Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G 10Kommission nunmehr Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Beisitzer, für den Ausschusses für Verfassungsschutz nunmehr Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins nunmehr Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten
Antonin Brousek als Ersatzmitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH erneut Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und für den Untersuchungsausschuss erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied.
Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes ohnehin geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion eine geheime Wahl beantragt.
Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese acht Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also acht unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie jeweils für das vorgeschlagene Mitglied und das vorgeschlagene stellvertretende Mitglied Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig.
Die Sitzung wird nach dem Wahlgang fortgesetzt. Im Übrigen verläuft das Wahlverfahren wie in den letzten Sitzungen. Insofern bitte ich nunmehr den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Die Senatsbänke und die Plätze hinter den Wahlkabinen sind freizumachen. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Wahlunterlagen vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren.
Ich bitte auch die Beisitzerinnen und Beisitzer, daran zu denken, so zu tauschen, dass alle wählen können.
Vielleicht auch noch mal der Hinweis: Es gibt jetzt keine Pause, sondern wir schließen, wenn der Wahlgang geschlossen ist, in der Tagesordnung an.
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zu wählen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die verabredeten Beisitzerinnen und Beisitzer jetzt auszuzählen. Ansonsten weise ich noch mal darauf hin – wie angesagt –, dass die Sitzung jetzt fortgesetzt wird.
[Beifall bei der FDP – Zuruf von der FDP: Wo sind die anderen? – Anne Helm (LINKE): Wir müssen sie rufen!]
Wir fahren jetzt fort mit der Tagesordnung. Zu Beginn habe ich noch vieles vorzulesen. Das mache ich mal ganz langsam.
Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der AfD-Fraktion unter Nummer 4.1. Tagesordnungspunkt 13 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 14 wurde vorgezogen nach Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Tagesordnungspunkt 14 A – die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses – wurde gerade durchgeführt.
Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln
Hierzu liegt nunmehr ein Antrag der AfD-Fraktion auf Vertagung vor – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so.
Tageordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 16 wurde bereits vorgezogen behandelt. Tagesordnungspunkt 17 steht auf der Konsensliste.
Die Fraktion Die Linke hat die Überweisung folgender Verordnungen beantragt: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen an den Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz sowie Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr an den Ausschuss für Mobilität. – Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. Ich gehe davon aus, dass sich die FDP gut vorstellen könnte, dass die zuständige Fachsenatorin anwesend ist.
Nachdem jetzt die zuständige Senatorin eingetroffen ist, setzen wir die Sitzung fort und kommen in der Tat zur Rederunde. In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP und dort Kollege Reifschneider.
[Paul Fresdorf (FDP): Und der ist gut zu Fuß! – Felix Reifschneider (FDP): Wir alle sind gut zu Fuß!]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Senatorin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir uns fast alle wieder hier in diesem wunderbaren Plenum zusammenfinden, um über unseren Antrag zu sprechen. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Fußverkehrsgesetz ist ein Meilenstein, eine Leistung, auf die die damalige Koalition stolz sein kann. Also, auch wenn es schon etwas später am Tag ist: Hut ab vor dieser schönen Leistung! Die FDP-Fraktion hat dem Gesetz damals gern zugestimmt.
Uns ist klar, dass das Gesetz allein nicht alle Gehwegschäden beseitigt, die Ampeln barrierefrei und die Verkehrsplanung fußverkehrsfreundlich macht.