Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträglich Zustimmung feststellen.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3970
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie mitberatend an den Sportausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3972
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgesehen ist die Überweisung federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Ausschuss für Verfassungsschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Sport überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der 5. Plenarsitzung am 26. Januar 2017 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses gewählt.
Ich bitte ein bisschen um Ruhe! Aus der Staatsanwaltschaft wurde unter anderem Herr Oberstaatsanwalt Thomas Heckt zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Herr Heckt ist in den Ruhestand eingetreten, wodurch seine Mitgliedschaft im Richterwahlausschuss erloschen ist.
Die Ersatzwahl erfolgt gemäß § 16 des Berliner Richtergesetzes aus der für die Wahl zu Beginn der Wahlperiode eingereichten Vorschlagsliste der Staatsanwaltschaft. Dementsprechend wird vorgeschlagen, Herrn Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses zu wählen.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahlen mittels einfacher Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer Herrn Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. –