Protokoll der Sitzung vom 23.06.2022

Rahmen der Haushaltsaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Männern und Berliner*innen mit dem Personenstand „divers“ sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Berlin gesichert wird. Dies ist entsprechend der bisherigen Praxis fortzusetzen.

b) Der Senat wird aufgefordert, auf der 2020/2021 er

folgten Novellierung des Gender-Budgeting

Konzepts aufzubauen und gemeinsam mit den Bezirken die konzeptionelle Weiterentwicklung des

Gender-Budgetings sowohl für den Landes-, als auch die Bezirkshaushalte fortzuführen. Die Weiterentwicklung des Gender-Budgeting-Konzepts soll bei der Aufstellung des nächsten regulären Haushalts (sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene) verbindlich angewendet werden. Der Bericht zur weiteren Fortentwicklung ist dem Hauptausschuss bis zum 1. Juli 2023 vorzulegen. Bei der Weiterentwicklung sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:  die Umsetzung einer einheitlichen Systematik bei der Darstellung von Zielgruppe, Zielsetzung und Steuerungsmaßnahmen, die einen Vergleich zwischen den Senatsverwaltungen ermöglicht

 eine Ausweitung der Gender-BudgetingDaten, insbesondere in den Hauptgruppen 5 und 6

 die konsequente Angabe von Steuerungsmaßnahmen bei Nicht-Erfüllung der jeweiligen Zielsetzungen.

c) Der Senat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept

„Gender-Budgeting-Controlling“ zu erarbeiten und zu implementieren. Das Gender-Budgeting

Controlling hat zum Ziel, alle Phasen (von der Haushaltsaufstellung bis hin zur -umsetzung) der Haushaltssteuerung sowohl auf Landes- wie auf Bezirksebene zu überprüfen, Fehlsteuerungen im Sinne des Gender Budgetings zu identifizieren, Zielsetzungen und Steuerungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu bewerten und zu evaluieren. Dabei soll eine Vergleichbarkeit einzelplan- und bezirksübergreifend hergestellt werden.

Dem Hauptausschuss wird das Konzept zur Implementierung des Gender-Budgeting-Controllings, inklusive Zeitplan, bis zum 1. September 2023 vorgelegt. Bei der Konzepterstellung müssen folgende Punkte

Eingang finden:

 Prüfung der Gender-Budgeting-Angaben zu Zielgruppe, Zielsetzung und Steuerungsmaßnahmen anhand der Kriterien Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Sinnhaftigkeit

 Überprüfung der Erreichung der Zielsetzung nach einem angemessenen Zeitraum

 die Erarbeitung sinnvoller Dateneinheiten, die einen Vergleich ermöglicht

 die Darstellung von Best-Practice

Beispielen.

11.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum

30. September einen Bericht zur Umsetzung

der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch

Hauptverwaltung und Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen nur die informel

len, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet werden. Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berichtet werden:

Zuständigkeit (Bezirk / Senatsverwaltung / Organisationseinheit) – Finanzierung – Umsetzungsstand (inhaltlich und zeitlich) und – Evaluierungsergebnisse.

Der Bericht soll ferner einen Ausblick auf neue Beteilgungsverfahren geben, die Weiterentwicklung der Internetplattformen mein.berlin.de beschreiben und

die Umsetzungsstand der Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit der zentralen sowie den bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung darstellen.

Auf der Internetplattform mein.berlin.de wer

den künftig alle Bürger*innenbeteiligungs-prozesse der Hauptverwaltung und der Bezirke gebündelt (formelle und informelle Verfahren).

12.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den

Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

13.* Der Senat wird aufgefordert, das Personalpoliti

sche Aktionsprogramm auch in den Jahren 2022 und 2023 fortzusetzen und dem Abgeordnetenhaus jährlich mit Stichtag 30. Dezember einen Umsetzungsbericht für die Hauptverwaltung und die Bezirke zu den aktuellen personalpolitischen Themenfeldern vorzulegen, insbesondere Personalgewinnung, Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität sowie Reformvorhaben des Dienst- und Tarifrechts.

14.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert,

dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und dessen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgettransparenz (wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungstransparenz (Wirksamkeit optimieren) sowie einer Neuausrichtung der gesamtstädtischen Ziele zu berichten.

Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Reduzierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entstehen.

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Eingliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur finanziert werden.

Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2023, gemeinsam mit den Bezirken eine Erweiterung der vorliegenden abgestimmten Regelungen vorzunehmen, die die Steuerbarkeit der Ausgaben für junge Volljährige im HzE- Bereich verbessert.

Der Senat wird aufgefordert, unter Nutzung der Erkenntnisse von Bezirken und freien Trägern der Hilfen zur Erziehung erstmals zum 30. November 2022 und ab dann im Rahmen der jährlichen Berichterstattung jeweils zum 30. Juni darzulegen, wie sich die Corona-Pandemie auf den Bedarf an den jeweiligen Hilfen zur Erziehung in den einzelnen Bezirken auswirkt und welcher finanzielle Mehrbedarf dadurch entsteht.

15.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO

sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.

a) Im Falle des Erfordernisses einer Einwilligung des

Hauptausschusses gemäß § 7 Abs. 1 HG 2022/2023 muss der Bericht das Prüfergebnis der BPU erläutern und eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; dort wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Sofern in den Titelerläuterungen ausnahmsweise noch nicht dargelegt, sind in dem Bericht auch die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen und der Berlin bei einem Verzicht auf die Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen.

Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.

b) Bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100 Mio.

Euro sind dem Hauptausschuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risikofaktoren und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken darzustellen.

c) Jeweils zum Ende des 1. Quartals ist dem Haupt

ausschuss über die nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsichtlich des Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliederung zu berichten: – Planungsunterlagen noch nicht vorliegend

Planungsunterlagen in der Prüfung befindlich

Geprüfte Planungsunterlagen weisen Gesamtkosten innerhalb der Veranschlagung auf

Geprüfte Planungsunterlagen weisen die Veranschlagung übersteigende Gesamtkosten aus.

Beim letzten Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichterstattung an den Hauptausschuss anzugeben.

16.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April