Grundlage und Ausgangspunkt jeder Kulturförderung muss vielmehr ein selbstbewusstes Bekenntnis zur deutschen Identität sein, wie es allein die AfD vertritt.
Solange die AfD ein derart gestörtes Verhältnis zur Freiheit und Unabhängigkeit der Kultur hat, werden Bündnis 90/Die Grünen alles tun, was wir können, um die Kultur vor der AfD zu schützen.
Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu hören ich nicht. Dann verfahren wir so.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir würden gerne wieder über ein etwas ernsthafteres und, so glaube ich, auch wichtigeres Thema sprechen, das uns in den nächsten Wochen alle noch beschäftigen wird. Wir werden aufgrund der fortschreitenden Pandemielage erleben, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die
ihr Geschäft schließen werden und ihr Gewerbe abmelden möchten, die nach dieser langen Zeit einfach nicht mehr wissen, wie sie weitermachen sollen, deren Hauptfrage im Moment nicht ist, ob sie den Urlaub nach Mallorca oder Mauritius buchen, sondern deren Hauptfrage die ist, ob sie irgendwo noch eine Lebensversicherung haben, die sie auflösen können, damit sie durch die nächsten Monate kommen.
Deswegen haben wir ein paar Punkte notiert, von denen wir glauben, dass es wichtig ist, jetzt schon darüber nachzudenken, um genau diesen Menschen helfend zur Seite zu stehen. Ich glaube, dass wir die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen über Ende April hinaus verlängern müssen. Selbst wenn es im Mai wieder leichter werden sollte, braucht jeder Unternehmer, jede Unternehmerin erst einmal die Chance, dass der Laden wieder anläuft, dass das Gewerbe wieder Tritt fasst – das ist das eine.
Wir möchten aber auch all jenen, die sagen: Ich will nicht mehr bangen, ich will mir nicht mehr die Fragen stellen, wie ich durch den nächsten Tag komme –, insofern zur Seite stehen, als wir darum bitten, dass man die Verfahren, gerade wenn es um Insolvenzverfahren mangels Masse geht, bürokratisch vereinfacht und es zumindest für den nächsten Zeitraum möglich macht, dass hier weder die Verwaltung noch die Betroffenen in einem Endlosverfahren verwickelt sind. Stellen Sie sich den Taxifahrer vor, der sagt, ich mag nicht mehr hoffen, ich habe vielleicht eine Alternative gefunden. Was soll der in der Masse einsetzen, wenn das Taxi eh schon der MercedesBank gehört? Was wollen Sie dem nackten Mann da noch in die Tasche greifen? Übrigens gilt das Gleiche auch für Frauen.
Das gilt für viele andere Gewerbetreibende, denen man dann womöglich zumutet, wenn sie vielleicht noch mal einen Neustart vornehmen wollen, dass die Zuverlässigkeit nach § 35 Gewerbeordnung aberkannt wird. Ich denke, auch hier brauchen wir, wenn es sich um pandemiebedingte Ursachen handelt, eine Ausnahmeregelung.
Noch ein Punkt, der wirklich überrascht: Es gibt im Bereich der Selbstständigen nicht viele, aber einige, die sich freiwillig arbeitslos versichert haben. Das kann man machen, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie der Name sagt, ist eine Arbeitslosenversicherung dafür da, dass sie einen in schlechten Zeiten versichert. Jetzt möchten diese Menschen davon Gebrauch machen und stellen fest, dass sie einer Sperrfrist unterliegen, weil sie freiwillig ihr Gewerbe geschlossen haben. Ich glaube, das müssen wir in diesem Bereich der Pandemie anders regeln.
Es kann nicht sein, dass wir hier von einer Freiwilligkeit ausgehen und diese Schließung oder Beendigung des Gewerbes mit einem Arbeitnehmer, der für sich selbst entscheidet, ein berufliches Arbeitsverhältnis zu kündigen, gleichsetzen. Hier, bitte sehr, müssen wir entbürokratisieren. Ich glaube, im Sommer und Herbst kommt viel auf uns zu – auch an persönlichen Schicksalen. Lassen Sie uns hier vorbereitet sein, und ich bitte Sie um eine Strategie, allen Betroffenen wirklich hilfreich zur Seite zu stehen. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst will ich sagen, dass das ganz sicher ein wichtiges Thema ist. Frau Kollegin Meister, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Ich glaube auch, dass wir alle hier in dem Sinne verpflichtet sind, den Leuten, die hier um ihre Existenz ringen, die mit unternehmerischen Mut und viel Engagement unsere Kieze als Gewerbetreibende, als Gastronomen mit kleinen Familienbetrieben, als Handwerker und als Selbstständige auch am Laufen halten, unsere Unterstützung zu geben und die vor allem unseren vollen Respekt verdienen.
[Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]
Ich sehe jeden Tag bei mir im Wahlkreis WilmersdorfSüd und Schmargendorf, wie die Kieze durch diese Einrichtungen belebt werden – auf kleinem Niveau, aber mit viel Engagement. Wenn Sie die Berkaer Straße, die Breite Straße, den Rüdesheimer Platz oder die Blissestraße nehmen: All diese Ecken leben davon, dass sich kleinteilige Strukturen durchsetzen und bestehen können. Dafür wollen wir etwas tun, auch da stimme ich Ihnen zu.
Sie haben einen Antrag mit fünf Punkten vorgelegt. Gehen wir sie durch: Die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bzw. die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. August: Jedes Ding hat zwei Seiten. Wir haben auch hier die Situation, dass auch die Gläubiger eines Unternehmens geschützt werden müssen. Dazu gehören auch kleine Lieferanten, die in Vorleistung gegangen sind, dazu gehören auch Dienstleister und andere. Es ist also nicht immer ein Verhältnis der Große gegen den Kleinen oder der Kleine gegen den Großen. Auch deren Interessen müssen wir mit im Blick behalten.
Wir haben – und das hat mich bei dem Antrag etwas gewundert – diese Frist bereits bis zum 30. April verlängert, allerdings gebunden an eine Vorrausetzung. Die Voraussetzung ist klar: Es gibt eine Fördermöglichkeit bzw. ein Hilfsprogramm, für das man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Diese Prüfung wäre bei einer Verlängerung bis zum 31. August nicht vorgesehen – so habe ich Ihren Antrag jedenfalls verstanden. Die bräuchten Sie aber, weil sich die Situation der Unternehmen in den letzten vier Monaten wieder verändert hat. Ich glaube, dass ansonsten eine gewisse Unkalkulierbarkeit mit Ihrem Antrag einhergehen würde.
Der zweite Punkt, dass die Unzuverlässigkeit in Folge pandemiebedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder mangelnder Leistungsfähigkeit nach § 35 Gewerbeordnung den Menschen nicht zum Vorwurf gemacht werden soll, unterschreibe ich sofort – absolut. Das ist wirklich wichtig.
Ebenso unterschreibe ich das, was Sie zu den Möglichkeiten, Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen, wenn diese Ansprüche erworben wurden, gesagt haben. Ich glaube auch, die Pandemie gebietet solche Ausnahmen, wie Sie sie skizziert haben.
Abschließend komme ich noch auf einen Punkt – das ist Ihr Punkt 3 gewesen – zurück: Das ist das vereinfachte Insolvenzverfahren – ich nenne es mal so – bei Abmeldung des Gewerbes. Das halte ich für nicht ganz unproblematisch, das sage ich Ihnen ganz offen, weil Sie in diesem Falle nicht im Blick haben, dass es dann keine Restschuldbefreiung geben kann. – Oder habe ich es überlesen? Sie können mich gerne korrigieren, aber nach der Lösung, die Sie vorschlagen, kommen Sie gar nicht an das Ziel, das Sie erreichen müssten, um einen gleichwertigen Ersatz für ein Insolvenzverfahren zu bieten.
Sie bräuchten eine alternative Möglichkeit, den tatsächlichen Schuldenstand verlässlich festzustellen oder die Feststellung treffen zu können, dass mangels Masse ein solches Verfahren nicht durchzuführen ist. Das ist etwas, worüber wir im Ausschuss sicherlich in Ruhe reden können, aber das halte ich für eine schwierige Situation. Am Ende eines solchen Verfahrens muss zumindest auch im Interesse des Betroffen die Restschuldbefreiung stehen. Da kämen Sie aber mit dem, was Sie skizziert haben, bislang nicht hin.
Fünfter Punkt: Sie haben eine Strategie angemahnt. Ich denke auch, dass wir in den kommenden Wochen von der Wirtschaftssenatorin etwas Entsprechendes vorgelegt bekommen und dann im Ausschuss damit operieren können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dörstelmann! Sie haben vornehmer als ich auf einen Umstand aufmerksam gemacht, den man doch erwähnen sollte: Wo ist die Wirtschaftssenatorin? – Sie ist nicht da.
Gut, vielleicht wird sie dann im Ausschuss Rede und Antwort stehen und darstellen, wie aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung dieses Thema betrachtet wird.
Der Antrag der FDP-Fraktion – und das ist, glaube ich, in der Rede meines Kollegen der SPD auch deutlich geworden – greift ein vollkommen berechtigtes Anliegen unserer kleineren Unternehmer, der Soloselbstständigen, aber auch sonstiger Gewerbetreibender auf. Sie alle haben in der gegenwärtigen Situation unsere Hilfe verdient, wir sind dazu verpflichtet, ihnen zu helfen. Darum kann ich sagen, dass wir da grundsätzlich an Ihrer Seite stehen, allerdings sind eben auch einige kritische Fragen aufzuwerfen, die sich im Bereich des Details bewegen. Der Kollege Dörstelmann hat auf einige Punkte hingewiesen.
Der erste Punkt dient der weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. In der Tat ist es so, dass es gerade jetzt, wo unserer Wirtschaft durch die weitere Verlängerung des Lockdowns einiges zugemutet wird, fragwürdig wäre, wenn man die Insolvenzantragspflicht nicht weiter aussetzen würde. Sie wissen aber auch – weil Sie es auch in der Begründung Ihres Antrags niedergelegt haben –, dass die Bundesregierung dies bereits durchgesetzt hat. Dann ist auch die Frage, gerade vor dem Hintergrund dessen, was der Kollege Dörstelmann gesagt hat, ob der 31. August – also noch eine weitere Verlängerung, das wäre dann wohl die dritte – so weit gerechtfertigt ist. Notfalls kann man darüber nachdenken, jedoch muss man auch erwähnen, dass die Entscheidung ohnehin nicht hier im Abgeordnetenhaus liegt, sondern beim Bundesgesetzgeber, der das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz entsprechend ändern müsste.
Der zweite Punkt Ihres Antrags sind die Gewerbeuntersagungsangelegenheiten wegen Unzuverlässigkeit. Die sind hier von uns ohne Weiteres regelbar. Grundsätzlich sind dafür die bezirklichen Behörden zuständig, und hier könnte Berlin unmittelbar tätig werden. Wir können das gerne im Ausschuss abfragen, wie der Sachstand ist. Die Zielrichtung ist richtig.
Dem dritten Punkt kann ich nicht ganz folgen. Es ist weder eine Vereinfachung, noch schafft es Rechtssicherheit, wenn die Überschuldung eines Unternehmens irgendwie alternativ gehandhabt wird – Sie bleiben da ein
bisschen unspezifisch. Sie schreiben alternativ: Darunter verstehe ich, dass das nicht im geordneten Insolvenzverfahren bereinigt werden soll. Das gilt auch dort, wo gar nichts mehr zu holen ist und das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden muss. Insoweit lässt der Antrag außer Acht, dass der gerichtliche Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren beispielsweise abgelehnt wird, auch eine wichtige Funktion hat. Beispielsweise haben die Gläubiger nach § 26 der Insolvenzordnung das Recht, doch noch ein geordnetes Insolvenzverfahren zu bekommen, wenn sie dem Gericht einen entsprechenden Vorschuss zahlen.
Zum Schutz des Rechtsverkehrs ist dieser Beschluss über die Ablehnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich öffentlich bekanntzumachen – darauf würde man verzichten –, außerdem ist der Schuldner in einem geordneten Insolvenzverfahren im Schuldnerverzeichnis einzutragen. All dies ist für den Rechtsverkehr und für die Rechtssicherheit wichtig, würde aber bei dieser von Ihnen eher unspezifisch angesprochenen alternativen Lösung mutmaßlich verlorengehen. Auch hier darf ich anmerken, dass die entsprechenden Gesetze auch insoweit durch den Deutschen Bundestag zu beschließen wären und nicht durch das Abgeordnetenhaus von Berlin.
In Ihrem vierten Teil bewegt sich Ihr Antrag ebenfalls im Bereich des Bundesrechts, denn die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I ist in § 159 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige. Das ist bereits herausgearbeitet worden. Sie, Frau Kollegin Meister, haben bereits darauf hingewiesen, dass wir hier den Bereich in den Blick nehmen wollen, wo Selbstständige freiwillig in diesem Bereich der Arbeitslosenversicherung eingetreten sind und somit Ansprüche auf Arbeitslosengeld I hätten. Da haben Sie wahrscheinlich übersehen, dass soeben erst, nämlich am 18. Januar 2021, die Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte fachliche Weisung zu § 159 SGB III veröffentlicht hat. Auf Seite 10 heißt es in dieser Weisung: