einen Tätigkeitsbericht zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkungen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (einschließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der BSO-Teams) darzustellen.
den Stand der Umsetzung sowie der weiteren Ausbauschritte zur Realisierung des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen; dazu gehört eine projektscharfe Darstellung der personellen Ausstattung, inklusive nichtbesetzter Stellen und Stellenanteile zum Zeitpunkt der Berichterstattung
den Stand der bezirklichen Schulstationen, deren personelle Ausstattung sowie Perspektive an den Schulen (bezirklich aufgeschlüsselt)
den Anteil der Schulsozialarbeit an Berliner Schulen, die aus anderen Quellen finanziert wird (z. B. Bonusprogramm, Drittmittel)
die Einschätzung der Deckung des Fachkräftebedarfs, die Ausweisung des Anteils von Quereinsteigenden sowie der Fluktuation im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit
Bezirken jährlich zum 30. Mai über die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Insbesondere sind bezirkskonkret darzustellen:
die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträgen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der Anträge
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge einschließlich des damit verbundenen Beratungsaufwands
die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das Land Berlin entfallen.
Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen beschäftigt sind.
erstmalig zum 31. Mai 2022 und dann jährlich, einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen, in der Systematik der roten Nummer 0661 C der 17. Wahlperiode „Mittelfristige Lehrerbedarfsplanung“ sowie analog des Weiteren pädagogischen Personals. Im Zusammenhang mit diesem Bericht sind die Schülerklassenfrequenzen aller Berliner Schulen klassenscharf in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Grundstufe (differenziert nach Jahrgangsstufen, über die räumliche Situation für die Esseneinnahmen in den Schulen, einschl. Maßnahmen zur Bereitstellung benötigter Räume sowie über die Qualitätssicherung, die Preisentwicklung und die schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils und die dafür eingesetzten Mittel) substantiell zu berichten.
Familie wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2023 zu Mittelbindung und -abfluss der in den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 sowie der in Kapitel 1042 bei dem Titel 68425 veranschlagten Ausgaben projektscharf zu berichten sowie eine kritische Evaluation der Projekte vorzulegen.
aufgefordert, zum 30. Juni 2023 zu berichten, wie die für die Stärkung der Jugend- und Familienberatungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Haushalt 2022/2023 zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend umgesetzt werden.
fenden Ressorts abgestimmtes Finanzierungskonzept für die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und FöJ nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorzulegen.
Ziel sind die langfristige Sicherung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Entwicklung der Platzzahlen. Inklusion und Diversität sollen regelhaft gewährleistet sein. Unter anderem durch ein angemessenes und einheitliches Taschengeld soll auch eine Teilnahme von jungen Menschen mit sozialer Benachteiligung erleichtert werden. Dem Hauptausschuss ist bis zum
zur Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum 28. Februar 2023 einen Bericht vorzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden,
welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs verabredet sind und wie diese seitens des Bundes finanziert werden sollen,
was nach Berechnungen des Senats an finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Finanzmitteln insgesamt erforderlich ist.
30. November 2022 über den Entwicklungsstand eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards für Ausstattungen für die be
rufsbildenden Schulen (Ersatzbeschaffungen, gem. Drucksache 18/2921 vom 14. August 2020) sowie zukünftig jährlich zum 30. Juni zu dessen Umsetzung inkl. dem schulscharfen Mittelabfluss zu berichten.
30. November 2022 und danach halbjährlich über den Stand der Umsetzung der Lehrkräfte-Verbeamtung zu berichten.
aufgefordert, zum 31. Mai 2023 zu berichten, wie die im Haushalt 2022/23 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Prävention von Kinder- und Familienarmut zweckentsprechend im Land und in den Bezirken gemäß Haushaltsbeschluss 2022/23 umgesetzt werden und welche Vereinbarungen diesbezüglich mit den Bezirken getroffen wurden.
Soziales wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.
über die Maßnahmen, Kosten, Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im Rahmen der Kältehilfe zu berichten. In diesem Zusammenhang ist über die sog. „Modellprojekte zur Überwindung von Obdachlosigkeit und ihren Folgen“ zu berichten.
zur Umsetzung des Leitprojektes „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen“ (GStU) zu berichten.
einen sozialräumlich differenzierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen.