Andreas Geisel
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wesener! Wie der aktuelle Stand ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich würde gern schriftlich darauf antworten. Es gibt aber einen ganz wesentlichen Schritt: Das Baerwaldbad war ja an einen Verein übertragen worden, der die mit der Übertragung verbundenen Anforderungen nicht erfüllt hat. Es gab dann einen Rechtsstreit, weil der Bezirk auf die Rückübertragung hinarbeitete. Dieser Rechtsstreit ist zugunsten des Bezirks ausgegangen. Insofern hat das Land Berlin wieder die Verfügungsberechtigung über das Baerwaldbad.
Welche konkrete Zukunft für das Baerwaldbad jetzt in Planung ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Bäder-Betriebe weiß ich aber, dass im Moment noch kein Antrag gestellt worden ist, dass wir das Bäder-Betriebe ins Portfolio übernehmen. Inso
fern gehe ich von einer anderweitigen Nutzung aus, aber dem würde ich gern noch einmal nachgehen und dann schriftlich antworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Vallendar! Es gibt im
Zusammenhang mit dem Wahlkampf politisch motivierte Kriminalität, auch im laufenden Wahlkampf. Im Moment gibt es den Schwerpunkt bei Angriffen auf Wahlplakate. Es gab verschiedene Kundgebungen und Demonstrationen und an deren Rand Auseinandersetzungen. – Sie gehen sicherlich auch auf den Anschlag auf das Auto eines der Kandidaten der AfD ein; ich vermute, dass das der Hintergrund der Frage ist. Auch dort ermittelt das Landeskriminalamt vor dem Hintergrund einer vermutlich politisch motivierten Tat. Politisch motivierte Gewalt ist abzulehnen,
in jeder Form abzulehnen. Ich denke, da ist sich dieses Haus einig, und der Senat selbstverständlich auch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich sehe die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf in Berlin gewahrt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Ich habe diese Angriffe hier ganz ausdrücklich verurteilt. Das ist mit nichts zu rechtfertigen. Ob es jetzt bei diesen Angriffen eine herausragende oder herausgehobene Rolle der AfD gibt, oder ob nicht andere Parteien in gleicher Art und Weise betroffen sind,
kann ich jetzt statistisch oder empirisch nicht nachvollziehen.
Aber ich erinnere daran, dass ich im vergangenen Jahr für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senates und die Bezirksbürgermeister eine Nottelefonnummer eingerichtet habe, weil eine Vielzahl von Angriffen auf die frei gewählten Abgeordneten und die Büros der Abgeordneten stattfindet. Da sind alle Parteien betroffen. Ich glaube, das ist ein allgemeines Problem, dass es Angriffe von Extremisten auf politisch engagierte Menschen gibt. Das ist zu verurteilen, und wir haben uns zu wehren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Im Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung, und selbst verständlich müssen sich die Vertreter, die öffentliche Ämter haben, an Gerichtsurteile halten. Das gilt für uns alle. Den von Ihnen geschilderten Fall, muss ich gestehen, kenne ich so nicht. Es ist aber bei der Bezirksaufsicht bisher noch keine diesbezügliche Anzeige eingegangen. Wenn das so sein sollte, würden wir dem selbstverständlich nachgehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wansner! Berlin ist eine große Stadt. Sie haben bisher noch nicht gesagt, um welche Straße es sich handelt. Ich habe das Glück, die Twitter-Nachrichten von Frau Herrmann nicht täglich zu verfolgen. Insofern kann ich das jetzt nicht nachvollziehen. Ich wiederhole noch einmal, eine Anzeige bei der Bezirksaufsicht liegt nicht vor. Sollte es dazu kommen, werden wir dem selbstverständlich nachgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zimmermann! Ja, es war am vergangenen Wochenende wieder ein außerordentlich herausforderndes Wochenende für die Berliner Polizei. Es waren insgesamt am Wochenende etwa 120 Versammlungen und Demonstrationen angemeldet – von einer BikerDemonstration, Autokorsos, dem „Zug der Liebe“, einer Afghanistan-Demonstration bis hin zu verschiedenen Demonstrationen von Querdenkern. Die Versammlungsbehörde hatte von diesen 120 angemeldeten Demonstrationen 13 Demonstrationen verboten wegen des vermuteten Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung und Ignorierens der Hygieneschutzbedingungen. Das Verwaltungsgericht hatte dann fünf dieser Demonstrationsverbote wieder aufgehoben, weil die Anmelder im Vorfeld
(Senatorin Elke Breitenbach)
noch nicht in Erscheinung getreten waren und das Verwaltungsgericht der Vermutung der Versammlungsbehörde, dass es sich um Ersatzdemonstrationen, Ersatzveranstaltungen für verbotene Demonstrationen handeln würde, nicht gefolgt ist. Insgesamt war es eine sehr umfassende Versammlungslage und eine herausfordernde Situation, weil an vielen verschiedenen Orten in der Stadt solche Versammlungen stattfanden.
Die Mobilisierung bei den verbotenen Demonstrationen hat ungeachtet der Verbote trotzdem stattgefunden. Es sind etwas mehr als 5 000 Menschen vor allem aus den südlichen Bundesländern nach Berlin gekommen, um trotz des Verbots hier zu demonstrieren. Personell – weil Sie ja nach der Belastung der Polizei gefragt hatten – hat die Polizei diese Situation bewältigen können, indem alle Alarmhundertschaften, die wir haben, aufgestellt worden sind und Kolleginnen und Kollegen auch aus dem geschützten Frei in den Dienst gerufen werden mussten. Am Samstag waren etwa 2 300 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, davon 500 Unterstützungskräfte aus den anderen Bundesländern und von der Bundespolizei, und am Sonntag waren es 2 400 Polizistinnen und Polizisten, davon 700 Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei.
Die Belastung der Polizistinnen und Polizisten, nicht nur auf dieses Wochenende, sondern auf die letzten anderthalb Jahre der Coronapandemie hin gesehen, ist ganz erheblich. Die Zahl der Kontrollen in den öffentlichen Grünanlagen, in den Restaurants, in den Geschäften, auf den öffentlichen Plätzen und bei den jeweiligen Versammlungen lastet im Wesentlichen auf den Schultern der Polizistinnen und Polizisten. Es gibt eine Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der einzelnen Bezirke, aber die quantitative Hauptlast, so muss man schlicht sagen, liegt bei den Polizistinnen und Polizisten, sodass die Herausforderung in den letzten anderthalb Jahren erheblich war. Auch das führt dann dazu, dass wir eine erhebliche Belastung bei den Polizistinnen und Polizisten haben, die sich auch in den Überstunden ausdrückt. Bei der Polizei haben sich jetzt etwa 2 Millionen Überstunden angesammelt. Das ist eine Größenordnung, die wir überhaupt nicht mehr mit freien Tagen oder Ähnlichem abgelten können, weil die Belastungssituation ja nicht nachlassen wird. Wir werden also über einen finanziellen Ausgleich und Ähnliches mit den Polizistinnen und Polizisten reden müssen, um diese Größenordnung von Überstunden tatsächlich abbauen zu können.
Insgesamt war die Polizei vor allem auch am vergangenen Wochenende taktisch sehr gut aufgestellt, und ich danke allen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten für ihre Arbeit. Wir hatten leider 17 verletzte Polizistinnen und Polizisten zu beklagen, und diesen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich an dieser Stelle gute Besserung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Nein, da gibt es keine politischen Vorgaben. Ich bin kein Polizist und halte mich deshalb aus operativen Beurteilungen oder Bewältigungen solcher Lagen selbstverständlich heraus. Es wird also von der Polizei die Lage eingeschätzt. Es gibt dann eine Dienstbesprechung, eine Lagebesprechung, mehrere sogar vor solchen herausfordernden Wochenenden, und dann stellt sich die Frage: Wie schaffen wir es, die erforderliche Anzahl der Polizistinnen und Polizisten dann tatsächlich in den Dienst zu bringen? – Dies wird aber von der Polizei eingeschätzt. Da gibt es von meiner Seite politische Unterstützung, indem ich jetzt im Vorfeld des Wochenendes mit den verschiedenen Ministerkollegen und -kolleginnen in den anderen Bundesländern Kontakt aufgenommen habe, also mit Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg –, damit diese Kolleginnen und Kollegen möglichst Einsatzkräfte nach Berlin schicken und die Berliner Polizei dann in der Lage ist, gemeinsam mit diesen Kräften die Situation zu bewältigen. Die Bundespolizei hatte ich noch vergessen, auch sie ist ein großer Helfer der Berliner Polizei an dieser Stelle.
Ich habe vorhin über die Belastung der Polizei gesprochen, und das gibt mir jetzt Gelegenheit, noch mal zu sagen: Überstunden müssen abgegolten werden, aber natürlich müssen wir auch die Motivation bei den Polizistinnen und Polizisten erhalten. Dazu hat die Koalition in den vergangenen fünf Jahren viel getan, aber am Dienstag ist noch ein ganz wichtiger Beschluss im Senat getroffen worden: Wir haben die Laufbahnverordnung für die Polizei neu erlassen, neu gefasst, und die hauptsächliche Regelung, die dort wichtig ist, besteht darin, dass wir das starre Laufbahnsystem zwischen den einzelnen Laufbahnen aufgehoben haben und somit jetzt auch Beför
(Senator Andreas Geisel)
derungen jenseits von einem Studium, also über den Bewährungsaufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 14 möglich sind. Das ist eine Motivation für die Kolleginnen und Kollegen, dass sie also die Möglichkeit haben, innerhalb der Berliner Polizei auch weiter aufzusteigen. Nicht resignieren, sondern Leistung lohnt sich! Dieses Zeichen war auch ganz wichtig. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Senates auch für diese Entscheidung. Ich glaube, dass das noch mal dazu beitragen wird, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen der Polizei weiter aufrechterhalten bleibt. – Vielen Dank!
Herr Abgeordneter Lux! Diese Finanzierung von Hauptstadtaufgaben durch den Bund erfolgt über den Hauptstadtfinanzierungsvertrag, also eine pauschale Abgeltung dieser, wie Sie richtig sagen, Hauptstadtaufgaben, denn Berlin ist an der Stelle Bühne für politische Demonstrationen und politische Auseinandersetzungen. Das hat ja mit Berlin als Land eher wenig oder eher seltener zu tun. Die Masse der Demonstrationen bezieht sich tatsächlich auf Bundesthemen.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden diese Hauptstadtleistungen der Berliner Polizei in einer Größenordnung von etwa 60 Millionen Euro pro Jahr abge
golten. Durch den neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag, der 2017 abgeschlossen wurde und bis 2027, also zehn Jahre, gilt, wird diese Summe stufenweise bis maximal 120 Millionen Euro gesteigert. Im Moment liegen wir bei der Stufe von 100 Millionen Euro pro Jahr, die für Hauptstadtleistungen vonseiten des Bundes bezahlt werden.
Richtig ist, dass, wenn wir berechnen würden, was das die Berliner Polizei kostet, die interne Rechnung der Berliner Polizei deutlich höher ausfällt. Wir wenden also mehr Millionen auf. Nun muss man beim Hauptstadtfinanzierungsvertrag aber eben auch sagen, dass es – erstens – eine pauschale Abgeltung ist und dass – zweitens – der Bund an anderen Stellen, insbesondere über Grundstücke und im Kulturbereich, auf das Land Berlin zugekommen ist und wir dort Ausgleiche oder finanzielle Leistungen erhalten, auf die wir eigentlich keinen unmittelbaren Anspruch hätten, sodass sich das über den Landeshaushalt gesehen ausgleicht.
Der neue Vertrag, der dann nach 2027 gilt, muss natürlich weiterverhandelt werden, und dann müssen auch diese höheren Kosten eingebracht werden. Aber es ist nicht so, dass das Land Berlin dort insgesamt vom Bund benachteiligt werden würde. Das ist jedenfalls meine Einschätzung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst mal zur aktuellen Situation: Heute Morgen hat es wieder eine telefonische Abstimmung unter den Landesinnenministern gegeben, gemeinsam mit dem Vertreter des Bundesinnenministeriums. Die Situation ist im Moment so, dass die Flüge aus Kabul, erst mal Richtung Taschkent, dann von Taschkent nach Deutschland, momentan geordneter laufen, als das noch in den vergangenen Tagen der Fall war. Es sind gerade wieder mehrere Hundert Menschen – Ortskräfte, deutsche Staatsbürger – nach Deutschland gebracht worden. Insgesamt sind jetzt also seit Beginn dieser Flüge, Dienstag beginnend, etwa knapp 1 000 Menschen nach Deutschland gebracht worden, und es werden jeweils mehr.
Das sind Flüge, die im Wesentlichen von der Bundeswehr geleistet werden. Die Bundeswehr hat ja ein robustes Mandat bis Ende September erhalten, um solche Flüge weiter fortführen zu können, um Ortskräfte und deutsche Staatsbürger nach Deutschland zu bringen. Inwieweit dann tatsächlich dieser Zeitraum in Anspruch genommen werden kann, ist im Moment schwer einschätzbar. In Bezug auf die Ortskräfte war die Größenordnung zunächst mit etwa 300 Personen, Ortskräften für die Bundeswehr, benannt worden. Mit Familienangehörigen und Ortskräften, die für NGOs oder andere NATO-Partner gearbeitet haben, wächst das auf eine Größenordnung von mehreren Tausend Menschen, 3 000 bis 4 000, an. Das ist die Größenordnung, die Deutschland direkt im Auge hat, weil diese Menschen sich jetzt in unmittelbarer Lebensgefahr befinden. Ich glaube, darüber, dass das alles viel zu spät gelaufen ist, schlecht organisiert war,
dass die Abstimmung nicht funktioniert hat, dass die Vorhersagen, die Prognosen, dort falsch waren, besteht grundsätzlicher Konsens. Jetzt geht es um die Frage: Wie können wir Menschenleben retten? – Die gegenwärtige Situation ist also in der Hand des Bundes, weil nur der Bund fliegen kann, weil nur der Bund Visa erteilen kann bzw. Menschen ohne Visa einreisen lassen kann. Ich hoffe, dass es gelingt, das noch über einen längeren Zeitraum zu realisieren. Dazu gibt es im Moment Gespräche
(Senatorin Sandra Scheeres)
des Auswärtigen Amtes mit Vertretern der Taliban in Doha. Wir werden sehen, wie diese Gespräche ausgehen. Ich glaube, das ist entscheidend dafür, Menschenleben zu retten. Das Ergebnis der Gespräche dort wird darüber bestimmen, wie lange die Bundeswehr und die NATOPartner noch Menschen aus Afghanistan ausfliegen können.
Darüber hinaus besteht natürlich die Frage: Was ist mit den Menschen, die keine Ortskräfte waren, sich aber für Menschenrechte engagiert haben, die als Journalistinnen und Journalisten tätig waren? Was ist mit queeren Personen? Was ist mit Lehrerinnen und Lehrern? Was ist mit Frauenrechtlerinnen und ähnlich engagierten Menschen, die sich für die Demokratie engagiert haben und sich damit jetzt in Lebensgefahr befinden? – Um auch diesen Menschen eine Perspektive geben zu können, müssen wir uns vorbereiten.
Jetzt mal unabhängig von der Situation, die gegenwärtig in Kabul und auf dem Flughafen von Kabul herrscht, hat deshalb der Senat am Dienstag vereinbart, dass wir eine Landesaufnahmeanordnung für Menschen, die vulnerablen Gruppen angehören – also chronisch Kranke, schwangere Frauen, Personenkreise, die ich gerade angesprochen habe –, beschließen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieser Landesaufnahmeanordnung ist erteilt. Die Senatsverwaltung für Integration, Frau Breitenbach, hat ebenfalls den Auftrag erteilt, festzustellen, welche Kapazitäten wir noch zusätzlich zu den Menschen, die gegenwärtig aus Kabul kommen, haben, um weitere Menschen retten zu können. Ich gehe davon aus, dass wir das in wenigen Wochen beschließen werden, einfach um vorbereitet zu sein. Im Senat und auch heute in der Runde der Landesinnenminister bestand parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass es jetzt darum geht, bedrohte Menschenleben zu retten. Dazu ist Berlin bereit, und dazu sind wir moralisch, aber auch praktisch, verpflichtet, diesen Menschen zu helfen.
Inwieweit das dann noch weitere Menschen in Afghanistan betrifft – im Moment sind im Land 3,5 Millionen Menschen auf der Flucht, auch im Iran befinden sich Flüchtlinge aus Afghanistan –, ist eine Frage der nächsten Jahre. Das kann man gegenwärtig nicht beurteilen. Im Moment arbeiten wir aktiv daran, Menschenleben zu retten.
Mit solchen Beschlüssen, wie sie Kanada getroffen hat, mit 20 000 Menschen, stellt sich die Frage, wie wirklichkeitsnah das ist, orientiert an der gegenwärtigen Situation. Insofern haben wir jetzt noch keine Zahlen beschlossen. Eine Landesaufnahmeanordnung würde dann Zahlen enthalten, die durch entsprechende Wohnunterkünfte, Betreuungsnotwendigkeiten, erforderliche Schulplätze, Kitaplätze belegt sind, entsprechend untersetzt sein müssten.
Ich glaube aber auch, dass es eine Aufgabe mindestens der Europäischen Union, wenn nicht der Staatengemeinschaft ist, die umliegenden Staaten von Afghanistan entsprechend zu stabilisieren, weil diese die Hauptlast von möglichen Flüchtlingen zu tragen haben. Wir werden die Situation von Flüchtlingen in Afghanistan nicht dadurch lösen können, dass wir Menschen nach Deutschland ausfliegen. Im Moment geht es um unmittelbar bedrohte Menschenleben – ich habe das schon gesagt –, aber die Gesamtsituation in Afghanistan muss in der Region gelöst werden. Das heißt, das wird dann die Aufgabe der Europäischen Union, der Staatengemeinschaft, der UNO sein, die umliegenden Staaten entsprechend zu stabilisieren und zu stützen, um sie bei der Aufnahme der Flüchtlinge unterstützen zu können.
Na ja, in der gegenwärtigen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Bachmann! Im Moment verbietet es sich, Vergleiche zu ziehen. Im Moment geht es darum, unmittelbar bedrohte Menschenleben zu retten.
Ich glaube, Angstszenarien helfen jetzt an dieser Stelle nicht weiter. Wir sind verpflichtet, im Moment alles zu tun, um Menschenleben zu retten. Dass diese Situation in der Region um Afghanistan herum stabilisiert werden muss und die Nachbarstaaten die entsprechende Unterstützung, auch finanzieller Natur, der Staatengemeinschaft brauchen, ist klar. Aber im Moment beschäftigen wir uns mit der Rettung von Menschenleben.
Ich warne davor, jetzt solche Hetze zu betreiben, zu sagen, wir würden vor unkontrollierter Massenzuwande
rung und Ähnlichem stehen. Es gibt Menschen, deren Leben bedroht ist, und es ist selbstverständlich, jetzt zu helfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schlömer! Ich kann Ihnen jetzt auszugsweise sagen, dass wir beispielsweise in der nächsten Woche die Migration des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf abschließen werden. Wir haben einen entsprechenden Umsetzungsplan, betreffend sowohl Senatsverwaltung als auch Bezirksämter, den wir Schritt für Schritt abarbeiten. Das Modell Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist nächste Woche Mittwoch so weit, dann offiziell die Migration abgeschlossen zu haben. Das wird sich in die nächste Legislaturperiode hinein noch weiter fortsetzen.
Zur Frage der mobilen Arbeitsfähigkeit der Verwaltung seien noch einige Zahlen genannt. Wir hatten das zwar hier schon einmal im Plenum erörtert, aber um es noch mal in Erinnerung zu rufen: Wir hatten 2019/Anfang 2020 eine mobile Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung in Höhe von etwa 5 Prozent der Mitarbeitenden. Das ist inzwischen innerhalb der Pandemie gesteigert worden. Wir liegen jetzt bei etwa 35 Prozent der Mitarbeitenden, die eine mobile Arbeitsfähigkeit haben, und wir werden Ende 2021 etwa 50 Prozent der Mitarbeitenden im Land Berlin – das ist die Zielstellung – mit mobiler Arbeitsfähigkeit ausgestattet haben. Das heißt nicht, dass wir jedes Fachverfahren dann tatsächlich sofort mobil bearbeiten können, aber die Ausstattung mit entsprechenden Notebooks, entsprechender Hardware und entsprechender Software wird dann so weit vorangeschritten sein, dass wir innerhalb von zwei Jahren von 5 Prozent auf 50 Prozent gekommen sind. Da hat die Coronapandemie tatsächlich als Katalysator gewirkt. Das zeigt, wie handlungsfähig wir sind, und es hat eines erheblichen finanziellen Aufwandes bedurft. An einigen Stellen sind wir – deswegen habe ich das Beispiel jetzt erwähnt – durchaus besser als unser Ruf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Lenz! Die Situation in den Berliner Bürgerämtern ist unbefriedigend. Das hat aber auch Gründe.
Ich möchte Ihnen die aktuellen Gründe in Erinnerung rufen: Wir haben gegenwärtig eine pandemische Situation. Wir haben festgelegt, dass bis vergangene Woche etwa nur 20 Prozent der Beschäftigten des Landes Berlin in Präsenzbetrieb arbeiten sollen. Wir haben jetzt am vergangenen Dienstag entschieden, dass wir das auf 50 Prozent anheben. In den Bürgerämtern haben wir eine veränderte Situation. Da sind etwa 60 Prozent der Mitar
beitenden in Präsenzbetrieb tätig. Sie wissen, dass wir coronabedingt Abstandsregeln festgelegt haben, und dass die bauliche Situation in den Berliner Bürgerämtern bei Einhaltung dieser Abstandsregeln nicht zulässt, dass die volle Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch Kunden die Bürgerämter betreten. Diese Situation haben wir seit über einem Jahr.
Seit über einem Jahr arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern aber außerordentlich intensiv. Ich will Ihnen sagen: Wir haben in allen Berliner Bezirken jetzt etwa 400 Beschäftigte im Frontoffice tätig. Jede und jeder Beschäftigte im Bürgeramt im Frontoffice bearbeitet etwa 18 Kundentermine pro Tag. Das sind über 5 000 Termine am Tag. Das macht im Monat 113 000 Kundentermine in den Berliner Bürgerämtern. Die Nachricht, die Bürgerämter würden nicht arbeiten, ist also schlicht falsch. 113 000 Termine pro Monat –
das reicht allerdings nicht aus, weil uns die Bezirke mitteilen, dass sich seit über einem Jahr Pandemie mit den entsprechenden Einschränkungen zwischen 200 000 und 250 000 Termine, die nicht erledigt wurden, angehäuft haben. Das entspricht etwa zwei Monaten Arbeit. Deshalb haben wir eine schwierige Situation.
Es gibt weitere Maßnahmen, die wir selbstverständlich ergriffen haben. Ich erinnere daran, dass ich entschieden habe, dass zum Beispiel Ummeldungen künftig schriftlich erfolgen können. Das haben wir bis Ende vergangenen Jahres durchgehalten. Der Effekt, den wir uns davon versprochen haben, ist aber nicht eingetreten, weil viele Anträge nicht vollständig übersandt wurden und dadurch Doppelarbeit entstand. Wir haben mehr Personal in den Berliner Bürgerämtern eingestellt.
Das Ziel, das wir als Senat damit verfolgt haben, dass die Zahl der Termine gesteigert wird, wurde in den Bezirken nicht vollständig umgesetzt. Dort wurde die Personalverstärkung oftmals dafür genutzt worden, vorhandene Überstunden abzubauen. Das ist nicht in Ordnung. Dennoch gab es diese Strategie.
Ich sage Ihnen, Sie formulieren das als Vorwurf. Ich habe gelesen, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU von Führungsversagen spricht. – Ich denke, Sie meinen bestimmt auch Ihre Bezirksbürgermeister und Ihre Stadträte, die in ihren Bezirk auch dafür zuständig sind.
Das ist nicht eine einseitige Schuldzuweisung an den Senat. Ich rate Ihnen, einfach mal mit den Bezirksbürgermeistern und Bezirksstadträten der CDU, die dafür Verantwortung tragen, zu sprechen. Die würden Ihnen nämlich sagen, dass die Mitarbeitenden in den Bezirksämtern mit großer Intensität arbeiten.
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
Wenn Sie mich jetzt fragen, wann die Situation vorbei ist, dann frage ich Sie: Wann ist die Pandemie vorbei?
Die Frage würde ich zurückgeben. Solange die Frage nicht geregelt ist und wir nicht zu normalen Arbeitsbedingungen zurückkehren, haben wir ein Problem, das übrigens nicht nur ein Berliner Problem ist. Schauen Sie sich in Hamburg oder in Bayern um! Da haben wir eine ähnliche Situation in den Bürgerämtern. Wann ist diese Situation vorbei? – Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir intensiv daran arbeiten. Wir haben weitere 40 Beschäftigte in den bezirklichen Bürgerämtern eingestellt und sind gerade dabei, so der Hauptausschuss zustimmt, zum 1. August dieses Jahres ein weiteres, zentrales Bürgeramt in der Klosterstraße 71 einzurichten, um dort die Kerndienstleistungen abzuarbeiten.
Ja, die Situation ist schwierig, aber ich muss einfach um Verständnis bitten. Schlicht zu sagen, wir hätten die Pandemiesituation nicht und es sei allein eine Frage des fehlenden Services, ist einfach falsch. Das ignoriert die Situation und, ehrlich gesagt, auch die Arbeitsleistung der Beschäftigten in den Bürgerämtern. Das finde ich nicht in Ordnung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ständiger Tagesordnungspunkt unserer Beratungen mit den Bezirken. Ich darf Sie, Herr Lenz, daran erinnern, wie die Aufgabenzuständigkeit in Berlin geregelt ist: Die Zuständigkeit für die Bürgerämter liegt bei den einzelnen Bezirksämtern. – Das wissen Sie. Wenn Sie das verändern wollten, also wenn Sie sagen, dass wir das zentral führen sollen, dann müssten Sie die Verfassung von Berlin ändern; dafür brauchen Sie eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus. Die Möglichkeit, das zentral zu führen, haben wir seit 1920 nicht mehr.
Wir können darüber diskutieren, ob wir in der nächsten Legislaturperiode meinetwegen einen Verfassungskonvent einberufen, um über die Organisationsformen zu reden. Das kann man machen. Aber solange die Organisationsformen und die Verantwortung so wie gegenwärtig geregelt sind, liegt die Verantwortung in den Bezirksämtern. Ich habe schon gesagt: Reden Sie einfach mal mit dem Bezirksbürgermeister von Reinickendorf! Reden Sie einfach mal mit der Bezirksbürgermeisterin von SteglitzZehlendorf! – Beide gehören Ihrer Partei an und werden Sie aufklären, wo die Probleme in den Bürgerämtern liegen. Dass das nicht Schwerpunkt unserer Arbeit ist, das ist einfach falsch.
Ja, wir haben eine schwierige Situation, wir haben insgesamt eine schwierige Situation. Aber das, was wir tun
(Senator Andreas Geisel)
können, um die Situation zu verbessern, das tun wir. Das macht nicht nur Berlin. Ich sage es noch mal: Es ist eine Situation, die wir in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben, weil die Abstandsregeln in allen Bundesländern gelten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Zeelen! Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Das wäre eine Erleichterung. Es wäre super, wenn das Bundesinnenministerium die entsprechende Regelung einführen würde, dass die Autorisierung digital oder schriftlich per Brief möglich ist.
Solange das die Bundesregierung, dort verantwortlich: der Bundesinnenminister, nicht geregelt hat, müssen wir so verfahren, wie die Bundesgesetzgebung uns das vorschreibt.
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der LINKEN: Völlig ahnungslos! – Tim-Christopher Zeelen (CDU): Gut, dass Sie nicht an der Regierung beteiligt sind!]
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Moritz! Das Social-Media-Team der Polizei hat bei dieser Aktion dargestellt, wie ein Kontaktbereichsbeamter – wir haben Kontaktbereichsbeamte neu in die Außenbereiche Berlins gebracht – bürgernah arbeitet. Die Strategie war, transparent darzustellen, was ein Kontaktbereichsbeamter tut und wie er mit Menschen spricht, die ganz offensichtlich Regeln verletzen. Der Monteur hatte falsch geparkt und ist von dem Kontaktbereichsbeamten darauf hingewiesen und persönlich ermahnt worden. Er war auch einsichtig und ist sofort weggefahren. Der dahinterstehende Gemüsehändler hatte eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung des Bezirksamtes Spandau und stand deshalb nicht unrechtmäßig auf dem Gehweg.
Wenn Sie mich fragen, ob ich den Feed für gelungen halte, will ich Ihnen antworten, dass die Polizei selbst eingeschätzt hat, dass Tweets zwar geeignet sind, schnell Nachrichten zu transportieren, dass man die Komplexität der Situation in 280 Zeilen aber manchmal nicht darstellen kann. Deshalb sage ich, in der verkürzten Fassung finde ich diesen Tweet nicht gelungen. Das sieht die Polizei inzwischen auch so. Die Schlussfolgerung, die jetzt im Social-Media-Bereich auf verschiedenen Kanälen gezogen wird, die Polizei würde nicht handeln, ist einfach falsch. Der Tweet zeigt nämlich, dass der Kontaktbereichsbeamte gehandelt hat und dass der Kontaktbereichsbeamte gegen das Falschparken vorgegangen ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Moritz! Wie soll ich sagen? Wir tun dies regelmäßig. Regelmäßig wird öffentlich in den Medien darüber berichtet. Solche Kampagnen gibt es dreimal im Jahr, jeweils eine Woche lang gemeinsam mit den Ordnungsämtern, gemeinsam mit der BVG, genau um auf diese Missstände aufmerksam zu machen und aufzufordern, nicht falsch zu parken, dass insbesondere das Beparken von Radwegen nicht in Ordnung ist und dass dieser Senat, diese Koalition das Ziel verfolgt, das Mobilitätsgesetz umzusetzen. Das funktioniert aber nur, wenn Radwege nicht beparkt werden. Das ist unstrittig. Das tun wir. Das tun wir auch 2021 wieder, das ist völlig klar.
Ich mache nur auf ein Problem aufmerksam, ohne dass ich das relativieren will. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Das Beparken von Fahrradstreifen ist falsch. Ich fahre aber sehr regelmäßig die Frankfurter Allee entlang. Immer wenn ich morgens zur Arbeit und abends zurück fahre, komme ich meistens die Frankfurter Allee entlang. Dort haben wir eine schwierige Situation, weil wir Zielkonflikte haben. Es ist eine Straße mit Einzelhandelsgeschäften. Wenn Sie sich fragen, wie diese Einzelhandelsgeschäfte eigentlich beliefert werden,
kann man sagen, dass Parkstreifen eingerichtet worden sind, um eine Belieferung möglich zu machen, nicht vor jedem Geschäft, aber mit entsprechenden Abständen. In der Realität ist das aber beparkt, weil dort Menschen wohnen und weil wir in Berlin die Situation haben, dass auch innerhalb des S-Bahnrings im Unterschied zu anderen großen Metropolen Menschen wohnen. Die Menschen müssen zu ihren Häusern kommen. Die Menschen müssen ihre Art der Mobilität auch entsprechend ausüben können. Deshalb ist das theoretische Wissen, wir beliefern die Einzelhandelsgeschäfte in der Frankfurter Allee über die Ladezone, das eine. In der Realität findet es bloß nicht statt. Deswegen sage ich Ihnen, wenn ich die Frankfurter Allee entlangfahre, sehe ich nahezu täglich die
Situation, dass Lkws in der zweiten Reihe parken, was nicht in Ordnung ist, was illegal ist, ja, und was geahndet werden muss, ja. Ich frage aber zurück, wie dann die Einzelhandelsgeschäfte beliefert werden sollen
und wie wir eigentlich mit der Parksituation der Anwohner umgehen.
Wir hatten in der Frankfurter Allee die Situation dass wir einen gesicherten Radfahrstreifen auf dem Gehweg hatten. Der war baulich getrennt von der Fahrbahn. Jetzt haben wir einen Pop-up-Radweg eingeführt. Der ist besser, der ist schneller. Das ist alles unstrittig. Er ist aber vom fließenden Verkehr nur noch durch eine Farbmarkierung getrennt. An einigen Stellen sind Poller errichtet wurden. Jetzt, bei diesem konkreten Unfall, den Sie angesprochen haben, laufen gerade die Ermittlungen, um festzustellen, wie wir diese Situation direkt am U-Bahnhof Samariterstraße baulich besser, baulich sicherer gestalten können. Aber diese Zielkonflikte, die wir dort haben, lösen wir eben nicht allein über Verbote. Die lösen wir nicht allein über repressive Kontrollen, sondern wir müssen die Menschen überzeugen. Darauf will ich aufmerksam machen. Verbote und Kontrollen sind richtig und wichtig. Die Straßenverkehrsordnung muss durchgesetzt werden. Aber wenn wir wollen, dass die Menschen eine andere Mobilität leben, müssen wir Angebote machen. Dann reichen Verbote nicht. Es braucht Angebote. Wir müssen die Menschen überzeugen. Aufgabe der Polizei ist es, repressiv vorzugehen. Das ist unstrittig. Das tun wir an der Stelle.
Herr Lux! Ich stimme Ihnen dahin gehend zu, dass wir deutlich machen müssen, dass wir eine Veränderung in der Nutzung der Mobilität bekommen müssen
und dass es nicht geht, falsch zu parken. Ja! Ich sage Ihnen aber, das Problem nicht in einem ungeschickten Tweet. Das Problem liegt in den Zielkonflikten, die ich gerade geschildert habe. Das Problem liegt darin, dass wir mit dem Mobilitätsgesetz in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für die Mobilität in der Stadt verändern wollen.
Dass wir in dieser kurzen Zeit nicht mit Angeboten arbeiten, nicht ausreichend mit Angeboten arbeiten, sondern verstärkt Verbote durchsetzen, überzeugt nicht alle Menschen. Das ist das Problem.
Der ungeschickte Tweet – was die Polizei inzwischen selbst einsieht – ist nicht in Ordnung. Das verteidige ich auch nicht. Sie haben mir gesagt, ich soll kein falsches Verständnis wecken. Das habe ich ganz ausdrücklich nicht gesagt. Wenn Sie das Protokoll lesen, habe ich ganz deutlich darauf hingewiesen, dass ich kein falsches Verständnis zeigen will. Dass wir aber einen Zielkonflikt in der Stadt haben, dass die Fläche für die verschiedenen Mobilitätsarten nicht ausreicht und dass wir es schaffen müssen, Menschen dazu zu bringen, stärker auf den öffentlichen Personennahverkehr zu setzen und auf das eigene Auto zu verzichten, das ist die politische Aufgabe, vor der wir stehen. Dafür braucht es aber Angebote im öffentlichen Personennahverkehr und nicht allein Verbote.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krestel! In der Tat – der Regierende Bürgermeister hat es gesagt – ist der Senat, also bin ich im Moment nicht in der Lage, die Frage zu beantworten. Wir gehen dem aber nach und antworten schriftlich. Es tut mir sehr leid.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vallendar! Es hat im Zusam
menhang mit den Krawallen und dann auch antisemitischen Ausschreitungen und Gewalttaten bei der Demonstration am vergangenen Samstag nach meiner Kenntnis 79 Strafanzeigen gegeben, die an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden und übermittelt werden. Die beziehen sich im Kern auf Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch, schweren Landfriedensbruch und ähnliche Delikte.
In der Tat, Herr Vallendar, da hatte ich die Frage nicht richtig verstanden. Sie fragten nach der polizeilichen Kriminalstatistik und wollten wissen, unter welcher Motivation antisemitische Taten verbucht werden.
Wir haben im vergangenen Jahr eine Reihe von Propagandadelikten mit antisemitischer Motivation gehabt. Es waren 385 Taten, wenn ich mich richtig erinnere, so in dieser Größenordnung – jedenfalls Taten, die angezeigt wurden. Davon wurden zu vier Fünfteln die Taten dem rechtsextremistischen Motivationsspektrum zugeordnet und zu einem Fünftel anderen Motivationen – vermutlich, das ist nicht weiter ausgeführt, linksextremistischer oder islamistischer Motivation.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scheermesser! Ich weiß nicht, ob Sie heute in der Aktuellen Stunde anwesend waren; da ist ausführlich diskutiert worden, und der Senator für Justiz hat hier ausführlich Stellung genommen. Ich kann vielleicht noch ergänzend zu Herrn Behrendt sagen, dass ich gestern an dem Treffen des Runden Tisches gegen Antisemitismus teilgenommen habe und dort unter anderem vereinbart wurde, den Bundesinnenminister aufzufordern, ein Betätigungsverbot gegen PFLP-Netzwerke in
Deutschland auszusprechen, auch die Hamas stärker in den Blick zu nehmen und natürlich die Maßnahmen, die wir schon eingeleitet hatten, noch mal zu verstärken. Sie finden das in den umfassenden Beschlüssen, die der Senat dazu schon gefasst hat.
Ein Punkt, der neu ist – auch als Information an das Parlament –: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird in den nächsten Wochen eine Dunkelfeldstudie zu antisemitischen Straftaten in Auftrag geben. Ich habe gerade die Zahl der antisemitischen Straftaten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2020 genannt. Wir gehen davon aus, dass es über diese Zahl hinausgehend ein wesentlich größeres Dunkelfeld gibt, weil viele betroffene Menschen solche Taten nicht anzeigen, sei es aus Scham, sei es aus Angst, sei es aus falsch verstandener Rücksichtnahme oder welcher Motivation auch immer. Es ist aber dringend erforderlich aufzuklären, wie viele antisemitische Beleidigungen, antisemitische Straftaten es tatsächlich in der Stadt gibt, um die Frage der politischen Motivation, die hinter solchen Taten steht, besser aufklären zu können, um beispielsweise auch bei der Deradikalisierung, die notwendig ist, um dagegen vorzugehen – Repression ist notwendig, unbestritten, aber um etwas in den Köpfen zu verändern, brauchen wir Deradikalisierung –, zielgruppengerechter vorgehen zu können, als es gegenwärtig der Fall ist.
Um ein Beispiel zu nennen: Wir sind breit aufgestellt bei der Bekämpfung des Antisemitismus aus rechtsextremistischer Motivation. Was wir am Samstag erlebt haben, waren aber Gewalttaten von jungen Menschen, die beispielsweise von sich sagen, ihre Eltern, Großeltern sind 1985 aus dem Libanon eingewandert, sie selbst sind 2002 oder 2000 in Deutschland geboren, zu großen Teilen Deutsche; so viel zu der Debatte „abschieben“ oder „müssen gehen“ oder Ähnliches. Unsere Deradikalisierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte bezogen auf den Holocaust gehen womöglich an dieser Tätergruppe vorbei, weil sie sagen, zu diesem Zeitpunkt haben ihre Familien noch gar nicht in Deutschland gelebt. Dann wäre es beispielsweise notwendig, im
(Senator Andreas Geisel)
Schulunterricht das Thema Nahostkonflikt stärker, intensiver zu behandeln, um die Komplexität darzustellen.
Um aber tatsächlich verifizieren zu können, ob das womöglich Ursachen sind, müssen wir das Dunkelfeld erhellen. Deswegen war die Vereinbarung beim Runden Tisch gegen Antisemitismus, an dieser Stelle mehr zu tun und als ersten Schritt zu ermitteln, wie viele Straftaten wir haben, auch um die Bereitschaft zur Anzeige bei betroffenen Menschen zu erhöhen. Das ist etwas, was wir gestern vereinbart haben, ergänzend zu dem, was wir hier in der Aktuellen Stunde schon gehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wansner! Der Artikel 8 Grundgesetz, Versammlungsfreiheit, gilt auch für Florian Schmidt. Ich habe nicht festgestellt, dass er zu Gewalttaten oder Ähnlichem aufgerufen hat. Dort haben sich nach Angaben der Polizei 12 000 Menschen getroffen,
haben ihrer politischen Haltung Ausdruck verliehen, und am Rande dieser Veranstaltung gab es gewalttätige Auseinandersetzungen. Die sind selbstverständlich zu verurteilen. Keine politische Haltung rechtfertigt Gewalt, aber den Zusammenhang zu Herrn Schmidt verstehe ich nicht.
Herr Schmidt und ich haben Meinungsverschiedenheiten, aber an der Stelle will ich mich ausdrücklich schützend vor ihn stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wansner, legen Sie mir gerade nahe, den Artikel 8 Grundgesetz für jemanden, der nicht Ihrer politischen Meinung ist, außer Kraft zu setzen,
ohne dass es einen Hintergrund gibt, dass irgendwelche Gewalttätigkeiten von vornherein absehbar waren, wie das gestern bei den vier Verboten der Fall war, die auch vom Verwaltungsgericht bestätigt worden sind? An dieser Stelle verstehe ich den Zusammenhang zu Herrn Schmidt nicht. Dass Sie mit der politischen Mehrheit in Friedrichshain-Kreuzberg nicht einverstanden sind, wissen wir, das mag so sein, aber deswegen kann ich ihm doch kein Demonstrationsverbot aussprechen. Ich wüsste nicht, wie das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lux! Ich schließe mich Ihrem Dank an, sage aber meinerseits, dass ich selbstverständlich im Namen des Senats auch schon meinen Dank ausgesprochen habe. Das war wirklich gute Arbeit in schweren Zeiten, was die Polizistinnen und Polizisten dort geleistet haben.
Wir hatten gestern leider wieder verletzte Polizistinnen und Polizisten zu beklagen, wir hatten Unterstützung aus anderen Bundesländern, und ich denke, wir haben deutlich gezeigt, dass Regeln durchgesetzt werden, aber wir gleichzeitig auch die Möglichkeit der Versammlungsfreiheit in unserem Land wahren. Das sind heftige politische Debatten, die dort miteinander geführt werden, und die Polizei tritt für die Demonstrationsfreiheit, für die Demokratie, ein, und sie hat es verdient, dass wir hinter ihr stehen. Deswegen bin ich Ihnen für diese Frage dankbar, weil die mir die Möglichkeit gibt, das hier ausdrücklich – ich denke auch im Namen des Plenums –, zu sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gläser! Selbstverständlich schützt die Polizei die Besucherinnen und Besucher des Görlitzer Parks. Sie war alleine im vergangenen Jahr an jedem Tag
im Görlitzer Park und hat dort für Sicherheit gesorgt.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Görlitzer Park ein kriminalitätsbelasteter Ort ist. Ja, es gibt Kriminalität in unserer Stadt, und es gibt einige Hotspots der Kriminalität.
Dazu gehört auch der Görlitzer Park, und genau aus diesem Grund ist die Polizei dort mit großer Präsenz tätig.
Wenn Sie sich die Kriminalitätsstatistik für den Görlitzer Park anschauen, zeigt sich, dass das nicht ohne Wirkung bleibt. Wir haben sinkende Kriminalitätszahlen im Görlitzer Park. Ich rede die Situation deswegen aber nicht schön; es ist weiterhin ein kriminalitätsbelasteter Ort. Die verstärkte Präsenz der Polizei im Görlitzer Park, das Vorgehen gegen die Dealer im Görlitzer Park führt dazu, dass eine Verdrängung stattfindet, denn das grundsätzliche Problem, dass Drogen genommen werden, dass es Käuferinnen und Käufer von Drogen gibt,
dass Dealer deshalb dort ihre Geschäfte machen wollen, bleibt ja bestehen. Die Polizei bekämpft an dieser Stelle ein Symptom, kann aber nicht gegen die Ursachen von Drogensucht vorgehen.
Das ändert aber nichts daran, dass wir selbstverständlich für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner einstehen, auch im Görlitzer Park. Dass Herr Cohen dort Opfer geworden ist, bedauere ich ganz ausdrücklich. Es gibt ja, wenn ich der „B. Z.“ glauben darf, eine entsprechende Strafanzeige, und dann wird die entsprechende Strafverfolgung sicherlich stattfinden.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gläser! Wir haben die Polizeipräsenz im Görlitzer Park verstärkt, weil genau diese Beschwerde von den Anwohnerinnen und Anwohnern kam, dass die Drogendealer an dieser Stelle aggressiver werden und Passanten im Görlitzer Park, aber auch Passanten an den nahegelegenen Bahnhöfen intensiver ansprechen. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich dadurch belästigt und haben gesagt: Wir brauchen mehr Polizeipräsenz. – Genau deshalb haben wir die Präsenz so erhöht, dass wir jeden Tag im Görlitzer Park anwesend sind. Ich sage noch mal: Das Grundproblem, dass es Drogensucht gibt und dass die Dealer unter Verkaufsdruck stehen,
wird die Polizei nicht lösen können.
Aber Anwohnerinnen und Anwohner und Passanten zu schützen und solche Dinge der Strafverfolgung zuzuführen, das ist Aufgabe der Polizei, und das tut die Polizei täglich im Görlitzer Park.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Luthe! Sie müssen jetzt ganz stark sein.
Es gibt Kriminalität in Berlin, und wir kämpfen gegen diese Kriminalität an. Dafür ist die Polizei zuständig. Deswegen haben wir die Polizei personell verstärkt. Deswegen haben wir die Ausrüstung der Polizei deutlich verbessert.
Deshalb haben wir die Besoldung der Polizei deutlich verbessert. Deswegen ist die öffentliche Präsenz der Polizei deutlich besser geworden. Deswegen sinken die Kriminalitätszahlen. Herr Luthe! Sie hören es vielleicht nicht gerne, weil es nicht so ganz auf Ihre Schallplatte passt,
aber wenn Sie sich die Kriminalstatistik anschauen, dann sinkt die Kriminalität in Berlin seit Jahren. Wir haben in diesem Jahr, also 2020, die niedrigste Häufigkeitszahl von Kriminalität je 100 000 Einwohner seit dem Mauerfall gehabt.
Das ändert nichts daran – – Ich gerate immer, wenn ich die Erfolgszahlen nenne, in Gefahr, bei Ihnen den Eindruck zu erwecken, dass ich die Sache schönrede.
Das tue ich nicht. Aber einfach zu denken, wir könnten Kriminalität mit einem Fingerschnipsen beenden, ist ziemlich naiv. So naiv sind nicht mal Sie.
Es ist intensive Arbeit erforderlich, und das leistet die Polizei Berlin in dieser Legislaturperiode in herausragender Art und Weise.
Dass es immer wieder zu Gewaltvorfällen kommt, ist in der Tat eine Tatsache, und deshalb wird die Polizei weiterhin energisch dagegen vorgehen. Aber daraus eine Kritik an der Berliner Polizei zu machen,
das lehne ich ganz ausdrücklich ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Wenn Sie die laufende Legislaturperiode verfolgt hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass das Land Berlin das einzige Bundesland ist, das die betroffenen Kolleginnen und Kollegen entschädigt hat, und zwar in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Dafür haben wir eine Expertenkommission eingesetzt, besetzt mit bundesweiten Experten, angeführt von einer ehemaligen Richterin aus dem Land Brandenburg, um eine Vergleichbarkeit herzustellen zu Gerichtsurteilen, wenn denn vor Gerichten ein entsprechender Beweis geführt worden wäre. Deswegen hat es diese Entschädigungen gegeben, die ausgezahlt worden sind. Das Problem der betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist, dass ein Beweis des medizinischen Zusammenhangs zwischen dem Schießen auf den Schießständen und den Erkrankungen nicht existiert
und auch nicht vor Gerichten – bisher jedenfalls – nachgewiesen werden konnte. Deshalb hätten sämtliche betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor den Gerichten und vor Arbeitsgerichten keine Chance gehabt. Genau deshalb hat sich diese Koalition entschlossen, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu entschädigen und nicht in aussichtslose Gerichtsprozesse laufen zu lassen. Es steht natürlich jedem frei zu klagen und nach dem Rechtsweg zu suchen. Aber das ist ein jahrelanger Weg, und ich fürchte, das am Ende dieses Weges entsprechend negative Gerichtsurteile stehen. Deswegen hat diese Entschädigung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen stattgefunden.
Nun geht es um die Frage, wie wir mit der Summe umgehen, die vom Parlament zusätzlich zur Verfügung gestellt wurde; es sind nämlich zwei Mal 250 000 Euro. Wenn ich diese 500 000 Euro, die zur Verfügung stehen, jetzt auf alle potenziell betroffenen Kolleginnen und Kollegen verteilen würde, kämen pro Person etwa 200 Euro zustande. Die Auszahlung von weiteren 200 Euro an jeden Betroffenen halte ich, ehrlich gesagt, für unangemessen
angesichts des Leids, das es dort gegeben hat, und der Sorge, die die Menschen berechtigterweise haben.
Außerdem ist noch die Frage zu klären, wie wir mit der Situation umgehen, dass im Moment die Frage der Anerkennung von Dienstunfällen läuft. Genau weil es diesen medizinischen Beweis zwischen dem Schießen auf den Schießständen und den Erkrankungen nicht gibt, sind im Moment die Anträge auf Anerkennung von Dienstunfällen nicht erfolgreich; sie werden gegenwärtig abgelehnt. Daraus resultiert eine Folge: Ärztliche Leistungen, die bereits erfolgt sind und die von der Beamtenbeihilfe im Vorgriff auf mögliche Dienstunfälle gezahlt wurden, können inzwischen wieder zurückgefordert werden. Das heißt, wir würden die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Situation, dass jetzt die Beamtenbeihilfe kommt und gegebenenfalls Tausende von Euro pro Person zurückfordert, alleinlassen. Deshalb rede ich gerade mit den Gewerkschaften der Polizei über die Frage, ob wir einen Fonds schaffen und das Geld, das das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt hat, dafür nutzen, die Kolleginnen und Kollegen von dieser Belastung freizustellen, indem wir diese Rückforderungen bezahlen. – Also sagen Sie hier bitte nicht, dass sie nicht entschädigt worden wären!
Man kann immer darüber reden, ob man noch mehr machen kann – das will ich überhaupt nicht bestreiten –, aber dass diese Koalition ihrer Verantwortung nicht nachgekommen wäre, das ist einfach nicht richtig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ubbelohde! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie die Frage jetzt selbst verstanden haben.
Ich habe jedenfalls Schwierigkeiten, Ihre Frage zu verstehen. Wollen Sie jetzt suggerieren, dass wir das Rechtsstaatsprinzip aussetzen, dass es eines Beweises bedarf, bevor es Gerichtsurteile gibt? – Das doch sicherlich nicht! Wir haben gesagt: Wenn es diesen Beweis nicht gibt, wir aber als Dienstherr die Verantwortung übernehmen in dem Wissen darum, dass wir mit heutigem Wissen die Kollegen nicht mehr in eine solche Situation, wie sie in Schießständen bis vor einigen Jahren geherrscht hat, schicken würden, dann nehmen wir unsere Verantwortung wahr und entschädigen auch ohne vorliegenden Beweis. Das haben wir getan – in Höhe von 3,3 Millionen Euro, und zwar in der Höhe, die es auch als Entschädigung gegeben hätte, wenn es entsprechende Beweise geben würde und sie vor Gericht recht bekommen hätten. Dieser Verantwortung haben wir uns gestellt.
Außerdem haben wir die Schießstände in dieser Stadt vollständig erneuert. Die Berliner Polizistinnen und Polizisten schießen jetzt – und in den nächsten Wochen werden weitere Schießstände eröffnet – auf den modernsten Schießständen Deutschlands. Das ist die Situation, die wir gegenwärtig in der Stadt haben. Deswegen haben wir diese Verantwortung wahrgenommen. Ich sage noch einmal: Wir sind in Gesprächen mit den Gewerkschaften, um genau dieses Vertrauen wiederherzustellen.
Ich verstehe die persönliche Betroffenheit von erkrankten Menschen – nicht missverstehen! –, und es geht mir auch nahe; ich bin an dieser Stelle betroffen und verstehe das. Aber der Vorwurf, dass nun ausgerechnet wir, die wir als einziges Bundesland für Entschädigung gesorgt haben, nicht für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einstehen, der ist einfach falsch, und den weise ich zurück.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bin über die bundesweite Situation, die bestimmte wissenschaftliche Ergebnisse erfordert, um solche Zusammenhänge nachweisen zu können, nicht informiert. Ich kann Ihnen nur sagen, dass in der Innenministerkonferenz sehr genau von den anderen Bundesländern, die ja nicht viel bessere Schießstände hatten, als das in Berlin der Fall war, die Situation beobachtet wird, wie wir in Berlin mit betroffenen Menschen umgehen. Nach wie vor ist es aber so, dass wir das einzige Bundesland sind.
Ich spreche es hier einfach mal an: Worin liegt eigentlich das Problem? – Dass das Schießen in den damaligen Schießständen nicht gesund war, dass es sogar gesundheitsschädlich war, streitet niemand ab. Aber die Erkrankungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen stehen eben nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Sie sind auch so unterschiedlich, dass sie sich nicht direkt zuordnen lassen. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass betroffene Menschen durchaus auch andere negative Gesundheitsfaktoren hatten. Manche haben zwei Schachteln Zigaretten am Tag geraucht. Und nun vor Gericht zu beweisen, dass die entsprechende Erkrankung nicht vom Zigarettenrauchen kommt, sondern vom Schießen auf den Schießständen, ist praktisch unmöglich. Genau das hat uns vor die Schwierigkeit gestellt, wie wir trotzdem zu angemessenen Entschädigungen kommen. – Dass betroffene Menschen sich automatisch die Frage stellen, woran das liegt und wer schuld ist, ist absolut nachvollziehbar. Aber unserer Verantwortung kommen wir nach.
Ich sage hier noch einmal ganz ausdrücklich: Das ist nicht abgeschlossen, sondern der Fonds ist entsprechend dem Willen des Abgeordnetenhauses weiter offen. Genau deshalb spreche ich mit den Gewerkschaften der Polizei, wie wir das in Zukunft gestalten und wie wir auch das Vertrauen bei den Kolleginnen und Kollegen erhalten. Trotzdem ist die Stimmungslage in der Polizei insgesamt nach meiner Wahrnehmung eine andere, als Sie das hier darstellen, Herr Ubbelohde!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ca. drei Wochen wird der Senat den Verfassungsschutzbericht 2020 veröffentlichen, und er wird dann auch den entsprechenden Ausschüssen des Abgeordnetenhauses zur Verfügung stehen. Da die Rote Hilfe aufgrund ihrer extremistischen Ausrichtung Bestandteil des Verfassungsschutzberichts ist, werden sich die Zahlen dort widerspiegeln, und Sie werden dort Ihre Frage beantwortet finden. Ich bin im Moment nicht in der Lage, diese Zahl zu nennen. Ich will dem Verfassungsschutzbericht nicht vorgreifen, aber ich glaube, die tiefgreifende Analyse dafür haben Sie in kürzester Zeit zur Verfügung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Deradikalisierungsprogramme und Präventionsprogramme des Senats. Es gibt die Landeskommission gegen Gewalt, und wir haben in dieser Landeskommission intensive Arbeit in dieser Legislaturperiode geleistet. Wir haben in jedem Bezirk einen Präventionsrat eingerichtet. Wir haben jeden Bezirk mit jährlich 150 000 Euro ausgestattet, um vor Ort lokale Prävention betreiben zu können. Wir haben die Deradikalisierungsmittel, die im Land Berlin zur Verfügung stehen, im Haushalt etwa verfünffacht, wir haben also die Netzwerke, die Deradikalisierung betreiben, verstärkt. Wenn Sie die Präventionsberichte und die Deradikalisierungsprogramme anschauen, werden Sie feststellen, dass sie sich gegen jede Form von Extremismus wenden. Sie sind natürlich gegen Rechtsextremismus aufgestellt, aber genauso finden Sie darin auch Prävention gegen Islamismus und Linksextremismus. Das leistet übrigens die Stasi-Gedenkstätte in Hohenschönhausen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gläser! Ich empfehle sehr, nachher das Protokoll mit den Antworten aus der Fragestunde nachzulesen. Da werden Sie feststellen, dass ich nicht
gesagt habe, dass alles gut ist. Ich habe gesagt, ich will die Dinge nicht schönreden, aber sie sind besser geworden, und wir haben die niedrigste Kriminalität, die beste Aufklärungsquote und die niedrigste Häufigkeitszahl von Kriminalität seit Jahren. Das ändert aber nichts daran, dass wir nach wie vor zu viel Kriminalität in der Stadt haben.
Bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik habe ich genau angeprangert, dass wir vonseiten des Extremismus mehr Delikte in der Stadt haben, dass es da deutliche Steigerungsraten gibt. Das sind vor allem Propagandadelikte aus dem gesamten Phänomenbereich – Links, Rechts, Islamismus. Neu hinzugekommen sind die Coronaleugner an dieser Stelle.
Es ist in der Tat so, dass Coronaleugner in einem nicht unerheblichen Maß auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreifen. Das bilden wir in der Statistik ab. Auch die Gewaltdelikte sind deutlich gestiegen. Ich verurteile das entschieden, habe aber auch deutlich gemacht, dass sich das auch bei linksextremistischer Motivation verurteile, nach der Sie gefragt haben.
Die Zahlen zum Rechtsextremismus haben Sie jetzt hier nicht genannt. Sie wissen natürlich, dass die auch gestiegen sind, aber den Rechtsextremismus zu bekämpfen, ist nicht so ganz Ihr Ding, vermute ich. Auch in den anderen Extremismusbereichen haben wir steigende Zahlen. Das heißt, da ist etwas zu tun. Und dass die Koalition dort auf einem richtigen Weg ist, das zurückzudrängen, dort deutlich Position zu zeigen, wird an den vielen finanziellen Mitteln deutlich, die wir in den vergangenen Jahren in die Ausstattung von Sicherheitskräften in dieser Stadt gesteckt haben. Da ist eine ganze Menge passiert. Bitte ignorieren Sie das nicht!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Wir hatten am Montag im Innenausschuss dazu bereits eine Diskussion. Ich habe da schon Stellung bezogen. Noch einmal für die Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Diskussion nicht teilgenommen haben: Hintergrund der Frage von Herrn Lux ist, dass wir im vergangenen Jahr eine Kammergerichtsentscheidung hatten, wonach die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und der Charité bei der Auswertung von DNA-Spuren für nichtig erklärt wurde. Ich goutiere diese Entscheidung nicht, muss sie aber zur Kenntnis nehmen – so will ich es einmal formulieren. Wir haben versucht, uns rechtlich dagegen zu wehren. Ein Konkurrent der Charité, ein anderes Labor hat geklagt und hat recht bekommen.
Daraufhin ist eine Ausschreibung zur Auswertung von Massenspuren im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht worden. Ein privates Unternehmen hat den Zuschlag erhalten und hat auch schon 5 000 solcher Spuren für das Landeskriminalamt ausgewertet. Gegenwärtig ist eine zweite Ausschreibung unterwegs. Die läuft bis zum
(Bürgermeister Dr. Klaus Lederer)
31. März dieses Jahres zur Auswertung von weiteren 9 000 Spuren. Auf diese Ausschreibung kann sich die Charité bewerben. Ich ermuntere die Charité ausdrücklich dazu, sich zu bewerben.
Offen ist noch die Frage: Wie gehen wir mit Vergleichsspuren in aktuellen Fällen um, das heißt, mit DNASpuren, die bei der Charité lagern und für die es keine Rechtsgrundlage für den unmittelbaren Abgleich mehr gibt? Dazu bin ich im Gespräch mit dem Vorstand der Charité. Wir sind uns beide darüber einig, dass das schnell und unkompliziert gelöst wird, dass es keineswegs so ist, dass die Charité die Kooperation ausschließt oder verweigert. Es gab einige Meldungen, die ich ganz ausdrücklich nicht bestätigen kann. Wir werden dort sehr kurzfristig eine Rechtsgrundlage schaffen. Auch diese Vergleichsspuren werden ausgewertet.
Spuren in Kapitalverbrechen sind ganz ausdrücklich nicht davon erfasst. Diese Spuren werden extra im Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts untersucht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Es gibt keine Tausende schlummernde, nicht ausgewertete Spuren. 5 000 Spuren sind bereits ausgewertet worden aufgrund einer Ausschreibung, die bereits stattgefunden hat. Der Zuschlag ist erteilt worden. Ein Büro ist beauftragt worden. Für weitere 9 000 Spuren – es handelt sich also um Massendaten – läuft gegenwärtig die zweite Ausschreibung. Und bei Kapitalverbrechen wertet das Kriminaltechnische Institut aus.
Die offene Frage ist im Moment der Abgleich von neuen Spuren aus aktuellen Fällen mit alten Spuren bei der Charité, die bisher den Auftrag hatte, solche Spuren auszuwerten. Wenn Sie fragen: Warum ist das der Fall? – Weil die Erklärung, dass die Charité das nicht mehr tun würde, am 28. Februar dieses Jahres erfolgte. Deswegen sprechen wir miteinander, und deswegen habe ich die Verständigung mit Professor Kroemer, dem Vorstandsvorsitzenden der Charité, erzielt, dass wir das schnell und unkompliziert auswerten. Ich sehe das Problem in der Dimension nicht. Wir werden das Problem lösen. Wie gesagt: Es ist sehr misslich, dass es ein entsprechendes Kammergerichtsurteil gegeben hat. Wir müssen uns aber nach der Rechtsprechung der Gerichte richten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Eine solche Anweisung ist mir nicht bekannt. Mir ist ebenso nicht bekannt, dass im Fall der von Ihnen angesprochenen mutmaßlich rechtsextremistischen Anschläge in Neukölln solche Spurenauswertungen nicht stattfinden würden. Das wird immer wieder
(Senator Andreas Geisel)
behauptet, ist aber vom Landeskriminalamt widerlegt worden.
Ich habe Sonderermittler eingesetzt, die das untersucht und dies auch widerlegt haben. Ich finde, wenn wir Kommissionen einsetzen, um Überprüfungen solcher offenen Fragen durchzuführen, müssen wir uns irgendwann noch mit den Ergebnissen befassen, und die Ergebnisse sind deutlich.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krestel! Meine Damen und Herren! Welche ausländischen Personenschützergruppen vor circa sechs, sieben oder acht Jahren in Halle 7 dort trainiert haben, kann ich Ihnen wirklich nicht beantworten. Ich bitte an der Stelle um Nachsicht. Ich werde das gern aufarbeiten lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lux! Ich darf zunächst in Erinnerung rufen, dass das Land Berlin als einziges Bundesland – kein anderes der Bundesländer, die ähnliche Probleme haben, hat das getan – ohne Anerkennung einer Rechtsschuld eine Entschädigung an betroffene Schießtrainer ausgezahlt hat, und zwar in Höhe von 3,2 Millionen Euro.
Das war ein umfassendes Verfahren. Wir haben etwa 1 500 potenziell betroffene Menschen angeschrieben, haben ihnen diese Möglichkeit geboten; etwa 700, 750 Menschen haben Anträge gestellt. Ich glaube, in der Größenordnung von 450, 500 Personen sind entsprechende Ersatzzahlungen bewilligt worden. Das waren Summen zwischen 3 000 Euro und 80 000 Euro, je nach Betroffenheit. Unser Ziel war – deswegen hatten wir ausdrücklich eine Kommission unter Vorsitz einer ehemaligen Richterin eingesetzt –, eine Entschädigung zu zahlen in der Höhe, in der eine Entschädigung vor Gericht auch erfolgt wäre, wenn denn solche Klagen Erfolg hätten. Da es aber bisher keinen medizinischen Beweis für diesen Zusammenhang gibt, haben wir gesagt: Wir schicken die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf den vermutlich aussichtslosen Rechtsweg, sondern zahlen selbst.
Gleichzeitig haben wir parallel eine Initiative gestartet, diese Schießstände wieder zu modernisieren. Das haben wir bereits getan. Zwei moderne Schießstände sind schon eröffnet, das sind mit die modernsten Schießstände Europas. – Ich will jetzt nicht mit Superlativen arbeiten, aber die sind schon ziemlich gut.
Der dritte steht kurz vor der Eröffnung. Das heißt, wir haben sehr wohl dafür gesorgt, dass es so etwas nie wieder passiert.
Jetzt geht es um folgende Frage: Das Parlament hat weitere 450 000 Euro, glaube ich – das müsste so die Größenordnung sein –, für den Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt. Es hat gesagt, mit diesem Geld sollen weitere Entschädigungen vorgenommen werden. – Wenn Sie diese Summe durch die Zahl der Betroffenen dividieren, kommen Sie auf eine Summe zwischen 350 Euro und 400 Euro pro Person. Ich glaube, dass das keine angemessene Entschädigungshöhe ist und wir deshalb an der Stelle priorisiere müssen.
Herr Lux! Sie sind in dem Fachgebiet sehr gut unterwegs und wissen natürlich, dass seit Herbst vergangenen Jahres nicht nichts passiert ist, sondern es Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegeben hat
und diese Klagen inzwischen beschieden worden sind, dass nämlich Betroffene, die mit der Entschädigungshöhe unzufrieden waren, gesagt haben, sie wollen diese Entscheidung noch mal überprüft bekommen. Diese Überprüfung findet jetzt gegenwärtig statt. Ich treffe mich in der nächsten Woche mit den Vertretern, den Vorsitzenden der entsprechenden Polizeigewerkschaften. Wir sind verabredet, um ein Prozedere zu entwerfen. Eine Möglichkeit bestünde in der Gründung einer Stiftung. Da muss man aber sagen, dass das Stiftungskapital in dieser Größenordnung recht gering ist. Wenn der einzige Sinn einer Stiftung wäre, Zahlungen in einer Höhe von wenigen Hundert Euro pro Person auszuteilen, wäre das, glaube ich, nicht angemessen.
Zum anderen müssen wir noch die Frage klären, dass die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren erhebliche Arztrechnungen hatten. Wenn nun gerichtlich festgestellt wird, dass es keinen medizinischen Beweis für den Zusammenhang zwischen dem Schießtraining und der jeweiligen Erkrankung gibt, weil es sehr unterschiedliche Erkrankungen sind, dann kann es gut sein, dass die Beamtenbeihilfe entsprechende Zahlungen zurückfordert. Ich glaube, das können wir den Betroffenen überhaupt nicht antun. Die Summe, die das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt hat, ist sehr gut geeignet, um sie an dieser Stelle für solche Rückzahlungen an die Beihilfe, die zusätzliche Belastungen für die erkrankten Kollegen bedeuten würden, zu nutzen.
Das ist im Moment der Stand der Dinge, Herr Lux, und ich glaube, dass diese Koalition sich an dieser Stelle um die betroffenen Schießtrainerinnen und -trainer verdient gemacht hat, und die Kritik, die es in der Öffentlichkeit gibt, bei allem Verständnis für die persönliche Betroffenheit, meiner Ansicht nach nicht berechtigt ist. Ich betone noch mal: Wir haben das getan, weil wir unserer Verantwortung als Dienstherren nachgekommen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in der Erregung geäußerten sprachlichen Bewertung meines Staatssekretärs schließe ich mich nicht an. In der Sache schließe ich mich ihm aber sehr wohl an. Deswegen läuft, wie Sie wissen, ein bezirksaufsichtliches Verfahren; die Ergebnisse der Begehung der Bauaufsicht Friedrichshain
(Senator Andreas Geisel)
Kreuzberg, die vom Verwaltungsgericht als ungültig erklärt worden ist, befinden sich gerade in der Auswertung. Wir haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die ja die oberste Bauaufsicht ist, um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Das Bezirksaufsichtsverfahren ist also noch im Gange.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wansner! Ich verstehe Ihre persönliche Erregung.
Zu gewissen Teilen habe ich ja auch schon deutlich gemacht, dass auch mir das Handeln der Bauaufsicht bzw. des Baustadtrates von Friedrichshain-Kreuzberg an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit zu liegen scheint, um das mal vorsichtig zu formulieren. Aber ich sage, solche bezirksaufsichtlichen Verfahren müssen auch ordentlich geführt werden. Der Rechtsstaat muss sich rechtsstaatlich verhalten, und das tun wir.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, ich lächle, aber der Vorgang ist eigentlich viel zu ernst, weil es dort Angriffe auf Menschen gibt, Angriffe auf Anwohner gibt, Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten gibt, und man energisch dagegen vorgehen muss. Auf der anderen Seite handelt es sich hier um eine Besichtigung zum Zwecke des Brandschutzes. Die beiden Dinge muss man schon auseinanderhalten. Man muss da schon differenzieren.
Um jetzt nicht missverstanden zu werden: Ich habe mich keineswegs von meinem Staatsekretär distanziert. Sachlich sind wir da beieinander. Er hat dort ein Wort in der Erregung verwendet, das er bei ruhigem Nachdenken vielleicht nicht verwenden würde.
Die Wortwahl wäre nicht meine, aber in der Sache sind wir uns da schon einig.
(Senator Andreas Geisel)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Ja, diese Aussage ist korrekt. Es handelt sich um Summen, die ausgegeben wurden, um beispielsweise Hotelplätze für Polizeien aus
anderen Bundesländern zu buchen, die für die Polizei Berlin unterstützend tätig gewesen wären, weil der Brandschutzgutachter gewissen öffentlichen Bedrohungen ausgesetzt war und deshalb Polizeischutz gesichert werden musste. Dieser Einsatz findet zunächst nicht statt, jedenfalls nicht am 11. und 12. März. Es sind die Stornogebühren bei den Hotels zu entrichten, und das ist etwa in der Höhe, die öffentlich in Rede steht, tatsächlich der Fall.
Zu den Konsequenzen kann ich gegenwärtig noch nichts sagen. Selbstverständlich läuft das Bezirksaufsichtsverfahren weiter. Da gibt es im Moment noch kein Ergebnis. Zu der Brandschutzbegutachtung in der Rigaer Straße 94 hat der Senat am Dienstag eine Entscheidung getroffen, und auch das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung getroffen. Der nächste Termin ist jetzt in Abstimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Senat hat eine eindeutige Entscheidung getroffen.
Ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen. Der Senat hat sich dieser Linie des Bezirksamtes FriedrichshainKreuzberg nicht angeschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Wansner! Nein, diesen Eindruck habe ich nicht.
Ach, Herr Wesener! Entschuldigung!
Entschuldigung, Herr Wesener!
An meiner Antwort ändert sich aber nichts.
Ich habe nicht diesen Eindruck. – Zum Hintergrund, wenn wir uns noch einmal die Ereignisse vor Augen führen: Es hat einen entsprechenden Bescheid des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, ausgelöst von
Baustadtrat Schmidt, im Dezember vergangenen Jahres gegeben. Mit diesem Bescheid ist der Eigentümer beauftragt worden, ein Brandschutzgutachten für alle Räume in der Rigaer Straße 94 zu erstellen. Bei Nichterstellung des Brandschutzgutachtens durch den Eigentümer hat der Bezirk damals ein Ordnungsgeld in Höhe von
500 000 Euro angedroht.
Auf Grundlage dieses Bescheides hat der Eigentümer ein entsprechendes Verfahren in Gang gesetzt. Auch vor dem Hintergrund eines weiteren Urteils des Verwaltungsgerichtes und dem Hintergrund eines Urteils des Kammergerichts hat er einen Besichtigungstermin mit einem Brandschutzgutachter angesetzt. Das war der 11. und 12. März. Dieser Termin wurde der Polizei Berlin mitgeteilt, und die Polizei Berlin hat entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts Polizeischutz zugesichert,
selbstverständlich in Amtshilfe. So ist dieser Termin zustande gekommen.
Nun hat das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg,
Baustadtrat Schmidt, diesen Termin wieder infrage gestellt, hat den Bescheid zurückgenommen, durch einen anderen Bescheid ersetzt und gesagt, nein, der Eigentümer darf das Haus nicht betreten, sondern er bzw. die Bauaufsicht betritt das Haus selbst, und zwar ohne entsprechende Amtshilfe durch die Polizei; die wurde nämlich nicht beantragt. Das hat er noch für Dienstag früh angesetzt, bevor die Senatssitzung stattfinden konnte. Er wusste natürlich auch, dass es einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gibt, der auch am Dienstag entschieden werden sollte. Auch dem sollte vorgegriffen werden.
Nun hat das Verwaltungsgericht gesagt: Die Besichtigung durch den Eigentümer muss stattfinden; er ist ja gegebenenfalls auch Adressat einer bauaufsichtlichen Anordnung. – Das muss den Bewohnerinnen und Bewohnern natürlich angekündigt werden. Nun stellt sich in der
(Senator Andreas Geisel)
Rigaer Straße 94 das Problem: Wie stellt man eine solche Ankündigung zu? Normalerweise hat man einen Briefkasten.
Normalerweise weiß man auch, wer in dem Haus wohnt. Beides ist in der Rigaer Straße 94 nicht der Fall. Erstens: Es gibt keine Briefkästen.
Zweitens: Man kommt nicht an die Briefkästen heran, weil es vor dem Haus ein Tor gibt und der Hausflur dahinter liegt. Drittens: Der Eigentümer weiß auch nicht, wer in dem Haus wohnt. Deswegen hat das Verwaltungsgericht gesagt: Wenn eine direkte Zustellung wie im Normalfall an die Bewohnerschaft nicht möglich ist, muss es eine öffentliche Zustellung oder Ankündigung geben. Die erfolgt im Amtsblatt bzw. durch Veröffentlichungen im Internet und bei anderen Gelegenheiten. Da den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit gegeben werden muss, diese öffentliche Ankündigung wahrzunehmen, bedarf diese einer bestimmten Frist, nämlich 14 Tage. Die war von Dienstag bis zum 11. und 12. März nicht mehr zu halten. – Das war der Hintergrund.
Hätte es ein normales rechtsstaatliches Verwaltungshandeln gegeben, wäre der Besichtigungstermin am 11. und 12. März zu halten gewesen.
Durch diese Aktion dann nicht mehr, aber wir folgen jetzt ganz normal dem Beschluss des Verwaltungsgerichts, dem Beschluss des Senates. Ich habe inzwischen auch die Signale vom Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg, dass dieses Handeln verstanden und auch entsprechend nachvollzogen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krestel! Ja, in der Tat gab es diesen Wunsch von vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, so auch aus der Polizei heraus, Lebensarbeitszeit zu verlängern. Wir hatten das auch mal vor dem Hintergrund geprüft, ob wir auf diese Art und Weise gegebenenfalls Personalengpässe ausgleichen könnten. Da die Zahl der Antragstellungen pro Jahr im Regelfall zehn, 20 Anträge nicht überstieg und wir zu dem damaligen Zeitpunkt noch das Problem hatten, dass der Beförderungsstau innerhalb der Polizei dazu führte, dass viele jüngere Polizistinnen und Polizisten nicht befördert werden konnten und deshalb eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit eher kritisch gesehen haben, weil dann die entsprechenden Dienstposten, auf die sie hätten befördert werden können, nicht frei wurden, haben wir das auch nicht befördert.
Nachdem nun der Beförderungsstau aufgelöst worden ist – wir haben nämlich innerhalb dieser Legislaturperiode bisher 10 490 Polizistinnen und Polizisten befördert, für viel Geld –, stellt sich diese Frage neu. Trotzdem ist das Interesse an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit jetzt nicht umfassend groß. Wir haben aber beispielsweise innerhalb des Landeskriminalamts mit der Senatsverwaltung für Finanzen einen Umfang von 200 Dienstkräf- ten verhandelt, bei denen eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit möglich wäre. Vor allem geht es an der Stelle dann um Doppelbesetzungen von Positionen, um auch einen entsprechenden Wissenstransfer zu ermöglichen. Das wird in entsprechendem Umfang tatsächlich auch genutzt.
Wir finden solche Modelle auch gut und befördern sie weiter, wir müssen aber wissen – oder ich muss vielleicht noch dazusagen –, dass die Nachfrage sich auch deshalb in Grenzen hält, weil die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nicht automatisch bedeutet, dass jeder Polizist, jede Polizistin auf dem Dienstposten verbleibt, auf dem er oder sie gerade ist, sondern Verlängerung der Lebensarbeitszeit muss dann auch im Interesse der Behörde sein, und das heißt im Klartext, dass wir gegebenenfalls auch das Interesse haben, dass andere Dienstposten besetzt werden.
Beispielsweise führen wir ja die Kontaktbereichsbeamten wieder ein, das Modell KoB 100: Kontaktbereichsbeamte
(Karsten Woldeit)
der Polizei, die auf der Straße für die Bürgerinnen und Bürger ein ansprechbares Gesicht bieten, Ansprechpartner sein sollen; die werden gerne auch mit Kolleginnen und Kollegen mit höherem Lebensalter besetzt. Es gibt die entsprechenden Nachfragen – das will ich nicht bestreiten –, aber vor allem sind solche Wünsche auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit damit verbunden, dass man auf dem bisherigen Dienstposten verbleibt. Das können wir nicht immer gewährleisten. Deswegen ist die Nachfrage nicht so groß, wie das ursprünglich mal diskutiert worden ist, aber diese Flexibilisierungsmöglichkeit setzen wir in dem von mir genannten Umfang ein.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Richtig ist, dass die ursprünglichen Erwartungen an dieses Modell größer waren und dass die Erwartungshaltung bestand, dass nach der Beförderungswelle – nach der Auflösung des Beförderungsstaus bei der Polizei – dort womöglich größere Nachfragen entstehen könnten. Das hält sich aus den Gründen, die ich gerade erläutert habe, eher in Grenzen, weil das oftmals mit einem Dienstpostenwechsel verbunden ist. Ob den Kollegen in einzelnen Dienststellen nahegelegt wird, auf einen solchen Antrag zu verzichten, weiß ich nicht, aber es ist mit 25 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Haus. Ich kann sowas nicht ausschließen, aber wenn ein Interesse an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit besteht, ist das auf einem anderen Dienstposten gegebenenfalls möglich.
Man muss darauf nicht verzichten, aber die Erwartungshaltung bei den meisten Kollegen ist: Ich bin auf dem Dienstposten und mache einfach noch ein Jahr weiter oder mache einfach noch zwei Jahre weiter. Das ist nicht immer im Interesse der eigentlichen Dienststelle, und da mag es Konflikte geben.
Herr Abgeordneter Woldeit! Das geht in beide Richtungen. Das Interesse der Behörde bei einer Verlängerung der Dienstarbeitszeit ist meistens der Wissenstransfer – völlig richtig – bzw., dass man dann Personalentwicklungen ermöglichen kann, um möglichst nahtlose Übergänge zu ermöglichen. Dafür haben wir den Spielraum beim Landeskriminalamt, den ich erwähnt habe, geschaffen, um solche Möglichkeiten auszugleichen. Das ist möglich.
Auf der anderen Seite gibt es das Interesse von Beschäftigten. Ich habe Ihnen geschildert, dass die Nachfrage vonseiten der Beschäftigten geringer ist, als das ursprünglich mal gedacht war. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir das Modell Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor allem zum Ziele des Wissenstransfers fortsetzen wollen. Wie sich das in den Folgejahren entwickelt, wäre jetzt Spekulation.