Das ist ein guter Anfang in den Einstieg in den Aufwuchs, was die Finanzen angeht. Wenn es um das Thema Finanzierung geht, ist mir aber auch wichtig, dass sich Bezirke in dieser neuen Finanzierungsstruktur nicht verschlechtern dürfen. Wir dürfen nicht die Bezirke bestrafen, die sich in den letzten Jahren sehr engagiert haben, sondern uns geht es in diesem Gesetzentwurf und in den Strukturen darum, alle zu motivieren, noch mehr für Familien anzubieten.
In einem Fördergesetz sind Planungen und Finanzierung wichtig, aber was letztendlich zählt, ist: Was kommt für die Familien hinten raus? Ich glaube, den Bürgerinnen und Bürgern ist es relativ egal, wie wir das Ganze strukturell aufstellen. Hier kann ich ganz klar antworten: mehr Angebote, kürzere Wege und passgenaue Hilfen.
Es geht zum Beispiel um Kurse zur Elternschaft und Erziehung, es geht um Beratung in Familienzentren und in Servicebüros für Familien, es geht um Erholungsfahrten für Familien, die es sich nicht leisten können. Es geht um Rat in Problemlagen, zum Beispiel, wenn Scheidungen anstehen oder wenn es Geldnot oder auch Drogenprobleme in Familien geben sollte. Es geht um ganz konkrete Hilfen für Familien.
Es geht aber auch darum, leichter erreichbar zu sein, sodass die Hilfen da ankommen, wo sie benötigt werden. Deswegen sind uns die Familienservicebüros, die wir schon angefangen haben auszubauen, sehr wichtig. Wir wollen aber, dass in allen Bezirken Familienservicebüros als Anlaufstellen verfügbar sind.
Oder unsere Stadtteilmütter, die jeden Tag ausschwärmen – unser Vorzeigeprojekt. Unsere Stadtteilmütter leisten eine super Arbeit. Hier geht es um die aufsuchende Familienberatung, denn wir wissen ganz genau: Den Familien, die Probleme haben, fällt es meist nicht leicht, Hilfe zu suchen oder Hilfe zu finden. Es geht darum, die Familien zu informieren, alle Familien auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Wir merken auch gerade in der aktuellen Situation, dass die Digitalisierung auch hier eine ganz wichtige Rolle spielt. Es geht um Fachstandards, es geht um Vorgaben – verbindlich für alle Bezirke und verlässlich für alle Familien.
Eine moderne Politik bedeutet Partizipation. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Kinder, der Jugendlichen und hier in diesem Zusammenhang der Familien war mir immer schon wichtig. Wir haben ganz konkret Berliner Familien gefragt: Was brauchen Sie? Was wünschen Sie sich? Wie stellen Sie sich solch ein
Wir haben viele Antworten bekommen, und wir haben natürlich auch die, die schon jahrelang Angebote und Maßnahmen im Bereich der Familienförderung anbieten, gefragt: die Fachkräfte, Familienzentren, Beratungsstellen, die Wohlfahrtsverbände, die Familienverbände, den Landesjugendhilfeausschuss und natürlich unseren wichtigen Beirat für Familienfragen.
Wir haben sehr viele gute Hinweise bekommen, und klar ist: Partizipation bedeutet auch, dass man Zeit braucht, aber ich kann nur sagen: Wenn man sich den Entwurf anschaut, sind viele gute Dinge und Hinweise eingeflossen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich in diesen Prozess eingebracht haben. Ich möchte deutlich sagen: Heute ist auch Ihr Tag, und es ist auch Ihr Erfolg, dass wir dieses Gesetz heute dem Parlament vorlegen können und dass wir dieses Gesetz hier gemeinsam diskutieren. Vielen Dank an alle, die sich engagiert haben, diesen Gesetzentwurf zu entwickeln!
Der Gesetzentwurf war auch schon im Rat der Bürgermeister, und es freut mich sehr, dass dieser einstimmig beschlossen worden ist, dass dem zugestimmt wurde. Das zeigt allen Menschen, die hieran beteiligt waren, eine große Anerkennung der gemeinsamen geleisteten Arbeit. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier in diesem Parlament einen gemeinsamen Konsens hinbekommen. Wir sind dieses Jahr auch bei anderen Themen eine gemeinsame Linie gefahren: im Bereich des Kinderschutzes, und ich fand es auch eine sehr beeindruckende Debatte um das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz. Ich glaube, dass es ein Zeichen der politischen Gemeinsamkeit in Richtung Familien wäre – gerade in Zeiten der Pandemie, die für diese Familien nicht einfach sind –, dass uns Familien in diesem Land wichtig sind, dass wir sie unterstützen, dass wir Förderung anbieten und an ihrer Seite stehen. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Paul Fresdorf (FDP) und Roman Simon (CDU)]
Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnen wir nun mit der Fraktion der SPD. Es hat das Wort Frau Abgeordnete Kühnemann-Grunow.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei der Opposition dafür bedanken, dass sie der Dringlichkeit
Berlin ist deutschlandweit das erste Bundesland, das ein Familienfördergesetz auf den Weg bringt. Mit der Idee zeigt Rot-Rot-Grün einmal mehr, dass wir die Situation von Familien in Berlin ernst nehmen. Wir haben in dieser Legislatur bereits vieles erreicht: Wir haben das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz auf den Weg gebracht, dass endlich Standards in der Jugendarbeit setzt. Wir haben neben dem Ausbau der Plätze mit dem Kindertagesförderungsgesetz die Qualität in der Kita verbessert und zahlreiche Erleichterungen für Familien erreichen können. Wir halten am Grundprinzip der gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule fest. Frau Scheeres hat es schon erwähnt: Ganz nebenbei, möchte man meinen, haben wir das gebührenfreie Schülerticket und das gebührenfreie Mittagessen in der Grundschule eingeführt. Wir entlasten effektiv Familien in der Stadt.
Berlin ist eine attraktive Metropole. Viele Familien entscheiden sich, herzuziehen, viele junge Paare entscheiden sich, hier ein Kind in die Welt zu setzen. Seit mehreren Jahren in Folge kommen in Berlin jedes Jahr mehr als 40 000 Kinder zur Welt. Das ist großartig.
Ebenso stark nimmt aber auch die Bedeutung der Familienförderung zu. Viele Familien brauchen Unterstützung. Jüngst hat, von der Senatsverwaltung eingesetzt, die Köller-Kommission attestiert, dass sich der spätere Bildungsweg eines Kindes oft schon vor der Kita entscheidet. Das geht vielleicht auch in Richtung der CDU, Herr Simon betont es immer wieder: Die Familie ist der erste Ort, wo Bildung passiert. – Das ist völlig richtig. Da sind wir d’accord.
Viele Familien leben in Berlin aber in zunehmend komplexer werdenden Lebenssituationen und brauchen niedrigschwellige Beratungsstellen und Entlastungsangebote. Aus dem Beirat für Familienfragen hören wir immer, dass den Familien besonders die steigenden Mieten zu schaffen machen. – Wir kaufen, wir bauen – wir hatten heute den großen Themenblock –, wir wollten deckeln. Wir wissen, dass jetzt der Bund am Zuge ist, denn, wenn das Bundesverfassungsgericht eines bewiesen hat, dann nicht, dass der Mietendeckel falsch ist, sondern dass der Bund ihn umsetzen muss.
Dennoch: Herzlichen Glückwunsch an die CDU, die einmal mehr bewiesen hat, dass sie nicht an der Seite der Mieterinnen, Mieter und Familien in Berlin steht!
Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum, aber inzwischen auch vielfältige Beratung. Obwohl wir auch in dieser Legislaturperiode weitere Familienzentren auf den Weg bringen, hält die Ausstattung mit konkreten Angeboten der Familienförderung bisher nicht mit der Entwicklung in unserer Stadt Schritt. Der Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien nimmt zu. Wir wundern uns immer im Ausschuss über Kinder, die nicht schulreif sind, wissen aber, dass Familien ihren Alltag oft nur sehr schwer allein bewältigen können. Dies ist der Grund, warum wir uns als Koalition dazu entschlossen haben, ein Familienfördergesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Ich erfahre zunehmend aus anderen Bundesländern, die ganz spannend finden, was in Berlin stattfindet, Nachfragen, was wir eigentlich planen. Aus Rheinland-Pfalz kommen Anfragen danach, was genau dieses Familienfördergesetz alles beinhaltet.
Heute ist es endlich so weit: Der Gesetzentwurf liegt vor. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen bedanken, die daran mitgearbeitet haben – zuvorderst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Vielen Dank an Senatorin Scheeres! – An dieser Stelle wollte ich aber auch noch einmal darauf eingehen, dass wir wieder ein breites Beteiligungsverfahren wollten – Frau Scheeres hat es bereits ausgeführt. Positive Erfahrungen in dieser Hinsicht konnten wir bereits mit dem Jugendfördergesetz machen. Deshalb freue ich mich, dass viele Eltern, aber auch Fachkräfte aus Familienzentren und Beratungsstellen, die Liga der Wohlfahrtsverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände und der Landesjugendhilfeausschuss in den Fachforen mitgearbeitet haben und sich einbringen konnten. Der Dialog mit den Betroffenengruppen der Stadtgesellschaft war eine dringende Grundvoraussetzung dafür, dass dieser Gesetzentwurf gelingt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine grundsätzliche Verbesserung und bessere gesamtstädtische Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote in Berlin ermöglicht. Wir schaffen mit dem Familienfördergesetz neue Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für Familien in allen Berliner Bezirken – Frau Scheeres ist auf die Kooperation eingegangen. Dies gilt für die ganze Bandbreite der Angebote zu Erziehungsfragen, zur Verbesserung der Eltern-KindBeziehung, Teilhabe und Integration. Ich denke zum Beispiel an das gute Konzept der Stadtteilmütter – bei dem es uns gelungen ist, es zu verstetigen, sodass sie endlich auch richtige Gehälter bekommen –, aber auch an die Minderung von Armutsfolgen und an Unterstützung in Partnerschaftsfragen. Wenn es in einer Beziehung kriselt, leiden ganz oft zuerst die Kinder. – In den Familienzentren und Familienservicebüros werden wir Familien außerdem zukünftig mehr an der Angebotsplanung vor Ort beteiligen. Wir orientieren uns bei der Bemessung des
Mit dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz haben wir bereits Maßstäbe gesetzt. Mit der Familienförderung geht es nun weiter. Ich freue mich auf den Austausch und die Beratung im Ausschuss und darauf, dass es uns gelingt, das Familienfördergesetz noch vor dem Ende der Legislaturperiode zu verabschieden. Rot-Rot-Grün hat sich im Jugend- und Familienbereich in dieser Legislatur wirklich viel vorgenommen. Wir hatten ambitionierte Pläne. Wir haben die Kitaplätze ausgebaut, wir haben die Kita kostenfrei gemacht. Wir haben das Jugendfördergesetz auf den Weg gebracht und jetzt das Familienfördergesetz. Ich kann zum Ende dieser Legislaturperiode frohen Mutes sagen: Rot-Rot-Grün hat versprochen und gehalten. – Danke schön!
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Scheeres und auch Frau KühnemannGrunow haben nicht nur zum Familienfördergesetz gesprochen, sondern auch vieles erwähnt, was aus ihrer Sicht in den letzten vier Jahren in der Familienpolitik besonders gut gelaufen ist. Ich muss aber erwähnen, dass für Tausende Familien Ihre Worte wie Hohn klingen müssen – nämlich Tausende Familien, die in den letzten Jahren versucht haben, einen Kindergartenplatz in unserer Stadt zu finden. – Ja, Frau Kühnemann-Grunow, es wurden Plätze geschaffen. Dieser Senat hat aber nicht den Turbo eingelegt. Er hat es nicht hinbekommen, diesen Kindern einen Platz zu geben.
Heute sind wir beim Familienfördergesetz. Wir hatten dieses Thema in dieser Wahlperiode schon ein paar Mal. Sie haben mit Ihrem Koalitionsvertrag Erwartungen geweckt – das ist auch in Ordnung so –, Sie haben dort eine Absichtserklärung aufgenommen. Dann folgte aber nicht so furchtbar viel. 2017 und 2018 haben wir hier in Rederunden über den Antrag der CDU-Fraktion „Zusagen einhalten – umgehend ein Familienfördergesetz auf den Weg bringen“ debattiert. Ein Jahr später, 2019, und dann wieder 2020 hatten wir Rederunden zum Antrag der Koalition „Ein Familienfördergesetz für Berlin“, dem alle Fraktionen dieses Hauses zugestimmt haben. Es war aber Ihre Initiative. Ihre Koalition hat den von Ihnen getragenen Senat aufgefordert, doch nun endlich tätig zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Nun gab es aus unserer Sicht erheblichen Druck, den auch die CDU ausgeübt hat. Neben dem schon von mir erwähnten Antrag waren es Schriftliche Anfragen meiner Kollegin Demirbüken-Wegner. Es gab auch erheblichen Druck von Teilen der Koalition. Ich möchte einen Dank aussprechen an Frau Seidel und Frau Burkert-Eulitz, die maßgeblich mit dafür gesorgt haben, dass die sozialdemokratisch geführte Senatsverwaltung in die Puschen gekommen ist und uns ein Familienfördergesetz vorgelegt hat.
Geplant war nach der Verabschiedung des Antrags zunächst, dass das Gesetz 2021 in Kraft tritt. Heute wird uns ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zum 01. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die CDU sagt dazu: besser spät als nie. – Der Gesetzentwurf selbst ist eine gute Nachricht für alle Berliner Familien, denn Familienförderung wird nunmehr gesetzlich verankert. Ich finde es aber richtig, dass beide Redner, die bisher zu dem Gesetzentwurf gesprochen haben, das nicht völlig solitär gemacht haben, sondern das in diese Zeit eingeordnet haben. Ich empfinde diese Zeit als die schwierigste für Familien, seitdem ich die Ehre und die Freude habe, hier im Parlament Politik für Familien machen zu dürfen – eine Zeit, in der Zehntausende Berliner Kinder in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht im Kindergarten waren, eine Zeit, in der Zehntausende Berliner Kinder in den letzten Monaten kaum oder gar nicht in der Schule waren, eine Zeit, in der Zehntausende, Hundertausende Berliner Kinder ihre Freunde kaum oder gar nicht sehen konnten.
Hunderttausende durften kaum oder gar nicht Sport- und Freizeitangebote wahrnehmen. Eine Zeit voller Frust, für Kinder, für Familien, eine Zeit der Angst vor Ansteckung. Eine Zeit, in der Hunderttausende Eltern mit ihrer Kraft am Ende oder fast am Ende sind, eine Zeit, in der es sich aufdrängen muss, Danke zu sagen,
Danke an die Kinder und an die Familien, Danke, dass Sie und ihr mit eurer Hilfe dazu beigetragen habt, diese Coronapandemie zu bekämpfen.
Sie legen dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der bei den Bezirken auf Zustimmung stößt. Das ist auch gut, dass Sie das in Ihren Reden erwähnt haben, es ist auch wichtig für uns. Deshalb erwähne ich das, denn für die CDU sind starke Bezirke zentral. Wir wollen, dass Bezirke, die ja unstreitig näher an den Berlinerinnen und Berlinern dran sind als Teile der Hauptverwaltung, die Teile der Verwaltung bleiben, auch selbst etwas entscheiden können. Wir wollen keinen Hamburger Verwaltungsaufbau, bei dem die Bezirke nur ausführende Stellen der Hauptverwaltung sind. Wir wollen Bezirke, die auch
Ansprechpartner für die Menschen vor Ort bleiben und etwas entscheiden können. Dieses Gesetz soll ja gleichen Mindeststandards bei der Familienförderung in den Bezirken den Weg ebnen. Also, wir freuen uns, dass der Rat der Bürgermeister den Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen hat, aber wir halten es für richtig, diesen zustimmenden Beschluss auch genau anzuschauen. Er enthält nämlich zwei Punkte, die aufhorchen lassen.
Im zweiten Punkt des Beschlusses sagt der Rat der Bürgermeister, der Sockelbetrag von 2 Millionen Euro zur Ausfinanzierung ist zu niedrig. Im dritten Punkt sagt der Rat der Bürgermeister, es braucht andere Zuweisungsregelungen, wir brauchen eine Änderung dieser Zuweisungsregelungen. – Wir werden als CDU-Fraktion aufmerksam verfolgen, ob Sie diesen Beschlüssen des Rats der Bürgermeister auch Folge leisten und dort entsprechend tätig werden. Denn das ist wichtig, dass das beachtet wird.
Da ich schon beim Jugendförder- und Beteiligungsgesetz einen bestimmten Punkt angemerkt habe, wird es Sie vermutlich nicht verwundern, dass ich diesen Punkt auch dieses Mal anmerke. Sie haben im Gesetzentwurf, in § 43b, in den Absätzen 2 und 3 eine aus meiner Sicht höchst merkwürdige Frist, die Sie dem Parlament vorschlagen. Sie schlagen nämlich vor, dass alle vier Jahre Familienförderpläne sowohl im Land als auch in den Bezirken fortgeschrieben werden sollen. In den Familienförderplänen werden aber doch politische Prioritäten gesetzt. Ich verstehe nicht, weshalb nicht politische Prioritäten auch an die Politik geknüpft werden. Deshalb meine ich, dass Sie einen richtigen Weg beschreiten, indem Sie in § 24 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs dies an die Wahlperiode knüpfen, die Frist, die dann läuft. Das tun Sie in § 43b nicht. Ich frage mich, weshalb. Vielleicht bekommen wir das im Ausschuss aber noch anders hin und miteinander debattiert. Es bleibt: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Sie haben recht, Herr Simon! Es ist, glaube ich, noch nie so deutlich geworden, wie in diesen Zeiten, wie wichtig eine gute Infrastruktur für Familien ist, und ich sage auch, dass der Zeitpunkt für ein Familienfördergesetz noch nie so wichtig und richtig war, wie jetzt. Ich hoffe, dass es eine breite Zustimmung findet, weil ich glaube, dass jeder in seinem Umfeld schon gemerkt hat, wie nötig die Unterstützung für Familien ist, und zwar zu jeder Zeit.