Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kultur nimmt heute in dieser Debatte einen großen Stellenwert ein. Das ist auch gut so, denn gerade in der Kultur herrscht große Unsicherheit in Bezug auf das, was uns nach der Pandemie droht, denn ich glaube, gerade auf diesem Feld ist vielleicht auch dieser Gedanke zutreffend, dass die Krise erst richtig losgeht, wenn die Coronapandemie überstanden sein sollte. Insbesondere wird es auch um die Frage der Verteilung der Ressourcen gehen, der öffentlichen Mittel. Das war immer umstritten. Das wird aber sicherlich umstrittener werden denn je. Für die CDU steht fest: Die Kultur darf dabei nicht hinten runterfallen.

[Beifall bei der CDU]

Sie ist insbesondere in Berlin nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern sie gehört zu den Standortvorteilen unserer Stadt. Sie ist unser Aushängeschild und gehört auch zum Teil zu unserer DNA. Deshalb muss auch in Krisenzeiten gelten: Kulturförderung ist für diese Stadt existenziell. Die Berliner sind überdurchschnittlich kulturinteressiert. Das war instinktiv schon immer klar. Jetzt gibt es sogar Studien, die das belegen. Aber die Kultur zieht auch kreative Menschen nach Berlin, sei es als Touristen oder gleich als Neuberliner. Davon profitieren wir alle, und wir dürfen dieses Juwel nicht aufs Spiel setzen, und es ist auch keine Liebhaberei. Wir können uns schlicht und ergreifend einen massiven Verlust von Kultur in dieser Stadt nicht leisten.

Doch die Berliner Kultur ist kein Selbstläufer. Sie ist auch angewiesen auf staatliche Förderung, und in diesem Zusammenhang bestimmt unsere Verfassung von Berlin in Artikel 20:

Das Land schützt und fördert das kulturelle Leben.

Das ist gut so, aber es handelt sich letztendlich um eine recht abstrakte Staatszielbestimmungen. Deswegen gibt es auch in Berlin seit einiger Zeit die Debatte über ein

(Andreas Wild)

Kulturfördergesetz. Ich denke, nicht nur den Kulturpolitikern – aber denen soll es bekannt sein – sind die Forderung und Vorstellung etwa des Landesmusikrats bekannt oder des Bündnisses von „Wir.sind.Kultur.“, wo sich über 50 Organisationen und Spitzenverbände zusammengetan haben, um so etwas in die Diskussion einzubringen. Das ist auch kein Novum in Deutschland. Es gibt Vorbilder, z. B. in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es ein solches Kulturfördergesetz. Es wird dort, in NordrheinWestfalen, inzwischen über Erweiterungen nachgedacht. Da es unterschiedliche gesetzliche Regelungen gibt – für Bibliotheken etwa, für Theater, für Musikschulen usw. – sollen diese dort, in diesem Bundesland, in einem zweiten Schritt zu einem gemeinsamen Gesetzeswerk zusammengefasst werden.

Diese Lernschleife wollen wir für Berlin nicht nachlaufen müssen. Deswegen unternimmt die CDU heute hier erstmals einen parlamentarischen Vorstoß in dieser Sache. Wir eröffnen die Debatte und schlagen daher gleich vor: Lassen Sie uns ein Berliner Kulturgesetzbuch schaffen, in dem alle bestehenden, aber auch die sich in der Abarbeitung befindenden, wie z. B. perspektivisch ein Bibliotheksgesetz, oder darüber hinaus notwendige kulturrelevante Gesetze, wie etwa ein Kulturfördergesetz oder Regelungen der Musikförderung, in einem gemeinsamen Mantel zusammengefasst werden können, eben dieses Kulturgesetzbuch. Dieses Gesetz soll damit einen verlässlichen Rahmen für den Amateurbereich, aber bis hin zur professionellen Kultur schaffen. Ziel ist es, insbesondere in den kommenden schwierigen Zeiten, im Nachgang der Coronapandemie den Stellenwert und die Wichtigkeit der Kultur und ihrer Förderung für unsere Stadt langfristig festzuschreiben und allen Akteuren eine solide und unbestreitbare Handlungsbasis zu verschaffen. Auch Nichtjuristen werden dann in der Lage sein, die für die Kulturarbeit relevanten Regelungen übersichtlich und systematisch in einem einzigen Werk finden zu können.

[Beifall bei der CDU]

Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe, und das ist auch keine Aufgabe, die man schnell erledigen wird. Aber auch ein längerer Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Klar ist, dass das nur in einer offenen Debatte mit den Akteuren gemeinsam gelingen kann, denn gerade deren Anregungen sollen darin einfließen.

Die Grundlage der Kulturförderung des Landes soll dann zukünftig der für die Dauer einer Legislaturperiode geltende Kulturförderplan sein. In diesem ist festgeschrieben: Welche Ziele hat die Kulturförderung? Welche Entwicklungsperspektiven gelten? Welche strategischen Schwerpunkte werden gebildet? Das wird dann entsprechend auch zum Ende der Legislaturperiode berichtet. Dann wird Stellung genommen, darüber diskutiert. Wir sehen, wie die Umsetzung des zu Beginn der Legislaturperiode aufgestellten Plans vorangegangen ist, wie sich die Angebotslage und Nachfrage entwickelt hat und wie die Lage der Kultur insgesamt in der Stadt beschaffen ist.

Dieser Bericht wird natürlich auch mögliche Schlussfolgerungen enthalten für künftige Schwerpunkte der Kulturförderung. Das ist, glaube ich, selbstverständlich.

Wer sich das jetzt noch nicht so recht vorstellen kann: Es gibt schon ähnliche Regelungen, die jetzt sicherlich nicht 1 : 1 übertragbar sind, aber wir gucken auf den Sportbereich. Dort gibt es ein Sportfördergesetz, und dort sind bestimmte Regelungen niedergelegt, z. B. im Amateurbereich wird dargestellt, wie Amateursportler in den Genuss von Räumen kommen. So etwas könnte man auch in einem möglichen Kulturgesetz in der Zukunft regeln. Ich glaube überhaupt, dass das Raumthema prinzipiell ein Dreh- und Angelpunkt sein kann, wie man z. B. dazu kommen könnte, Regelungen zu schaffen, dass bei Neu- und Ausbauten mindestens im öffentlichen Dienst eine Verankerung von Kulturräumen anzustreben ist.

Aber ich will hier möglichen Regelungen nicht vorgreifen. Das sind nur einige Ideen dazu. Es geht bei unserem Vorschlag erst einmal darum, den Debatten- und Denkanstoß zu liefern, der sich an einem breiten Kulturbegriff in dieser Stadt orientieren soll. Als CDU verfolgen wir das Ziel: Wir wollen der Kultur in Berlin eine Perspektive geben – auch nach Corona. Dazu dient eine gesetzlich verankerte Kulturförderung. Dazu dient das Definieren von Zielen. Und dazu dient eine transparente Darlegung des Erreichten. Deshalb ist es Zeit für ein Kulturgesetz auch in Berlin. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Jahnke. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU fordert, wie es Herr Juhnke gerade dargestellt hat, ein Kulturgesetzbuch als Mantel für alle bestehenden oder sich in Erarbeitung befindenden oder darüber hinaus notwendigen Gesetze mit kultureller Relevanz. So etwas erinnert natürlich ein bisschen an das berühmte Sozialgesetzbuch SGB I bis XII, wo verschiedenste Gesetze, die es zuvor auch mal einzeln gab, in einem großen Mantelgesetz auf Bundesebene zusammengefasst wurden. Es schaut natürlich selten jemand in alle zwölf zusammen, sondern letzten Endes kommt es doch auf die einzelnen Teile an. So wird es auch hier bleiben. Von daher kommt mir das natürlich etwas bürokratisch vor, was Sie sich jetzt mit diesem Mantel hier vorstellen.

Sie selber legen ja auch keinen Gesetzentwurf vor. Das haben Sie selber eben gesagt, sondern Sie formulieren ein

(Dr. Robbin Juhnke)

paar Ideen, ein paar Eckpunkte, die ja auch in Ihrem Antrag benannt sind. Da steht an erster Stelle:

Kulturpolitik kann nur im Dialog mit der Stadtgesellschaft erfolgreich sein.

Da kann ich sagen: Ja, nur zu! Es braucht keines Kulturgesetzbuches, um diesen Dialog zu initiieren, sondern der muss eben, wie gesagt, stattfinden.

Zweitens schreiben Sie:

Aus der Vergangenheit lernen – Freiheit für Kunst und Kultur.

Ja, sicher! Freiheit für Kunst und Kultur ist bei uns aus gutem Grund ein Verfassungsgrundsatz, weil wir aus der Vergangenheit gelernt haben. Ja, sicher! Aber ohne Kulturgesetzbuch passiert das auch. Bei Ihnen wird nun darüber hinaus gefordert, dass dies ideologiefrei erfolgen soll. Das ist vielleicht der Kernpunkt Ihrer Forderung. Wobei ich nicht richtig weiß, gegen wen Sie hier eigentlich mit der Ideologiefreiheit polemisieren wollen.

Dann kommt:

Kulturelles Leben – auch in finanziell schwierigen Zeiten.

Das ist nun genau der Punkt, den wir durch kein Gesetz werden festlegen können, dass wir in Zeiten, die jetzt übrigens gerade auf uns zukommen, nun einfach sagen: Ist uns egal; wir werden Kultur in jedem Fall unabhängig von der Haushaltslage im bisherigen Umfang weiter fördern können. – Sondern wie ich vorhin schon sagte: Wir als Haushaltsgesetzgeber legen da selber im Rahmen des Möglichen die Dinge vor.

Interessant – das scheint mir ein bisschen der Kern Ihres ganzen Antrags zu sein – ist der Punkt 4:

Kulturförderung transparent und innovativ.

Das ist natürlich eine Sache, der man durchaus nähertreten kann. Ich bin auch durchaus ein Befürworter eines Kulturfördergesetzes. Diesen Begriff haben Sie hier ein bisschen synonym in Ihrer Rede mehrfach drin gehabt, Herr Juhnke, und verwiesen auf Beispiele, z. B. auf das Kulturfördergesetz in Sachsen, das es schon seit über 20 Jahren gibt, oder auf NRW. Das ist natürlich ein Punkt. Das wurde noch unter der Ägide der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ins Leben gerufen. Sie sprechen von Erweiterungen. Was ich von meinen nordrheinwestfälischen Kolleginnen und Kollegen höre, ist eigentlich eher die Befürchtung, dass dieses Gesetz, dass dort damals beschlossen wurde, unter Schwarz-Gelb geschleift werden soll, also des wesentlichen Inhalts beraubt werden soll. In Niedersachsen ist ein Kulturfördergesetz in Erarbeitung. Auch der Berliner Landesmusikrat fordert es tatsächlich; hierzu gab es ja am Montag dieser Woche erst eine Veranstaltung, die auf Alex auch übertragen wurde, wo dazu einige Eckpunkte vorgestellt wurden. Dort war auch Herr Senator Lederer einer der Podiums

teilnehmer. Er hat eher skeptisch gefragt: Ist das eigentlich eine Hilfe bei dem oder bei jenem Projekt? – Ich würde so defensiv da gar nicht rangehen wollen, denn ich glaube, dass ein Kulturfördergesetz für Berlin tatsächlich einen Sinn hätte.

Es gibt dafür auch schon die Blaupause des Sportfördergesetzes. Auch dort geht es natürlich darum, nicht nur Profis, sondern eben auch gerade Amateure zu fördern, und das ist ja auch in der Kultur genau der Punkt: Es geht um den Stellenwert der Kultur, und es geht darum, diesen Stellenwert mit entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen.

Die Pandemie hat ganz klar gezeigt, dass der Stellenwert der Kultur ein ganz erheblicher in unserer Gesellschaft ist, und ich glaube, das wäre durch ein Kulturfördergesetz noch mal sehr gut zu unterstreichen. Dort könnte man dann zum Beispiel auch Kompetenzen zwischen dem Land und den Bezirken und Ähnliches regeln, aber eben als Rahmen. Wir werden durch ein Kulturfördergesetz nicht erreichen, dass wir dort eine auskömmliche Finanzierung zu jeder Zeit zweifellos sicherstellen; das werden wir damit auch nicht hinkriegen. Aber wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind durchaus offen für die Diskussion eines Kulturfördergesetzes, das wir in dieser Legislaturperiode vielleicht nicht mehr gestemmt kriegen, aber das wir auf jeden Fall für die nächste Legislaturperiode ins Auge fassen sollten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Neuendorf. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ein Kulturgesetzbuch für Berlin!“ – die CDU möchte einen Mantel schaffen, der die Kulturschaffenden umgarnt. Sie plant einen Kulturförderplan für die ganze Legislatur; dabei passen Fünfjahrespläne doch überhaupt nicht ins Spektrum bürgerlicher Politik.

[Beifall bei der AfD – Anne Helm (LINKE): Tada, tada, tada!]

Als ich den Antrag gelesen habe, kamen mir wesentlich mehr Fragen, als dieses Papier Antworten bereithält. Sie fordern:

Die für eine professionelle Kulturarbeit relevanten Rechtsvorschriften werden übersichtlich und systematisch in einem einzigen Gesetzbuch zusammengeführt.

(Frank Jahnke)

Sie haben ja vorhin ausgeführt, dass da auch in Erarbeitung befindliche Gesetze und notwendige Gesetzesentwicklungen mit eingefügt werden sollen. Mir ist da ein bisschen unklar, wie das zu bewerkstelligen sein soll. – Der Forderung nach Ideologiefreiheit für die Kultur und die Erinnerungspolitik können wir uneingeschränkt zustimmen. Auch mehr Transparenz bei der Kulturförderung wäre wünschenswert.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Die Antwort darauf, wie dies aber im Detail gesetzlich klar definiert werden kann, bleiben Sie zumindest bisher schuldig.

Punkt eins: Ein „unabhängiger Austausch“ und eine „offene Debatte“ mit der Stadtgesellschaft werden siegessicher vorgeschlagen. Wer würde dem nicht zustimmen? – Auf diese Selbstverständlichkeit folgen die nächsten Selbstverständlichkeiten in den Punkten zwei, drei, sieben und neun. Dem würden wir natürlich zustimmen. Es ist von „Transparenz“ und „Verlässlichkeit“ die Rede; auch hier sind der CDU 100 Prozent sicher. Das politische Modewort unserer Zeit, die vielbeschworene „Vielfalt“, darf natürlich auch nicht fehlen. Dabei verbirgt sich hinter der Vielfalt nur allzu oft linke Einfalt.

In Ihrem Antrag machen Sie große Versprechungen. In Ihre gesetzliche Regelung für die Kulturförderung wollen Sie den Amateurbereich einbeziehen. Wie weit wollen Sie über bisherige Fördergrundsätze der Senatsverwaltung für Kultur hinausgehen? Wie soll in finanziell schwierigen Zeiten der Rahmen gesetzt werden? So sehr man sich kostenfreie Räume für Amateurmusiker und günstige Auftrittsmöglichkeiten wünscht – wie wollen Sie das ermöglichen?

Strukturfonds werden in Aussicht gestellt, koordiniert von zentralen Vergabestellen. Da beißt sich die Katze allerdings in den Schwanz, denn zu Beginn des CDUAntrages ist von einer Reduzierung der Bürokratie die Rede. Mit zentralen Vergabestellen in Zeiten knapper Kassen wird das sicherlich nicht gelingen. – Beim Thema Digitalisierung kann man Ihnen nur zustimmen: Hier besteht enormer Nachholbedarf; das ist gar keine Frage.

In Punkt acht gehen Sie auf Bibliotheken und Musikschulen mit der Forderung nach einem Gesetz ein. Im Moment müssen wir uns mit dem finalisierten Rahmenkonzept der Bibliotheksentwicklungsplanung für Berlin begnügen. Ein Bibliotheksgesetz oder ein Musikschulgesetz zu fordern, wäre für sich genommen einen Antrag wert. Dazu müssen aber klare Punkte benannt werden, was ein solches Gesetz regeln und beinhalten soll.

Insgesamt ist der Antrag unausgewogen und unkonkret. Herr Kollege Juhnke, Sie haben angekündigt, da noch Inhalte reinzupacken. Alle kulturrelevanten Gesetze durch einen zu schaffenden Mantel zusammenzuführen,

ist ein Schnellschuss, der nicht zielführend ist. Trotzdem hoffe ich auf Diskussionen im Kulturausschuss und bin darauf gespannt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!