Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag wollen wir als politisch Verantwortliche für das Land Berlin klarstellen, dass wir nicht verschenken werden, was der Gesellschaft gehört.
Führende Vertreter und Vertreterinnen des sogenannten Hauses Hohenzollern, allen voran der damalige Kronprinz Wilhelm von Preußen, haben nach übereinstimmender Einschätzung von Historikern und Historikerinnen zum Ende der Weimarer Republik beigetragen und der Machtergreifung und dem Machterhalt des Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet.
Das Gleiche gilt auch, das dürfte wohl nicht bestritten werden, für die Ehefrau des Kronprinzen, Cecilie oder auch für seine Schwester Viktoria Luise. So übernahm die Kronprinzessin Cecilie von Preußen die Schirmherrschaft über den Bund Königin Luise, deren gestellte Aufgaben unter anderem in der Pflege – Zitat – „des Heldentum des Weltkriegs“ und in der – Zitat – „Rassenpflege und Eugenik“ lagen und der lange vor 1933 Jüdinnen und andere „Fremdstämmige“ – auch das war ein Zitat – von der Mitgliedschaft ausschloss um, Zitat: „die Reinheit der Rasse“ zu gewährleisten, beschrieben rückblickend vom Reichspressewart Franziska von Gaertner 1934.
Der damit verbundenen historischen Verantwortung müssen sich die Nachfahren des Hauses Hohenzollern stellen. Sie haben deshalb weder ein Anrecht auf Rückgabe von Gemälden und Kunstschätzen noch auf Entschädigung für diese oder für Immobilien.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD) und Dr. Susanne Kitschun (SPD)]
Abgesehen davon, dass sie ihre Schätze und ihre Schlösser über Jahrhunderte mittels autoritärer Herrschaft und durch Frondienste ihrer Untertanen erschaffen ließen, haben sie vom deutschen Kolonialismus und letztlich auch von der sogenannten Arisierung, also Enteignung jüdischer Firmen profitiert, letzteres insbesondere Viktoria Luise und ihr Mann, die sich hier bereicherten. Zur Herkunft der Schätzung ist deshalb wohl noch einiges aufzuarbeiten.
In Berliner Sammlungen und Museen befinden sich viele Kunstschätze aus dem ehemaligen Besitz der Hohenzollern, die durch die UdSSR nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund der von mir umrissenen Vorgeschichte enteignet und später an die DDR zurückgegeben wurden oder bereits in den zwanziger Jahren durch Kauf in Landesbesitz kamen. Hinzu kommen viele Leihgaben aus dem Besitz der Hohenzollern. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, sich durch die Drohung der Hohenzollern erpressen zu lassen, ihre in ihrem Eigentum befindlichen Exponate aus unseren Einrichtungen abzuziehen. Wenn es keine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung gäbe – das haben sie ja angedroht –, dann wollen sie das tun. Dann kann ich hierzu nur sagen: Leihverträge dürfen keine Druckmittel sein. Es sei hier auch angemerkt, dass die Länder und der Staat als Leihnehmer als Ausgleich über Jahrzehnte die Kosten für die Versicherung und die Restauration der Kunstschätze übernommen und den Hohenzollern Vergünstigungen beim Vererben gewährt
haben. Sollten die Hohenzollern also ihre Leihgaben, was bei Dauerleihgaben übrigens nicht so einfach ist, aus unseren Museen abziehen wollen, wenn ihnen keine Entschädigung zugesprochen wird, dann darf sich das Land Berlin dadurch nicht erpressen lassen.
Dann wird es Aufgabe der Sammlungen und Museen sein, die Leerstellen zu kennzeichnen und zu kommentieren.
Wir sehen keine Grundlage für Entschädigungsansprüche. Wir wollen eine Offenlegung der Forderungen derer von Preußen, und dass das von den Hohenzollern angestrengte Gerichtsverfahren zügig zu Ende geführt wird. Wir fordern den Senat zudem auf, auf umfassende Transparenz über die Vergleichsgespräche zu dringen und sämtliche Forderungen der Familie zu Kulturgut in Berliner Museen zu veröffentlichen.
Zum Schluss sei mir noch gestattet, auf Folgendes einzugehen: Die Hohenzollern haben in beispiellosem Umfang versucht, beispielsweise über ihren Medienanwalt Hennig, der über 80 Unterlassungsklagen einreichte, die Wissenschaftsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung von Politikerinnen und Politikern zu beschränken und eine kritische Berichterstattung in den Medien darüber zu unterbinden. – Auch dem stellen wir uns entschieden entgegen. Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Oberlandesgericht Hamburg gestern zu einem Ergebnis kam, dass der in Edinburgh lehrende Wissenschaftler und Adelsexperte Stephan Malinowski weiter berichten, Fakten veröffentlichen und Position beziehen darf. Deshalb, kann ich nur sagen, beziehen auch wir hier im Haus Position.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition legt hier einen Antrag vor, der, glaube ich, der komplexen Materie, um die es hier geht, mit seiner Holzschnittartigkeit nicht wirklich gerecht werden kann. Es beginnt schon, wenn ich mal zitieren darf, mit der Darstellung:
Seit mehr als 25 Jahren erhebt die Familie von Preußen als Erbengemeinschaft des sogenannten Hauses Hohenzollern Restitutionsforderungen gegenüber der öffentlichen Hand.
Sie müssten dieses „sogenannte Haus Hohenzollern“ dann auch konsequent in der Überschrift verwenden. Zumindest bei mir säen Sie damit Zweifel, ob Sie die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik anstreben oder ob es bei Ihnen eher um so eine politische Haltungskampagne geht, die, wie ich glaube, im Übrigen vor allem zulasten Dritter geht. Sie können das alles sagen und machen,
aber ich erachte das Für und Wider der Frage Hohenzollern und die Beschäftigung mit einer 600-jährigen Geschichte jetzt nicht unbedingt für den Hauptgegenstand, sondern die Frage: Was nützt dem Kulturstandort BerlinBrandenburg am allermeisten? – Und darum, glaube ich, kümmern Sie sich eher sekundär.
soll der Senat die Ablehnung und Nicht-Verhandelbarkeit jeglicher Forderungen erklären, die auf Wohn- und Nutzungsrechte in ehemaligen Immobilien der früheren Herrscherdynastie oder eine institutionelle Mitsprache der Familie … in öffentlichen Kultureinrichtungen … als Leihgeberin abzielen.
Das sind zwei Vorwürfe, die Sie hier erheben und die so nicht stimmen. Natürlich ist es empörend, wenn man sich vorstellt, dass die Familie das Schloss Cecilienhof zurückhaben möchte als Wohnsitz sozusagen. Die Tatsache ist aber, dass ihnen das einmal angeboten wurde vonseiten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten BerlinBrandenburg bzw. der Brandenburger Regierung. So ist die Realität.
Eine institutionelle Mitsprache, die Sie dort reklamieren, hat bereits die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Nachfrage ausgeschlossen. Auch das Haus Hohenzollern hat schon für sich erklärt, dass es keinen kuratorischen oder inhaltlichen Einfluss nehmen möchte. Von daher müssten Sie schon bei dem bleiben, was an Fakten vorliegt. Deswegen laufen diese Vorwürfe auch ins Leere.
Das Abgeordnetenhaus sieht angesichts der Ergebnisse der historiographischen Forschung sowie mit Blick auf die Rechtslage und Rechtsprechung starke Indizien, dass Vertreter*innen des sogenannten Hauses Hohenzollern der Etablierung und Festigung des nationalsozialistischen Systems erheblichen Vorschub geleistet haben.
Das Abgeordnetenhaus sieht im Ausgleichsleistungsgesetz daher keine Grundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
aber darauf kommt es letztendlich nicht an. Es kommt nicht darauf an, was das Abgeordnetenhaus, sondern was ein Gericht dazu sagt. Das ist alles andere als vorhersagbar und auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss zu bestimmen, übrigens grundsätzlich, Gott sei Dank! Ich möchte hier in keine der Geschichtsdarstellungen eintreten, die wir hier schon ansatzweise gehört haben und die wir immer wieder ganz prominent in diesem Hause führen.
Ich stelle aber Folgendes fest in dieser Sachlage: dass die historische Debatte über die Verstrickung noch nicht abgeschlossen ist. Ich nehme da jetzt keine Stellung, ich stelle nur fest, dass sie noch nicht abgeschlossen ist. Namhafte Historiker haben sich dem Versuch, sie für abgeschlossen zu erklären, widersetzt. Schon allein durch diese Geste kann man feststellen, dass das nicht der Fall ist. Wie gesagt, das ist nur eine Feststellung. Solange das so ist, kann auch eine rechtliche Bewertung nicht antizipiert werden. Ohnehin entscheiden auch nicht final die Historiker über die Frage der erheblichen Vorschubleistung für das NS-System, sondern es entscheiden zum Schluss Richter.
Die juristische Einschätzung kann auch von der historischen abweichen, übrigens mit unabschätzbaren Folgen. So wird ja schlimmstenfalls befürchtet, dass es einen Verlust an Kulturgütern in dreistelliger Millionenhöhe geben könnte. Davon betroffen wären im Übrigen die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie das Deutsche Historische Museum. Ich kann nicht erkennen, dass dieses Risiko eine, ich sage mal, etwas populistische Geste wie die hier vorgeschlagene wert sein soll. Das Risiko ist, wie man hört, für Berlin übrigens kleiner im Vergleich zu Brandenburg. Von daher meint man vielleicht, sich das leisten zu können. Aber ich finde, da entlarvt sich das Ganze auch als unsolidarisch gegenüber dem stärker betroffenen Land, nämlich dem Land Brandenburg, wo die Kulturgutverluste am höchsten wären. Aus diesem Grund kann ich mich auch nur wundern, dass die SPD diesen Kurs hier in Berlin mitmacht, während sie im Bundestag und in Brandenburg entsprechende Ansinnen bisher abgelehnt hat und weiter den Verhandlungsweg wählt. Im Übrigen haben sogar die Grünen einen entsprechenden Vorstoß der Linkspartei im Bundestag abgelehnt.
Sie vermengen hier im Übrigen auch zwei Sachverhalte in plumper Weise. Einmal geht es nämlich um Immobi
lien, und hier ist in der Tat in Brandenburg ein Rechtsverfahren eröffnet worden, welches aktuell ruht. Sie schreiben aber in Ihrem Antrag – ich zitiere erneut -:
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat deshalb dazu auf, das öffentliche Interesse und Eigentum an diesem strittigen Kulturerbe zu verteidigen und darauf hinzuwirken, dass das von der Erbengemeinschaft selbst angestrengte Gerichtsverfahren zügig zu Ende geführt wird.
Hier wird suggeriert, dass die Kunstgegenstände Gegenstand dieses Rechtsstreits wären. Das stimmt aber nicht. Es geht bei dem Rechtsstreit um Immobilienausgleichszahlungen. Insoweit ist diese Darstellung falsch, die Sie in dem Antrag bringen, denn die Kunstgegenstände waren bisher ausschließlich Gegenstand von aktuell ebenfalls ruhenden Verhandlungen. Wer auf dem Klageweg bei den Immobilien drängt, der macht wahrscheinlich auch die Verhandlungen um die Kunstgegenstände obsolet. Vielleicht ist das ja auch das Ziel; das Brandenburger Finanzministerium jedenfalls verfolgt dieses Ziel nicht und will weiter verhandeln, denn sie haben auch am meisten zu verlieren. Ich denke, Berlin sollte sich da solidarisch zeigen. Insbesondere sollte sich die SPD nicht vor den Karren dieser Linksparteikampagne spannen lassen, wie das in Brandenburg schon alles erfolgt ist.
Die Verhandlungsposition, die Berlin und Brandenburg hier haben – und auch der Bund –, ist nicht schlecht, denn das Haus Hohenzollern hat in einiger Hinsicht überzogen und hat sich damit keinen Gefallen getan. Selbst Sie, Frau Kittler, haben einige Argumente in Ihrer Rede genannt, die man dort ins Feld führen kann. – Deswegen plädieren wir weiterhin für Verhandlungen, nämlich um eine dauerhafte Gesamtlösung herbeizuführen für die Kunst- und Sammlungsgegenstände. Dies ist mit anderen Herrscherhäusern auch gelungen in der Vergangenheit. Das wäre für den Kulturstandort Berlin-Brandenburg sicherlich die sinnvollste Lösung und entspräche auch einem verantwortungsvollen Umgang, –
Es tut mir sehr leid! Darf ich Sie bitten, keine Fotos auf die Unterlagen und auf die Tische der Abgeordneten zu machen und die, die Sie schon gemacht haben, zu löschen?
Ich darf Sie noch mal bitten, keine Fotos von den Tischen und den Unterlagen der Abgeordneten zu machen. – Vie- len Dank! – Dann hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Dr. Kitschun das Wort. – Bitte schön!
Entschuldigung! – Ich dachte, ich hätte mich eben tatsächlich relativ deutlich ausgedrückt. Sie müssten auch bei Ihren Übersichtsaufnahmen sicherstellen, dass die Unterlagen der Abgeordneten auf den Tischen dabei nicht in Ihren Fotos vorkommen. Ansonsten werden wir hier das Hausrecht ausüben, wenn das jetzt nicht funktioniert.