Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Vielen Dank, Herr Präsident! – So kurz vor Weihnachten werde ich sofort kreativ. Ich habe, Frau Abgeordnete,

eben schon deutlich gemacht, dass der Treiber dieser Gleichstellungspolitik keineswegs nur der Senat ist. Es gibt sicherlich eine ganze Reihe von solchen Initiativen. Ich erinnere an den ehemaligen Staatssekretär für Finanzen Klaus Feiler, der einer der Treiber des GenderBudgetings war. Aber auch das Parlament hat in der Vergangenheit regelmäßig den Senat ermutigt, diesen Weg nicht nur weiterzugehen, sondern Sie haben auch Anforderungen gestellt. Sie haben in Form der genannten Auflagenbeschlüsse sowohl im aktuellen wie auch im letzten Doppelhaushalt Leitlinien formuliert, die wir jetzt umsetzen.

Ich glaube, darüber hinaus ist es wichtig zu erkennen, dass Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting als Instrumente das eine sind. Daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen, sowohl als Senat, aber auch als Haushaltsgesetzgeberin, ist noch etwas anderes. Wir machen in vielen Bereichen – ich nenne einmal exemplarisch den Bereich der Sport-, aber auch der Kulturförderung – transparent, wie geschlechtergerecht bestimmte Mittel verwandt werden. Da werden entsprechende Zahlen aufgeliefert als Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs, der Ihnen zugeht. Diese Zahlen sind ja zunächst einmal ein Indikator dafür, wie geschlechtergerecht es im Land Berlin und in der öffentlichen Förderung in diesen Bereichen zugeht oder eben nicht. Die Konsequenzen daraus zu ziehen, das ist unsere gemeinsame Aufgabe, und das ist dann auch Aufgabe des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber.

Insofern wäre mein Wunsch, dass wir diesen Weg weitergehen, dass wir hier immer wieder kritisch reflektieren, wo wir möglicherweise noch besser und schneller vorankommen, dass wir aber auch den Mut haben, Konsequenzen zu ziehen, denn Sie wissen auch: Geld ist eine Ressource, und Ressourcen sind nicht nur, aber gerade auch in diesen Zeiten strittig. Da gibt es unterschiedliche, auch völlig legitime Partikularinteressen und Perspektiven. Hier zu sagen: Geschlechtergerechtigkeit ist für uns ein ganz wichtiger Maßstab und kann eben auch zu echter Umverteilung führen –, das ist etwas, was nicht zuletzt Sie am Ende in der Hand haben, und dazu will ich ermutigen. – Danke schön!

Herzlichen Dank!

Die gesetzte Frage für die CDU-Fraktion stellt die Kollegin Frau Günther-Wünsch. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat, ob ihm bekannt ist, dass einige Schulen derzeit aufgrund des dramatischen Lehrermangels nicht die volle Unterrichtsabdeckung gewährleisten können und es Bezirke gibt, in denen bereits eine Kürzung der Pflichtstunden, und zwar

(Senator Daniel Wesener)

im Fach Deutsch, durch die Senatsaußenstellen angekündigt wurde, und wie der Senat das bewertet.

Frau Senatorin Busse! Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Auch Sie haben sicherlich bemerkt, dass die Viren jetzt sehr munter sind in dieser Stadt. Das ist zu bedauern, aber es ist so und wir müssen uns darauf einstellen. In Winterlagen gab es immer unterschiedlichen krankheitsbedingten Ausfall von Unterricht. Die Schulen geben sich sehr viel Mühe und sind natürlich bemüht, diesen so gering wie möglich zu halten, aber es sind eben auch Kolleginnen und Kollegen krank und auch sehr viele Kinder. Ich hoffe, dass die Wetterlage sich dahingehend ändert, dass das ein bisschen besser werden wird. Nächste Woche beginnen ja am Mittwoch die Weihnachtsferien. Das gibt dann auch einen Puffer, und im neuen Jahr sind wir hoffentlich alle – auch hier sehe ich viele leere Plätze – gesünder.

Frau Kollegin Günther-Wünsch! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin, ich habe Sie also richtig verstanden, dass es sich um eine krankheitsbedingte Kürzung und nicht, wie von der Senatsaußenstelle geäußert, um eine grundsätzliche, über die Virenwelle, wie Sie sie gerade beschrieben haben, hinausgehende Kürzung von Unterrichtsstunden aufgrund eines grundsätzlichen Lehrermangels handelt? – Vielen Dank!

Frau Senatorin, bitte sehr!

Vielen Dank! – Nein. Jede Schule darf für sich entscheiden, was das Beste ist. Es hat ja keinen Sinn, dazu generelle Entscheidungen für einen Bezirk oder für die ganze Stadt zu treffen. Wie eben schon gesagt: Manche Schule ist eben härter betroffen als die Nachbarschule, sodass es dann bedauerlicherweise auch zu Kürzungen des Unterrichts kommen muss. Das gab es in diesen Krankheitswellen aber schon immer.

Herzlichen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Krüger. – Bitte sehr!

Tut mir leid, ich sitze auf dem falschen Platz! – Ich habe tatsächlich auch von Fällen gehört, in denen die Stundentafel nicht nur aufgrund von Krankheit, sondern aufgrund des generellen Lehrkräftemangels gekürzt werden muss. Das ist ja in Abstimmung mit der Außenstelle möglich, deswegen auch die Frage Richtung Senat: Gibt es da Rückendeckung für die Außenstellen, entsprechende Regelungen mit den Schulen zu treffen, beziehungsweise wie werden auch die Schulen unterstützt, wenn es zu einer solchen Kürzung kommt?

Bitte sehr, Frau Senatorin Busse!

Vielen Dank! – Herr Krüger! Natürlich, jede Schule, wie schon gesagt, muss schauen, wie es für sie ist. Natürlich gibt es Rückendeckung, selbstverständlich. Unsere Außenstellen arbeiten ja auch ganz verantwortlich. Es kommt bedauerlicherweise, je nachdem, ob die Lehrerin heute oder morgen krank ist, oder auch, ob eine Schule ganz besonders vom Personalmangel betroffen ist, zu Kürzungen. Es ist aber nicht die Stundetafel gekürzt worden – das möchte ich noch mal ganz deutlich sagen –, sondern möglicherweise für einen gewissen Zeitraum; dass man schaut: Wie sind meine Ressourcen? Wo gehe ich ran und verteile den Unterricht, auch nach meinen Fachkräften? –, immer nach bestem Wissen und Gewissen. Selbstverständlich haben die Außenstellen und auch jede unserer Schulen das volle Vertrauen, dabei richtig zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Kolleginnen und Kollegen zu handeln.

Vielen Dank!

Die gesetzte Frage für die Linksfraktion geht an die Kollegin Klein. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie steht es um das Vorhaben, eine neue Laufbahn für den allgemeinen Justizvollzugsdienst zu schaffen?

Das macht die Justizsenatorin. – Bitte sehr, Frau Dr. Kreck!

(Katharina Günther-Wünsch)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für diese Frage! – Es verhält sich so, dass im Berliner Justizvollzug derzeit ungefähr 3 500 Gefangene untergebracht sind. Damit die Sicherheit unserer Stadt gewährleistet ist, aber auch, damit in gleicher Weise unser Anspruch, diese Menschen für ein Leben jenseits einer Straftat vorzubereiten, arbeiten dort 3 000 Beschäftigte aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen Hand in Hand. Wir haben dort Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen. Sie sehen, das sind akademische Berufe, aber wir haben dann auch den Allgemeinen Vollzugsdienst, den Pflegedienst und den Werkdienst, und das sind eben Beschäftigungen, bei denen es bisher nur eine beschränkte Entwicklungsmöglichkeit in der Laufbahn gibt. Das heißt also, die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 7, und das Endamt ist in der Regel die Besoldungsgruppe A 9.

Wir haben uns jetzt entschieden, das weiterzuentwickeln. Wir wollen vor allem den Kolleginnen und Kollegen, also dem vorhandenen Personal, im mittleren Dienst des AVD die Möglichkeit geben, sich entsprechend in den gehobenen Dienst zu entwickeln, denn derzeit ist es so, dass nur mit einer Sonderqualifizierung eine Beförderung bis A 11 für wenige einzelne Führungskräfte möglich ist. Die Einführung einer Laufbahn des gehobenen Dienstes ist nicht nur Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik, sondern war auch Thema des Gesundheitspakts im Justizvollzug. Der hat sich zuletzt letzte Woche Freitag getroffen. Anwesend waren natürlich die Behördenleitung und die Beschäftigtenvertretung im Justizvollzug. Wir haben dort unsere Lösung, unsere Idee vorgeschlagen. Ich freue mich wirklich sehr, dass das allumfassend auf Zustimmung gestoßen ist, das heißt, dass die verschiedenen Positionen, ob das die Anstaltsleitung ist oder die Beschäftigtenvertretung und natürlich die Senatsverwaltung, Hand in Hand gehen möchten, um die Laufbahn im Allgemeinen Vollzugsdienst weiterzuentwickeln.

Worum geht es konkret? – Wir wollen eine Aufstiegsregelung für die, wie schon gesagt, bereits in den JVA tätigen Mitarbeitenden einführen und möchten ihnen ermöglichen, vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst des AVD aufzusteigen. Wir haben dazu zwei Modelle im Sinn. Zum einen denken wir gemeinsam mit der Bildungsakademie des Justizvollzugs einen Praxisaufstieg an, der den Zugang zu allen Ämtern der Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 bieten soll. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an zweijährigen Lehrveranstaltungen. Die zweite Möglichkeit ist der Bewährungsaufstieg, der den Zugang zu Ämtern zunächst bis zur Besoldungsgruppe A 10, möglicherweise auch bis A 12, ermöglicht. Hierfür setzen wir voraus, dass an ausgewählten Lehrveranstaltungen teilgenommen wird.

Das heißt also, diese Erweiterung der Laufbahn bietet der größten Berufsgruppe im Justizvollzug sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten und macht den Beruf insgesamt interessanter. Jenseits dessen, dass wir natürlich wie überall im öffentlichen Dienst händeringend neue fähige und motivierte Leute suchen, ist es natürlich auch unsere Verantwortung, diejenigen, die einen so wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Stadt leisten, entsprechend zu entlohnen. Hier müssen wir nach vorne kommen. Wir wollen die Leute halten, wir wollen, dass sie gerne bei uns arbeiten.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Eine Option – das möchte ich noch sagen – ist tatsächlich auch eine Form der Akademisierung, also einen entsprechenden Bachelor-Studiengang zu schaffen. Davon haben wir zunächst erst einmal Abstand genommen. Wir sehen an den Personen, die sich für den Allgemeinen Vollzugsdienst interessieren, dass das Personen sind, die eher keine Hochschulzugangsberechtigung haben. Das ist aber nicht ganz aus der Welt. Wir wollen jetzt erst mal das eine machen und dann das andere noch mal andenken.

Das heißt also: Wie gehen wir jetzt weiter vor? – Wir müssen – lieber Daniel Wesener – uns mit der Senatsverwaltung für Finanzen ins Benehmen setzen, weil das Ganze natürlich auch entsprechend finanziert werden muss. Gleichzeitig werden wir ein Curriculum für die Ausbildungsinhalte des Praxis- und Bewährungsaufstieges erarbeiten, und wir werden natürlich auch systematisch da herangehen müssen, dass wir die vorhandenen Aufgabengebiete für die neue Laufbahn öffnen, beziehungsweise wir müssen überlegen, inwiefern neue Stellen für die Ämter im gehobenen Dienst geschaffen werden. – Vielen Dank!

Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen, Frau Klein? – Bitte sehr!

Ja, vielen Dank, Herr Präsident! – Das sind doch gute Nachrichten. Ich frage, bis wann denn mit einer Umsetzung zu rechnen ist.

Frau Senatorin, bitte sehr!

Wie gesagt, wir haben erst letzte Woche darüber gesprochen. Das nächste Jahr wird die Senatsverwaltung darauf investieren, dass die rechtlichen und inhaltlichen Arbeiten geleistet werden. Nach unseren Vorstellungen soll sich

dann die entsprechende Laufbahn im Haushalt 2026/2027 abbilden. Nach meiner Vorstellung geht es also mit dem Jahr 2026 los.

Herzlichen Dank! – Eine zweite Nachfrage liegt hier nicht vor.

Deswegen wechseln wir zur gesetzten Frage der AfDFraktion. Die stellt der Abgeordnete Hansel.

Das ist richtig. Vielen Dank! – Inwiefern könnte eine Aufhebung der Isolationspflicht für Krankenhausmitarbeiter, die zwar positiv getestet, aber symptomfrei sind, die angespannte Personalsituation in den Berliner Krankenhäusern, insbesondere in der Charité, entspannen?

[Tobias Schulze (LINKE): Die Durchseuchungspartei!]

Das beantwortet die Gesundheitssenatorin. – Bitte sehr, Frau Gote!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage! Es ist in der Tat so, dass sich aktuell der Krankenstand, gerade auch in den Kliniken, extrem zuspitzt, so wie in allen Arbeits- und Lebensbereichen im Moment in unserer Stadtgesellschaft. Es ist aber auch so, dass wir sehen, dass im Moment bei den Beschäftigten die Grippe, der RSV-Virus und andere Erkrankungen eigentlich die überwiegende Zahl der Erkrankungen ausmachen. Insofern würde eine Aufhebung der Isolationspflicht hier im Moment auch nicht weiterhelfen.

Wünschen Sie die Nachfrage, Herr Kollege Hansel? – Bitte sehr!

Wie erklärt der Senat den Berlinern, dass aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, die die Isolationspflicht bereits vor mehr als einem Monat abgeschafft haben, kein Notbetrieb von Kliniken gemeldet wird, aus dem größten Krankenhaus Berlins hingegen schon?

[Benedikt Lux (GRÜNE): Musst mal Zeitung lesen!]

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Ich möchte zunächst mal sagen, dass jetzt nach und nach immer mehr Kliniken im gesamten Bundesgebiet genau das tun, was die Charité gestern erklärt hat, Cottbus zum Beispiel in Brandenburg. Die Kollegin aus Bremen hat mir gestern mitgeteilt, dass die Lage extrem angespannt ist. Es ist keineswegs so, dass das nur ein Berliner Problem ist, sondern das ist im Moment einfach ganz genauso.

Es ist dieselbe Erklärung wie vorhin. Auch in BadenWürttemberg und in allen Kliniken wird es so sein, dass im Moment Grippeerkrankungen, RSV und andere Erkrankungen vorherrschend sind. Insofern schlägt sich hier tatsächlich die Aufhebung der Isolationspflicht überhaupt nicht auf die Personalbesetzung der Kliniken durch.

Herzlichen Dank! – Die zweite Nachfrage geht in die Grünenfraktion, und zwar an den Kollegen Otto.

Frau Senatorin! Wir haben ja die Situation, dass die Coronadebatte und -wahrnehmung im Moment so ein bisschen in den Hintergrund tritt. Ich wäre Ihnen dankbar dafür – das ist die Frage –, zu erläutern, wie die Situation in Berlin eigentlich ist. Das ist ja nicht weg, sondern wir müssen weiter dranbleiben, aufpassen, Masken tragen und alles, –

Lieber Kollege, die Frage!