Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

Da wir einzelne Punkte durchaus sinnvoll finden, haben wir diese aber genauer angeguckt. Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Mit dem Antrag möchten Sie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis August 2021 verlängern. Derzeit ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags noch bis Ende April 2021 ausgesetzt, aber nur für solche Unternehmen, die im Zeitraum von November bis Februar einen Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt haben. Ob und unter welchen Voraussetzungen genau die Aussetzung der Antragspflicht über April 2021 hinaus sinnvoll ist, ist eine wirtschaftspolitische Frage, die man auch unseres Erachtens durchaus überlegen kann, die allerdings der Bund zu entscheiden hat, wie eingangs schon erläutert. Im Übrigen wird ja derzeit von Woche zu Woche entschieden. Wie es nach Ostern aussieht, ist also noch nicht absehbar.

Mit dem zweiten Punkt in ihrem Antrag möchte die FDP, dass es keine Gewerbeuntersagung mehr gibt, wenn eine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erst ab

März eingetreten ist. – Auch diesen Punkt haben wir uns genau angeschaut. In dieser Allgemeinheit können wir dem Punkt nicht folgen. Nach geltendem Recht begründet anhaltende Überschuldung die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, was im Sinne eines vernünftigen Wirtschaftsverkehrs unerlässlich ist, es sei denn, er kann im Einzelfall nachweisen, dass er an einem Sanierungskonzept arbeitet. Es muss also immer eine Einzelfallprüfung geben. Vorstellbar wäre aus meiner Sicht durchaus, ein überschuldetes Gewerbe nicht zu untersagen, wenn im betreffenden Einzelfall die wirtschaftlichen Schwierigkeiten allein auf der Pandemie beruhen. Hier müsste der Antrag noch differenzierter werden.

Mit ihrem dritten Punkt möchte die FDP ein erleichtertes Insolvenzverfahren, praktisch eine Alternative zum jetzigen Insolvenzerfahren schaffen. Nach jetzigem Recht weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens immer dann ab, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken, also mangels Masse. Folge ist die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, was ja durchaus sinnvoll ist zum Schutz des Geschäftsverkehrs. Aber ein ganz wichtiger Punkt für uns Grüne ist auch der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in diesem Fall nämlich einen Anspruch darauf haben, Insolvenzgeld zu bekommen. Es ist auch eine Regelung für die Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. – Das fehlt in Ihrem Antrag und müsste noch nachgebessert werden.

Mit Punkt 5 möchte die FDP den Senat auffordern, eine Strategie für die Übergangszeit zu erarbeiten, also für die Zeit nach der Pandemie. – Dieser Punkt enthält nun leider überhaupt keine konkreten Ansätze und bleibt sehr im Allgemeinen stecken.

Im Fazit können wir den FDP-Antrag in dieser Form nicht mittragen, auch wenn er durchaus einige überlegenswerte Punkte enthält. Der Antrag richtet sich aus unserer Sicht in seinen vier ersten Punkten auch an den falschen Adressaten. In Punkt 5 ist er, wie erläutert, aus unserer Sicht zu allgemein.

Ganz im Gegensatz dazu haben wir als Regierungsfraktionen konkrete wirtschaftliche Hilfen auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Neustarthilfe Berlin, mit der bis Mitte des Jahres Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen geholfen wird. Geplant ist zum einen, dass kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe einen Zuschuss von bis zu 1 000 Euro je beantragtem Monat erhalten; zum anderen soll der Betrag der Neustarthilfe des Bundes für Soloselbstständige, und zwar extra für Berlin – das finde ich prima –, erhöht werden. Damit unterstützt das Land Berlin insbesondere Soloselbstständige, die im Jahr 2019 niedrige Umsätze erwirtschaftet haben. Mit diesen ganz besonderen Landeshilfen für Berlin helfen

(Marc Vallendar)

wir kleinen Berliner Unternehmen und Selbstständigen ganz konkret.

Über einzelne Punkte Ihres Antrags wird sich jedoch in den Ausschüssen reden lassen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung und mitberatend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.5:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 27

Gender-Budgeting stärken – geschlechtergerechten Haushalt konsequent umsetzen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3505

In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Frau Kollegin Becker, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir als rot-rot-grüne Koalition das Ziel des Gender-Budgeting mit dem Antrag stärken und konkretisieren wollen, wie öffentliche Mittel – sprich: Steuergelder – geschlechtergerecht auszugeben sind. Wir wollen unsere künftigen Haushalte qualitativ wie quantitativ stetig verbessern. Genderziele tragen neben fach-, sozial- und migrationspolitischen oder ökologischen Zielen zu einer optimalen Budgetstruktur bei. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern werden so deutlich gemacht. Die Geschlechterperspektive wird also zu einem wichtigen Merkmal für Budgetentscheidungen, um dem verfassungsgemäßen Auftrag nachzukommen, der sowohl im Grundgesetz als auch in der Verfassung von Berlin verankert ist. Der Auftrag lautet – wer es noch nicht gehört haben sollte –: Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern – diese zu fördern, durchzusetzen und bestehende Ungleichheiten abzubauen.

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Mit dem Gender-Budgeting soll also auch ein geschlechtergerechter Haushaltsplan mit dem Ziel „Gleichstellung der Geschlechter“ hergestellt werden. In Berlin passiert das seit über 18 Jahren bereits sehr erfolgreich. Berlin ist international Pionier beim Gender-Budgeting. Seit 2002 werden dessen Ziele durch Senatsbeschlüsse bzw. Parlamentsauflagen in den Haushaltsgesetzen umgesetzt. Die Initiative ging damals entscheidend von einer SPDAbgeordneten, von meiner Kollegin und Senatorin Dilek Kalayci aus.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Hendrikje Klein (LINKE) und Sebastian Walter (GRÜNE)]

Der Anlass für unseren Antrag ist aktueller denn je, das zeigt die Pandemie ganz deutlich: dass die Krise die Sorgen und Nöte von Frauen vergrößert, etwa im Gesundheits- und Bildungswesen, in der Sorgearbeit zu Hause, durch Lohneinbußen und Jobverluste. Eine Retraditionalisierung der Rollen in Familien macht sich doch gerade jetzt deutlich bemerkbar. Nein – Frauen dürfen durch die Krise nicht vergessen und kein weiteres Mal benachteiligt werden, indem sie weniger von Hilfspaketen profitieren und Einsparungen in den Finanzen von Bund und Ländern zu ihren Lasten gehen.

[Beifall von Derya Çağlar (SPD), Hendrikje Klein (LINKE) und Sebastian Walter (GRÜNE)]

Darum wollen wir eine konsequente geschlechtergerechte Haushaltspolitik in und nach der Krise. Strukturelle Schieflagen zwischen den Geschlechtern müssen besser erkannt und konsequent beseitigt werden. Darauf zielt unser Antrag ab. Wir wollen, dass auf Basis der bewährten Struktur die Datenqualität gesichert und weiterentwickelt wird. Valide Controllinginstrumente sollen berlinweit eingebaut werden, um aus gewonnenen Daten noch bessere Schlussfolgerungen für politische Entscheidungen ziehen zu können. Strukturelle Ungleichheiten sollen damit finanzwirksam beseitigt werden. Eine große Herausforderung – das erfordert personelle Expertise. Wir schlagen vor, dass ein Referat Gender-Budgeting in der Finanzverwaltung aufgebaut wird.

Weiter soll die Datenlage an Genderinformationen quantitativ ausgeweitet werden, sowohl in der Hauptverwaltung bei den Titeln als auch in den Bezirken bei den Produkten. Es soll klar benannt werden, wie und womit die vom Parlament festgelegten Zielzahlen zu erreichen sind. Diese Daten müssen bewertet, es müssen genderpolitische Ziele formuliert und es muss mithilfe geeigneter Instrumente umgesteuert werden. Simple, but not easy. Der Umfang der Genderanalysen liegt bei den Bezirken aktuell bei rund 30 Prozent, also nach Anteil der Genderprodukte. In der Hauptverwaltung sind circa 60 Prozent

(Dr. Petra Vandrey)

des Volumens analysiert, davon mehr als die Hälfte der Personalmittel durch Angabe des Durchschnittseinkommens.

Mit dem Antrag leisten wir auch einen Beitrag, um die Lohnungleichheiten zu verkleinern, also den Equal-PayGap, indem wir die Datenlage erweitern, um genauer analysieren zu können, wie sich die Geschlechter bei den Personaldarstellungen verteilen. Ich freue mich auf die Beratungen im Hauptausschuss und im Ausschuss für Gleichstellung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die CDU-Fraktion folgt dann gleich Herr Kollege Goiny.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss hier bei allem Respekt für das Engagement doch ein bisschen Wein in die Initiative gießen, die hier von Koalitionsfraktionsseite kommt.

[Zurufe]

„Wasser in den Wein“, wollte ich sagen, danke!

[Zuruf von Daniel Wesener (GRÜNE)]

Sie sehen, diese Entzugserscheinungen. – Wasser in den Wein gießen, um das – –

Ich bin mir sicher, dass das jetzt im Protokoll steht, Herr Goiny!

[Heiterkeit bei der CDU]

Genau. – Gut, so hat diese Debatte doch auch noch etwas Fröhliches, das ist durchaus auch nicht schlecht. – Zum Thema Geschlechtergerechtigkeit hat meine Kollegin Cornelia Seibeld Ihnen ja in der letzten Plenarsitzung schon einige Hinweise gegeben, was man konkret machen könnte, um Benachteiligung von Frauen in Staat und Gesellschaft zu vermeiden.

Wenn wir uns anschauen, was Sie hier vorschlagen, dann wundert es schon ein bisschen, dass Sie als Koalitionsfraktionen die Finanzverwaltung jetzt hier auffordern müssen, zum Ende einer Wahlperiode Dinge umzusetzen, die in dieser Wahlperiode erkennbar keine große Relevanz haben, und wobei man auch zur Ehrenrettung der Finanzverwaltung sagen muss: Die geben sich seit vielen

Jahren mit dem Thema wirklich viel Mühe. Insofern weiß ich nicht, ob das jetzt auch ein bisschen aus innerparteilichen Nominierungsverfahren motiviert ist – das kann ja auch mal sein, dass so ein Antrag kommt –, denn die letzte Berichterstattung der Finanzverwaltung ist jetzt im September gewesen, und kaum sechs Monate später fällt Ihnen schon ein, dass Sie dazu einen Antrag stellen müssen. All das lässt natürlich ein paar Fragezeichen übrig.

In der Sache ist es doch so: Was die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst anbetrifft, so gibt es klare Verabredungen der Tarifparteien, wir haben es in Besoldungsgesetzen geregelt, und auch bei Stellenausschreibungen regeln wir ganz klar, dass es hier keine Benachteiligung von Frauen geben darf. Bei Stellenbesetzungsverfahren haben wir Personalräte, Frauenbeauftragte und Ähnliches, die nach unserem Dafürhalten sehr ordentlich und verantwortungsvoll dafür sorgen, dass es keine Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst gibt.

Was die Frage der Leistung anbetrifft, so muss man einfach mal sagen: In einem Großteil der Fälle ist es schlichtweg verfassungswidrig, Leistungen daran zu orientieren, welches Geschlecht Personen haben. Bei vielen anderen Fragen macht es auch keinen Sinn – bei Schulen geht es darum, dass die schulpflichtigen Kinder einen Schulplatz bekommen, bei der Sanierungen von Uferwänden geht es darum, dass die Uferwand saniert wird, da ist die Frage, ob es sich um die oder der Uferwand handelt oder wer dann da entlanggeht, nicht groß relevant. Bei vielen anderen Fragen – Coronawirtschaftshilfen, Insolvenzen, wir haben es gerade diskutiert – ist das auch nicht sonderlich relevant.

Wir haben das in der Tat in den letzten Haushaltsberatungen immer mal wieder diskutiert. Bei den letzten Haushaltsberatungen gab es zwei Vorlagen, die Sie beauftragt haben; einmal sollte die Wirtschaftsverwaltung es darstellen und einmal die Integrationsverwaltung. Beide Antworten waren so, wenn Sie sich die durchlesen, dass es relativ wenig Anlass und Ansatzpunkte dafür gab, der Intention Ihres Antrags irgendwelche Verbesserungen abzuringen. Das hat auch zu teilweise merkwürdigen Antworten geführt. Insbesondere beim Thema Pferdewetten hat damals die Wirtschaftsverwaltung geantwortet, da gebe es zwar überproportional viele Männer, aber weil man Wetten ja doof findet, möchte man daran unter Gendergerechtigkeitspunkten auch nichts ändern. Auch hier merken Sie, dass Sie an ganz klare Grenzen Ihrer Idee stoßen.

Deswegen glauben wir nicht, dass der Weg, den Sie einschlagen – außer, dass es neue Stellen innerhalb der Verwaltung schafft –, irgendwie eine große Relevanz hat. Ich gehöre dem Hauptausschuss jetzt seit über 14 Jahren an und darf Ihnen an der Stelle auch mal den Spiegel vorhalten. Die substanzielle Frage, die inhaltliche Frage, wann

(Franziska Becker)

und wo Gendergerechtigkeit in einzelnen Senatsverwaltungen und Kapiteln erfüllt wird, diese Punkte, die da berichtet werden, haben Sie so gut wie nie thematisiert, sie sind von Ihnen nie aufgegriffen worden. Sie machen damit in den Haushaltsberatungen auch keine angewandte Politik, sodass sich auch da natürlich schon ein Fragezeichen stellt, welche Relevanz Ihre Antrag für Sie selbst eigentlich hat.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Insofern muss man einfach mal sagen: Der Antrag, den Sie hier einbringen, hat eigentlich im Grunde genommen einzig und allein eine Beschäftigungsfunktion, und zwar für die Verwaltung, für die Männer und Frauen in der Finanzverwaltung insbesondere, und das ist wahrscheinlich der einzige Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU]