Die Frage würde ich zurückgeben. Solange die Frage nicht geregelt ist und wir nicht zu normalen Arbeitsbedingungen zurückkehren, haben wir ein Problem, das übrigens nicht nur ein Berliner Problem ist. Schauen Sie sich in Hamburg oder in Bayern um! Da haben wir eine ähnliche Situation in den Bürgerämtern. Wann ist diese Situation vorbei? – Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir intensiv daran arbeiten. Wir haben weitere 40 Beschäftigte in den bezirklichen Bürgerämtern eingestellt und sind gerade dabei, so der Hauptausschuss zustimmt, zum 1. August dieses Jahres ein weiteres, zentrales Bürgeramt in der Klosterstraße 71 einzurichten, um dort die Kerndienstleistungen abzuarbeiten.
Ja, die Situation ist schwierig, aber ich muss einfach um Verständnis bitten. Schlicht zu sagen, wir hätten die Pandemiesituation nicht und es sei allein eine Frage des fehlenden Services, ist einfach falsch. Das ignoriert die Situation und, ehrlich gesagt, auch die Arbeitsleistung der Beschäftigten in den Bürgerämtern. Das finde ich nicht in Ordnung.
Ja, sehr gerne! – Ich glaube, niemand sagt, dass die Mitarbeiter vor Ort nicht motiviert sind, und niemand sagt, dass die Lage nicht schwierig ist. Aber trotzdem ist es ein sehr breit vorhandener Eindruck, den ich teile: Noch nie funktionierte diese Stadt so schlecht wie unter Rot-RotGrün.
Jetzt frage ich Sie konkret, Herr Senator Geisel – ich meine das durchaus konstruktiv –: Stimmen Sie als zuständiger Senator mir zu, dass Melde- und Passangelegenheiten zu den zentralen staatlichen Verwaltungsaufgaben gehören, und wenn ja, warum setzen Sie hier keine Priorität? Oder etwas vereinfacht gesagt: Warum lassen Sie nicht alles stehen und liegen, um diese Pflichtaufgaben zu erfüllen, bevor Sie sich anderen Dingen widmen, denn es ist für die Berlinerinnen und Berliner mittlerweile
Die Berliner erwarten zu Recht, dass sie ihren Pflichten nachkommen können und dass dafür die Infrastruktur vorausgesetzt werden kann.
Herr Kollege! Es geht um eine Nachfrage, nicht um einen Redebeitrag, Herr Lenz! Da muss ich Sie schon mal ein bisschen ermahnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ständiger Tagesordnungspunkt unserer Beratungen mit den Bezirken. Ich darf Sie, Herr Lenz, daran erinnern, wie die Aufgabenzuständigkeit in Berlin geregelt ist: Die Zuständigkeit für die Bürgerämter liegt bei den einzelnen Bezirksämtern. – Das wissen Sie. Wenn Sie das verändern wollten, also wenn Sie sagen, dass wir das zentral führen sollen, dann müssten Sie die Verfassung von Berlin ändern; dafür brauchen Sie eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus. Die Möglichkeit, das zentral zu führen, haben wir seit 1920 nicht mehr.
Wir können darüber diskutieren, ob wir in der nächsten Legislaturperiode meinetwegen einen Verfassungskonvent einberufen, um über die Organisationsformen zu reden. Das kann man machen. Aber solange die Organisationsformen und die Verantwortung so wie gegenwärtig geregelt sind, liegt die Verantwortung in den Bezirksämtern. Ich habe schon gesagt: Reden Sie einfach mal mit dem Bezirksbürgermeister von Reinickendorf! Reden Sie einfach mal mit der Bezirksbürgermeisterin von SteglitzZehlendorf! – Beide gehören Ihrer Partei an und werden Sie aufklären, wo die Probleme in den Bürgerämtern liegen. Dass das nicht Schwerpunkt unserer Arbeit ist, das ist einfach falsch.
Ja, wir haben eine schwierige Situation, wir haben insgesamt eine schwierige Situation. Aber das, was wir tun
können, um die Situation zu verbessern, das tun wir. Das macht nicht nur Berlin. Ich sage es noch mal: Es ist eine Situation, die wir in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben, weil die Abstandsregeln in allen Bundesländern gelten.
Die Lösung scheint manchmal in Kleinigkeiten zu liegen, Herr Senator! Halten Sie es für zeitgemäß, dass man für die Abholung des Ausweises einen zweiten Termin braucht, mit dem man die kostbare Zeit der wenige Mitarbeiter, die zur Verfügung stehen, nutzen muss, oder halten Sie dort vielleicht noch Möglichkeiten offen, Dinge etwas zu verschlanken und dadurch auch mehr abfertigen zu können?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Zeelen! Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Das wäre eine Erleichterung. Es wäre super, wenn das Bundesinnenministerium die entsprechende Regelung einführen würde, dass die Autorisierung digital oder schriftlich per Brief möglich ist.
Solange das die Bundesregierung, dort verantwortlich: der Bundesinnenminister, nicht geregelt hat, müssen wir so verfahren, wie die Bundesgesetzgebung uns das vorschreibt.
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der LINKEN: Völlig ahnungslos! – Tim-Christopher Zeelen (CDU): Gut, dass Sie nicht an der Regierung beteiligt sind!]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie sieht die derzeitige Mietenregelung für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften genau aus, und wie begründet sich diese? – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrte Frau Abgeordnete! Der Senat hat in seiner letzten Sitzung eine abschließende Regelung zum Umgang mit den mietenschützenden Regelungen aus dem MietenWoG für die landeseigenen Gesellschaften verabredet. Dort haben wir miteinander festgelegt, dass wir die Mietentwicklung in den Beständen für die nächsten Jahre auf 1 Prozent deckeln und dass bei der Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 Prozent unterschritten werden muss. – Das ist aus meiner Sicht ein großer Erfolg und eine sehr gute Botschaft für die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Gesellschaften, aber auch darüber hinaus, weil damit die mietdämpfende Wirkung der landeseigenen Bestände zur Wirkung kommen kann und sich Mieterinnen und Mieter über stabile Mieten in den nächsten Jahren freuen können. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen für Berlin und ein starkes Signal aus dem Senat.
Vielen Dank, Herr Scheel! Wird die Regelung, die Sie gerade vorgestellt haben und die ich sehr begrüße, auch für geplante größere Wohnungsankäufe gelten, oder wird sich da ein Zweiklassensystem entwickeln? – Danke!
Das Ziel des Senats, wenn wir Ankaufsvorhaben, auch größere Ankaufsvorhaben prüfen, ist, sozial gerechte Mieten zu realisieren, das heißt, mit Opportunitäten Kaufpreise zu zahlen, die dann auch sozial gerechte Vermietung ermöglichen. Dementsprechend ist die An
wendung der Kooperationsvereinbarung für alle Mieter auch der neuen Bestände die Grundvoraussetzung dafür.
Danke schön! – Die zweite Nachfrage geht an Frau Abgeordnete Schmidberger von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Herr Scheel! Es gab Presseberichte und Aussagen von Immobilienlobbyisten und anderen angeblichen Experten, dass die Mieten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften durch diese Regelung in Zukunft nicht mehr in den Mietspiegel mit einfließen werden. – Könnten Sie uns – vor allem der Opposition –
[Kurt Wansner (CDU): Die haben doch gar nicht gefragt! – Danny Freymark (CDU): Die können ihre Fragen doch selbst stellen!]
bitte noch mal erklären, inwiefern das nicht zutrifft und sich die Menschen keine Sorgen machen müssen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe auch mit Interesse und Verwunderung diverse Berichterstattungen zur Kenntnis genommen, die darauf abzielen, dass die Vereinbarung, die wir mit den landeseigenen Gesellschaften abschließen wollen, dazu führen könnte, dass sie nicht mehr mietspiegelrelevant sind. – Das ist Unsinn.
Das BGB ist sehr deutlich in der Frage gesetzlich vereinbarter Mieten, oder die, die eben auf Grundlage von Förderbeziehungen bestehen, können nicht in den Mietspiegel eingehen, alle anderen Mieten schon. Die Eigentümer oder auch Genossenschaften haben Mietkonzepte entwickelt, die dementsprechend in den Markt eingehen. Es gibt auch ein Marktgeschehen und wird entsprechend in den Mietspiegel eingerechnet. Insofern sind das sogenannte Fake News.