schuldkult aus Deutschland zu verbannen. Die AfD diffamiert Kultur und Kunst mit Begriffen wie „abwegig“, „Schmierereien“, „Gesinnungstheater“ und versteigt sich dazu, einen Alleinvertretungsanspruch über die Kulturförderung sich selbst zuzuschreiben. Ich zitiere zum letzten Mal mit Erlaubnis der Präsidentin, dieses Mal den kulturpolitischen Sprecher der AfD aus Sachsen-Anhalt:
Grundlage und Ausgangspunkt jeder Kulturförderung muss vielmehr ein selbstbewusstes Bekenntnis zur deutschen Identität sein, wie es allein die AfD vertritt.