einen sozialräumlich differenzierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen.
welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen werden, welche Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen sich daraus ergeben. Der nächste Bericht ist zum
zu berichten, wie sich die neuen modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum einpassen und bezieht dazu die Bezirke sowie die Einschätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein.
zum 30. September 2022 über die projektscharfe Belegung des Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP), Integriertes Sozialprogramm (ISP) und Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2022 sowie bis zum 31. März 2023 über die projektscharfe Belegung des IGPP, ISP und IFP STZ inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2023 zu unterrichten.
Darüber hinaus ist in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Sitzungen der Kooperationsgremien (IGPP, ISP und IFP STZ) nach § 4 des
3. Rahmenfördervertrags mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, über die Weiterentwicklung von fachlichen Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkten in IGPP, ISP und IFP STZ sowie über die Aufstellung der jährlichen projektbezogenen Arbeits- und Finanzplanungen zu unterrichten.
30. September 2022 über die Umsetzung des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg auf Grundlage des TV – L (Refinanzierung der anfallenden Mehrausgaben) zu berichten.
Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.
Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.
nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte
über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.
fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwicklungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.
Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.
jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen.
jährlich zum 30. Juni, einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzulegen.
zum 1. Oktober 2022, an das Abgeordnetenhaus über die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen für Nachbarschaftsaktivitäten für Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen, die v.a. der Klimafolgenbewältigung im und am Bedarf der Großsiedlungen der Nachkriegszeit dienen, zu berichten.
Jahres einen Bericht zum Stand der Umgestaltung des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen. Der Bericht legt außerdem dar, inwiefern Zeit- und Finanzplan eingehalten werden und wie sich der Bau- und Planungsfortschritt aktuell darstellt. Zusätzlich soll berichtet werden, welche ökologischen Kosten und Auswirkungen anfallen.
haus jährlich zum 30. September über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu berichten.
jährlich, erstmals zum 30. November 2022, über die Verwendung der Mittel sowie zur Nutzung der einzelnen Fördersegmente und der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin (SWB) zu berichten. Die novellierten Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss vorzulegen.
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2023, über die Höhe der Zuweisungen an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten.
Fachausschuss jährlich bis zum Jahresende ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung der Historischen Mitte vorzulegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist anschließend jährlich über den Fortgang zu berichten. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit vorbereitende Untersuchungen und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Historische
30. September, erstmalig 2022, dem Hauptausschuss über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der Anschlussförderung im Wohnungsbau Betroffenen zu berichten.
jährlich zum 1. Dezember über die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohnraum für wohnungslose und obdachlose Menschen, sowie deren Unterbringung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Wohnung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen; sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose.
Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EUMittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu
vereinfachen und zu entbürokratisieren und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum 30. September vorzulegen.