Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

[Beifall bei der LINKEN, der SPD, den GRÜNEN, der CDU und der FDP – Antonin Brousek (AfD): Amen!]

Ich darf meine Rede mit einem doppelten Dank beginnen. Zum einen danke ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie diesen Antrag heute zur Priorität gemacht hat, denn die Art und Weise, wie eine Gesellschaft, eine freiheitliche, eine demokratische Gesellschaft, mit dem Tod umgeht, sagt etwas über den Zustand dieser Gesellschaft aus. Deswegen gehört diese Debatte in dieses Hohe Haus.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Ich bedanke mich auch bei Ihnen allen, dass Sie den Tagesordnungspunkt auf heute vertagt haben. Ich vermute, es hatte arbeitsorganisatorische Gründe,

[Lachen von Heiko Melzer (CDU)]

aber nach meiner Coronagenesung freue ich mich, für meine Fraktion hier reden zu dürfen, denn dieses Thema liegt uns und mir seit 2017 sehr am Herzen. Denn seit 2017 erfragen wir regelmäßig und systematisch die Entwicklungen bei den Zahlen, einerseits der Sozialbestattungen, die es gibt, und auf der anderen Seite der hier im Fokus stehenden ordnungsbehördlichen Bestattungen. Der Befund ist ein doppelter: Wir haben lange eine rückläufige Zahl bei Sozialbestattungen beobachten dürfen. Das ist gut. Ich vermute, es hatte etwas mit der guten Beschäftigungssituation in Berlin zu tun. Es sind immer mehr Menschen in der Lage, Bestattungen, wenn Angehörige da sind, auch selber würdevoll finanziell zu stemmen.

Aber was uns alle besorgt und heute deutlich geworden ist, ist der stetige Anstieg der ordnungsbehördlichen

(Lars Düsterhöft)

Bestattungen. Dahinter steht das bereits angesprochene gesamtgesellschaftliche Problem, dass wir offensichtlich eine zunehmende Vereinsamung in unserer Großstadt haben, eine Vereinsamung, die bis zum Zeitpunkt des Todes anhält. Und das sollte uns tatsächlich alle, jenseits des konkreten Regelungsgegenstandes, über den wir debattieren, zu denken geben. Ich denke, wir sind alle gefordert, uns auf den verschiedenen Ebenen, auf denen wir Verantwortung tragen, Gedanken darüber zu machen, wie wir Beiträge leisten können, damit die Einsamkeit in dieser Stadt reduziert wird. Da gibt es verschiedene Instrumente, die schon die vergangene Koalition in Angriff genommen hat.

Wenn wir heute dieses Thema behandeln, dann freue ich mich auch darüber, dass es sogar bundesweite Aufmerksamkeit erfahren hat. Es ist nicht nur der Rundfunk Berlin-Brandenburg gewesen, sondern auch der „Spiegel“ und die „FAZ“, die in den vergangenen Monaten und Jahren, als wir schon über den Antragsentwurf diskutiert haben, zum Beispiel die sehr wertvolle Arbeit von Herrn Simon auf seinem Friedhof porträtiert haben. Ich bedanke mich hoffentlich im Namen des gesamten Hauses für seine würdevolle Arbeit, die er leistet, die beispielhaft ist, auch für das, was wir heute beschließen wollen. Ich bedanke mich auch bei den bundesweiten Pressevertretern und -vertreterinnen, die anhand von diesem Beispiel auf das gesamtgesellschaftliche Problem hingewiesen haben.

Ich hoffe – und so sieht es aus –, dass wir diesen Antrag der Koalitionsfraktionen in diesem Parlament einstimmig beschließen werden. Ich hoffe, dass sich dann durch die Haushaltsmittel, durch die Veränderung der Ausführungsvorschrift und dem Mit-Leben-füllen dieser veränderten Ausführungsvorschrift sehr schnell ein minimaler, ein gleicher würdevoller Standard bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen etablieren wird. Das werden wir begleiten müssen.

Zum Schluss möchte ich uns alle noch einmal auffordern und bitten, auch darüber nachzudenken, ob es nicht möglich ist, auch gegenüber unseren Parteien, die im Bundestag vertreten sind, vorstellig zu werden, und zu schauen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, zum Beispiel das im Bund vor Jahren abgeschaffte Sterbegeld wieder einzuführen oder ein ähnliches Substitut, das vielleicht eine etwas sinnvollere Finanzgrundlage oder eine systematischere Grundlage hat, in den Blick zu nehmen. Letzten Endes können wir in unserem Verantwortungsbereich handeln, aber es ist ein Problem, das wir in der gesamten Republik und auch in anderen Großstädten beobachten. Möglicherweise sollten wir einen Fehler korrigieren, der auf der Bundesebene vor Jahren begangen wurde. – Herzlichen Dank für diese bis auf eine Ausnahme sehr würdevolle Diskussion!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Förster (FDP)]

Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch von der Debatte beeindruckt – bis auf eine Ausnahme, die wurde schon erwähnt –, wie gut, wie facettenreich und wie würdevoll die Debattenbeiträge bisher gewesen sind und dass sich das Parlament in einer Weise, wo man fast die Stecknadel hätte fallen hören können, mit so einem Thema befassen kann, das in der Tat – damit hätte ich auch eingeleitet; Kollege Schlüsselburg hat es mir vorweggenommen – etwas über den Zustand unserer Gesellschaft aussagt. So, wie wir mit unseren Toten – unseren Verstorbenen, unseren Vorfahren, unseren Nachbarn, unseren Freunden –, aber auch den unbekannten Toten, die um uns herum sind, die wir vielleicht nie gekannt haben, die aber trotzdem in unserem Umfeld zu Hause waren, umgehen, zeigt sich die Humanität, zeigt sich aber auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Am Ende ist das, wie wir mit diesen Menschen umgehen, auch Spiegelbild von uns selbst, wie wir miteinander im Leben umgehen.

Deswegen sollten wir diesen Antrag beschließen und in der Tat dafür sorgen, dass wir gerade in einer Stadt wie Berlin, die immer größere Anonymität verbreitet und wo die Menschen zu einem Großteil, auch das ist angeklungen, mittlerweile alleine leben, sicherstellen, dass jeder am Ende seines Lebens eine würdevolle Bestattung bekommt. Das muss der Konsens in diesem Hause sein, und das ist er ja auch.

[Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Dabei spielt es primär keine Rolle, ob jemand Angehörige hat oder nicht. Ich bin gerade wieder mit einem Bürgeranliegen konfrontiert gewesen, wo es zwar einen Sohn gibt, der sich aber nicht kümmert und zu dem in diesem Fall verstorbenen Vater seit Jahren gar kein Verhältnis mehr hat. Dann muss man am Ende auch sagen, dass es wie bei Kindern ist, wo die Mütter erleben müssen, dass die Väter nicht zahlen und umgekehrt. Da ist es so, dass das Jugendamt einspringt und erst einmal zahlt, weil die Kinder versorgt werden müssen und Anspruch auf Unterhalt haben. So ist es bei ordnungsbehördlichen Bestattungen auch. Es gibt eine Bestattungspflicht von Verwandten. Wenn es keine Verwandten gibt, muss sowieso der Staat einspringen, selbst wenn es Verwandte gibt, die sich nicht kümmern – und das passiert auch immer häufiger –, gehört es zu einem würdevollen Abschied dazu, dass im Zweifelsfall der Staat das in die Hand nehmen muss und dass in dem Fall die Bezirke die Bestattungspflicht durchsetzen, und zwar nicht nur in einem formalen Akt durchsetzen, sondern so, dass es je nach Ausgestaltung

(Sebastian Schlüsselburg)

mit Blumenschmuck, mit einer Rede, mit einer überkonfessionellen Zeremonie geschehen kann. Ich glaube, auch das zeichnet Berlin aus.

Wir haben Katholiken, Protestanten, Hindus, Buddhisten, Muslime, das Judentum und auch viele Atheisten in dieser Stadt. Unser Anspruch ist, dass alle nach ihren Wünschen, sofern es möglich ist, und in jedem Falle würdig und mit einem positiven Menschenbild von uns Weiterlebenden begleitet bestattet werden. Das ist der Anspruch, den wir haben sollten. Das ist auch angeklungen. Das muss auch gewährleistet sein, auch wenn es bisher nicht überall der Fall war und nicht in allen Bezirken. Auch wenn mein Heimatbezirk Treptow-Köpenick etwas weiter war, ist das an der Stelle völlig egal. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle zwölf Bezirke mindestens den gleichen Standard anlegen. Darüber hinausgehen kann jeder gerne, aber das muss die Grundlage sein, damit wir auf diesem Gebiet weiterkommen. Bisher war es nicht so schön, wie es gelaufen ist. Das muss man ganz klar sagen.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der LINKEN]

Das kann man an der Stelle, glaube ich, noch einmal empfehlen: Der Besuch eines Friedhofs – wir sind gerade zwar schon in der Adventszeit, aber gar nicht so weit vom Totensonntag und Volkstrauertag entfernt – macht uns nicht nur immer wieder deutlich, dass wir selbst vergänglich sind und irgendwann alle einmal auf so einem Platz bestattet werden müssen, sollen oder können, sondern er macht uns auch gewahr, dass dort nicht nur unsere Vorfahren liegen, sondern auch der gesamte gesellschaftliche Spiegel der Zeitgeschichte vorhanden ist: Personen, die bedeutend waren, die vielleicht mit Informationstafeln geehrt werden, Personen, die vielleicht freundliche, nette Nachbarn waren, Personen, die vielleicht auch das Gegenteil waren. Auch das gehört alles dazu, die gesamte Bandbreite des menschlichen Lebens ist dort versammelt. Das macht im Tod keinen Unterschied mehr. Das hat die Kollegin Wahlen am Anfang so wunderbar gesagt.

Die Frage, wie sich jemand im Leben verhalten hat, ist sicherlich im Leben zu bewerten und wird im Umgang mit Personen auch zu unterschiedlichen Konstellationen führen, aber in der Stunde des Todes ist das Thema abgeschlossen, und die Gesellschaft hat die Verantwortung, für jeden, ob arm oder reich, groß oder klein, Mann oder Frau, in welcher Konstellation auch immer, für eine würdevolle Bestattung zu sorgen. Das ist unsere gesellschaftliche Verpflichtung, unser Mindestanspruch. Deswegen freuen wir uns sehr, dass wir gemeinsam in diesem Hause, jedenfalls mindestens fünf Fraktionen, diesem auch gerecht werden. Herzlichen Dank für diese wunderbare, niveauvolle Debatte. Wir sollten uns daran ein Beispiel nehmen und so etwas öfter führen. Auch das gehört mal ins Plenum. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Herzlichen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.3:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 39

Chaos und Verwahrlosung beenden – Ausschreibung für Elektrokleinstfahrzeuge jetzt

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0639

in Verbindung mit

lfd. Nr. 43:

Freie Gehwege durch mehr gesonderte Stellplätze für E-Scooter und Co.

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0696

In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Kraft, bitte schön, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema E-Scooter, E-Roller, Elektrofahrräder, also alles das, was auf der Straße, auf dem Gehweg, in den Grünanlagen steht, war heute schon einmal Thema. Dazu liegen Ihnen zwei Anträge vor, einer der CDU-Fraktion und einer der FDP-Fraktion.

Wie ist die Situation aktuell? – Wir haben in dieser Stadt etwa 54 000 zugelassene bzw. betriebene E-Scooter und Elektrofahrräder. Wir sehen uns in unserer Stadt einem erheblichen Überbietungswettbewerb der verschiedenen Anbieter dieser Elektrokleinstfahrzeuge ausgesetzt. Wir haben eingeschränkte Betriebsgebiete, die sich im Wesentlichen auf das Innere des S-Bahn-Rings beziehen. Und, ich habe es gerade schon angedeutet: Häufig, sehr häufig liegen und stehen diese E-Scooter und E-Roller und auch die Elektrofahrräder auf Gehwegen herum, behindern Menschen, liegen in Grünanlagen, werden illegal abgestellt und stellen damit erhebliche Gefahrenquellen dar. Das zeigen auch die Zahlen, die wir in diesen Jahren sehen: Über 850 Ordnungswidrigkeitsanzeigen

(Stefan Förster)

wurden im Jahr 2022 alleine im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen in den Bezirken und im Land gestellt. Und es gibt zwei Klagen gegen das Verfahren des Landes Berlin, nämlich eine vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein und eine von FUSS e. V.

Diese Situation ist Ihnen, glaube ich, nicht neu. Das erleben wir jeden Tag, unschönerweise. Und wenn man sich dann die Frage stellt: Was ist eigentlich die Antwort des Senats auf diese unschöne und gefährliche Situation? –, dann stellen wir fest, es gibt eine Pressemitteilung. Darin wird gesagt: Übrigens, liebe Leute, schaut doch mal in die Straßenverkehrsordnung! Ihr könnt jetzt eure Scooter und Fahrräder sogar kostenlos auf Pkw-Stellplätzen abstellen. – Das ist das, was dem Senat dazu einfällt. Ich will gar nicht darüber reden, dass verschiedene Anordnungen vor Gerichten gescheitert sind, wenn es um das Thema Carsharing geht, aber das, was hier von Senatsseite passiert, ist keine Lösung. Es behebt die Ursache nicht, es adressiert diese Ursache nicht, und – und das ist das, was mich besonders betroffen macht bei der Diskussion, die wir auch im Ausschuss für Mobilität geführt haben – ich habe immer wieder den Eindruck, hier werden die verschiedenen Verkehrsträger vom Senat gegeneinander ausgespielt:

[Beifall bei der CDU]

Auto gegen Fahrräder, Auto gegen Fußgänger, Fußgänger gegen Fahrradfahrer. Das ist genau das, was mit dieser Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz passiert ist.

Was möchte die FDP mit ihrem Antrag? – Sie wollen 5 000 neue Stellplätze bis Ende 2023 und 20 000 neue Stellplätze bis Ende 2027 schaffen. Das löst das Problem, das ich beschrieben habe, das Sie, glaube ich, alle kennen, überhaupt nicht, denn wir brauchen ganz klar definierte Abstellzonen. Es kann nicht sein, dass jeder seinen E-Scooter und sein E-Fahrrad hinstellen kann, auf den Gehwegen oder wo auch immer es ihm gerade gefällt.

Deshalb geht unser Antrag einen deutlichen Schritt weiter und bietet eine echte Lösung für die Ursache des Problems an. Wir wollen nicht nur an den Symptomen herumdoktern, sondern wir wollen eine wirkliche Lösung finden. Wir wollen, dass eine bedarfsgerechte Begrenzung der zugelassenen Fahrzeuge erfolgt und gleichzeitig die Anzahl der Anbieter in dieser Stadt reduziert wird durch eine Ausschreibung, ein sogenanntes straßenrechtliches Verteilungsverfahren.

Warum funktioniert das so, wie es von der FDP vorgeschlagen wird, beziehungsweise so, wie es jetzt in dieser Stadt praktiziert wird, nicht? – Weil dieses sogenannte Free Floating technisch einfach nicht funktioniert in dieser Stadt. Egal, ob Sie mit GPS arbeiten, mit EGNOS oder mit VAS, ob Sie mit kamerabasierten Positionssystemen arbeiten – Sie werden nie die Möglichkeit haben, diese 10, 15, 20, 30 Zentimeter, die der Scooter dann

doch in den Gehweg hineinragt und dadurch eine Gefahr darstellt, wirklich so exakt abzubilden, dass Sie eine Möglichkeit haben, diese Gefahrenquellen auch wirklich abzuschaffen. Deshalb braucht es eben fest definierte Abstellzonen, im innerstädtischen Bereich sehr engmaschig. Dafür können Plätze verwendet werden, die sich zum Beispiel an Kreuzungen befinden, einzelne PkwEinstellplätze, oder aber auch in Bereichen von Haltestellen, wo Flächen sind. Auch da kann man fest definierte Abstellzonen einrichten. Es müssen aber fest definierte Zonen sein, denn sonst kann man nicht verhindern, dass Gefahrenquellen von diesen illegal abgestellten E-Scootern ausgehen.

Es gibt einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020, der die zulassungspflichtige Sondernutzung regelt. Das heißt, es ist absolut möglich, und wir als Land Berlin, der Senat und dieses Haus, sind in der Lage, eine solche Regelung zu erlassen und eine Ausschreibung durchzuführen, die zeitlich befristet ist, die Anzahl der Anbieter reduziert, eine Vergabe für ein legales, sicheres und geordnetes Parken macht und auch Aspekte der Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel Flotteneffizienz, Lebenszyklusbetrachtung, aber auch die Frage: Woher kommt eigentlich der Strom für diese Fahrzeuge? –, berücksichtigt. Soziale Aspekte sollten aus unserer Sicht hier auch eine Berücksichtigung finden. Das betrifft die Arbeitsbedingungen, den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, aber auch die Arbeitsschutzaspekte. Übrigens: Es gibt schon sehr gute Erfahrungen in anderen Kommunen. Leipzig hat das umgesetzt, Düsseldorf und Köln sind gerade dabei. Letzter Punkt in unserem Antrag – ganz wichtig, weil es auch eine Forderung des ABSV ist –: Die Fahrzeuge müssen mit Positionslichtern ausgestattet werden, sodass sie auch in der Dunkelheit zu erkennen sind.

Was wollen wir also mit unserem Antrag? –: eine Ausschreibung, die die Probleme in dieser Stadt mit den Elektrokleinstfahrzeugen löst, die gefährliche Situation und das Chaos beendet und die Ordnung und die Sicherheit wieder herstellt. – Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Nina Lerch (SPD)]