Stephan Lenz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen vier Jahre intensiver Arbeit hinter uns. Am 6. Juli 2017 wurde der 1. Untersuchungssauschuss Terroranschlag Breitscheidplatz eingesetzt. Die letzte Sitzung fand vor der Sommerpause am 21. Juni 2021 statt. Der Bericht, das Ergebnis unserer Arbeit, umfasst mehr als 1 000 Seiten, genau genommen sind es 1 235 Seiten inklusive der Sondervoten der anderen Fraktionen.
Wir alle miteinander hatten, ich glaube, das kann ich auch im Namen aller sagen, eine große Verantwortung zu tragen; die haben wir auch gespürt, vor allem gegenüber den Opfern und deren Angehörigen, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit, denn dieser Anschlag hat nicht nur unglaubliches Leid erzeugt, er war auch ein Angriff auf unsere Art zu leben, auf unsere ganze Gesellschaft. In diesen Tagen wird uns schmerzlich bewusst, dass das Thema des islamistischen Extremismus weiter hohe Aktualität genießt.
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Unser Auftrag war es nach unserem gemeinsamen Verständnis – und da, glaube ich, kann ich auch im Namen aller Mitglieder des Ausschusses sprechen –, nach Fehlern und Missständen zu suchen, um besser zu verstehen und nachzuvollziehen, wie es zu dem Anschlag kommen konnte. Wir hatten nach unserem gemeinsamen Verständnis auch den Auftrag, im Ergebnis durch die Aufarbeitung Schlussfolgerungen und Lehren zu ermöglichen, immer mit dem Ziel, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein solcher Anschlag erneut ereignet, verringert wird, auch wenn natürlich klar ist, dass es in einem freiheitlichen Rechtsstaat niemals absolute Sicherheit geben kann.
Es ging uns darum, die Fehler nicht wie im Strafrecht individuell einer Person zuzuweisen, sondern Schwachstellen und Fehler herauszuarbeiten, auch strukturelle Fehler, um diese dann öffentlich zu benennen und Schlussfolgerungen zu ermöglichen, immer mit dem Ziel, dass unsere Sicherheitsbehörden besser werden, nicht mit dem Ziel, die Sicherheitsbehörden an den Pranger zu stellen.
Ob wir dieser Verantwortung gerecht geworden sind, müssen andere beurteilen, ich kann Ihnen aber im Namen aller versichern: Wir haben unser Bestes gegeben, und zwar gemeinsam.
Wir – das waren an dieser Stelle die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aller Fraktionen – haben über Parteigrenzen hinweg zusammengewirkt und in der Regel an einem Strang gezogen. Wir waren nicht immer in allen Punkten einig; es gab durchaus Unterschiede. Am Ende ist es aber immer gelungen, eine gemeinsame Linie zu finden, im Interesse der Aufklärung, im Interesse der Erfüllung unseres Auftrages. Für dieses kollegiale Miteinander möchte ich mich bei allen Kollegen bedanken.
Dass das so möglich war, hat natürlich auch damit zu tun, dass wir im Hintergrund ein extrem gut funktionierendes Ausschussbüro hatten. Ich weiß, dass Beamte es nicht so gerne hören – sie sagen, das sei selbstverständlich; sie wollen auch nicht das Licht der Öffentlichkeit suchen –, ich möchte es dennoch an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Auf Sie konnten wir uns immer verlassen, Herr Bosenius mit Ihrem gesamten Team; ich werde jetzt nicht alle Namen nennen, es waren viele. Das galt nicht nur für mich als Vorsitzenden, es galt für alle Mitglieder des Ausschusses. Sie waren immer ansprechbar, im Grunde zu jeder Tages- und Nachtzeit und für alle Fragen; es war eine komplizierte Materie. Dafür herzlichen Dank im Namen aller!
Ich möchte mich auch bei den Vertretern der Opfer bedanken, die den Prozess begleitet haben. Auch hier waren wir nicht immer einig, aber wir haben immer eine Lösung gefunden, sozusagen in ein Miteinander zu kommen. Das war die ganzen vier Jahre des Aufklärungsprozesses so, und auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Sogar bei der Presse möchte ich mich bedanken. Das war natürlich oft noch schwieriger, aber selbst da ist es gelungen, angemessen zu agieren. Wir haben für jedes Problem eine Lösung gefunden. Auch das ist nicht selbstverständlich; es war eben ein ganz besonderes Thema, das wir zu bewältigen hatten.
Bevor ich zu den inhaltlichen Ergebnissen komme, möchte ich noch ein paar Worte zum Verfahren sagen. Wir haben 64 Sitzungen durchgeführt. Wir haben über 90 Zeugen gehört, einige davon mehrfach, und zwar aus allen Bereichen: Polizei, Nachrichtendienste, Justiz, Politik. Wir haben über 1 500 Akten gesichtet, davon 625 eingestuft als VS-Vertraulich oder höher, nämlich Geheim. Hinzu kamen mehrere Terabyte digitale Akten von insgesamt über 16 verschiedenen Stellen. Aus diesem großen Umfang des Datenmaterials ergaben sich für uns natürlich mehrere Herausforderungen. Vor uns stand vor allem das Problem: Wie können wir eine solche Flut an Informationen und Daten sinnvoll auswerten? – Wir haben uns darauf verständigt, dass Ziel sein muss, am Ende wenigstens sagen zu können, dass alles, was wir haben sehen wollen, was wir haben prüfen wollen, auch prüfbar und einsehbar gewesen ist.
Wir haben das Ziel am Ende erreicht, aber wir mussten dazu verschiedene, auch neuartige, Wege einschlagen. Wir haben uns für ein kooperatives Vorgehen mit den Stellen, die wir kontrolliert haben, entschieden, weil wir anders gar nicht erreichen konnten, dass das zugeliefert wurde, was wir für unsere Arbeit brauchten. Wir sind in ein Miteinander gekommen, wir haben eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, wir haben Priorisierungsverfahren etabliert – immer mit dem Ziel, dass wir dann konkret Dinge anfordern konnten, und die haben wir dann auch bekommen. Wir haben sogar einen Datenraum eingerichtet. Das kann man sich in der Kürze wahrscheinlich nur schlecht vorstellen, denn wir konnten uns in der Datenwelt bewegen, um dann konkret Entscheidungen zu treffen, dass wir Dinge zugeliefert bekommen haben möchten. Das hat im Ergebnis funktioniert, auch da hat es manchmal geknirscht, manchmal gab es Uneinigkeit.
Das war insbesondere deswegen so – das ist der zweite Punkt –, dass wir Dinge zu betrachten hatten, die oft gar
nicht für das Licht der Öffentlichkeit geeignet sind. Sicherheitsbehörden lassen sich sowieso nicht gerne auf die Finger schauen – hier auch nicht. Wir mussten das tun, das war unsere Pflicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass dadurch ein Spannungsverhältnis entsteht, aber wir haben es, glaube ich, so lösen können, dass wir guten Gewissens diese Zusage machen können. Das, was wir sehen wollten, haben wir gesehen.
Dieses kooperative Vorgehen – das gehört auch zur Wahrheit – war nur möglich, weil am Ende alle wussten, wenn es nicht kooperativ geht, dann machen wir es anders. Wir haben als Ausschuss durchaus Zähne gezeigt. Das wichtigste Beispiel ist das Bundesinnenministerium, dass bis zuletzt nicht verstehen wollte, warum es ein kleines Landesparlament kontrollieren möchte. Die haben uns Unterlagen zugeliefert, die schlichtweg nicht brauchbar waren. Wir sind als Ausschuss vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen und haben dort mit Erfolg erreicht, dass uns die Unterlagen geliefert werden mussten.
Wir haben auch andere Befugnisse genutzt; wir haben Ordnungsgelder verhängt. Das heißt, es war schnell klar, wenn es nicht kooperativ geht, dann sind wir auch bereit, die Dinge streitig zu klären, aber meistens geht es dann doch kooperativ, und man kommt weiter. Das ist keine Überraschung, denn das Ziel ist bei den Sicherheitsbehörden genau das Gleiche, nämlich mehr Sicherheit zu schaffen.
Zu den Ergebnissen: Die Ausgangsfrage war, wie es möglich ist, dass jemand wie Amri, der auf dem Radar der Sicherheitsbehörden war, der mit seinem Gefährdungspotenzial nicht unerkannt blieb und der dann in der ersten Jahreshälfte 2016 die Sicherheitsbehörden relativ intensiv beschäftigt hat, dennoch einen Anschlag begeht. Welche persönlichen und strukturellen Fehler, welche Missstände haben das ermöglicht oder zumindest begünstigt? Vorab kann ich sagen, dass wir – das ist eine gemeinsame Feststellung – keinen Einzelfehler gefunden haben, der für sich genommen so gewichtig war, dass er den Anschlag erklären kann.
Ich möchte an der Stelle sagen, bevor ich dann genauer zu den Fehlern komme, dass wir auch vieles feststellen konnten, was sehr gut funktioniert hat. Wir haben auch motivierte Mitarbeiter bei den Sicherheitsbehörden erlebt – das war der Regelfall –, die kompetent sind und noch einmal, die alles dafür tun, dass Kriminalität nicht geschehen kann und dass Terrorismus bekämpft werden kann. Es war nicht so, dass wir da in der Regel Leute vorgefunden haben, die da nichts zu suchen hatten.
Man muss es auch fair betrachten; darum haben wir uns auch immer bemüht. Man muss immer in eine Ex-anteBetrachtung gehen, wenn man das Verhalten von Perso
nen bewertet. Im Nachhinein weiß man immer alles besser, aber man muss das fair betrachten. Dennoch haben wir ganz viele Fehler festgestellt, und wir müssen feststellen, dass diese Fehler – da ist nichts zu beschönigen – und Versäumnisse den Anschlag in der Summe möglich gemacht haben. Auch wenn wir keine schweren Fehler und Einzelversäumnisse festgestellt haben, haben in der Summe Fehler und Versäumnisse dazu geführt, dass Amri eben nicht gestoppt wurde und den Anschlag begangen hat. Das muss man feststellen.
Im Einzelnen: Wie setzen sich diese Fehler zusammen? – Vielleicht ein allgemeinerer Fehler, der aber mit anderen zu tun hat, und zwar war das der Fehler der Einschätzung der Entwicklung des Amri vor allem in der zweiten Hälfte des Jahres 2016. Es war dort vorherrschend eine Meinung vertreten, dass eine Person wie Amri, der Drogen konsumiert und verkauft, der Alkohol trinkt, der sich so weltlich verhält, sich jedenfalls nicht auf einem Radikalisierungsweg befindet und dass deswegen in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 eher weniger als mehr Gefahr von Amri, der als Gefährder erkannt war, ausgeht als in der ersten. Das war eine falsche Einschätzung, die man getroffen hat. Diese falsche Einschätzung ist, denke ich, mit verschiedenen anderen Fehlern, die wir festgestellt haben, zu erklären, aber diese falsche Einschätzung führte dann auch zu Folgefehlern. Das durchzieht das Verhalten der Sicherheitsbehörden und löste neue Fehler aus.
Ich weise darauf hin – ich muss auf den Bericht verweisen, wir haben uns hier die Zeit aufgeteilt, die Kollegen werden sicherlich im Detail noch genauer darauf eingehen –, dass wir festgestellt haben, dass es überall, wo wir hingeschaut haben, zu wenig Personal gab. Überall wo wir hingesehen haben, haben wir immer noch einen unzureichenden Personaleinsatz feststellen können. Der Informationsaustausch hat auch nicht so gut funktioniert, wie wir das eigentlich erwartet hatten. Wir haben die Arbeit des GTAZ betrachtet. Da gab es diverse einzelne Kritikpunkte; wir haben auch Verbesserungsvorschläge gemacht.
Und – das ist mir noch wichtig, die anderen Punkte werde ich nicht alle aufzählen – wir haben in Berlin kein funktionierendes Gefährdermanagement angetroffen. Wir
mussten feststellen – und da muss man sich auch in die Ex-ante-Betrachtung begeben –, dass wir im Jahr 2016 – wir erinnern uns, das war das Jahr mit Paris 1, Paris 2, Brüssel, Nizza – in Berlin kein funktionierendes Gefährdermanagement hatten. Das war eine Sache, die uns alle negativ überrascht hat. Das ist ein struktureller Fehler, der so auch nicht mehr besteht, aber der sicherlich zu den Hauptfeststellungen des Ausschusses gehört.
Ich habe eine riesige Liste – da verweise ich auf den Ausschuss, ich habe versprochen in den zehn Minuten zu bleiben –, aber ich möchte gerne auch noch etwas zu dem sagen, was seither passiert ist. Es ist nämlich eine ganze
Menge in der Sicherheitsarchitektur passiert und nicht nur in Berlin. Wenn man breit schaut, ist sehr viel gemacht worden. Dass das so ist, hat auch mit der Aufklärungsarbeit zu tun. Wir sind oft alle miteinander gefragt worden: Wie kann es sein, dass es allein drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse gibt und dass es darüber hinaus in den Sicherheitsbehörden Aufklärungsgruppen gibt? Was für ein Aufwand! Ihr überzieht Leute mit Zulieferungsaufträgen, die eigentlich Besseres zu tun haben –, aber dieser Druck hatte seinen Effekt, und zwar hatte der den während des ganzen Prozesses. Es war ein konstruktiver Prozess, und da hat sich, meine ich, ausgezahlt, dass wir das in der Regel, wenn es machbar war, kooperativ gemacht haben.
Wir haben viele Verbesserungen erlebt, für uns vor allem in Berlin. Wir haben eine neue Struktur des Landeskriminalamts, wir haben ein eigenes LKA 8. Gut das wir das haben, weil – wir hatten das Thema Afghanistan – die richtige und notwendige Aufnahme von vielen Menschen aus diesem Raum ist auch mit Risiken und Folgerisiken verbunden. Berlin hat sich dort anders und neu aufgestellt. Wir haben massive Personalaufwüchse, wir haben eine Verdoppelung der Kräfte in den entscheidenden Bereichen. Wir haben verbesserte Arbeitsabläufe, und wir haben – ich habe das hier angesprochen – ein wesentlich verbessertes Bewertungssystem, sodass diese Fehleinschätzung, die ich hier vorgetragen habe, wesentlich unwahrscheinlicher geworden ist. Konkret ist es das Radar-iTE, dass neben dem eigenen Bewertungssystems des GTAZ zur Verfügung steht. Weitere Verbesserungen wurden vorgenommen, aber darauf werden bestimmt die Kolleginnen und Kollegen der Koalition zu sprechen kommen, aber diese Feststellung war mir wichtig.
Wir haben auch einige Dinge, die noch offen sind. Wir haben das im Ausschussbericht angemerkt und eingefordert. Vor allem werden wir darauf achten müssen, dass die bestehenden Standards eingehalten werden. Wir fordern eine noch stärkere Rolle der Generalstaatsanwaltschaft ein; hier sehen wir durchaus noch Verbesserungspotenzial, denn anders als bei der Polizei hat sich aus unserer Sicht dort wesentlich weniger getan. Wir sehen die Notwendigkeit einer Verbesserung der islamwissenschaftlichen Expertise in den Sicherheitsbehörden insgesamt. Der Ausschuss mahnt an, dass die zahlreichen Veränderungen der letzten Jahre nach Ablauf einer angemessen Frist evaluiert werden müssen. Wir müssen schauen, ob das, was gemacht worden ist, greift und ob das richtig war. Vielleicht muss man einiges zurücknehmen, einiges ergänzen, aber wir müssen da dran bleiben. Denn das ist auch eine Lehre, die wir für uns als Parlament ziehen müssen: Wir müssen sowieso enger dranbleiben an der Situation in den Sicherheitsbehörden, damit etwa eine solche Unterausstattung sich nicht wiederholt in einem Bereich, der auskömmlich ausgestattet sein muss.
Sie merken: Es gab viele Übereinstimmungen. Der Bericht ist von allen Fraktionen einstimmig beschlossen worden. Er hat über 1 000 Seiten, jedem ist die Lektüre angeraten. Ich darf mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir hatten alle immer das gemeinsame Ziel, dass sich ein solcher Anschlag nicht wiederholen möge. Hoffentlich sind wir erfolgreich. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Die Sommerferien stehen vor der Tür, Urlaub ist wieder möglich und Passangelegenheiten sind in dieser Zeit natürlich von ganz besonderer Bedeutung. Dennoch ist es praktisch nicht möglich, hierfür einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen, schon gar nicht online. Ich habe das eben noch mal nachgeguckt.
Ich frage den Senat, wann können die Berliner damit rechnen, dass dieser Missstand endlich behoben wird?
Ja, sehr gerne! – Ich glaube, niemand sagt, dass die Mitarbeiter vor Ort nicht motiviert sind, und niemand sagt, dass die Lage nicht schwierig ist. Aber trotzdem ist es ein sehr breit vorhandener Eindruck, den ich teile: Noch nie funktionierte diese Stadt so schlecht wie unter Rot-RotGrün.
Jetzt frage ich Sie konkret, Herr Senator Geisel – ich meine das durchaus konstruktiv –: Stimmen Sie als zuständiger Senator mir zu, dass Melde- und Passangelegenheiten zu den zentralen staatlichen Verwaltungsaufgaben gehören, und wenn ja, warum setzen Sie hier keine Priorität? Oder etwas vereinfacht gesagt: Warum lassen Sie nicht alles stehen und liegen, um diese Pflichtaufgaben zu erfüllen, bevor Sie sich anderen Dingen widmen, denn es ist für die Berlinerinnen und Berliner mittlerweile
nicht mehr erträglich? Es ist auch nicht immer alles nur zu rechtfertigen mit Sondersituationen.
Die Berliner erwarten zu Recht, dass sie ihren Pflichten nachkommen können und dass dafür die Infrastruktur vorausgesetzt werden kann.
Sehr gerne! – Das war die Frage; jetzt hätte ich gerne eine Antwort. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich es begrüße, dass wir heute erneut über das Thema Extremismusbekämpfung sprechen. Unsere Gesellschaftsordnung steht zunehmend unter Druck; das gilt in Zeiten der Coronapandemie in besonderem Maße.
In solchen Drucksituationen droht unserer Gesellschaft immer Ungemach. Populisten mit ihren vermeintlich einfachen Wahrheiten treten auf den Plan, verbreiten Verunsicherung und Angst. Ein solches Klima wiederum stellt den idealen Nährboden für extremistische Aktivitäten dar. In solchen Lagen wittern Feinde unserer Demokratie immer ihre Chance. Das gilt für alle Extremisten, sie haben alle das gleiche Ziel und wollen letztlich die Beseitigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Von allen Extremisten, ganz gleich welcher Couleur geht diese Gefahr gleichermaßen aus. Das Gesagte gilt für die islamistischen Extremisten, aber eben auch für die Linksextremisten und die Rechtsextremisten.
Hinsichtlich der davon ausgehenden Gefahr für unseren Staat sind da keine unterschiedlichen Maßstäbe anzulegen. Einen weniger gefährlichen Extremismus gibt es nicht. Neu ist das nicht, das war schon in der Weimarer Republik so. Letztlich brachte der Druck von links und von rechts die Demokratie, die noch jung war, zu Fall. Unser Staatsmodell ist das einer wehrhaften Demokratie; wir begegnen extremistischen Bestrebungen aufgrund der historischen Erfahrungen konsequent, und zwar egal, aus welcher Richtung sie stammen.
Diese Entschlossenheit zur Verteidigung unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates sollte uns Demokraten hier
(Tom Schreiber)
im Hause alle einen. Wir sollten alle gemeinsam gegen die Feinde unserer offenen Gesellschaft vorgehen, egal aus welcher Richtung die Angriffe kommen. Bei allen inhaltlichen Unterschieden in Sachfragen sollten wir uns klar hinter das politische System des Grundgesetzes stellen, denn das Grundgesetz ist das beste Verfassungsrecht, das dieses Land jemals hatte.
Für diesen antiextremistischen Konsens werbe ich mit aller Kraft. Die CDU-Fraktion hat hierzu insgesamt schon fünf Anträge eingebracht. Wir werben für klare Kriterien, wir werben für ein Bekenntnis zu unserer freiheitlichen Ordnung, denn ohne diese gemeinsame Grenzziehung, dieses gemeinsame Fundament wird unser Land, da bin ich mir sicher, mittelfristig in ganz schwieriges Fahrwasser geraten.
Mit Überraschung stelle ich fest, dass die von uns vorgelegten Anträge zum antiextremistischen Konsens weder von links noch von rechts auf besonders große Zustimmung stoßen. Offenbar wird nicht einmal die Debatte über die von uns aufgeworfenen Fragen gewünscht. Warum ist das so? – Weil Sie immer von links wie von rechts versuchen, einander zum Feind zu erklären, statt sich zum freiheitlichen System der Bundesrepublik zu bekennen,
im klaren Bewusstsein, dass es hierzu genauso gehört, andere Meinungen zuzulassen wie auch gegenüber Systemfeinden Grenzen klar zu machen. Das Verhalten der im Hause vertretenen Parteien ist da eben nicht sauber, links wie rechts. Sie wahren nicht die Abstände, die man wahren muss zu den extremistischen Strömungen im jeweiligen Bereich.
Später!
Das muss sich ändern. Dafür werbe ich mit meinem Einsatz für einen antiextremistischen Konsens – ich habe das gesagt – im Hause und auch in der gesamten Berliner Stadtgesellschaft. Die AfD möchte diesen Konsens offenbar nicht; vielleicht bezieht sich darauf Ihre Frage. Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie die Beseitigung eines vermeintlichen Ungleichgewichts in der Politik des
Berliner Innensenators. Sie unterstellen dem Innensenator, er sei sozusagen auf dem linken Auge blind.
In Ihrer Begründung versteigen Sie sich schließlich zu der Behauptung, der Senat maße sich an – ich zitiere explizit aus Ihrem Antrag: –
dass ein Opfer aus einem Kriminalitätsbereich politisch-motivierte Kriminalität (Rechtsextremismus) schützenswerter ist als ein Opfer aus dem gleichen Kriminalitätsbereich, aber aus dem Täterkreis des Linksextremismus
Man kann Herrn Senator Geisel wirklich viel vorhalten – ich tue das permanent –, auch fehlende Schwerpunktsetzung, das mache ich auch permanent, aber ihm zu unterstellen, er halte Opfer linksextremistischer Kriminalität nicht für schützenswert, ist maßlos.
Fehlt nur noch, dass Sie von der AfD behaupten, Sie genössen nicht mehr den Schutz der staatlichen Ordnung, Sie seien quasi Outlaws und das Opfer einer großen staatlichen Verschwörung. Das ist ja genau das, worauf Sie hinauswollen. Da kann ich Ihnen nur zurufen: Hören Sie auf, sich zu bedauern! Sie sind keine Opfer, Sie sind Scharfmacher.
Sie versuchen, Ihre Verhältnisse zu beklagen, und Sie befeuern diese Verhältnisse selbst. Statt sich an der Etablierung eines antiextremistischen Konsenses hier im Haus zu beteiligen, polemisieren Sie gegen die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Das ist purer Populismus, und das werden wir sicher nicht unterstützen.
Richtig ist, dass in unserer Stadt noch viel mehr gegen Linksextremismus getan werden müsste. Das Personenund auch das Gewaltpotenzial in diesem Phänomenbereich ist sehr hoch, höher als in anderen Phänomenbereichen. Das ist richtig, und das wissen auch alle Experten. Der Rohrbombenfund in Schöneberg macht das in erschreckender Weise deutlich.
Auch ich würde mir hier eine noch stärkere Bündelung von Kräften wünschen. Dass man hier erfolgreich agieren kann, wenn man den richtigen Schwerpunkt setzt, hat die Räumung der Liebigstraße 34 bewiesen. Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die linksextremistische Szene. – Herr Geisel! Diesen Kurs muss man anerkennen, und das haben Sie ja gegen den erklärten Willen Ihrer
Koalitionspartner durchgesetzt. Das war richtig, und das zeigt, dass wenn man Schwerpunkte setzt, man auch etwas erreichen kann.
Aber auch die Aktivitäten gegen die anderen Phänomenbereiche sind natürlich weiter zu stärken; das gibt es überall in unserer Stadt. Dass wir als Gesellschaft unter Druck sind, habe ich eingangs gesagt. Um effektiv Extremisten in unserer Stadt die Stirn zu bieten, brauchen wir starke Sicherheitsbehörden, die unsere Rückendeckung genießen. Statt mit gegenseitigen Unterstellungen wie im vorliegenden Antrag der AfD zu arbeiten, sollten wir gemeinsam für eine Stärkung von Polizei und Verfassungsschutz in unserer Stadt eintreten – das alles auf der Basis eines von mir beschriebenen anti-extremistischen Konsenses. Dafür werbe ich aus tiefster Überzeugung, und ich werde den Ausschuss auch weiterhin damit befassen, und zwar so lange, bis wir da weiterkommen, denn sonst kommen wir wirklich als Gesellschaft in schwieriges Fahrwasser. Das ist meine tiefste Überzeugung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Verehrte Kollegin Tomiak! Herr Kollege Kössler hat es ja vorhin gesagt: Das Parlament ist der Ort, wo wir streiten können und sollten. – Müssen wir machen, auch in der Sache mal ganz grundlegend. Herr Kollege Schrader! Sie haben gesagt, irgendwann fällt mir diese Hufeisentheorie auf den Kopf. Ich werde sie verteidigen bis zuletzt, weil sie die Theorie ist, die unserer Sicherheitsarchitektur zugrunde liegt.
Was Sie wollen, ist nicht weniger als das Ersetzen der Werte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die wirklich jeder Verteidigungsidee zugrunde liegen. Sie wollen das ersetzen durch Ihre neuen Werte: Sexismus, Homophobie, LBGTI-Feindlichkeit,
Das sind Dinge, die Sie reinpressen wollen in den Extremismusbegriff.
So sehr ich das teilweise ablehne, was dahintersteht, das hat nichts zu tun mit dem herkömmlichen Verständnis. Das herkömmliche Verständnis ist das des Grundgesetzes. Deswegen müssen wir das besprechen.
Wir müssen herausarbeiten, was uns noch eint – ich hoffe, das ist genug – und was uns trennt. Dafür brauchen wir die Debatte. Deswegen habe ich diese Anträge vorgelegt. Und ich lasse nicht nach, bis wir die Debatte führen.
(Thorsten Weiß)
Und noch einmal: Die Extremismustheorie weist aus, was Extremisten sind. Das sind eben die Feinde der Demokratie, die Feinde der Rechtsstaatlichkeit. Was Sie da reinpressen wollen, das stört im Grunde unsere Abwehrfähigkeit, und damit schwächt es uns als Demokratie. Das möchte ich mit Ihnen debattieren. Wir werden das nicht ohne Weiteres geschehen lassen, auch wenn Sie bereits von einer neuen Zeit sprechen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Missbilligungsantrag der AfD gegen den amtierenden Innensenator Geisel. Die AfD behauptet, die Chancengleichheit der Parteien und das Recht auf Ausübung einer parlamentarischen Opposition seien verletzt worden. Opfer von all dem sei die arme, kleine, harmlose Berliner AfD. Es wird Sie nicht verwundern, dass sich mein Mitleid für Sie in Grenzen hält,
denn wieder einmal plustert sich die AfD auf und bauscht einen offenbar erfolgten Vorgang innerhalb der Abteilung II auf. Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang. Ich will das nicht verharmlosen. Darüber werde ich gleich noch sprechen.
Das ist sicher aufzuklären. Aber ein solcher Vorgang wird genutzt und angereichert durch unbelegte Behauptungen, durch falsche Dinge, um das gewünschte Narrativ einer Opferrolle der AfD zu stützen.
Das ist in hohem Maße populistisch. Das passt sehr gut ins Bild und bestätigt, wie Sie als Populisten Politik machen.
Dass dieses Märchen von der AfD als Opfer willkürlicher staatlicher, von der Politik beeinflusster Verfolgung erstaunlicherweise dennoch teilweise verfängt, das muss sich auch die Berliner Koalition wegen ihres Vorgehens vorhalten lassen.
Hören Sie zu, Herr Pazderski, dann können Sie was lernen! –
(Tom Schreiber)
Denn tatsächlich wird aus Ihren Reihen – –
Dass dieses Märchen von der AfD als Opfer teilweise tatsächlich verfängt, hat mit Ihrem Verhalten in der Koalition zu tun. Nämlich tatsächlich wird aus Ihren Reihen immer wieder massiver Druck gegenüber den Sicherheitsbehörden aufgebaut, um gewünschte Ermittlungsergebnisse, gewünschte Schwerpunktsetzungen zu erreichen.
Nein! – Auf die professionelle Arbeit der Sicherheitsbehörden hat das natürlich keinen guten Einfluss. Das ist nicht hilfreich. Statt die Behörden ihre Arbeit machen zu lassen, schüren Sie damit Zweifel an der unabhängigen und objektiven Arbeit der Sicherheitsbehörden. Sie spielen damit sozusagen der AfD in die Hände.
Am Ende tragen die Berliner Sicherheitsbehörden insgesamt – und damit wir alle – den Schaden, denn die Reputation der Behörden und das Vertrauen in ihre objektive Arbeit wird auch durch solches Verhalten, wie es der rotrot-grüne Senat an den Tag legt, beschädigt.
Für den Verfassungsschutz gilt das eben Gesagte natürlich in besonderem Maße. Manchmal habe ich den Eindruck, dass genau diese Rufschädigung das Ziel einiger linker und auch grüner Aktivisten ist.
Was wiederum bei genauer Betrachtung nicht verwundert, betreiben sie doch die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Was sie betreiben, ist auch deshalb bemerkenswert, weil das wiederum auch das Ziel der AfD ist, die auch – –
Ich habe das noch mal gegoogelt, denn ich habe da aufgehorcht, Herr Pazderski. Herr Gauland und die Mehrheit wollen das schon. Was Sie wollen, habe ich jetzt eben zum ersten Mal gehört. Ihr Mitglied im Verfassungsschutzausschuss will das auch. Zumindest sagt er das. Vielleicht will er es ja doch nicht. Keine Ahnung! Mit der Wahrheit haben Sie es ja nicht so. Das habe ich eben festgestellt. – Der Berliner Verfassungsschutz steht also von links wie von rechts unter Druck. Seine Gegner – in dem Fall tatsächlich AfD, Linke und Grüne zusammen – wollen seine Beseitigung, seine Abschaffung erreichen.
Nein! – Das in einer Zeit, in der unsere Gesellschaftsordnung wie lange nicht unter Druck steht und staatliche Wachsamkeit mehr denn je benötigt wird, in einer Zeit, in der die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie mehr denn je unter Beweis gestellt werden muss.
Herr Geisel, in dieser Gemengelage ist es Ihre Aufgabe, diesen Reputationsverlust des Verfassungsschutzes zu verhindern. Als Innensenator ist es Ihre Pflicht und Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Behörden ihre Arbeit machen können. Dass Sie es mit diesen Koalitionspartnern nicht einfach haben, kann ich mir vorstellen, aber auch da habe ich kein Mitleid. Die haben Sie sich ausgesucht und nicht ich.
Um den Reputationsverlust der Ihnen unterstellten Behörden zu verhindern, müssen Sie aber jetzt den vorliegenden Fall, den wir zu bearbeiten haben, rückhaltlos aufklären. Sie müssen erklären, wie es zu den Durchstechereien in der Abteilung II – noch einmal: Das ist keine Petitesse – kommen konnte, und Sie müssen sicherstellen, dass so etwas nie wieder vorkommt,
und zwar mit aller Konsequenz und Härte, denn nur so können Sie das Grundvertrauen in die Institution Verfassungsschutz als Ganzes schützen.
Weiterhin müssen Sie, Herr Geisel, den von der AfD in den Raum gestellten Verdacht einer politischen Einflussnahme auf die Objektivität des Verfassungsschutzes vollumfänglich ausräumen. Nur zu sagen, dass es nicht so war, wird nicht reichen, Herr Senator!
Die Vorgänge und Vorwürfe, die belegten wie die bislang nicht belegten, sind also vorurteilsfrei aufzuklären. Das ist notwendig, um den Verfassungsschutz in seiner Gesamtheit zu schützen.
Herr Senator! Bisher haben Sie diese Aufgabe nicht erfüllt. Schon gar nicht haben Sie das Berliner Parlament bislang hinreichend informiert und eingebunden, jedenfalls nicht die Opposition. Wenn das weiter so bleibt, dann werden wir unsere parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, das kann ich hier schon ankündigen. Wir werden das wachsam beobachten und hier Aufklärung von Ihnen einfordern.
Herr Senator! Ich fordere Sie ausdrücklich auf, uns mit einzubeziehen und nicht so, wie wir das am Mittwoch vergangener Woche im Verfassungsschutzausschuss erleben mussten – dass wir eine Debatte sozusagen am Thema vorbei führen, weil Sie schon wussten, was da virulent war. Wir wussten es nicht. Binden Sie uns früher ein – im Interesse des Verfassungsschutzes!
Ich komme zum Ende; die Debatte werden wir an anderer Stelle noch weiterführen. Was machen wir aber mit dem vorliegenden Antrag?
Wir haben heute einen Antrag, der sich auf Falschbehauptungen und nicht belegte Thesen stützt, um die Mär von der Opferrolle der AfD zu belegen. Einen solchen Antrag werden wir sicher nicht unterstützen, aber mangels Aufklärung der Vorwürfe durch den Senator sehen wir diesen bis zum heutigen Tage in einer Bringschuld. Solange die Vorwürfe nicht aufgeklärt sind, besteht in der Angelegenheit auch kein Anlass, durch eine Ablehnung der Missbilligung Ihnen hier faktisch eine Entlastung zu verschaffen.
Wir werden uns also heute enthalten, und wir werden darauf achten, dass der Vorgang parlamentarisch aufgeklärt wird, damit die Öffentlichkeit sich hier ein Urteil machen kann. – Vielen Dank!
Vielen Dank! − Ich frage den Senat: Wie steht der Innensenator persönlich zum Abrissstopp des Cantianstadions und den damit einhergehenden Verzögerungen für ein extrem wichtiges Projekt? Wir haben ja von einem Leuchtturmprojekt für den inklusiven Sport, den Behindertensport dieser Stadt und natürlich auch für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer dieser Sportanlage gesprochen.
Müssen wir uns denn jetzt an eine weitere Bauruine im Innenstadtraum gewöhnen, denn die Nutzungserlaubnis läuft ja zum Jahresende aus? Oder gibt es ein Konzept für die vor uns liegenden Monate oder vielleicht sogar Jahre, in denen die Fläche dem Sport in irgendeiner anderen Form zur Verfügung gestellt werden könnte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das möchte ich natürlich nicht ganz unkommentiert lassen. Ich werde mich nicht zu Beratungsteilen in Ausschusssitzungen äußern, die nichtöffentlich sind. Das mache ich nicht, und ich habe das auch nicht gebilligt, dass das passiert ist, Herr Lux! Ich finde das nicht parlamentarisch.
Aber ich werde mich sehr wohl äußern zu den Dingen, die Sie öffentlich gesagt haben, und das war teilweise auch nicht uninteressant. Vorab: Ich möchte natürlich konzedieren, dass dieser Senat einiges gemacht hat. Es sind ja auch Schlussfolgerungen aus der Aufklärungsarbeit gezogen worden – nicht nur unseres Ausschusses, sondern es gibt drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die das untersuchen. Auch die Polizei hat intern überprüft, und es wurde einiges geändert, es wurde strukturell geändert, es wurde personell verstärkt. Das sind aus meiner Sicht gute und richtige Maßnahmen. Da kann man im Detail sicherlich anderer Auffassung sein, aber dass sich da etwas getan hat, das ist richtig, und überwiegend waren das auch gute Maßnahmen.
Vielleicht noch eine Kritik: Jetzt das ASOG so abzufeiern als tolle rechtliche Änderung, das würde ich nicht tun. Ich glaube, dass im Fall Amri, den wir untersuchen, die ASOG-Änderung nicht dazu geführt hätte, dass eine Überwachung möglich gewesen wäre. Hier hätte ich mir mehr gewünscht. Aber immerhin, es ist etwas passiert, und es gibt jetzt mal eine rechtliche Grundlage. Diese Grundlage ist so nicht gut gemacht. Das haben wir schon mal vertieft, und das können wir an anderer Stelle noch einmal machen.
Was hier eigentlich neu ist, Herr Lux – und ich will ja auf Sie eingehen –, ist diese neue Betonung, die Sie hier reinbringen. Sie haben die Trennlinie in der Gesellschaft aufgemacht, die ich auch aufmachen würde. Es gibt die, die gewalttätig sind, die Unfrieden stiften, die Terroristen, und es gibt den großen, anderen Teil der Gesellschaft, die breite Mehrheit, die das ablehnt. Und Sie sagen, Sie werden sich dem mit aller Härte stellen. Das sind Formulierungen, die von den Grünen in der Vergangenheit eher nicht kamen. Das ist eine neue Trennlinie, eine neue Härte. Aber wenn Sie diese Härte praktizieren – und da gehe ich durchaus mit, bei dieser harten Linie gegen Kriminelle haben Sie die CDU an Ihrer Seite–, dann tun Sie doch die ersten Schritte, die notwendig sind. Dann überprüfen Sie doch mal Ihr eigenes Verhältnis zum Islamismus, dann haben Sie doch mal ein klares Verhältnis!
Es ist ja eine breite Diskussion bei Ihnen im linken Lager. Lesen Sie Zeitungen, dann können Sie das mitverfolgen. Klären Sie das als Erstes!
Und – und jetzt mal wieder fachpolitisch; ich will ja mit Herrn Lux fachpolitisch streiten – dann klären Sie Ihr Verhältnis zum Verfassungsschutz!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Beifall von Stefan Förster (FDP) – Stefanie Remlinger (GRÜNE): Das war eine wertende Aussage des Ausschussvorsitzenden! Zurufe von den GRÜNEN]
Soweit ich das bisher verfolgen konnte, war es die Position der Grünen – letzter Stand, nach einigem Hin und Her, man kam ja kaum mit –: Sie lehnen den Verfassungsschutz ab, Sie sind für seine Abschaffung.
Das ist mein letzter Stand.
Wenn das jetzt Teil Ihre neuen Härtelinie ist – –
Es ist kaum möglich, mit Ihnen zu sprechen, weil ja da gebrüllt wird. – Wenn das die neue Linie ist, dann verstehe ich das nicht, denn wir brauchen den Verfassungsschutz als Frühwarnsystem. Sonst sind wir blind.
Und wenn wir blind sind, dann können wir nicht reagieren, und dann läuft Ihre neue Linie der Härte ins Leere. Also da bitte ich noch mal um Klarstellung – Sie sind ja gleich dran –, ob Sie da eine Änderung vorgenommen haben. Dann haben Sie mich an Ihrer Seite. Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz. Wir brauchen einen effektiven Verfassungsschutz – und gern auch mit Unterstützung der Grünen. Wenn Sie das auch wollen, dann lassen Sie uns das zusammen verwirklichen! – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU und der AfD – Stefanie Remlinger (GRÜNE): Ich erwarte immer noch eine Entschuldigung der CDU-Fraktion! – Zurufe von Katalin Gennburg (LINKE) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schwer. Es ist kein einfaches Projekt mit der Digitalisierung, aber ehrlich gesagt macht mich der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen doch einigermaßen stutzig.
Ich will Ihnen gleich sagen, warum: Ich habe nämlich überhaupt nicht den Eindruck, dass das hier in der Verwaltung Priorität genießt, aber das würde ich gerne wenigstens einem Angehörigen des Senats sagen, der zuständig ist. Frau Smentek kann als IKT-Staatsekretärin nicht bei uns sein, dafür kann sie nichts, das sind die Coronabedingungen. Aber der Senator könnte bei uns sein, und ich würde mich freuen, wenn er sich die Zeit dafür nimmt.
Also der Finanzsenator ist natürlich für alles irgendwie mittelbar zuständig, weil es ums Geld geht. Aber ich finde, das ist dem Anliegen nicht angemessen.
Wenn der Innensenator noch im Haus ist, würde ich ihn bitten zu kommen. Wenn er anderen Dienstgeschäften nachgehen muss, bitte ich, uns das mitzuteilen!
Ja, dann warten wir. Er wird gerufen; die Zeit nehmen wir uns.
Warten Sie mal ab, Herr Kollege!
Ich fahre fort. – Vielen Dank, Herr Senator, dass Sie gekommen sind! Ich weiß, Sie haben ein großes Ressort mit vielen Aufgaben. Aber es ist nun mal so organisiert, dass auch die IKT-Steuerung in Ihr Feld fällt; Frau Smentek kann nicht da sein. Insofern ist es angemessen, dass Sie hier sind. Vielen Dank dafür, dass Sie das möglich gemacht haben!
Ich habe gesagt: Das Feld der Digitalisierung ist natürlich kein einfaches Feld. Frau Remlinger hat das gesagt, und der Antrag der Koalitionsfraktionen macht mich doch einigermaßen stutzig. Ich will auch sagen, wieso er mich stutzig macht, denn wenn man den Antrag liest – und er datiert vom 1. Oktober 2020, ist also brandaktuell, brandneu –, dann macht es stutzig, wenn man es in den zeitli
chen Zusammenhang stellt, denn es erweckt den Eindruck, als ob wir gerade erst mit dem Feld der Modernisierung, der Digitalisierung der Verwaltung starten, und das ist ja mitnichten so.
Es ist im Gegenteil so, dass wir seit vielen, vielen Jahren dabei sind, diesen Bereich zu modernisieren und die Digitalisierung umzusetzen. Es sind nicht die ersten Schritte, um die es geht. Wir erfahren jetzt die Konsequenzen – das ist sehr schmerzhaft in Coronazeiten –, dass wir so schlecht aufgestellt sind im Vergleich zu den Unternehmen in dieser Stadt, die das besser bewältigen können, weil sie weiter sind. Es ist geradezu beschämend, diesen Eindruck zu haben.
Sie fordern in Ihrem Antrag mobile Zugänge. Sie fordern Laptops in Dockingstations. Sie fordern Verkabelungen in Dienstgebäuden. Sie fordern die Standardisierung der IKT-Infrastruktur. – Das ist alles gut und richtig, aber ich frage mich: Wie kann die eigene Koalition das jetzt fordern? – Sie regieren doch hier, und zwar nicht erst seit gestern. Warum fordern Sie das? – Machen Sie das; verwirklichen Sie das!
Man muss sich vor Augen führen: Das E-GovernmentGesetz ist jetzt viereinhalb Jahre in Kraft. Wir haben das damals gemacht, um einfach Handlungsstrukturen zu schaffen, die effizienter sind, um Zuständigkeiten zu schaffen, die Verantwortlichkeiten klar machen. Seit über viereinhalb Jahren besteht diese Struktur und ist dieses Gesetz in Kraft, und jetzt fordern Sie diese Dinge, die den Eindruck vermitteln, wir würden gerade erst anfangen. Das kann nicht wahr sein! Fordern Sie nicht, machen Sie als Koalition!
Meine Lieblingsformulierung in Ihrem Antrag ist die Nr. 8: Da fordern Sie, die Einführung der E-Akte voranzutreiben und sich um einen erfolgreichen Abschluss der Ausschreibung zu bemühen – „zu bemühen“!
Jetzt, am 5. November 2020 – über vier Jahre sind ohne greifbares Ergebnis vergangen – fordern Sie, dass Sie sich bemühen. Sie fordern sich selber auf, sich zu bemühen – da komme ich nicht mit.
Was wollen Sie Frau Smentek, die politisch verantwortlich ist, seitdem wir das E-Government-Gesetz haben, in ihr Zeugnis nach Ablauf der Wahlperiode schreiben: Sie hat sich redlich bemüht? – Was ist Ihre Vorstellung? – Das kann wirklich nicht sein, und deswegen ist es mir wichtig, dass hier in Anwesenheit des Senators anzumerken.
Ich will es mir nicht zu einfach machen, ich gehöre ja selbst auch dem kontrollierenden Ausschuss an. Also das muss ich mir auch unter meine eigene Nase reiben.
Vielleicht war es ein Fehler, dass ich – aber im Grunde auch wir alle miteinander – zu sehr auf den Pfad des konstruktiven Miteinander gesetzt haben. Also mir ist der Faden, ehrlich gesagt, im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vergabeverfahren zur Ausschreibung der EAkte gerissen. Das hätte definitiv nicht passieren dürfen. Es hätte auch nicht passieren müssen, denn die dort aufgetretenen Fehler hätten mit Sicherheit vermieden werden können. Und das fällt nun mal definitiv in den Verantwortungsbereich von Frau Smentek, der IKT-Staatssekretärin. Statt Fehler einzuräumen, wird jetzt auf Nebelkerzen gesetzt und die Sache im Grunde schöngeredet. Noch schlimmer: Jetzt sollen wir Abgeordnete schrittweise daran gewöhnt werden, dass die im E-GovernmentGesetz festgelegten Fristen gerissen werden. Es ist jetzt, im Jahr 2020, vom 1. Januar 2025 die Rede! Das ist ein unglaublicher Vorgang. Ich werde mich daran nicht gewöhnen. – Herr Senator! Richten Sie Frau Smentek aus, die nicht bei uns sein kann: Ich habe den Eindruck, der Ausschuss wird sich daran in Gänze nicht gewöhnen. Vielleicht strukturieren Sie da noch mal um? Dieser Gewöhnungsprozess wird meines Erachtens nicht eintreten.
Frau Smentek – ich habe es gesagt – kann nicht anwesend sein. Sie hat die Verantwortung dafür – so ist das jetzt aufgestellt –, dass hier nichts vorangeht. Sie hat die Verantwortung dafür, dass die Vertreter der sie stützenden Koalition einen Antrag mit lauter Selbstverständlichkeiten einbringen. Das geht darauf zurück, dass wir hier nicht vorangekommen sind. Im Grunde ist das ein Offenbarungseid für den Digitalisierungsprozess in unserer Stadt.
Herr Geisel! Ich habe es in der letzten Sitzung schon gesagt: Das ist Ihr Bereich im weitesten Sinne; das ist bei Ihnen angesiedelt. Sorgen Sie dafür, dass das in Ordnung kommt! Sorgen Sie dafür, dass der Prozess jetzt endlich wirklich in Gang kommt! Sorgen Sie dafür, dass Ihre Staatssekretärin endlich das Ausschreibungsverfahren zu Ende bringt, denn wenn das nicht gelingt, dann droht hier weitere Verzögerung! – Das ist unverantwortbar. Gerade in Pandemiezeiten sind wir darauf angewiesen, dass diese Dinge endlich abgeschlossen werden. Ich weiß aus anderen fachpolitischen Zuständigkeiten, dass Sie, wenn Sie etwas wirklich wollen, in der Lage sind, Dinge durchzusetzen. Dann sind Sie in der Lage, geltendes Recht durchzusetzen. Machen Sie das hier auch! Sorgen Sie dafür, dass es durchgesetzt wird! Sorgen Sie dafür, dass es endlich ins Rollen kommt! Alles andere ist in unserer Stadt nicht mehr zu vertreten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen natürlich nicht auf die Ausführungen von Herrn Kohlmeier verzichten – da ist er schon, er wird dann direkt folgen –, aber so weit auseinander sind wir da oft gar nicht.
Ein digitales Rathaus für Berlin – wer wollte dagegen sein? Ist eine solche Forderung zu übertrieben in Berlin vor dem Hintergrund der aktuellen Situation? – Nein, das ist sie nicht,
denn manchmal muss man auch frei in Richtung Zukunft denken, so wie die FDP das vorliegend tut. Ohne mutige Ideen werden wir in Berlin dauerhaft auf der Stelle treten, und mutige Ideen sind unter dem rot-rot-grünen Senat in Berlin nun wirklich Mangelware.
Bevor wir mit der Befassung des Antrages beginnen und uns dem Traum eines virtuellen Rathauses widmen, also bevor wir gemeinsam mit Herrn Schlömer abheben, wollte ich mich noch mal der nüchternen Realität, in der wir in Berlin sind, widmen. Nachdem wir es jetzt mit den Dokumentenprüfgeräten fast geschafft haben – sie sind überall vor Ort, und ich werde nicht aufhören, mich damit zu beschäftigen, bis sie überall im Einsatz sind –, muss
ten wir in den letzten Wochen und Monaten in Berlin im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung wieder diverse Tiefschläge hinnehmen. In den Berliner Ordnungsämtern ist das Terminchaos zurück. Es ist wieder kein Termin zu bekommen. Ich habe mich gestern noch mal eingeklinkt, habe mir die Onlineterminvergaben angesehen – da ist definitiv nichts zu machen. Ich habe dann dem Hinweis entsprechend die 115 gewählt, habe eine Viertelstunde, 20 Minuten – während ich nebenher die Rede geschrieben habe – in der Warteschleife verbracht; da ist nichts zu machen. Es ist einfach nicht möglich, einen Termin zu bekommen, und das im Jahr 2020.
Wenn ich Freunde zu Besuch habe und denen erklären soll, wie das in Berlin zustande kommt, gelingt mir das nicht. Wenn ich dann sage, dass es in Berlin wirklich nicht möglich ist, seine bürgerlichen Pflichten zu erfüllen – zum Beispiel seinen abgelaufenen Ausweis zu verlängern –, dann schaue ich oft in fassungslose, ratlose Gesichter. Mit Schmerzen denke ich zurück an das Jahr 2016, als wir schon einmal einen Wahlkampf damit verbracht haben, das zu erklären. Jetzt haben wir all das wieder, nachdem es zwischenzeitlich überwunden war – ein fataler Rollback für die ganze Stadt.
Nachher, gleich. Ich lasse das an sich gerne zu, aber jetzt nicht – direkt danach!
Ein weiteres Beispiel sind die Kfz-Zulassungsstellen. Das war gestern ein breites Thema in der „Abendschau“. Auch da funktioniert nichts. Entgegen den Zusicherungen, die von Frau Smentek immer verlautbart werden, ist hier keine Besserung festzustellen, zumindest können die Betroffenen das nicht feststellen, die Gewerbetreibenden auch nicht. Das ließe sich jetzt munter fortführen, doch das möchte ich nicht.
Einen Punkt möchte ich noch nennen, denn das war das Allerschlimmste, was uns kurz vor der Sommerpause erreicht hat: Das war das Scheitern des Vergabeverfahrens zur Einführung der E-Akte in Berlin. Vor der Vergabekammer des Landes Berlin ist Frau Smentek krachend gescheitert. Die gerichtliche Entscheidung hätte klarer kaum ausfallen können: Das Vergabeverfahren muss komplett neu durchgeführt werden – Neustart sozusagen – oder, wie das Gericht festgestellt hat, es muss in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückversetzt werden. Wenn wir im Ausschuss miteinander ehrlich sind, dann hat uns das ziemlich kalt erwischt. Das hätten wir uns in der Dramatik nicht vorstellen können. Das ist ja auch ein nicht erklärbarer
Zustand. Für Frau Smentek ist es eigentlich ein Offenbarungseid, und es grenzt schon an ein kleines Wunder, dass sie das bisher politisch überlebt hat.
Man kann sich noch so sehr bemühen – und noch mal: Dieser Ausschuss ist ein Konsensausschuss, denn wer wollte ernsthaft gegen die Modernisierung der Verwaltung sein? Wer wollte ernsthaft dagegen sein, dass wir die Verwaltung auf die Höhe der Zeit bringen? Das ist ein Anliegen, das wir alle teilen –, aber so konstruktiv kann man nicht sein, um das jetzt noch einigermaßen erträglich zu kommunizieren. – Frau Smentek! Da ist nichts mehr zu retten. Es hätte nicht schlechter laufen können, und dafür trägt sie auch die politische Verantwortung.
Herr Geisel! Ich würde mir das genau anhören, denn Frau Smentek ist bei Ihnen im Hause angesiedelt. Sie können zwar sagen, es ist nicht direkt in Ihrem Bereich, aber es ist indirekt natürlich schon in Ihrem Bereich. Irgendwann wird das auf Sie zurückfallen, und Sie haben weiß Gott genug zu tun im Moment. Also: Sorgen Sie für Ordnung in Ihrem Haus!
Ich hatte mir vorgenommen, den positiven Ausblick, den Sie, Herr Schlömer, gewagt haben, fortzusetzen. Ich habe mir das angesehen: Der Traum vom digitalen, vom virtuellen Rathaus muss natürlich eines Tages verwirklicht werden, auch wenn er noch in weiter Ferne liegt. Sie fordern mit dem Antrag die Schaffung erster Voraussetzungen hierfür wie etwa eine einheitliche Benutzeroberfläche für das digitale Bezirksamt und die Einrichtung virtueller bezirksübergreifender Kompetenzzentren für Dienstleistungen. All das ist richtig. Lassen Sie uns gemeinsam über diese Schritte nachdenken, auch weiter konstruktiv! Ich bemühe mich da weiterhin, auch wenn die von Frau Smentek verwaltete Realität das mehr als schwer macht. Lassen Sie uns gemeinsam anhand des vorliegenden Antrages optimistisch einen Blick in die Zukunft werfen! Wir als Fraktion der CDU wollen das jedenfalls gemeinsam tun. Aus diesem Grund werden wir den Antrag heute annehmen. – Vielen Dank!
Herr Kollege, ich bin da wirklich dran interessiert! Ich habe es gestern lange versucht, alle Kollegen hier sind auch gescheitert daran, vielleicht finden wir uns nachher zusammen. Wäre nett, wenn Sie mir das zeigen würden!
Machen wir nachher!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag macht die Fraktion der CDU Vorschläge für Maßnahmen, um die Anfälligkeit unserer Stadtgesellschaft für antisemitische Tendenzen zu verringern. Nötig sind solche Maßnahmen aus meiner Sicht aufgrund der bedauerlichen durchaus neuen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Antisemitische Haltungen sind vielerorts leider wieder im Aufwind und sind teilweise sogar dabei, gesellschaftsfähig zu werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Orte des Auftretens antisemitischer Einstellungen sind sehr verschieden. Klar ist jedenfalls, dass wir als Gesellschaft hier schnell reagieren müssen.
Klar ist auch, dass wir es hier nicht bei Lippenbekenntnissen und auch nicht bei dem Verabschieden von Resolutionen bewenden lassen können. Wir müssen konkrete Maßnahmen finden und treffen. Es gibt viele mögliche Ansätze in den verschiedenen Fachbereichen. Ich spreche hier natürlich jetzt für den Fachbereich, den ich betreue. Unzweifelhaft ist, dass der besondere Schutz, unter dem Juden in unserer Stadtgesellschaft stehen, Teil der DNA der Bundesrepublik Deutschland ist.
Mein Anliegen heute ist es, über Möglichkeiten zu sprechen, die wir im Rahmen der Extremismusbekämpfung haben. Der Antrag schlägt vor, die Antisemitismusbekämpfung im Rahmen der staatlichen Prävention und Deradikalisierungsprojekte, die bereits im Extremismusbekämpfungsbereich gut etabliert sind, immer mitzudenken und in die bestehenden Konzepte einzuflechten.
Weiter schlagen wir vor, im Bereich der zivilgesellschaftlichen Kooperation eine stärkere Sensibilität für die Gefahren antisemitischer Einstellungen zu schaffen. Letztlich verfolgen die Maßnahme das gemeinsame Ziel der Bekämpfung antisemitischer Bestrebungen, dass diese einen stärkeren Stellenwert auch im Bereich der Extremismusbekämpfung insgesamt bekommen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber ich habe mich jetzt auch im Vorfeld der Vorbereitungen gefragt, ob das ausreicht, ob wir nicht sogar einen Schritt weitergehen sollten, ob wir den Antisemitismus nicht als eigenes Feld in der Extremismusbekämpfung anerkennen sollten oder konkret für den Bereich des Verfassungsschutzes, ob wir die Bekämpfung des Antisemitismus, den Antisemitismus an sich, zu einem eigenen Phänomenbereich machen sollten. Das ist eine Frage, die ich mir immer wieder stelle, die auch
fachpolitisch diskutiert wird. Ich bleibe dabei, in der Abwägung bin ich immer noch skeptisch und eigentlich dagegen, weil ich es nicht für zielführend halte, denn wir haben jetzt eine Strukturierung in die drei Phänomenbereiche des Rechtsextremismus, des Linksextremismus und des islamistischen Extremismus. Der Antisemitismus weist eben Bezüge in alle drei Phänomenbereiche auf. Ich weiß nicht, ob wir durch einen neuen Phänomenbereich hier nicht eine unübersichtlichere Situation schaffen als wir sie haben. Aber ich bin da durchaus offen. Wir müssen konzedieren, dass es Bewegungen gibt. Man muss immer schauen, ob man reagieren muss.
Unstreitig ist aber, das ist mir ein ganz wichtiger Punkt, dass wir eine klare Haltung der Ablehnung jedweder antisemitischer Gesinnung als Teil eines antiextremistischen Konsenses haben müssen. Das Thema einer klaren Haltung in Extremismusfragen ist in der heutigen Zeit der Coronapandemie von herausragender Bedeutung. Unsere Gesellschaft, unsere Demokratie gerät sukzessive, das war heute mehrfach Thema, immer stärker unter Druck. Das gilt in ganz besonderem Maße in Coronazeiten.
Der Preis für einen effektiven Schutz vor einer Verbreitung von Covid 19 wird sehr hoch sein. Das wissen wir, und das ahnen wir in Teilen vielleicht auch nur. Es wird weitere massive Einschnitte in unsere Freiheitsrechte geben. Wir werden alle miteinander verhandeln müssen, wo die Grenzen verlaufen und wo wir nicht umhin kommen werden, dass wir auch Infektionsrisiken zulassen müssen. Wollen wir das in schwieriger Zeit vernünftig miteinander verhandeln, dann müssen wir ein stabiles Fundament für diese Verhandlungen haben. Wir müssen etwas haben, dass uns alle als Demokraten zusammenhält. Ein wesentlicher Teil dieser Basis muss ein antiextremistischer Konsens sein, der ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung enthält und auch die Ablehnung jedweder antisemitischer Einstellungen.
Diesen Konsens müssen wir in der Krise herausarbeiten, und den müssen wir auch alle gemeinsam miteinander verteidigen, denn nur so werden wir dauerhaft in dieser schwierigen Zeit für stabile und friedliche Verhältnisse in unserer Stadt sorgen können. Das ist alles andere als selbstverständlich, denn, jetzt komme ich einmal zu dem, was ich hier an Zweifeln habe, denn nicht alle wollen das. Es ist mein Gefühl, dass nicht alle hier im Haus das wollen. So ist jedenfalls mein Eindruck, denn es gibt hier Personen, die ein Interesse daran haben, gesellschaftliche Unruhe eher zu verstärken, die eher für Unruhe sorgen als für Verständnis und Einsicht im Hinblick auf Notwendigkeiten unserer Zeit.
Im letzten Verfassungsschutzausschuss habe ich es so beschrieben: Es gibt Menschen in unserer Stadt, die sehen jetzt ihre Chance zum tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaft gekommen. Sie wollen jetzt sozusagen die
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
gesellschaftlichen Verhältnisse „zum Tanzen bringen“. Anders gesagt, es gibt Aktivisten in unserer Stadt, die jetzt von der Erzeugung einer revolutionären Grundstimmung träumen, um die bestehenden Verhältnisse zu schwächen und dann letztlich zu beseitigen. Der Traum vom System Change wird artikuliert. Dieser Traum, und das ist mir wichtig, ist jedenfalls ein Albtraum,
denn unser System ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der System Change wäre der Weg in Diktatur und Totalitarismus, und zwar geradewegs. Einen Mittelweg gibt es hier nicht. Davon bin ich überzeugt, und ich hoffe, dass diese Überzeugung hier von den meisten im Haus geteilt wird. Dafür werbe ich eindringlich. Aus gegebenen Anlass sage ich es noch einmal: Wir stehen vor schwierigen Zeiten, und wir brauchen etwas, das uns als Demokraten zusammenhält. Lassen Sie uns das nicht infrage stellen. – Vielen Dank!
Herr Senator Geisel! Vielen Dank für die Klarstellung, die Sie eingangs gemacht haben! Aber was gedenken Sie denn in Ihrer Funktion als Innensenator konkret zu tun, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD legt hier einen Entschließungsantrag vor, mit dem sie ein Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates, zur Meinungsfreiheit, zur Versammlungsfreiheit und zur Chancengleichheit zwischen den politischen Parteien einfordert. Weiterhin fordert sie eine Verurteilung von Gewalt und Drohungen, die an Personen gerichtet sind, die mit der AfD kooperieren und zusammenarbeiten. Anlass ist das jüngste Scheitern der Organisation des Parteitages der AfD. Der Parteitag musste abgesagt werden – das ist ja hier erläutert worden –, weil die Vermieter der vorgesehenen Räume aufgrund von Gewalt und Druck, die von Linksextremisten ausgeübt wurden, nicht am Vertragsverhältnis festhalten konnten oder wollten.
Niemand ist verpflichtet, mit der AfD als Privatmann zu kooperieren.
Niemand ist verpflichtet, privat Räume an die AfD zu vermieten. Ich persönlich würde das auch als Privatmann nicht tun.
Ich sehe die Aktivitäten der AfD kritisch. Ich könnte, ehrlich gesagt, auch ganz auf die AfD im politischen Spektrum verzichten.
Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)]
Die AfD tut dem politischen Klima in Deutschland, aber auch in Berlin nicht gut.
Sie von der AfD wirken wesentlich daran mit, dass Teile der Bevölkerung gegeneinander aufgebracht werden. Oft erreichen Sie das durch Übertreibungen, falsche Behauptungen und unsachliche Vereinfachungen.
Ihre Art, Politik zu machen, widerspricht diametral meinem Politikverständnis, wonach es um ein sachliches, durchaus streitiges Ringen um die besseren Standpunkte gehen soll. Daran haben Sie in der Regel kein Interesse.
(Karsten Woldeit)
Ihnen geht es um das Schnelle, das Laute, um Effekte. Ausgewogenheit ist nicht Ihr Ding. Dieser Populismus der AfD tut unserer Demokratie insgesamt nicht gut, und gäbe es die AfD nicht, so wäre das sicher besser für unser Land und unsere Stadt.
Aber um all das geht es hier bei diesem Antrag nicht. Die AfD ist eine in Deutschland zugelassene Partei. Daran ändert auch nichts, dass Teile der AfD im Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, dass Teile der AfD völkisches und fremdenfeindliches Gedankengut vertreten. Das ändert daran nichts. Die AfD ist nicht verboten.
Sie wurde in den Deutschen Bundestag gewählt und ist mittlerweile in 16 Landesparlamenten vertreten. Als nicht verbotene Partei hat sie das Recht und auch die Pflicht, Parteitage abzuhalten. Sie muss ihr Programm beschließen und ihre Führungsgremien besetzen, und sie muss auch Kandidaten aufstellen können. Das Beispiel des jetzt wieder gescheiterten Parteitags zeigt, dass sie von linksextremistischen Störern daran gehindert wird, ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte, die sie als nicht verbotene Partei hat, auszuüben. Eine Demokratie kann und darf das nicht dulden.
Niemand anderes als der Staat selbst darf die Ausübung demokratischer Rechte beschränken. Schon gar nicht haben extremistische Gruppen dieses Recht, die sich dadurch auszeichnen, dass sie den Staat selbst bekämpfen. So schwer es auf erste Sicht auch fallen mag: Die AfD hat ein Recht auf Unterstützung bei der Durchführung ihrer Parteitage. Sie hat das Recht, dass der Staat Vertragspartner und auch potentielle Vertragspartner der AfD effektiv schützt.
Störungen von Veranstaltungen der AfD sind von der Polizei zu unterbinden – Drohungen und Gewalt gegen Personen selbstverständlich ebenfalls. In diesem Zusammenhang begangene Straftaten sind auch konsequent zu verfolgen, ohne Wenn und Aber.
Und gelingt es nicht, wie vorliegend, durch Schutzmaßnahmen die Durchführung eines Parteitages zu ermöglichen, dann muss der Staat einen anderen Weg finden, um die Durchführung zu ermöglichen, beispielsweise durch die Bereitstellung eigener staatlicher Räumlichkeiten.
In einem demokratischen Rechtsstaat muss jede nicht verbotene Partei ihre Rechte und Pflichten ausüben können, auch und gerade das Abhalten von Parteitagen. Aus den genannten Gründen werden wir auch nicht gegen den Antrag der Fraktion der AfD stimmen. Wir haben gemeinsam mit der FDP einen Ersetzungsantrags vorgelegt, der die uns wesentlichen Punkte enthält. Die hier enthaltenen Aussagen stellen eine Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat dar. Das sollten sie jedenfalls. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch alle hier im Hause um Zustimmung. – Vielen Dank!
Es ist, glaube ich, ganz gut, dass wir die Debatte hier mal führen. In der Tat, Sie sind kein Partner der CDU, und Sie werden auch keiner werden.
Auch die Art und Weise, wie Sie das hier vorgetragen haben, liefert eine neue Begründung, warum das nicht der Fall sein wird. Politik ist keine „Drecksarbeit“, Politik ist das Ringen miteinander um die richtigen Standpunkte.
Man versucht, sich zu überzeugen. Sie führen hier Begriffe ein, die uns hier als Haus beschämen. Das sollten Sie nicht tun, und wenn Sie das doch tun, dann wundern Sie sich doch nicht, dass es mit uns nichts wird. So einfach ist das. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein echter SchlömerAntrag. Aber gut! Spannend ist es auf jeden Fall. Mit dem Internet der Dinge eröffnet sich einem eine geradezu unbegrenzte Möglichkeitenwelt. Grenzenlose Effizienzen, Optimierungsmöglichkeiten und Synergien, all das ist bald vorstellbar – wir wissen nicht genau wie, aber dass sich diese Optionen öffnen werden, glauben wir schon alle. Das wird in Zukunft sicher irgendwann Normalität. Hier liegen in Zukunft gigantische Potenziale.
Aber kommen wir zum heutigen Berlin: Berlin befindet sich leider noch nicht in dieser Phase des digitalen Feinschliffs, wenn wir mal ehrlich sind. Im Moment beschäftigt und eher die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10. Wir beschäftigen uns mit der Inbetriebnahme der Dokumentenprüfgeräte.
Die sind ja tatsächlich geliefert worden, aber sie sind immer noch nicht im Einsatz. Wir beschäftigen uns damit, dass die E-Akte zum 1. Januar 2023 kommen soll, und wir haben alle die gleiche Befürchtung, dass es schon beim Ausschreibungsverfahren scheitern könnte, dass es also nicht einmal gelingt, einen geeigneten Softwarelieferanten, einen geeigneten Realisierungsdienstleister zu binden. Und wir kämpfen mit digitalen Sicherheitsfragen, die alles andere als banal sind. Wir haben es ja heute breit erörtert. Beim Berliner Kammergericht ist ein Datenschutz-GAU eingetreten, der kaum schlimmer denkbar ist. Das war heute schon Gegenstand der Beratung.
Gerne!
Doch, da bin ich natürlich Ihrer Meinung. Ich freue mich auch nicht darüber, dass diese ganzen Dinge, die ich genannt habe, nicht funktionieren. Ich würde mich eher freuen, wenn sie funktionieren würden. Das eint uns ja im Ausschuss. Wir sind da bei allem politischen Streit konstruktiv und haben das gleiche Ziel. Dazu gehört auch, mal groß zu denken, wie es der Kollege Schlömer heute mit uns tut. Das sollten wir machen. Das Thema ist eher Kür als Pflicht, aber wir sollten mal frei denken.
LoRaWAN soll einen Standard setzen, der über vernetzte Sensoren ein Internet der Dinge schafft. Technisch habe ich das verstanden, aber es gibt auch andere Anbieter, die ein ähnliches Projekt verfolgen, soweit es meine Recherche ergeben hat. Jetzt ist die Frage: Ist es sinnvoll, sich jetzt festzulegen, oder sollten wir nicht erst einmal eine Weile grundsätzlich offen nachdenken?
Wir sollten erst einmal das Ziel diskutieren, bevor wir uns in die eine oder andere Richtung festlegen. Wir sind uns mit der FDP einig: Eine moderne Großstadt braucht ein leistungsfähiges mobiles Datennetz.
Dies ist Grundvoraussetzung, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Nur so können wir den Berlinern ein vernetztes Leben und Arbeiten in Zukunft ermöglichen. Es ist also die Grundvoraussetzung zu schaffen. Wie wir für Berlin ein funktionierendes Datennetz schaffen, ist erst einmal unklar. Auch die FDP lässt offen, ob ein solches Funknetz vom Land Berlin oder privat betrieben werden soll. Das kann man so oder so regeln. Das müsste man klären. Was die Übernahme durch das Land angeht, ist die CDU skeptisch. Der Ausbau des öffentlichen WLAN lief schon ziemlich schleppend. Jetzt ist die Frage, ob wir ein so viel anspruchsvolleres Projekt überhaupt stemmen können. Ich habe da Zweifel. Das ITDZ hat jedenfalls andere Aufgaben. Dem sollten wir keine neuen aufbürden. Die Aufgaben, die es jetzt hat, sind schon sehr herausfordernd, und wir haben in der Vergangenheit auch keine guten Erfahrungen mit kommunalisieren Netzbetreibern gemacht. Da mache ich eher ein Fragezeichen, denn es geht im wahrsten Sinne des Wortes um die Anschlussfähigkeit Berlins an die moderne Welt. Ob dabei der Einsatz der Netzwerkarchitektur LoRaWAN in Betracht kommt oder nicht, werden wir sehen. Das sollten wir diskutieren.
(Sven Kohlmeier)
Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Schlömer, freue ich mich auf die Debatte. Wir sollten uns wirklich Sachverstand einladen, der uns ganz genau erklärt, welche Chancen damit verbunden sind, uns vielleicht aber auch rechtzeitig aufzeigt, wo die Probleme liegen könnten, die es sicher geben wird. Es gab bisher noch nichts, was ohne Probleme zu verwirklichen war. Wir werden das sehen. Wir sollten uns bei der Digitalisierung nicht überfordern, schon gar nicht den Senat. Der hat ja eine Menge abzuarbeiten. Das sollte er erst einmal tun, aber ich freue mich trotzdem auf die Fachberatung. Es ist immer gut, mal frei in die Zukunft zu gucken. Dabei können wir alle etwas lernen, und das werden wir tun. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP fordert mehr digitale Souveränität für Berlin. Das klingt erst einmal gut, aber ich habe Zweifel, ob wir das wirklich mit der Festlegung auf den Weg der Verwendung einer Open-Source-Software erreichen werden. Jedenfalls darf man Open Source nicht zu einer Art Mantra erheben, und ich nehme an, Herr Schlömer, dass Ihre Affinität dazu mit Ihrer Piratenvergangenheit zusammenhängt, denn mangels geklärter Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken bleiben erhebliche Risiken, für die man im Bedarfsfall keinen Ansprechpartner hat. Das ist sicherlich eine Restunsicherheit und auch eine Schwäche von OpenSource-Lösungen.
Die Stadt München – Herr Kollege Kohlmeier hat es eben erwähnt – und auch der Deutsche Bundestag waren immer Beispiele, die für einen guten Einsatz von OpenSource-Lösungen angeführt wurden. Beide haben sich nicht ohne Grund entschieden, das wieder abzuschaffen. Beide setzen jetzt wieder auf Windows-Lösungen. Ich glaube, bis zum Ende des Jahres 2020 wird es dort überhaupt keinen Einsatz von Open Source mehr geben. Das sollte uns schon sensibel machen, wenn wir so etwas fordern. Dennoch muss man auch immer wieder offen darüber nachdenken, und Open-Source-Lösungen sind natürlich eine Alternative. Solche Alternativen darf man auch nicht von vornherein abwürgen. Es gibt auch Einzelfälle, in denen das mit Erfolg genutzt wird. Zweifel sind aber, aus meiner Sicht jedenfalls, angebracht.
Ja, gern!
Nein, das habe ich ja gerade gesagt: An der Stelle, wo es funktioniert, finde ich es okay. Man sollte nur davon abkommen, zu sagen, das ist die Lösung. In Einzelfällen muss das gehen. Es geht ja auch, na klar! Da haben wir gute Erfahrungen gemacht. Insofern muss man sich eine gewisse Offenheit bewahren. Open Source ist aber nicht zwingend billiger und schon gar nicht zwingend sicherer. Das muss dann im Einzelfall gut begründet werden.
Letzten Endes – wenn wir das offen debattieren – sollten die Experten im ITDZ eine entscheidende Rolle spielen, denn, was wir nicht brauchen, ist, dass wir etwas gegen den Expertenrat durchsetzen. Deswegen brauchen wir die Debatte. Wir sollten die Argumente der Befürworter und der Skeptiker hören. Am Ende ist für die CDU-Fraktion immer entscheidend, dass es funktioniert, dass Verwaltung funktioniert auf der Höhe der Zeit und mit vertretbarem Aufwand. Hier bin ich aufgrund der Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten leider machen mussten, immer skeptischer. Es passt auch ein bisschen ins Bild, dass Frau Smentek gar nicht die Zeit gefunden hat, der Debatte des Parlaments zu folgen. Das finde ich nicht gut. Herr Geisel ist da, insofern ist der Senat vertreten, auch zuständig vertreten, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass sich Frau Smentek das einmal anhört. Denn dass es Optimierungsbedarf gibt, wissen wir alle.
Es gelingt ja nicht einmal – das ist schon angeklungen –, das Betriebssystem auf die Höhe der Zeit zu bringen. Auf einem Viertel der Rechner in Berlin ist immer noch Windows 7 installiert, im Jahr 2020 – und wieder einmal schaut die ganze Republik auf Berlin und schüttelt den Kopf.
Das kann nicht wahr sein, und das macht uns nachdenklich.
Das fügt sich wunderbar an: Ich möchte jetzt nicht – ich habe keine Zeit – schon wieder die Dokumentenprüfgeräte bemühen, aber diese sind immer noch nicht im Einsatz. Das macht mich fast kirre.
(Sven Kohlmeier)
Nein, sie sind nicht im Einsatz. Sie wurden geliefert und stehen herum. Ich habe mir darüber wirklich ein Bild gemacht. Sie sind in Neukölln im Einsatz, nur in Neukölln. Dort waren sie schon immer im Einsatz. Ansonsten hat sich nichts getan.
Bei der E-Akte schwant mir Böses. Da baut sich ein großes Scheitern auf. Ich hoffe, dass das nicht kommt. Wenn das aber kommt, wird uns das mittlerweile nicht mehr überraschen, und es wäre ein großes Drama für die Berliner Verwaltung.
Was brauchen wir? – Wir brauchen eine Führung der Verwaltung, die endlich ihre Hausaufgaben macht, Herr Geisel. Richten Sie das Frau Smentek aus. Wir brauchen eine IKT-Staatssekretärin, die nicht nur Standards setzt, sondern diese auch durchsetzt. Wir brauchen eine IKTStaatsekretärin, die endlich führt. Und wir brauchen einen Regierenden Bürgermeister, der sie dabei unterstützt. All das sehe ich aktuell nicht. Richten Sie das also Frau Smentek aus. Sorgen Sie dafür, dass die Führung übernommen wird, sonst sehe ich schwarz. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Berliner Haushalt für die nächsten zwei Jahre. Wir haben schon zuvor lange beraten und viel gestritten und sind in vielen Punkten nicht einig. In einigen Punkten sind wir einig. Es gab viele Änderungsanträge, und ich muss konzedieren, dass sich ein paar Sachen auch verbessert haben. Es gibt wesentliche Verbesserungen – und der Kollege Zimmermann hat ja darauf hingewiesen – im Bereich der Personalverstärkungen. Wer länger dabei ist, weiß das zu schätzen. Die Berliner Polizei soll in den nächsten beiden Jahren auf über 18 000 Stellen anwachsen. Das sind, was den Polizeivollzugdiensts angeht, 700 Stellen mehr. Auch in den Jahren danach soll das vorhalten und fortgeführt werden. Das ist erst einmal eine gute Sache. Der unter Rot-Rot vollzogene Raubbau an der inneren Sicherheit ist definitiv beendet, und wir begrüßen das ausdrücklich.
Auch bei der Berliner Feuerwehr gibt es mehr Leute – 400 neue Stellen. Auch das muss man konzedieren. Die werden dort dringend gebraucht und in den Einsatz kommen. Das ist auch uneingeschränkt zu begrüßen.
An anderen Stellen sieht es ein bisschen anders aus. Als Detailbeispiel nenne ich das LABO. Da gibt es zwar auch Verstärkungen, aber das ist mit Sicherheit zu wenig, denn aufgrund der dortigen Überlastungssituation wäre sicherlich mehr angemessen gewesen.
Und eines möchte ich dann doch bei meiner positiven Bewertung zum Zuwachs bei der Polizei bemerken: Die Schwerpunktsetzungen sind natürlich nicht im richtigen Umfang vollzogen. Wir haben einen Bereich in dieser Stadt, der enorm an Bedeutung zugewinnt. Wir haben eine hohe Gefährdungslage im extremistischen Bereich, und in den Sicherheitsbehörden gibt es Kräfte, die damit befasst sind. Hier hätten Sie mehr tun können, und hier hätten Sie auch mehr tun müssen. Das betrifft vor allem den Berliner Staatsschutz, das betrifft aber auch den Berliner Verfassungsschutz, der schon im Vorfeld der Entstehung von konkreten Gefahren Aufgaben wahrzunehmen und dafür zu sorgen hat, dass wir die Dinge rechtzeitig in den Blick nehmen können. Das haben Sie nicht gemacht, und da ich frage mich, warum Sie das nicht gemacht haben. Ich weiß ja auch ein bisschen um die Umstände. Ich glaube, Sie hätten auch noch mehr gemacht, Herr Geisel, wenn man Sie hätte machen lassen. Aber das sind eben die Konsequenzen, wenn man sich mit den falschen Leuten einlässt.
Auf die ungute Rolle der Linken komme ich gerne noch mal zu sprechen.
Das werde ich gern an einem Anwendungsbeispiel tun, das mir besonders wichtig ist, und das ist der Berliner Verfassungsschutz. Da haben Sie wieder einmal mit Ansage eine sehr ungute Rolle gespielt. Das war nicht nur unfair, das war unparlamentarisch, und das war vor allem in der Sache in höchstem Maße verantwortungslos.
Sie haben die zugesagten Stellen – und diese Stellen waren schon nicht zureichend – – Wir hätten uns das Dreifache gewünscht. Wir haben dann letztlich zugestimmt, denn es ist besser, mit 19 Stellen zu arbeiten, als überhaupt keine Verstärkung zu bekommen. Aber nicht einmal das haben Sie gemacht. Sie haben das auf den letzten Metern der Beratung noch einmal halbiert – in unfairer Form.
Damit haben Sie Ihren eigenen Senator brüskiert, aber vor allem haben Sie damit der Stadt keinen Gefallen getan. Im Gegenteil, Sie haben hier großen Schaden angerichtet.