Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

In Ihrem vierten Teil bewegt sich Ihr Antrag ebenfalls im Bereich des Bundesrechts, denn die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I ist in § 159 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige. Das ist bereits herausgearbeitet worden. Sie, Frau Kollegin Meister, haben bereits darauf hingewiesen, dass wir hier den Bereich in den Blick nehmen wollen, wo Selbstständige freiwillig in diesem Bereich der Arbeitslosenversicherung eingetreten sind und somit Ansprüche auf Arbeitslosengeld I hätten. Da haben Sie wahrscheinlich übersehen, dass soeben erst, nämlich am 18. Januar 2021, die Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte fachliche Weisung zu § 159 SGB III veröffentlicht hat. Auf Seite 10 heißt es in dieser Weisung:

Die Beendigung einer selbständigen Tätigkeit führt nicht zu einer Sperrzeit.

Das ist also letztendlich schon erledigt. Es mag dann unserer weiteren Ausschussberatung vorbehalten sein, ob Sie den Antrag an der Stelle noch nachbessern wollen durch Streichung oder ob es die Diskussion eines unterdessen nur noch bestehenden Scheinproblems ist. – Wir signalisieren grundsätzliche Zustimmung; im Detail werden wir ein bisschen daran schärfen müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Es folgt dann Herr Kollege Schlüsselburg von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine sehr detaillierte und trockene Rechtsmaterie, aber eine, das hat Frau Meister zu Recht gesagt, extrem wichtige mit sehr vielen betroffenen Menschen, und deswegen danke ich der FDP, dass Sie hier den Antrag eingereicht haben und wir in diesem Landesparlament auch über das Thema reden. Ich werde mich bemühen, es so lebhaft wie möglich zu gestalten.

[Beifall bei der LINKEN und der FDP – Lachen bei der FDP]

Die FDP möchte mit ihrem Antrag das Insolvenzrecht für Soloselbständige, Gewerbetreibende und Kleinstunternehmen vereinfachen, so heißt es in ihrem Antrag. Wir könnten jetzt Ihren Antrag einfach mit dem schlichten Verweis auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abweisen. Das hat der Kollege Rissmann auch erwähnt. Ich will aber ausdrücklich sagen, dass wir es uns so einfach nicht machen sollten, denn Berlins Wirtschaft ist sehr stark geprägt von Gewerbe, Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen. Deswegen ist es auch völlig angemessen, wenn wir in diesem Hohen Haus über dieses Thema reden und gegebenenfalls auch Beschlüsse fassen. Ich finde, die Betroffenen haben sogar ein Recht darauf, dass sich ihr Landesparlament mit dieser für sie wichtigen Frage befasst und sich gerade keinen schlanken Fuß macht.

[Beifall bei der FDP]

Das geht auch deswegen nicht, weil wir eine enorme Insolvenzlawine bekommen werden, wenn die aktuell geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegfällt. Diese Lawine müssen wir sozial und solidarisch abfedern. Dazu brauchen wir eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung von Bund und Ländern.

Kommen wir nun zu einigen Punkten des Antrags: Als erstes schlagen Sie vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben, bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies verlängert werden sollte, ist eine wirtschaftspolitische Frage. Sie hat volkswirtschaftliche Vor- und Nachteile, und wir sollten Sie sorgfältig abwägen. Im Bundestag hat sich die FDP-Abgeordnete Skudelny in der Debatte zum Insolvenzrecht am 17. Dezember nach meinem Kenntnisstand gegen diese Verlängerung ausgesprochen. Warum? – Sie hat sich dagegen ausgesprochen, weil ihre Fraktion im Bundestag befürchtet, dass es zu einem weiteren Anwachsen der Bugwelle bei den Insolvenzen führen würde. Mich würde interessieren – die Frage ist ganz ehrlich gemeint –, ob Sie inzwischen als FDP eine einheitliche Position haben. Vielleicht können wir den Widerspruch zur Bundestagsfraktion auch noch einmal in den Ausschussberatung auflösen. Es zeigt aber eben auch, dass es keine einfache Frage ist.

Das bringt mich im Übrigen zu der Frage, ob Sie Ihren Antrag mit der eben erwähnten neuen Bundesgesetzgebung abgeglichen haben. Der Bundestag hat gerade einen Rechtsrahmen dafür geschaffen – ich zitiere – der es Unternehmen ermöglicht,

sich bei drohender, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren.

Zitat Ende. – Das soll auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen. Die Gläubiger müssen dem natürlich mehrheitlich zustimmen. Das Gesetz sieht auch befristete Corona-Sonderregelungen vor, um die Sanierung zu erleichtern.

Ich möchte jetzt nicht falsch verstanden werden. Wir Linke haben uns im Bundestag bei der Abstimmung enthalten, weil wir die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei dem Sanierungsverfahren wieder einmal unzureichend berücksichtigt gesehen haben und weil wir auch finden, dass diese Gesetzesänderung gerade für die Selbstständigen und die KMUs in der Coronalage unzureichend ist.

Dennoch, das muss man durchaus anerkennen, geht das Gesetz in die richtige Richtung, weil es vorgerichtliche Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens ermöglicht. Das ist auch ein Kernpunkt, den Sie hier starkmachen. Insofern hätte ich mit dem Antrag schon gewünscht, dass es einen stärkeren Abgleich mit der gerade geänderten Rechtslage gegeben hätte. Das ist aber auch eine Sache, die wir im Ausschuss noch miteinander besprechen können.

Zum Schluss noch eine Anmerkung zur Ziffer 2 Ihres Antrags, in dem Sie eine Coronaausnahme für die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Sinne einer Zahlungsunfähigkeit nach § 35 Gewerbeordnung fordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfällt der Untersagungsgrund schon jetzt, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet. Die Behörde und die Gerichte haben also schon jetzt die Möglichkeit, in Ansehung des Einzelfalls, sachgerecht von der Untersagung abzusehen. Ich bin mir sicher, dass sie das auch tun werden, insbesondere bei den völlig offensichtlichen Fällen in dieser Sonderlage, die wir jetzt haben.

Die anderen Punkte, insbesondere den sehr komplexen Punkt in Bezug auf den Zugang zum ALG I, werden wir sehr detailliert im Ausschuss miteinander besprechen müssen. Das ist sozialer Sprengstoff in dieser Frage. Ich hoffe, dass wir es bei dieser Materie tatsächlich schaffen, auch wenn wir die Gesetzgebungskompetenz nicht haben, hier vielleicht sogar zu einem konsensualen Antrag zu kommen. Ich finde, die Betroffenen haben es allemal verdient. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Sibylle Meister (FDP)]

Danke schön! – Dann folgt gleich Herr Vallendar von der AfD-Fraktion. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Insolvenzrecht Deutschlands ist ein Schutzmechanismus im Zivilrecht. Das Insolvenzverfahren bezweckt, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Es soll verhindern, dass ein zahlungsunfähiger Schuldner weitere Verbindlichkeiten mit neuen Gläubigern abschließt, deren Erfüllung er nicht mehr gewährleisten kann. Es soll vor allem ein Dominoeffekt verhindern und dafür Sorge tragen, dass zahlungsunfähiger Unternehmen nicht weitere Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit hinabziehen. Dafür gibt es sogar strafrechtliche Sanktionen, die sogenannten Insolvenzstraftatbestände.

Die große Koalition im Bund hat eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis September letzten Jahres beschlossen und sie dann wegen der anhaltenden Pandemielage Schritt für Schritt verlängert. Im Moment gilt sie bis Ende April. Eine weitere Verlängerung möglicherweise über die Bundestagswahl im September ist derzeit nicht ausgeschlossen. Schon jetzt allerdings stauen sich die nicht gestellten Insolvenzanträge. Dies wird bei einem Vergleich der Zahlen deutlich sichtbar. Laut Verband der Insolvenzverwalter zeichnet sich ab, dass trotz des Wirtschaftseinbruchs auch zu Beginn dieses Jahres deutlich weniger Insolvenzen beantragt wurden als im Vorjahreszeitraum, in dem Corona noch kein Thema gewesen war. Die Rede ist von einem Rückgang um 34 Prozent im Januar. Wenn Insolvenzen weiter aufgeschoben werden und Unternehmen weiter Kredite ohne Aussicht auf Rückzahlung aufnehmen, kommt es irgendwann zu einer Situation, die nicht mehr beherrschbar ist.

[Beifall bei der AfD]

Das Außerkraftsetzen der Insolvenzantragspflicht ist wirtschaftsfeindlich und kontraproduktiv. Es fördert die Schaffung von Zombiefirmen.

[Beifall bei der AfD]

Eine Verlängerung der Situation ist politisch verantwortungslos. Ausgerechnet der FDP springt nun auf diesen Zug mit auf. Sie will sich anscheinend an der Verschleierungstaktik der Bundesregierung beteiligen

[Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)]

und den Menschen weiterhin Sand in die Augen streuen. Ich will Ihnen mal einen plastischen Vergleich aufzeigen:

Sie fahren in einem Auto mit einem platten Reifen. Sie wissen, dass der Reifen platt ist, setzen die Fahrt aber weiter fort, weil sie hoffen, dass Sie die Werkstatt zum Reifenwechsel auch so erreichen.

[Paul Fresdorf (FDP): Wie bei Ihrer Politik, was?]

Auf dem Wege verunglückt dann Ihr Fahrzeug, und Sie gefährden sämtliche Verkehrsteilnehmer um Sie herum, und diese verunglücken ebenfalls. – Das ist Ihre Politik der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Sie wollen davon ablenken, dass die Politik des ewigen Lockdowns, die übrigens auch die FDP mitträgt – – Das muss man einfach so sagen; auch Ihre Öffnungspläne mit den Inzidenzzahlen sagen deutlich: keine Öffnung bei einer Inzidenz über 100. Damit ist vollkommen klar, dass auch Sie eine Partei des Lockdowns sind.

[Paul Fresdorf (FDP): Und Kartellpartei – haben Sie vergessen!]

Das ist nämlich der eigentliche Grund und Fehler – das ist das Thema, über das wir eigentlich reden sollten –, dass durch diese falsche Lockdownpolitik die Unternehmen überhaupt erst in die Insolvenz getrieben wurden.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!]

Der Hauptverantwortliche dieser Politik sitzt gar nicht mehr hier; das ist der Regierende Bürgermeister Müller, der, abgehoben in seiner eigenen Realität lebend, auch noch für den Deutschen Bundestag kandidieren will, aber dafür verantwortlich sein wird, dass wir eine aufgestaute Insolvenzwelle erleben werden, die es seit Beginn dieser Republik nicht mehr gegeben hat.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Dieser Mann ist nämlich dafür verantwortlich, dass Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler, Dienstleister und Tausende von Selbstständigen ihr angespartes Vermögen, zum Teil ihre Altersvorsorge aufgeben und sich hoch verschulden mussten, um nach mehreren Monaten diktiertem Berufsverbot am Ende ihrer Existenz zu stehen.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Das ist wahr!]

Diese Politik rettet kein Leben; sie zerstört es, und zwar vorsätzlich. Kein Rettungspaket, keine staatlichen Entschädigungszahlungen, keine Verstaatlichung wird diesen Schaden beheben können. Wir müssen als Volksvertreter dem Volk da endlich mal reinen Wein einschenken. Wir müssen ihnen sagen, dass die Regierung ihr Leid unmittelbar verursacht hat.

[Beifall bei der AfD]

Das Einzige, was in dieser katastrophalen Situation Minderung verschaffen würde, wäre die sofortige Beendigung des Lockdowns. Die Unternehmer müssen die Mög

lichkeit erhalten, das zu tun, was sie am besten können, nämlich Geld verdienen.

Insofern: Verlassen Sie bitte diesen Irrweg, und hören Sie auf, Insolvenzen zu verschleppen! Das ist nämlich ein Straftatbestand. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt dann Frau Dr. Vandrey.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich finde so ähnlich wie Herr Schlüsselburg, Rechtspolitik ist überhaupt keine trockene Politik. Gerade das Insolvenzrecht ist für viele Gewerbetreibende in Berlin während Corona mehr als wichtig.

Gegen das globale Ziel des FDP-Antrags, Unternehmerinnen und Unternehmer zu schützen, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, ist überhaupt nichts einzuwenden. Natürlich ist es richtig, sich in Coronazeiten um die Wirtschaft zu kümmern.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Ach was!]

Nach unserer Auffassung ist der Ansatz der FDP in dieser Form des Antrags bloß nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Zunächst gibt es hier ein Kompetenzproblem. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, nicht beim Land. Die in dem Antrag genannten Regelungen, also das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, die Insolvenzordnung, die Gewerbeordnung usw., sind allesamt Bundesrecht, nicht Landesrecht. Der Antrag wendet sich also im Prinzip an den falschen Adressaten.

Da wir einzelne Punkte durchaus sinnvoll finden, haben wir diese aber genauer angeguckt. Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Mit dem Antrag möchten Sie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis August 2021 verlängern. Derzeit ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags noch bis Ende April 2021 ausgesetzt, aber nur für solche Unternehmen, die im Zeitraum von November bis Februar einen Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt haben. Ob und unter welchen Voraussetzungen genau die Aussetzung der Antragspflicht über April 2021 hinaus sinnvoll ist, ist eine wirtschaftspolitische Frage, die man auch unseres Erachtens durchaus überlegen kann, die allerdings der Bund zu entscheiden hat, wie eingangs schon erläutert. Im Übrigen wird ja derzeit von Woche zu Woche entschieden. Wie es nach Ostern aussieht, ist also noch nicht absehbar.