Entwurf des Bebauungsplans 9-15a vom 21. April 2021 mit Deckblättern vom 28. Januar 2022 und vom 30. März 2022 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal / Adlershof“
und dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 12. Dezember 2022 Drucksache 19/0754
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 16. August 2022 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 9-15a zu.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0463-1
dass das aus dem beschlossenen Bebauungsplan 9-15a vom 21. April 2021 mit Deckblättern vom 28. Januar 2022 und vom 30. März 2022 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ mit den Grundstücken Segelfliegerdamm 1/45, den Flurstücken 7255 und 7258 Gemarkung 507 Flur 2, den Grundstücken Groß-Berliner Damm 80, 80A, Gerhard-Sedlmayr-Straße 4/12 und dem Flurstück 6341 Gemarkung 507 Flur 2 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal, folgende Bauvorhaben qualitätssichernde Verfahren durchläuft und der private Investor sowie die landes-eigene Wohnungsbaugesellschaft die
Planungen für das Projekt im Baukollegium Berlin vorstellen und die Denkmalbehörden in dieses Verfahren einbinden; in diesem Prozess werden Varianten zum Erhalt des Denkmals Halle 4 erörtert;
dass eine Variante für Halle 4 bevorzugt wird, die dem Denkmal gerecht wird und möglichst die Proportionen von Mittel- und Seitenschiff sowie die bisherige Kubatur erhält;
dass vom Senat eine Bewertung der Ergebnisse einer vom privaten Investor in Auftrag gegebenen Machbarkeitsanalyse zum Denkmalerhalt der Halle 4 erfolgt; der Senat möge das Optionsrecht und den Optionsvertrag sowie die Optionsausübung zur Übernahme des Grundstücks, auf dem die Halle 4 steht (inklusive der stehenden Bauten), zum Ausgangswert für knapp
dass eine vertragliche Sicherung erfolgt, die eine Nutzung und Bewirtschaftung der Straßen auf den Grundstücken der privaten Eigentümerin (Erbengemeinschaft) gemäß der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Normen sicherstellt und darüber hinaus gewährleistet wird, dass auch für den Verkaufs- und Insolvenzfall diese dingliche Sicherung fortbesteht;
dass Vorsorge getroffen wird, die entsprechend erforderliche Kita- und Schulplatzversorgung rechtzeitig sicherzustellen und etwaige planerische Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Die Berliner Bodenfonds GmbH wird gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse (BerlSchuldenbremseG) ermächtigt, ab dem Jahr 2022 weitere Kredite im Volumen von 100 000 000 Euro und ab dem Jahr 2023 weitere Kredite im Volumen von 100 000 000 Euro zum Zwecke des Immobilienerwerbs aufzunehmen. Die Regeln zur Refinanzierung sind dem Tilgungsplan (Anlage) zu entnehmen, der Teil des Beschlusses ist.
Festlegung über die personelle Ausstattung der Fraktionen in der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0675
Jede Fraktion erhält zur Sicherstellung einer angemessenen personellen Ausstattung hinsichtlich ihrer Mitarbeit in der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg eine pauschale Erstattung gemäß § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes, rückwirkend ab 1. Juli 2022. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E13/3 TV-L (4619,20 Euro) zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich und wird entsprechend der Tarifentwicklung zum 1. Dezember 2022 angehoben. § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Grundstückskaufvertrag und der Abwendungsvereinbarung über eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin-Johannisthal/Adlershof“
(Areal Müller Erben) wird zu den im Vertrag vom 19. November 2021 zur UR-Nr. G 697/2021 des Notars Thomas Götze in Berlin vereinbarten Bedingungen zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum 31. Dezember 2022 in Verbindung mit der Zuweisung in das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zu: