Protokoll der Sitzung vom 23.06.2022

einen sozialräumlich differenzierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen.

94.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zu berichten,

welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen werden, welche Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen sich daraus ergeben. Der nächste Bericht ist zum

30. März 2023 vorzulegen.

95.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni

zu berichten, wie sich die neuen modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum einpassen und bezieht dazu die Bezirke sowie die Einschätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein.

96. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis

zum 30. September 2022 über die projektscharfe Belegung des Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP), Integriertes Sozialprogramm (ISP) und Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2022 sowie bis zum 31. März 2023 über die projektscharfe Belegung des IGPP, ISP und IFP STZ inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2023 zu unterrichten.

Darüber hinaus ist in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Sitzungen der Kooperationsgremien (IGPP, ISP und IFP STZ) nach § 4 des

3. Rahmenfördervertrags mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, über die Weiterentwicklung von fachlichen Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkten in IGPP, ISP und IFP STZ sowie über die Aufstellung der jährlichen projektbezogenen Arbeits- und Finanzplanungen zu unterrichten.

97. Der Senat wird aufgefordert, bis zum

30. September 2022 über die Umsetzung des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg auf Grundlage des TV – L (Refinanzierung der anfallenden Mehrausgaben) zu berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

98.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen

Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.

99.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte

über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

100.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwicklungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.

101.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

102.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen.

103.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 30. Juni, einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzulegen.

104.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals

zum 1. Oktober 2022, an das Abgeordnetenhaus über die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen für Nachbarschaftsaktivitäten für Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen, die v.a. der Klimafolgenbewältigung im und am Bedarf der Großsiedlungen der Nachkriegszeit dienen, zu berichten.

105.* Der Senat wird aufgefordert, zum Februar jedes

Jahres einen Bericht zum Stand der Umgestaltung des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen. Der Bericht legt außerdem dar, inwiefern Zeit- und Finanzplan eingehalten werden und wie sich der Bau- und Planungsfortschritt aktuell darstellt. Zusätzlich soll berichtet werden, welche ökologischen Kosten und Auswirkungen anfallen.

106.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordneten

haus jährlich zum 30. September über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu berichten.

107. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich, erstmals zum 30. November 2022, über die Verwendung der Mittel sowie zur Nutzung der einzelnen Fördersegmente und der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin (SWB) zu berichten. Die novellierten Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss vorzulegen.

108. Der Senat wird aufgefordert, dem Ausschuss für

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2023, über die Höhe der Zuweisungen an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten.

109. Der Senat wird aufgefordert, dem zuständigen

Fachausschuss jährlich bis zum Jahresende ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung der Historischen Mitte vorzulegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist anschließend jährlich über den Fortgang zu berichten. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit vorbereitende Untersuchungen und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Historische

Mitte notwendig sind.

110. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum

30. September, erstmalig 2022, dem Hauptausschuss über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der Anschlussförderung im Wohnungsbau Betroffenen zu berichten.

111. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 1. Dezember über die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohnraum für wohnungslose und obdachlose Menschen, sowie deren Unterbringung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Wohnung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen; sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose.

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe

112.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss

jährlich zum 31. März zur Ausschöpfung der EFRE, ESF- und GRW-Mittel zu berichten.

113.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung,

Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EUMittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu

vereinfachen und zu entbürokratisieren und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum 30. September vorzulegen.

114.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss