Und wir müssen verstärkt Zwischennutzungen zulassen. Last but not least müssen wir in der Bauordnung zwingend bei Neubauvorhaben ab einer bestimmten Größe die Einplanung kultureller Räume festschreiben, ebenso wie wir bei Schulneubauten Räume für Musikschulen und Bibliotheken mitdenken müssen.
Aber zurück zum Antrag der CDU: Es ist doch absolut naiv zu glauben, man könne mit derartigen Initiativen eine Absicherung der Kulturszene oder gar die Beseitigung der prekären Situation der Kulturschaffenden erreichen und eine kulturelle Weiterentwicklung in Gang setzen. Dieser zusammenführende Mantel dieses Kulturgesetzbuches birgt doch eher das Potenzial, künstlerische Vielfalt und Entwicklung mit einer gesetzlichen Regelungswut zu ersticken als positiv zu befördern.
Es kommt doch nicht von ungefähr, dass Kunst und Kultur bisher nicht Gegenstand umfassender gesetzlicher Regelungen waren und sind, bis auf wenige Ausnahmen wie beispielsweise das Denkmalschutzgesetz, das Archivgesetz oder das Pflichtexemplargesetz. Sollten wir uns jedoch mehrheitlich entschließen, und darauf läuft selbst der seltsame Antrag der CDU hinaus, sollten wir uns entscheiden, ein Kulturfördergesetz auf den Weg zu bringen, dann muss dies mehr sein als die politische Willensbekundung man könnte, man sollte, man müsste.
Ein Kulturfördergesetz, das Absichtserklärungen formuliert, bringt nichts. Ein Kulturfördergesetz hat den Anspruch, ein spartenübergreifendes Gesetz zu sein. Deshalb müssen wir vor Beginn des Prozesses über Erwartungshaltungen sprechen, denn selbst das beste Kulturfördergesetz ist kein Allheilmittel.
Wir sehen die Schwächen bestehender Kulturfördergesetze. Wenn ein Kulturfördergesetz wirksam und erfolgreich sein soll, dann müssen differenzierte Ziele und Verbindlichkeiten formuliert werden für alle Sparten und Bereiche. Da wird der Teufel im Detail stecken und wir müssen sorgsam darauf achten, dass hier keine Nachteile unter anderem für die freie Szene entstehen.
All dies müssen wir im Vorfeld klären. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass derartige Vorhaben einen enormen zeitlichen Vorlauf haben, Zeit, die wir in der aktuellen Situation nicht haben. Ich halte es für notwendig, in der aktuellen Situation einen postpandemischen Kulturentwicklungsplan zu erstellen, den wir dann möglichst zügig und prozesshaft auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass wir derzeit, vielfach ausgelöst durch die Pandemie, eine sehr dynamische Kulturentwicklung haben. Künstlerische Arbeiten verändern sich gerade stark. Hier braucht es schnell eine Ver
ständigung, wie wir das Fördersystem angesichts der Erfahrungen in der Pandemie überdenken und reformieren. Gleiches gilt für die beginnenden Strukturänderungen in unseren Kulturinstitutionen, Stichwort: Volksbühne. Dieser Prozess kann dann durchaus auch gesetzlichen beziehungsweise rechtlichen Regelungsbedarf generieren, den wir dann aufgreifen und gegebenenfalls umsetzen können.
Die Kulturszene braucht jetzt keine Gesetzesbücher, sondern die Unterstützung aller demokratischen Kräfte. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam für eine gute finanzielle und ideelle Basis für die Berliner Kulturschaffenden kämpfen. – Ich danke Ihnen!
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Paul Fresdorf (FDP): Hat Frau Meister auch gesagt!]
Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG)
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/3310 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3474 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der CDU – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Nerstheimer und Wild. Wer stimmt dagegen? – Die sind die Oppositions- – Entschuldigung! –
[Marc Vallendar (AfD): Blick in die Zukunft! – Zuruf von der CDU: Visionär! – Zuruf von der AfD: Sehr weise!]
die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 4. März 2021 Drucksache 18/3480
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/3308 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3480 einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind ersichtlich alle Fraktionen und auch die beiden genannten fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Gesetz zur Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Berliner Landesverwaltung
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3440
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Auch
Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/3440 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3518 einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und auch die beiden genannten fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kooperationsplattform der Berlin University Alliance
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 22. März 2021 Drucksache 18/3525
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3402
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrages und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/3402 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3525 einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier sehe ich alle Fraktionen und die beiden genannten fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Tagessordnungspunkt 7 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 3.3. Der Tagesordnungspunkt 8 steht auf der Konsensliste.