Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0543

Erste Lesung (Wiederholung)

Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZAöRG)

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0617

Erste Lesung (Wiederholung)

Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, und vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12:

Wider den Kulturvandalismus, die Kulturvergessenheit und den Kulturverfall – der Staat ist zum Kulturgüterschutz verpflichtet: Ein Kulturgutschutz-Gesetz für Berlin (KuguG Berlin)

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0622

Erste Lesung (Wiederholung)

Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13:

Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0721

Erste Lesung (Wiederholung)

Ich eröffne die erneute erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und mitberatend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Drittes Gesetz zur Änderung des SozialberufeAnerkennungsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0725

Erste Lesung (Wiederholung)

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Ich eröffne die erneute erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage hier federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und des Berliner Straßengesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0852

Erste Lesung (Wiederholung)

Ich eröffne auch hier die erneute erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich auch hier überraschenderweise nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. Hier wurde die Vorlage, wie eingangs mitgeteilt, zurückgezogen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16 A:

MSA-Abschluss an Gymnasien durch Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0012

Erste Lesung (Wiederholung)

Der Ergänzung der Tagesordnung haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich darf dann aufrufen

lfd. Nr. 17:

Einflussnahme aus dem Ausland bei direkter Demokratie beschränken – Chancengleichheit im Land Berlin stärken – Gesetz zur Änderung des Abstimmungsgesetzes

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0928

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Hier wird beraten, und in der Beratung beginnt die AfDFraktion, und zwar der Kollege Hansel.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Kurz vor dem Volksentscheid zur vorgezogenen Klimaneutralität 2030 der – das war auch gut so – Gott sei Dank deutlich gescheitert ist, haben wir als alternative Hauptstadtfraktion die verheerenden Folgen einer eventuellen und von den Ökosozialisten gewollten Fehlentscheidung hier im Plenum zum Thema gemacht. Es waren übrigens nur wir, die sich hier im Plenum zu einem klaren Nein zum Klimavolksentscheid positioniert haben. Den beiden neuen Koalitionsparteien ist dabei sicher ein Stein vom Herzen gefallen, dass wir hier recht behalten sollten.

[Beifall bei der AfD]

In besagter Rede habe ich auch auf die zum großen Teil aus dem Ausland finanzierte Werbekampagne für den Volksentscheid hingewiesen und für unsere Fraktion erklärt, dass wir hier Handlungsbedarf sehen, nämlich das demokratietheoretisch notwendige Schließen einer Gesetzeslücke.

Worum geht es? – Der Bundesgesetzgeber hat den politischen Parteien die Entgegennahme von ausländischen Spenden verboten, damit das Ausland auf die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss nehmen kann. Im Fall des Berliner Klimavolksentscheids wurde offensichtlich eine Regelungslücke in § 40c des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ausgenutzt. Zwar wird im Gesetz die Finanzierung durch Parlamentsfraktionen und Unternehmen der öffentlichen Hand untersagt, um zu verhindern, dass landeseigene Betriebe oder Berliner Politiker Volkes Stimme durch Propagandafinanzierung missbrauchen, um eigene Ziele durchzusetzen, aber an eine Beeinflussung durch das Ausland hat damals noch keiner gedacht.