Und natürlich – das will ich hinzufügen, ist doch gar keine Frage – muss sich in dieser Situation auch Georg Friedrich von Preußen bewegen.
Die Drohung mit dem Abzug von Leihgaben war genauso wenig hilfreich wie die zahlreichen Unterlassungsklagen gegen einzelne Historiker. Das ist überhaupt keine Frage.
Was jedoch in der jetzigen Situation sicherlich das denkbar Schlechteste ist, ist mit Ihrem Antrag, weiter Öl ins Feuer zu gießen und dabei Schaden für unseren Rechtsstaat und den Kulturstandort Berlin-Brandenburg billigend in Kauf zu nehmen.
Das kommt für uns nicht in Frage, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
[Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Ausgezeichnet! – Steffen Zillich (LINKE): Ganz bei sich, die AfD!]
[Zuruf – Daniel Wesener (GRÜNE): Das werde ich im Protokoll nachlesen, Herr Fresdorf! – Paul Fresdorf (FDP): Ich habe das nicht gesagt! – Frank-Christian Hansel (AfD): War aber witzig!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte darüber, ob es sich bei den ehemaligen Besitztümern der Markgrafen und Kurfürsten zu Brandenburg, Könige von Preußen und deutschen Kaiser um privates Eigentum oder öffentliches Kulturerbe handelt, ist älter als dieses Parlament. Seit den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts hat diese Frage Öffentlichkeit, Politik und Justiz regelmäßig mit offenem Ende beschäftigt.
Im Sommer 2019 hat die Kontroverse eine neue Wendung genommen, als durch die Recherchen von „Spiegel“ und „Tagesspiegel“ bekannt wurde, dass sich die heutigen Nachfahren der Hohenzollernfamilie in vertraulichen Vergleichsverhandlungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie der Länder Berlin und Brandenburg befinden. Seitdem hat der Vorgang das deutsche Feuilleton und die internationale Berichterstattung, diverse Gerichte, zahlreiche Historikerinnen und Historiker und mehrere Parlamente in einem Umfang beschäftigt, wie wenige andere geschichtspolitische Streitfälle.
Ich will deswegen gar nicht erst den Versuch unternehmen, all dies in einem Redebeitrag von fünf Minuten zusammenzufassen, oder bereits Gesagtes wiederholen. Stattdessen möchte ich meine Redezeit dafür nutzen, um auf die Argumente der anderen einzugehen: derjenigen, die bis zum heutigen Tag – Herr Trefzer, Herr Juhnke – eine klare politische Positionierung und parlamentarische Beschlussfassung in dieser Sache verhindert haben und die immer noch der Meinung sind, dass ein wie auch immer gearteter Deal mit den Hohenzollern einer juristischen Lösung vorzuziehen sei. Deren Argument Nummer eins: Wir leben in einem Rechtsstaat, und es sei somit das gute Recht einer Erbengemeinschaft, vermeintlich zu Unrecht enteignetes Eigentum auf dem gerichtlichen Verhandlungswege zurückzuerlangen, zumal die heutigen Nachkommen der deutschen Kaiser schlechterdings für deren Tun verantwortlich gemacht werden können.
Mal abgesehen davon, dass es wenigen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern vergönnt sein dürfte, über Restitutionsforderungen direkt mit den Verwaltungsspitzen von Bund und Ländern im Kanzleramt verhandeln zu dürfen: Wer von seinem guten Recht im Rechtsstaat Gebrauch machen will, der darf das öffentliche Gerichtsverfahren und -urteil nicht scheuen. Genau diesen Eindruck hinterlässt die Vorgehensweise und Verhandlungstaktik der Hohenzollern, insbesondere bei dem Teil ihrer Forderungen, die auf eine finanzielle Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 abzielen.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand bzw. im schon vielfach zitierten § 1 Abs. 4 des Gesetzes, das Ausgleichsleistungen an diejenigen ausdrücklich ausschließt, die dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub
geleistet haben. Die Hohenzollern drängen demnach auf eine außergerichtliche Gesamt- und Verhandlungslösung, um ihr angebliches Recht durchzusetzen, aber ohne, dass dabei die eigentliche Rechtsprechung zum Zug kommt.
Wirklich ernst, Herr Trefzer, scheint es den Hohenzollern mit dem Rechtsstaatsargument also nicht zu sein, womit wir bei Argument Nummer zwei wären: vor Gericht und auf hoher See sei ein juristischer Erfolg der Erbengemeinschaft zumindest nicht völlig ausgeschlossen, wie Herr Juhnke sagt. Der Öffentlichkeit drohe damit, ein Teil des preußischen Kulturerbes verlustig zu gehen, erst recht, wenn die Familie ihre Drohung wahrmache und die Leihgaben zurückzieht. Das ist, Herr Juhnke, wie jede Binsenweisheit, zweifelsohne richtig.
Aber zwei Rückfragen müssen erlaubt sein: Warum wird die Rechtsposition der öffentlichen Hand systematisch schlechtgeredet, wohlwissend, dass die gegenwärtige Spruchpraxis deutscher Gerichte auf das Gegenteil hindeutet? Das Verwaltungsgericht Cottbus hat 2020 Ansprüche auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger eines Druckereibetriebs auch deshalb zurückgewiesen, weil der Aufrufe des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm zur Wahl von Adolf Hitler publiziert hatte. Dann soll Wilhelm selbst der Machtübernahme der NSDAP keinen Vorschub geleistet haben? – Unwahrscheinlich, Herr Juhnke!
Noch viel schwerer wiegt aber die andere Frage: Kann es politisch, juristisch und moralisch richtig sein, den Aspekt der Mitverantwortung der Hohenzollernfamilie für den Aufstieg des Nationalsozialismus auszuklammern, um der öffentlichen Hand den Besitz und die Ausstellung einiger Kunstobjekte zu sichern? – Die Antwort von mir und meiner Fraktion ist ein klares Nein, zumal die öffentliche Hand mit einem außergerichtlichen Vergleich letztlich das Prinzip konterkarieren würde, dass sie selber als Gesetzgeber im Ausgleichsleistungsgesetz verankert hat. Schlimmer noch: Eine solche Verhandlungslösung käme einem geschichtspolitischen Freispruch der Hohenzollern durch die Hinterzimmertür gleich. Mir ist schleierhaft, wie das mit der Verantwortung zu vereinbaren ist, die wir als Deutsche und Demokratinnen und Demokraten für die Vergangenheit und Erinnerung an den Naziterror tragen.
Genau hier kommt Argument Nummer drei ins Spiel: der angebliche neue Historikerstreit in Verbindung mit einer weiteren Binse, nämlich, dass Geschichtswissenschaft ihrem Wesen nach kontingent und niemals abgeschlossen ist. Frei nach dem Motto: in dubio pro Hohenzollern. Mit Blick auf den quantitativen wie qualitativen Stand der historischen Forschung liegt aus meiner Sicht folgende Analogie nahe: Ja, es gibt eine verschwindend kleine Zahl von approbierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die den Klimawandel für eine Erfindung halten. Das ändert aber nichts daran, dass die nach allem,
Bleibt noch das letzte, vierte Argument: Politik und Parlamente dürfen sich kein finales Urteil anmaßen, das in der freien Wissensgesellschaft nur der Wissenschaft und im Rechtsstaat alleine den Gerichten zukommt. Richtig, Herr Juhnke. Aber das enthebt gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht der Pflicht, in geschichtspolitischen Dingen auch politisch Stellung zu beziehen. Das gilt erst recht, wenn es die öffentliche Hand ist, die beklagt wird und wenn öffentliches Eigentum zur Disposition steht.
Wer so argumentiert, müsste auch schweigen, wenn es um andere deutsche wie internationale Fragen der Geschichtspolitik und Erinnerungskultur geht. Mit einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft ist dergleichen historischer Nihilismus nicht zu vereinbaren.
Ich bitte noch aus einem weiteren, letzten Grund um Zustimmung für diesen Entschließungsantrag: Denn mit dem solidarisiert sich das Abgeordnetenhaus auch mit denjenigen, die in den letzten Jahren als Historikerinnen und Historiker und Journalistinnen und Journalisten ihrer Profession und Verantwortung nachgekommen sind und deshalb persönliche Nachteile in Kaufe nehmen mussten, die Druck und Drohung nicht nachgegeben haben und die das jede Menge Zeit, Geld und Nerven gekostet hat. Wenn diese Leute gezeigt haben, dass sie in Fragen von historischer Erinnerung und Verantwortung, Wissenschafts- und Pressefreiheit nicht erpressbar und einzuschüchtern sind, sollten wir das erst recht sein. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Fünf Minuten sind zu wenig, sich so eines komplexen Themas anzunehmen, und auch ich kann nur holzschnittartig ein paar Dinge erwähnen und versuchen, in die richtige Richtung zu lenken, die hier schon aufgegriffen worden sind oder die noch diskutiert gehören.
Zunächst einmal: Dass viel Porzellan zerschlagen wurde – das will ich an der Stelle ausdrücklich festhalten –, liegt in dem Fall nicht an der Politik, sondern an denjenigen, die die Forderung erhoben haben. Das muss man an
der Stelle auch mal sagen. Ich denke, Kollege Juhnke hat recht: Man darf von Hohenzollern reden. Die andere Seite des Hauses mag es ja auch nicht, wenn man von der „sogenannten DDR“ redet oder Ähnlichem. Von daher sollten wir die Begriffe schon so verwenden, wie sie gefallen sind. Es geht nur um diese Brandenburg-Preußische Linie der Hohenzollern, das will ich auch ganz klar festhalten. Die Hohenzollern haben viele Linien. Der Streit betrifft eine einzige Linie, die sich öffentlich sehr ungeschickt verhält, die anderen Linien haben damit nichts zu tun und wollen nicht unbedingt mit vereinnahmt werden, um das an der Stelle klarzustellen.
Die sowjetische Militäradministration hat 1945 die entschädigungslose Enteignung angeordnet, und insofern ist ab 2014 wieder intensiv die Frage diskutiert worden, ob nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mögliche Zahlungen und Rückgaben an Enteignete erfolgen sollen. Allerdings kommt der Passus wieder zum Tragen: wenn sie dem Nationalsozialismus keinen erheblichen Vorschub geleistet haben. Das haben im Übrigen – das wird in der öffentlichen Debatte auch verkannt – in dem Fall diejenigen zu beweisen, die etwas wiederhaben wollen. Die haben zu beweisen, dass sie diesen Vorschub nicht geleistet haben. Das wird im Fall der Familie, um die es hier geht, schwierig. Natürlich ist das nicht schwarz und weiß wie überall. Es gab auch in dieser Familie Leute, die der NSDiktatur kritisch gegenüberstanden. Aber nun zu behaupten, dass alle dort Widerstandskämpfer gewesen wären, geht an der historischen Wahrheit natürlich vorbei. Deswegen ist man hier in einer Debatte, die am Ende wahrscheinlich juristisch für die Familie nicht zu gewinnen sein wird, weil ganz klare Indizien vorliegen, dass da auch Verstrickungen gewesen sind, ohne die Debatte hier im Detail führen zu wollen. Es gibt aber auch gewichtige Argumente dafür, und da sie das entsprechend widerlegen müssten, ist es jedenfalls eine schlechte Ausgangsposition.
Aber das ist gar nicht mein Problem. Verhandeln kann man vieles. Das haben auch andere Adelsgeschlechter entsprechend gemacht. Ich will darauf verweisen, dass der Freistaat Sachsen sich vollkommen geräuschlos mit dem Haus Wettin geeinigt hat und im Übrigen zu einem sehr guten Kompromiss gekommen ist, den der Sächsische Landtag über alle Parteigrenzen hinweg gebilligt hat und wo es am Ende keinen Sieger und keinen Verlierer gab und wo man ganz vernünftig die Fragen von Kunstgegenständen, von Kultur, von Einrichtungen, von Gebäuden geordnet hat. Das kann man auch alles machen, aber auch da gilt natürlich: Der Ton bestimmt die Musik.
Man muss sagen, die Objekte, die dann in 40 Jahren DDR auf der Ostseite des Landes waren, waren von den Hohenzollern eigentlich schon längst abgeschrieben. Die hatten ja gar keine Hoffnung, die jemals wiederbekommen zu wollen. Das sind Dinge, die nach 1990 in Teilen der Familie neu diskutiert worden sind. Auch andere
Familien haben gar nicht erst diese Rückgabeansprüche gestellt. Das muss man ganz klar sagen. Das ist hier nicht pauschal der Adel in irgendeiner Form, sondern es gibt viele Familien, die da ganz anders vorgegangen sind.
Man muss an der Stelle, wenn man auf die Forderung des Antrags kommt, sagen: Die drei Punkte, die da aufgeführt sind, kann man erst mal aus Sicht eines Parlamentariers nicht kritisch bewerten. Dass Gerichtsverfahren zügig zu Ende zu führen sind und dort eine Klärung herbeizuführen ist, wenn inhaltlich keine Verständigung mehr möglich ist, halte ich für selbstverständlich. Wie lange will man denn noch verhandeln? Wenn man sechs, sieben, acht Jahre verhandelt, und man kommt zu keinem Ergebnis, müssen im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden, und daran müssen sich dann beide Seiten halten. Das ist doch klar. Das ist aber auch eine Binsenweisheit. Dass es eine umfassende Transparenz über die bisherigen Forderungen geben muss, die keiner so wirklich kennt, es gibt Zeitungsartikel, die einen haben das gefordert, die anderen haben das gefordert, auch das ist selbstverständlich. Man muss am Ende wissen, worüber man entscheidet und was als Verhandlungsmasse auf dem Tisch liegt, und da gibt es unterschiedliche Darstellungen. Also umfassende Transparenz ist die Grundlage jeder geordneten wissenschaftlichen Entscheidung.
Schließlich auch Wissenschaftspresse und Meinungsfreiheit entsprechend zu gewährleisten, in so einem Verfahren, auch das ist nicht zu beanstanden. Die Kollegin Kitschun hat darauf hingewiesen. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einer Akteneinsicht, die selbstverständlich sein sollte, mir vorher eine Zustimmung einholen muss. Das ist ein Verfahren, das mir nicht einleuchtet.
Insgesamt das Parlament frühzeitig einzubeziehen und zu beteiligen, halte ich durchaus für vernünftig. Ob der Antrag in der Sache, und da hat Kollege Juhnke auch einige Gegenargumente gebracht, an der Stelle hilfreich und sinnvoll ist in dieser weitgehenden Art und vor allen Dingen mit der Begründung, da habe ich auch meine Zweifel.
Ich will aber ganz zum Schluss auch noch mal sagen, und das ist auch etwas, damit man nicht alle in einen Topf wirft: Wir haben gerade in unserer märkischen Heimat in Berlin und Brandenburg sehr viele Familien, die nach 1990 wiedergekommen sind: die von Arnims, von Barsewischs, von Finckensteins, von Hardenbergs, von der Marwitz’, von Ribbecks, von Stechows oder von Stünzner-Karbes, die alle geräuschlos ihre Besitzungen wiederbekommen haben, oftmals wieder kaufen mussten. Die allermeisten haben sie wieder kaufen müssen, haben zum Teil alles stehen und liegen gelassen dort, wo sie in westdeutschen Gefilden zuhause waren, weil sie ihrer langen Familientradition gerecht werden wollten, mit viel Engagement, viel Liebe zur alten Heimat, mit viel Geld, das sie auch selber aufgebracht haben, die Schlösser und
Herrenhäuser renoviert haben, mühsam zum Teil von der Treuhand die Wälder und Besitzungen zurückkaufen mussten, wenn sie nicht anderweitig verscherbelt worden sind, die sich im besten Sinne wieder in das Gemeinde- und Dorfleben eingebracht haben, die auch dort sich wieder etabliert haben.
Das beste Beispiel, das kennen wir alle: von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland. Der Friedrich-Carl von Ribbeck, der Enkel des letzten Herrn von Ribbeck, hat gesagt: Ich verzichte auf das Schloss. Da gibt es gar keine Diskussionen. Das bekommt der Landkreis Havelland. Der kann dort Kultur und Tourismus veranstalten. Er hat dann die verfallene Brauerei und den Kutschpferdestall zurückgekauft, wieder aufgebaut, hat dort seinen Frieden gemacht und ist in der Gemeinde hochanerkannt. So kann man auch gut miteinander zusammenleben. Vielleicht wäre das auch ein Beispiel für das Haus Hohenzollern, jedenfalls für die Brandenburg-Preußische Linie. Miteinander und nicht gegeneinander kommt man meistens besser zum Ziel. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Annahme einer Entschließung auf Drucksache 18/3491 „Keine Entlassung des Hauses Hohenzollern aus seiner historischen Verantwortung – öffentliches Kulturerbe sichern!“ zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten Wild und Nerstheimer. Enthaltungen? – Enthaltungen der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3490
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier der Abgeordnete Dr. Taschner. – Bitte schön!