Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Die CDU möchte das Problem mit den E-Scootern über eine Ausschreibung lösen. Grundsätzlich haben wir als FDP gar keine Sorgen, wenn es um solche Ausschreibungsverfahren geht. Andere Städte haben damit gute Erfahrungen gemacht. Wir sind nur ein bisschen skeptisch, ob wir das gerade in Berlin durchführen können, und ob dafür schon die Voraussetzungen gegeben sind.

Schauen wir uns das Urteil zum Carsharing noch mal an, und was wir daraus lernen können: Carsharing ist eine zulässige und nicht genehmigungspflichtige Nutzung der Straße. Das könnte auch für die Leihscooter gelten. Deswegen wäre eine Ausschreibung rechtlich durchaus problematisch, zumal der Bund im nächsten Jahr eine Evaluierung des Gesetzes vornimmt und daraus vielleicht neue Regeln für die E-Scooter entspringen würden.

Die Ausschreibung löst die aktuellen Probleme mit den 50 000 E-Scootern nicht. Das Wichtigste ist: Berlin braucht zunächst mehr Stellplätze in hochfrequentierten Bereichen. Dafür hat die FDP einen Antrag vorgelegt. 5 000 neue Stellplätze pro Jahr sind möglich und notwendig.

Der CDU-Antrag setzt falsche Prioritäten und ist im Detail auch noch problematisch. Berlin ist ein Land und muss ein Geschäftsgebiet sein. Es ist ökonomisch und ökologisch unsinnig, Berlin aufzuteilen und dann die Anbieter zu zwingen, Leihfahrzeuge, einen Scooter, aus Steglitz-Zehlendorf abzutransportieren, weil das nicht mehr Teil des Geschäftsgebietes ist. Das ist wirklich ein Unsinnsvorschlag.

[Beifall von Harald Laatsch (AfD)]

Das Abstellen nur und ausschließlich innerhalb von ausgewiesenen Abstellflächen ist ebenfalls unsinnig und nicht angemessen. Problematisch ist es dann, wenn Sie sagen, es soll neben den Wartehallen, also den Bushaltestellen, aufgestellt werden. Dort, wo viele Leute ein- und aussteigen, Leute auch mal mit dem Kinderwagen rauskommen, nebenan Flächen für die E-Scooter einzurichten, gibt es durchaus Nutzungskonflikte. In hochfrequentierten Bereichen muss es mehr Abstellflächen für Leihfahrzeuge geben. Darum herum muss es eine Zone geben,

in der der Leihvorgang nicht beendet werden kann. Dadurch sorgt man technisch gegenüber den Leihfahrzeuganbietern dafür, dass die E-Scooter nur auf diesen Aufstellflächen abgestellt werden können. Bei privatbetriebenen, meinem eigenen E-Scooter, geht das natürlich so nicht.

Es gibt aber auch viele Kieze und Straßen in Berlin, in denen selten oder nur wenige E-Scooter unterwegs sind oder abgestellt werden und E-Scooter und Leihräder problemlos und ordnungsgemäß auf dem Gehweg abgestellt werden können, ohne Fußgängerinnen und Fußgänger zu behindern. Von daher wäre es unsinnig, jetzt bis in den hintersten Winkel im Abstand von 200 Metern dezidierte Abstellflächen für Leihfahrzeuge einzurichten. Das ist weder zweckmäßig, noch würde die Verwaltung das bis in den hintersten Winkel schaffen.

[Beifall bei der FDP]

Der FDP-Antrag setzt daher die richtigen Schwerpunkte und löst die tatsächlichen Probleme auf den Berliner Straßen. 5 000 Stellplätze pro Jahr sind möglich, sind notwendig, und wir bekommen das auch hin. Wir müssen den Genehmigungsprozess und den Prozess der Einrichtung von Stellplätzen beschleunigen. Ich hatte dazu jüngst eine Anfrage gestellt, und darauf haben sich die Bezirksämter zurückgemeldet, wie das dort bei ihnen stattfindet. In Tempelhof-Schöneberg, als Beispiel, sind bis zu sieben Personen aus verschiedenen Arbeitsbereichen des Bezirksamtes bei der Ortsbegehung und am Genehmigungsprozess beteiligt. So bekommen wir nie genug Stellflächen.

Mit schnelleren, standardisierten Verfahren, vielleicht mal ein bisschen Digitalisierung wagen, und einer unkomplizierten Umsetzung, beispielsweise mit Stellflächen mit nur wenigen oder ohne bauliche Maßnahmen, bekommen wir mehr Tempo. E-Scooter und Leihfahrzeuge, auch die Leihfahrräder, sind ein Gewinn für Berlin, und sie werden auch nicht wieder aus dieser Stadt verschwinden, wenn wir uns nicht wirklich völlig dämlich anstellen.

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP) und Christian Wolf (FDP)]

Senat und Bezirke haben es in den letzten Jahren schlicht verpasst, die notwendige Infrastruktur zu errichten. Darunter leiden heute die Berlinerinnen und Berliner. Am 12. Februar haben diese Berlinerinnen und Berliner die Chance, einen neuen Senat ins Werk zu setzen. Darauf setzen wir. Wir wollen schneller werden bei der Einrichtung von Stellflächen, damit wir Mobilität für alle vielfältig und sicher ermöglichen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Ronneburg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns mit zwei Anträgen zu Elektrokleinstfahrzeugen.

Ich möchte vorabschicken, dass ich zu dem FDP-Antrag aufgrund der begrenzten Redezeit nur Folgendes sagen möchte: Stellplätze für E-Scooter und Co. sollen geschaffen werden. Sie werden auch geschaffen. Herr Reifschneider! Sie wissen das ganz genau, das haben auch schon einige Vorredner erwähnt: Mit der BVG und den Bezirksämtern ist vereinbart worden, dass an den Hotspots prioritär neue Stellflächen in Form von JelbiStationen eingerichtet werden. Über die Zahl der Plätze kann man sich gern streiten. Es sollte sicherlich schneller gehen. Darüber können wir gern diskutieren. Einen konkreten Vorschlag dazu, wie die Prozesse schneller gemacht werden können, konnte ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Insofern fände ich es eher spannender, mit Ihnen darüber zu debattieren, was denn Ihre konkreten Vorschläge wären, wie man überhaupt bis Ende 2023 diese Zahl an Stellplätzen schaffen will. Es ist mir nicht ganz einleuchtend, wie Sie das hier dargestellt haben.

[Beifall von Werner Graf (GRÜNE)]

Ich möchte allerdings der CDU-Fraktion erst mal Danke sagen und Sie zu diesem Antrag beglückwünschen. Ich finde es wirklich gut, dass Sie sich der Position meiner Partei angeschlossen haben, dass Sharingangebote mit allen Möglichkeiten des Gesetzgebers so reguliert werden sollen, dass sie in den Außenbezirken stattfinden, dass sie sich in Mobilitätsketten sinnvoll eingliedern und dass sie von den Gehwegen verschwinden. Sie bekennen sich mit Ihrem Antrag dazu, Sharingmobilitätsdienstleistungen, die Sie allerdings einschränken, dazu komme ich am Ende noch mal, für die gesamte Stadt auszuschreiben. Damit schließen Sie sich dem Koalitionsvertrag von RotGrün-Rot an.

Wir haben als Fraktion immer deutlich gemacht, dass Sondernutzung für uns nur eine Brücke ist hin zu Ausschreibung und zu Konzessionierung, und da wissen wir sehr viele Anbieter hinter uns. Ich weiß gar nicht, Herr Reifschneider, warum Sie als FDP-Fraktion da so zögerlich sind, wenn Sie auch so viel mit E-Scooteranbietern reden. Diese plädieren, denke ich, in der Mehrheit für eine solche Ausschreibung.

Was soll damit gewährleistet werden? – Es soll vor allem damit gewährleistet werden: Schluss mit Quantität vor Qualität. Es kann nicht sein, dass immer mehr Anbieter Fahrzeuge auf die Straßen schmeißen und die Kommunen am Ende damit auch vom Bund alleingelassen werden.

Kleiner Exkurs: Wir haben es im Übrigen der CDU/CSU im Bundestag und Verkehrsminister Scheuer zu verdanken, dass die Elektrokleinstfahrzeuge eingeführt worden sind, ohne dass den Kommunen gleichermaßen mehr Regulierungsmöglichkeiten gegeben worden sind. Liebe CDU-Fraktion! Das waren Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund. Die haben es verbockt.

Wir haben mit der Ausschreibung versucht, den Weg hin zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit zu gehen, denn alle Verheißungen und Reden zu Sharingmobilität als Zukunftsmodell bleiben Sonntagsreden von Politikern, wenn nicht gleichzeitig das Bekenntnis dazu kommt, diese Angebote klug gemeinsam mit den Anbietern zu regulieren und zu steuern. Mit einer Ausschreibung würden wir Planbarkeit schaffen. Auch das wäre ein guter Motor für Innovationen hier in Berlin.

Wir haben mit der Nextbike-Ausschreibung schon Erfahrungen gemacht. Wir hätten viele Möglichkeiten. Mein Kollege Schenker hat einen Vorschlag gemacht, wie es zum Beispiel Hamburg mit Mieträdern gemacht hat, die für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wir könnten genauso die Sharingangebote in den Nahverkehr integrieren. Wir sollten es als eine Chance begreifen, und da wissen Sie uns an Ihrer Seite.

Aber wir haben vor allem an einem wesentlichen Punkt eine Kritik an Ihrem Antrag. Sie möchten nur eine Ausschreibung für die Elektrokleinstmobilität machen. Sie nehmen beispielsweise Carsharingfahrzeuge raus. Das ist ungenügend, liebe CDU-Fraktion. Damit sagen Sie den Menschen in den Außenbezirken: Ihr könnt vielleicht mit einem E-Roller fahren, aber bestimmt nicht mit einem Carsharingfahrzeug. – Das geht so nicht. Da sollten wir kein Klein-Klein machen. Sie müssen auch Angebote für die breite Masse der Bevölkerung machen, liebe CDU! Dafür steht offenbar nur die Berliner Linke. Also Augen auf bei der Wiederholungswahl! – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuss für Mobilität. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.4:

Priorität der Fraktion Die Linke

Tagesordnungspunkt 22

Gesetz zur Änderung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0728

Erste Lesung

In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Herr Kollege Schenker, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Berlin wollen die Mieterinnen und Mieter mitreden. Sie bringen Volksentscheide auf den Weg. Sie prägen ganz maßgeblich die Wohnungspolitik mit. Sie bilden Hausgemeinschaften, Initiativen oder bringen sich als Mieterbeiräte ein. Berlin ist eine Mieterstadt, und das spüren wir auch am Engagement der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadtgesellschaft. Auch bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen hat die Mietermitbestimmung eine ganz lange Tradition. Seit teilweise über 30 Jahren existieren die lokalen, in den Siedlungen und Quartieren tätigen 135 Mieterbeiräte mit aktuell 600 Mitgliedern.

Doch was bisher fehlt und wofür die Mieterbeiräte schon sehr lange kämpfen, das ist die gesetzliche Verankerung ihrer Mitbestimmungsrechte. Denn faktisch sind die Mieterbeiräte aktuell vom guten Willen der Unternehmen abhängig und erleben, obwohl sie eine wichtige Arbeit leisten, ganz oft, dass sie von den Unternehmen eher als Bittsteller behandelt werden. Mit unserem Gesetz wollen wir das ändern. Wir wollen eine lebendige Mieterdemokratie in Berlin umfassend ermöglichen. Wir sorgen dafür, dass die Mieterbeiräte im Sinne der Mieterinnen und Mieter auf Augenhöhe mit den Unternehmen agieren können.

[Beifall von Steffen Zillich (LINKE)]

Denn Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung der Mieterinnen und Mieter sind für uns zentrale Bestandteile für die nachhaltige Entwicklung des öffentlichen Wohnungsbestands.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Man könnte auch sagen, wir wollen eine Form der Vergesellschaftung der landeseigenen Wohnungsunternehmen.

Ich habe diesen Sommer eine Tour durch sehr viele Großsiedlungen in wirklich allen Bezirken in Berlin gemacht und dort auch überall Mieterbeiräte getroffen. Ich war wirklich beeindruckt von dem hartnäckigen Engagement. Denn egal ob in der Heerstraße Nord, dem Märkischen Viertel, der Paul-Hertz-Siedlung, am Kotti Süd

oder in Marzahn, Mieterbeiräte sind die erste Anlaufstelle für die Sorgen und Nöte vor Ort. Sie sind wichtige Fürsprecher für Mieterinteressen und müssen wegtragen, was einige Landeswohnungsunternehmen vor Ort nicht leisten. Ich glaube, deswegen ist es absolut angemessen, einfach mal Danke zu sagen. – Danke an die Mieterbeiräte vor Ort für euer und Ihr großartiges Engagement!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Die Mieterbeiräte sind unsere engsten Verbündeten, wenn es darum geht, preiswerte Mieten, bezahlbaren und verträglichen Neubau und eine nachhaltige Quartiersentwicklung für die immerhin 350 000 landeseigenen Wohnungen durchzusetzen. Denn wer setzt sich schon besser für Mieterinteressen ein als betroffene Mieter selbst?

Ulrike Hamann, die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, hat in der Anhörung der Expertenkommission Vergesellschaftung am letzten Freitag deutlich gemacht, warum Mieterdemokratie so wichtig ist. Mit Blick auf den Berliner Wohnungsmarkt lässt sich nämlich statistisch nachweisen: Je mehr Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter, desto sozialer die Vermietung und desto bezahlbarer die Mieten. Warum ist das so? – Es ist natürlich die Eigentumsfrage. Nur über die Eigentumsfrage können wir das enorme Potenzial für die Mieterdemokratie heben und für Gemeinwohl auf dem Wohnungsmarkt sorgen.

Gemeinwohl auf dem Wohnungsmarkt gibt es aber nicht ohne Konfrontation. Das zeigt auch das weitgehend wirkungslose Wohnungsbündnis. Es war ja nicht möglich, mit Konzernen wie Vonovia am Runden Tisch ernsthafte Fortschritte für Mieterinnen und Mieter zu erreichen. Im Gegenteil: Für ein paar halbgare Zugeständnisse im Wohnungsbündnis darf Vonovia nun so tun, als sei sie Teil der Lösung. Dabei macht Vonovia kräftig Probleme. Private Immobilienkonzerne sind nicht willens oder in der Lage, für bezahlbare Mieten zu sorgen oder Mieterdemokratie zu ermöglichen.

[Sibylle Meister (FDP): Quatsch!]

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die bezahlbaren Mieten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen haben und dass wir dort die Mieterbeiräte haben, die sich umfassend einbringen. Die können wir mit unserem Parlamentsgesetz stärken.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Sie haben es schon gemerkt: Ich möchte gerne auch über Vergesellschaftung sprechen. Denn wer über Mitbestimmung und Mieterdemokratie sprechen will, wer die ausweiten will, der muss über Vergesellschaftung sprechen. Denn mit der Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne können wir die Mietpreiseskalation beenden und für dauerhaft bezahlbare Mieten sorgen. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag für die soziale Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Wir ermöglichen eine umfassende Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter. Und wir