sprechen von der Überarbeitung der Notfallordner im Sinne der Anpassung an die aktuelle Gefährdungslage. Sie sprechen von der Verbesserung der Prävention. Sie können aber in keinem der Fälle sagen, welche Verbesserungen damit verbunden wären im Vergleich zu den bestehenden Konzepten.
Jenseits der konkreten Forderungen nach besonderer Unterstützung für die betroffenen Familien, zu denen sich allerdings die Senatorin und die Bildungsverwaltung schon bekannt haben, steht nichts Neues drin. Also komme ich nicht umhin festzustellen, dass es Ihnen womöglich gar nicht um die betroffenen Familien ging, sondern nur um sich und Ihre Selbstdarstellung: die AfD als die große Problemlöserin, aber ohne einen echten Lösungsvorschlag. Schade, dass Sie es wenigstens diesmal nicht geschafft haben, der Versuchung zu widerstehen. Ich hätte es den betroffenen Familien gegönnt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe alle! Der Angriff auf zwei Grundschülerinnen in Neukölln letzte Woche ist eine unvorstellbare, schreckliche Tat, und auch ich möchte den beiden Mädchen und ihren Eltern sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern, Pädagoginnen und Pädagogen, Helferinnen und Helfern im Namen auch meiner Fraktion mein tiefstes Mitgefühl aussprechen.
Gut war, dass das Kriseninterventionsteam, das SIBUZ, die Bildungsverwaltung sofort vor Ort waren und in dieser Notfallsituation die Schulgemeinschaft unterstützt haben. Dafür lieben Dank!
So sehr wir über diesen furchtbaren Gewaltvorfall bestürzt sind, gilt es dennoch, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen, denn kein Zaun, keine Zugangskontrolle und kein Wachschutz können solche Vorfälle, auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, zu 100 Prozent ausschließen.
So hat sich übrigens auch der Vorsitzende des Landeselternausschusses unmittelbar nach der Tat wiederholt
geäußert. Unsere offenen Bildungseinrichtungen und unsere offene Gesellschaft sind verwundbar. Und dennoch: Wir wollen Schulen, die sich in den Stadtteil öffnen. Wir wollen Angebote von Vereinen, Volkshochschulen, Musikschulen, Stadtteilzentren, freien Trägern in unseren Schulen ermöglichen, für lebendige Kieze und gute Bildungs- und Sportinfrastruktur.
Natürlich ist es wichtig zu diskutieren, welche Maßnahmen wir konkret angehen können. Im Dringlichkeitsantrag der AfD jedoch steht keine einzige Maßnahme, die nicht ohnehin schon umgesetzt wird. Es gibt eine gute Kommunikation mit der Schulgemeinschaft. Der Notfallordner wird derzeit überarbeitet. Es gibt Härtefallregelungen für Prüfungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler. Und die Verbesserung der psychosozialen Versorgung war bereits unter Rot-Grün-Rot ein Schwerpunkt.
Ihr Antrag ist schlicht und ergreifend überflüssig, zumal die Verallgemeinerungen in der Begründung bezüglich psychisch erkrankter Menschen und auch Menschen, die Drogen konsumieren, aus fachlicher Sicht überhaupt nicht zielführend sind. Es bleibt sogar der Eindruck, dass die AfD diese schreckliche Tat instrumentalisiert und eigentlich, wie Sie es auch gesagt haben, Herr Weiß, gegen die offene Gesellschaft hetzt –
und die Schwächsten in der Gesellschaft wie Drogenabhängige und Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, hier außen vor lässt, und das ist wirklich fatal.
Es ist richtig, dass man sich mit sinnvollen Maßnahmen, auch mit psychosozialer Versorgung beschäftigen muss, mit Prävention von Gewaltvorfällen, aber blinden Aktionismus, Hetze und Ihren Dringlichkeitsantrag ohne fachlichen Mehrwert brauchen wir ganz sicher nicht. Daher werden wir als Linke diesen auch unbedingt ablehnen.
Frau Kollegin! Nur formal: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ubbelohde von der AfD-Fraktion?
Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir entsprechend.
Die laufende Nummer 4.5, das war die Priorität der Fraktion der CDU, wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 behandelt. Die Vorlage zu Tagessordnungspunkt 5 wurde, wie eingangs schon mitgeteilt, zurückgezogen.
Mit Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen zum schulischen Erfolg! – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Vollkostenmodell für die freien Schulen und faire Teilhabe an allen Landesförderprogrammen, Wartefrist verkürzen und nachträgliche Kostenbeteiligung nach erfolgreicher Wartefrist – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin
Ich eröffne auch hier die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist hier auch nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes zur Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Einklang mit dem StasiUnterlagen-Gesetz
Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.