Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10. März 2021 Drucksache 18/3502
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3066
Der Senat wird aufgefordert, das Zielnetz für den Straßenbahnausbau aus den verkehrlichen Planwerken Berlins (Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, der Anlage 3 des Nahverkehrsplans – „Bedarfsplan“ –) entsprechend dem Mobilitätsgesetz in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Änderungsverfahren eingeleitet werden kann, damit die Straßenbahn als Teil des Umweltverbundes und wichtiges Element für die Verkehrswende anderen schienengebundenen Verkehrsmitteln bei der Darstellung im Flächennutzungsplan gleichgestellt wird.
Das im Flächennutzungsplan verankerte Zielnetz soll allen beteiligten Verwaltungen eine Trassenfreihaltung aufzeigen und die Berücksichtigung insbesondere bei der Straßen- und Brückenplanung finden.
Keine Entlassung des Hauses Hohenzollern aus seiner historischen Verantwortung – öffentliches Kulturerbe sichern!
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/3491
Seit mehr als 25 Jahren erhebt die Familie von Preußen als Erbengemeinschaft des sogenannten Hauses Hohenzollern Restitutionsforderungen gegenüber der öffentlichen Hand. Seit 2014 finden zwischen Vertreter*innen der Familie, der Bundesregierung und den Ländern Berlin und Brandenburg nichtöffentliche Gespräche über einen möglichen Vergleich statt.
Dem Ausgleichsleistungsgesetz zufolge sind Zahlungen oder Rückgaben an Enteignete nur dann möglich, wenn diese dem Nationalsozialismus keinen erheblichen Vorschub geleistet haben. Es ist nun endlich an der Zeit, den Ausgleichsanspruch und damit auch die Frage der Vorschubleistung juristisch zu klären.
Das Abgeordnetenhaus sieht angesichts der Ergebnisse der historiographischen Forschung sowie mit Blick auf die Rechtslage und Rechtsprechung starke Indizien, dass Vertreter*innen des sogenannten Hauses Hohenzollern der Etablierung und Festigung des nationalsozialistischen Systems erheblichen Vorschub geleistet haben. Das Abgeordnetenhaus sieht im Ausgleichsleistungsgesetz daher keine Grundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat deshalb dazu auf, das öffentliche Interesse und Eigentum an diesem strittigen Kulturerbe zu verteidigen und darauf hinzuwirken, dass das von der Erbengemeinschaft selbst angestrengte Gerichtsverfahren zügig zu Ende geführt wird.
Insbesondere soll der Senat die Ablehnung und Nichtverhandelbarkeit jeglicher Forderungen erklären, die auf Wohn- und Nutzungsrechte in ehemaligen Immobilien der früheren Herrscherdynastie oder eine institutionelle Mitsprache der Familie von Preußen in öffentlichen Kultureinrichtungen in ihrer Funktion als Leihgeberin abzielen.
Der Senat ist zudem aufgefordert, auf umfassende Transparenz über den Gegenstand und Verlauf der bisherigen Vergleichsgespräche zu dringen. Dies beinhaltet auch die Offenlegung sämtlicher Forderungen der Familie von Preußen betreffend Kulturgut, das sich in Berliner Museen, Depots, Archiven und anderen Orten befindet.
Überdies setzt sich das Abgeordnetenhaus mit Nachdruck für die freie Ausübung der Wissenschafts-, Presse- und Meinungsfreiheit auch im Kontext der öffentlichen Debatte über die Restitutionsforderungen der Familie von Preußen und deren historische Verstrickungen in den Aufstieg des Nationalsozialismus ein.
Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 2 des Berliner COVID-19Parlamentsbeteiligungsgesetzes, zugleich Vorlage –
zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 18/3529
Das Abgeordnetenhaus stimmt Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten Krankenhaus-Covid19-Verordnung zu.
Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 2 des Berliner COVID-19Parlamentsbeteiligungsgesetzes, zugleich Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 18/3530
Das Abgeordnetenhaus stimmt Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zu.
Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 4 Abs. 1 des Berliner COVID-19Parlamentsbeteiligungsgesetzes, zugleich Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 18/3531
Das Abgeordnetenhaus stimmt Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten EingliederungshilfeCovid-19-Verordnung zu.