Protokoll der Sitzung vom 19.08.2021

wenn selbst die Anzuhörenden der Regierungsfraktionen einfach so vom Tisch gewischt werden mit dem, was sie da sagen. Um mal ein paar von deren Kritikpunkten zu erwähnen – erstens: Es wurde massiv bezweifelt, dass es überhaupt möglich ist, bis 2024 sämtliche Dächer sämtlicher öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen zu belegen. Woher sollen denn nach den Erfahrungen in Berlin die Handwerker dafür kommen, die Planer, die Baufirmen? Die sind wahrscheinlich in dieser Form überhaupt nicht vorhanden, und die etwas langsamen Planungsbehörden in Berlin werden die Sache auch nicht besser machen.

Zweitens das, worauf Herr Daniel Buchholz so stolz war, nämlich die Klimaschadenskosten miteinzurechnen: Sie wollen jetzt in öffentlichen Kalkulationen nicht etwa die Opportunitätskosten, alternative Maßnahmen rechnen, sondern Sie wollen einen fiktiven Klimaschadenskostensatz nehmen. Nehmen wir mal ein Beispiel: Wenn man das gleiche Ziel mit einer anderen Maßnahme mit 70 Euro erreichen könnte, wollen Sie trotzdem in Maßnahmen des Landes Berlin 180 Euro einrechnen. – Das ist nicht nur reine Theorie, das sind Maßnahmen, die in Daseinsvorsorgekosten gehen. Da wird der Abfall teurer, da wird das Wasser teurer. Das ist schon ein Unterschied, ob da 70 Euro oder 180 Euro eingerechnet werden. Das, was Sie da machen, ist methodisch falsch.

[Beifall bei der FDP]

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz?

Bitte sehr!

[Holger Krestel (FDP): Der sagt jetzt, das zahlen alles die Millionäre!]

Herr Buchholz, Sie haben das Wort!

Erst mal vielen Dank, Herr Kollege Schmidt, für die Gelegenheit einer Zwischenfrage! Wir sind ja beide auch wirtschaftlich ein bisschen vorbelastet und bewandert, darum meine Frage zum CO2-Preis: Das ist doch genau das, was immer als marktwirtschaftliches Instrument gefordert wird: dass Umweltverschmutzung einen Preis bekommt. Den werden wir hier gesetzlich festlegen mit 180 Euro pro Tonne CO2. Ist das nicht genau so ein Instrument, nach dem die FDP auch auf der Bundesebene immer ruft?

Das haben Sie falsch verstanden. Natürlich geht es darum, CO2 einen Preis zu geben, deswegen wollen wir den CO2-Zertifikatehandel. Wir wollen einen Preis, der sich am Markt bildet; wir wollen keinen willkürlich von Ihnen gewählten Preis, der einfach so festgesetzt wird. Der Preis, den Sie genommen haben, ist einer, der für Klimaschäden berechnet worden ist. Das heißt, alles, was teurer ist – da ist sogar der Klimawandel billiger als die Zahl, die Sie da reingeschrieben haben.

[Daniel Buchholz (SPD): Das stimmt nicht!]

Es geht darum, den Preis reinzusetzen, der notwendig ist, die Maßnahmen gegen den Klimawandel anzustoßen. Der, den Sie da reinsetzen, ist viel zu hoch. Dass der Zertifikatehandel bei 180 Euro ist – ich glaube nicht, dass wir das bis 2040 noch erleben müssen.

[Beifall bei der FDP – Daniel Buchholz (SPD): Wir werden das beide erleben! – Zuruf von Silke Gebel (GRÜNE)]

Deshalb belasten Sie die Bürgerinnen und Bürger von Berlin mit unnötig hohen Kosten; das müssen nämlich die Menschen nachher zahlen.

Dritter Punkt: Sie haben im Gesetz – auch das wurde in der Anhörung gesagt – viel zu weitreichende Verordnungsermächtigungen für die Regulierungsbehörde. Dass ein Land, Berlin, so große Freiheitsgrade bekommt –unter welchen Bedingungen jemand Fernwärme einspeisen darf, welche technischen Anforderungen da zu erfüllen sind, mit welchen Kosten das erlaubt ist –, das geht viel zu weit für eine reine Verordnung. Da hätte im Gesetz etwas geändert werden müssen.

Als Letztes: Wir als FDP-Fraktion fanden es falsch, dass die Müllverbrennung weiter zu 100 Prozent als klimaschonende Energie gewertet wird.

[Zuruf von der LINKEN: Wir auch!]

Das stimmt so nicht. Müllverbrennung ist keine zu 100 Prozent klimaschonende Energie, und es ist schade, dass wir uns damit im Ausschuss nicht durchsetzen konnten.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Marion Platta (LINKE)]

Die Koalition hat dann wenige Minuten vor der Sitzung noch ihre Änderungen gemacht, da war das Papier fast noch warm vom Ausdrucken, und diese Änderungen waren dann eben auch undurchdacht und hastig gemacht und haben das Gesetz deutlich verschlechtert.

Ich greife mal zwei Dinge heraus, das erste ist das Beispiel Wärmekataster: Im Gesetz steht nun statt der ursprünglich vorgesehenen Verordnung – oder parallel zu der Verordnung – eine umfangreiche Liste von zu Gebäuden zuzuliefernden Daten. Solche Daten gehören eigentlich in eine Verordnung, nicht in ein Gesetz, und die Verordnung steht ja auch noch parallel drin. Rein handwerklich passt das auch nicht zusammen; da stehen auf der einen Seite die Datenquellen im Gesetz, nämlich die Bezirksschornsteinfeger und die Energieversorger, und dann sollen die jetzt Daten liefern wie die Nutzung jeder einzelnen Fläche im Gebäude, die Abwärmepotenziale mit Lage, Leistung, Arbeit und Temperaturniveau. Das können sie einfach nicht. Die Daten, die Sie da reingeschrieben haben, und die Quellen, die Sie da reingeschrieben haben, passen nicht zusammen. Das wird also dazu führen, dass Sie entweder die Gebäudebesitzer im nächsten Schritt dazu verpflichten, ständig große Datenmassen nachzuliefern, oder man muss diese übertriebenen Sachen in einem mühseligen Gesetzgebungsverfahren wieder aus dem Gesetz streichen. Da wäre die Verordnung drin zu lassen deutlich einfacher gewesen.

Auch handwerklich schlampig ist ein kleiner anderer Punkt: Es steht ursprünglich drin und es steht auch weiter drin, dass die Daten anonym an den Senat übertragen werden. Jetzt haben Sie zusätzlich reingeschrieben, zu diesen Daten gehört die Adresse des Gebäudes. Wie Sie Gebäudeadressen von Gebäuden gebäudeanonym übertragen wollen, können Sie noch mal erklären, aber da haben Sie mit Sicherheit nicht zu Ende gedacht.

[Beifall bei der FDP]

Zweites Beispiel: die Ladeinfrastrukturgeschichte, auf die die SPD so stolz ist, die Sie gerade eben herausgestellt haben. Statt technologieoffen Kriterien für Ladeinfrastruktur reinzuschreiben, was eine gute Ladeinfrastruktur ist, haben Sie die Anzahl der Ladepunkte gewählt. Das bedeutet, dass es wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird, dass Sie Tausende von Ladepunkten haben, an denen man sieben bis acht Stunden lädt, statt einiger

weniger Schnellladesäulen, an denen das in einer Viertelstunde möglich ist. Da wird eigentlich eine alte Technik ins Gesetz festgeschrieben; das ist falsch.

[Antje Kapek (GRÜNE): Da hat er leider recht! – Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Ich weiß auch, dass das in der Koalition umstritten war, und es ist schade, dass die SPD sich damit durchgesetzt hat.

Deshalb zusammenfassend: Auch, wenn wir als FDPFraktion einzelne Punkte dieses Gesetzes, insbesondere die Öffnung der Fernwärmenetze für Dritte, unterstützen können, werden wir trotzdem das Gesetz heute insgesamt ablehnen. Unsere offenen Fragen wurden nicht gelöst, die Anregungen aus der Anhörung wurden nicht aufgenommen, die hastigen und undurchdachten Änderungen der Koalition haben es weiter verschlechtert und zusätzliche Fehler ins Gesetz eingebaut. Es ist schade, finde ich, dass ein so unfertiges Gesetz zu einem so wichtigen Thema am Ende der Legislatur noch schnell durch das Parlament gedrückt wird, statt es von vornherein durchdachter und sauberer anzugehen. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als es abzulehnen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Antje Kapek (GRÜNE): Eine Zustimmung der FDP hätte mich auch verunsichert!]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/3567 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP und bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der AfDFraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3994 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle drei Oppositionsfraktionen. Fraktionslose sind nicht mehr da. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6.3:

Priorität der AfD-Fraktion

Tagesordnungspunkt 85

Keine Anreize für Asyltourismus und Schleuserkriminalität – wirksame Maßnahmen gegen den Zustrom von Armutsmigranten nach Berlin ergreifen

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/3977

(Henner Schmidt)

In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Das Wort hat Abgeordneter Dr. Bronson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Grundrecht auf Asyl, das Verfolgten Schutz für Leib und Leben gewährt, bildet einen wichtigen Eckpfeiler moderner und freier Staaten. Nach zwei Weltkriegen wurde 1951 folgerichtig das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge unterzeichnet, besser bekannt als Genfer Flüchtlingskonvention. Damit haben wir eine gültige Rechtsgrundlage zum Schutz von Verfolgten, erweitert um das Protokoll von 1967.

Aber durch den Wandel durch große und globale Migrationsbewegungen wird die Relevanz der Genfer Konvention immer häufiger infrage gestellt; nicht zu Unrecht, muss man sagen. Ein Paradebeispiel politischen Missbrauchs der Konvention findet sich in Berlin und – wen wundert es? – bei den Linken unseres politischen Spektrums. Durch eine komplett fehlgeleitete Asylpraxis werden Menschen dazu angehalten, ihre friedliche Heimat zu verlassen, weil ihnen Bargeld in Aussicht gestellt wird. Dafür ist die Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht von 149 Staaten unterzeichnet worden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz eröffnet der Verwaltung in den maßgeblichen §§ 3 und 6 ausreichend Spielraum, um zwischen Geld und Sachleistungen abzuwägen. Gerade im Anfangsstadium des Asylverfahrens sind Sachleistungen als Regelfall vorgesehen. In Berlin jedoch erhält jeder Asylbewerber sofort ein dickes Bündel Euroscheine. Obwohl lange bekannt, schaffte dieses Thema es trotz Wahlkampfs und Hochwassers wieder in die Schlagzeilen, als Mitarbeiter des Landesamtes für Flüchtlinge, LAF, gegenüber Sozialsenatorin Elke Breitenbach Alarm schlugen. Sie berichteten, dass viele Antragsteller, gerade aus Moldawien und auch Georgien – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: – offenbar vom Geld für Asylbewerber angelockt werden würden. – Zitat Ende. Jana Borkamp, die Leiterin der LAF-Unterabteilung Unterkünfte, äußerte sich im „Tagesspiegel“ zum Ansturm am Ankunftszentrum für Geflüchtete in Wittenau wie folgt, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Es ist, als hätte jemand einen Schalter umgelegt“, Zitat Ende. – Nicht ein einziger der mittlerweile 1 561 registrierten Antragsteller aus Moldawien, die im ersten Halbjahr 2021 nach Deutschland gekommen sind, hat einen positiven Bescheid bekommen.

[Christian Buchholz (AfD): Hört, hört! – Karsten Woldeit (AfD): Aber Geld!]

Das ist oftmals auch gar nicht gewollt. Dazu der LAFPräsident Alexander Straßmeir – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Es kommen einige schon das vierte Mal zwecks Asylantrag zurück, obwohl sie zuvor drei Mal abgelehnt wurden. – Zitat Ende.

Für Asylbewerber zahlt Berlin Bargeld für drei Monate im Voraus. Eine Großfamilie aus Moldawien mit Bussen oder Kleintransportern direkt vor dem LAF abgesetzt kann mit bis zu 4 200 Euro rechnen. Die Freude über den angeblichen Geldsegen ist so groß, dass die Begünstigten sofort Bekannte und Verwandte benachrichtigen und dann ihre Heimreise antreten – so die „Berliner Morgenpost“. In der gestrigen „Abendschau“ des RBB war zu erfahren, dass Senatorin Breitenbach künftig nur noch Bargeld für einen Monat auszahlen will.

Dass es auch ganz anders geht, zeigt Bayern, an dieselben Bundesregelungen gebunden und ebenfalls für moldawische Asylbewerber zuständig. Dort kommen Neuankömmlinge in ein Ankerzentrum, erhalten nur Sachleistungen und Essen sowie ein kleines Taschengeld. Dort ist kein Schalter umgelegt worden. Im Gegensatz dazu fördert der Berliner Senat regelrecht Asyltourismus und mit ihm organisierte Schleuserkriminalität. Senatorin Breitenbach in der „Berliner Zeitung“ vom 11. August – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Es gibt keine Beweise für kriminelle Strukturen“, Zitat Ende. Dem widersprechen entschieden das LKA und die Berliner Polizei. Es gebe klare Indizien auf Schleuserkriminalität, so der Polizeisprecher Thilo Cablitz im RBB.

Das Land Berlin darf nicht zum Steigbügelhalter für organisiertes Verbrechen werden.

[Beifall bei der AfD]

Die AfD kann nicht tolerieren, dass der rot-rot-grüne Berliner Senat gesetzgeberische Intentionen hintertreibt und die Genfer Flüchtlingskonvention der Lächerlichkeit preisgibt.

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, erstens eine Bundesratsinitiative zur Einstufung der Republik Moldau und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Art. 16a GG zu ergreifen, zweitens Geldzahlungen uneingeschränkt durch Sachleistungen zu ersetzen und drittens alle abgelehnten Asylbewerber unverzüglich abzuschieben.

[Zuruf von Lars Düsterhöft (SPD)]