Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Worum geht es? – Der Bundesgesetzgeber hat den politischen Parteien die Entgegennahme von ausländischen Spenden verboten, damit das Ausland auf die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss nehmen kann. Im Fall des Berliner Klimavolksentscheids wurde offensichtlich eine Regelungslücke in § 40c des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ausgenutzt. Zwar wird im Gesetz die Finanzierung durch Parlamentsfraktionen und Unternehmen der öffentlichen Hand untersagt, um zu verhindern, dass landeseigene Betriebe oder Berliner Politiker Volkes Stimme durch Propagandafinanzierung missbrauchen, um eigene Ziele durchzusetzen, aber an eine Beeinflussung durch das Ausland hat damals noch keiner gedacht.

Ich rufe in Erinnerung: Für den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ kamen insgesamt 1,2 Millionen Euro an Spenden zusammen und dabei ein großer Teil Spenden aus den USA. Die Trägerin des Volksentscheids hatte mehr Geld zur Verfügung als die meisten Parteien zuletzt im Wahlkampf zur Wiederholungswahl. Das Spendenverbot in § 40c muss also dringend nachgebessert werden und eben auch ausländische Geldquellen einschließen. Denn es ist offensichtlich, dass bereits der Verdacht, dass Abstimmungen von auswärts käuflich sein könnten, ein massives Demokratieproblem darstellt, das einen Vertrauensverlust in die Legitimität direktdemokratischer Prozesse nach sich ziehen kann – direktdemokratische Prozesse, die wir von der AfD übrigens immer einfordern.

[Beifall bei der AfD]

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Ich freue mich darüber, und ich bin der Innensenatorin Spranger, die heute vertreten ist durch den Staatssekretär, der sich heute Morgen in der Fragestunde auch dazu eingelassen hat, und der Innenverwaltung dankbar, dass sie mir damals offenbar gut zugehört haben und unsere Sicht auf das Problem teilen.

[Beifall bei der AfD]

Denn die Innensenatorin will ausländische Spender, die Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, künftig untersuchen und eine entsprechende Initiative auf der Innenministerkonferenz einbringen, um zu verhindern, dass durch ausländische Geldgeber Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung genommen werden könnte, wie sie es auf dem Europäischen Polizeikongress verlautbart hat. Mögliche Einflussnahmen auf demokratische Prozesse, wie den der Gesetzgebung, durch andere Staaten wollen wir unterbinden. Und noch einmal: Es ist gut, dass die verantwortliche Innensenatorin das auch so sieht. Ich hoffe, sie steht hier pars pro toto für den ganzen Senat, Herr Wegner!

Und weil am Klimavolksentscheid beispielhaft transparent zu sehen war und ist, dass ausländische Geldgeber maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der Kampagne hatten, ist die hier von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung geboten und im Übrigen auch handwerklich sauber. Sie würden sich also viel Mühe und Zeit sparen, wenn Sie heute schlicht unserem Gesetzesänderungsantrag zustimmen würden.

[Beifall bei der AfD]

Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, nämlich dass Sie anerkennen, dass die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus vernünftige, unsere Demokratie stärkende Vorschläge einbringt, würde es mich und uns nicht überraschen, wenn hier die unparlamentarische Unart der Distanzeritis und Ausschließeritis uns gegenüber einmal mehr greift, unser richtiger Antrag also abgelehnt wird, um einige Zeit später mit gleichem Inhalt von den Koalitionsfraktionen eingebracht zu werden. Wir können damit gut leben, nur irgendwann wird der Wähler merken, dass er gute Politik nicht nur über verspätete Umwege über andere Parteien bekommt, sondern dass er gute Politik auch gleich direkt mit uns bekommen kann und deshalb uns dann auch wählt. Und spätestens dann haben Sie das Problem. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dregger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt hier ein Gesetzentwurf vor zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegeh

ren und Volksentscheid. Es geht, wie ja eben schon ausgeführt worden ist, darum, einen etwaigen Einfluss aus dem Ausland auf Gesetzgebungsakte im Inland zu minimieren. Dass es daran grundsätzlich ein Interesse gibt, ergibt sich aus dem Parteiengesetz, weil für demokratische Parteien eine entsprechende Regelung besteht. Die Fragen, die sich für mich stellen und denen wir, glaube ich, vertieft nachgehen müssen, sind drei Fragen.

Gibt es das Phänomen, das Sie beschrieben haben? Ist es ein Problem? – Wir haben die Presseberichterstattung über den Fall, den Sie geschildert haben, wahrgenommen, aber ich finde die Datenlage etwas dünn, deswegen sind wir, glaube ich, aufgefordert, hier ein bisschen zu recherchieren, insbesondere auch zu den Erfahrungen, die wir mit dem Parteiengesetz und entsprechenden Regelungen dort gemacht haben.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Ist die Situation einer Volksinitiative vergleichbar mit einer deutschen politischen Partei? Was ist die Rolle der politischen Parteien in unserem Land, und was ist die Rolle von Volksinitiativen? Das sind ja häufig spontane Initiativen, Bürgerinitiativen und Ähnliches. Ist das eine vergleichbare Interessenlage? – Ich will noch gar nicht meine abschließende Meinung dazu sagen, weil ich noch bei der Meinungsbildung bin, aber ich glaube, dass die demokratischen Parteien in Deutschland schon eine verfassungsrechtlich andere Stellung haben, eine sehr viel bedeutsamere Stellung haben, die es auch rechtfertigt, ihre Aktivitäten, auch ihre Finanzierung genauer unter die Lupe zu nehmen, sodass das für mich nicht per se vergleichbar ist mit einer Volksinitiative. Dennoch bin ich bereit, mir das auch weiter im Detail anzusehen.

Die dritte Frage, die wir uns stellen müssen: Wäre ein Verbot wirksam, oder müssen wir befürchten, dass es umgangen wird? – Die Vorstellung, dass Geld aus dem Ausland in irgendeiner Weise dieses Land erreicht, über wen auch immer, ist ja sehr einfach nachvollziehbar, also stellt sich die Frage: Ist das ein probates Mittel, um ein Ergebnis zu erzielen? Auch hier bin ich noch offen und schlage vor, dass wir uns diesen Fragen im Ausschuss mit der nötigen Sorgfalt nähern. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Kahlefeld das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Am 4. Mai 2023 berichtete der „Tagesspiegel“,

(Frank-Christian Hansel)

dass die Innensenatorin der schwarz-roten Koalition die Finanzströme an Initiativen untersuchen will, die – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –

beispielsweise durch Volksentscheide Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen.

Sie kündigte eine entsprechende Initiative auf der Innenministerkonferenz im Juni 2023 an. Als Beispiel nannte Senatorin Spranger die Initiative Klimaneustart. Sie begründete – so heißt es weiter im „Tagesspiegel“ –

ihre Forderung mit der Sorge, dass durch ausländische Geldgeber Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung genommen werden könnte.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Kurt Wansner (CDU)]

Sie müssen also nicht jammern, liebe AfD, sondern Sie können sich freuen: Sie haben bereits die öffentliche Zusage, dass der heute eingebrachte Antrag von der Koalition, namentlich der Innensenatorin, angenommen und umgesetzt wird.

[Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD]

Ich rede daher nicht nur zu dem AfD-Antrag, sondern auch zu der geplanten Initiative der Senatorin auf der Innenministerkonferenz.

[Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)]

Hat es der Senatorin nicht genügt, den Abstimmungstermin entgegen dem gesetzlich verbrieften Recht der Initiative – § 32, geändert übrigens in der rot-rot-grünen Koalition am 12. Oktober 2020 – nicht mit einer Wahl zusammenzulegen? Sie musste jetzt auch noch das Anliegen diskreditieren und „ausländische“ Einflussnahme behaupten. Aber wer springt denn auf dieses Etikett „ausländisch“ überhaupt an? Der Klimawandel ist global, unsere Unternehmen sind global. „Ausländisch“ scheint mir nun wirklich überhaupt kein Kriterium für etwas Kritikwürdiges zu sein; den Gleichklang mit der AfD dagegen finde ich erschreckend.

Wir haben 2020 hier im Abgeordnetenhaus auf Initiative des damaligen Kollegen Dr. Efler die Nachweispflichten der Initiatorinnen von Volksbegehren und Volksinitiativen bezüglich der Spenden verschärft.

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit?

Nein, ich möchte jetzt zum Ende kommen können. – Diese Verschärfung war eine Reaktion auf den Parteienentscheid, den die FDP zu Tegel veranstaltet hatte. Die Initiatorinnen müssen nun eine Übersicht der Gesamteinnahmen und -ausgaben vorlegen; sehen Sie nach in § 40b.

Diese wird von der Landeswahlleiterin veröffentlicht, und zwar vor der Durchführung des Volksentscheids, sodass das für die Abstimmenden auch transparent ist. Nicht die Spenderinnen, sondern die selbstverständliche Annahme der AfD und der FDP, dass nicht nur Bürgerinnen, sondern Parteien Trägerinnen von Volksbegehren und initiativen sein können, ist demokratietheoretisch problematisch, ebenso wie die in der Begründung des Antrags selbstverständlich formulierte Annahme, dass mit den Spenden Stimmen gekauft werden könnten. Dieser Antrag ist in jeder Hinsicht unannehmbar.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Lehmann jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal möchte ich mich entschuldigen, dass hier einige Worte wiederholt fallen wie in der Rede von Frau Khalatbari, also „schwurbeln“, „Unsinn“, „populistisch“, aber auch dieser Antrag ist ja von der AfD.

Geld spielt auch in der Demokratie, gerade im Kapitalismus, eine große Rolle. Parteien brauchen Geld für ihren Betrieb und für ihre Wahlkämpfe, und auch Volksinitiativen brauchen Geld, um sich bekannt zu machen und die Menschen von ihren Anliegen zu überzeugen, also sammeln diese Initiativen Spenden. Zum Teil lässt sich der Einfluss und auch die Abhängigkeit von Spenden eingrenzen, indem der Staat Teile der Finanzierung übernimmt, wie es zum Beispiel bei den Parteien der Fall ist. Für Trägerinnen von Volksinitiativen ist das gerade keine Option, denn erst nach dem Entscheid können sie sich die Kosten zum Teil erstatten lassen, und so bleibt eben nur die Finanzierung über Spenden.

Bereits jetzt müssen Volksinitiativen alle Geld- und Sachspenden über 5 000 Euro der Innenverwaltung melden – das wurde schon gesagt –, und diese Transparenz ist auch wichtig, damit wir wissen, wer gegebenenfalls die Lobbyisten sind. Sicher hätten sich vor einigen Jahren weniger Menschen für die AfD entschieden, wenn sie gewusst hätten, wie viel Geld die AfD und ihre Parteispitze illegal und geheim aus der Schweiz erhalten. Der vorliegende Antrag wird der Debatte aber keineswegs gerecht, sondern ist, wie vom rechten Rand dieses Parlaments nicht anders zu erwarten, populistischer Unsinn.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Er ist populistisch, weil er suggeriert, dass das Abstimmungsergebnis des Klimavolksentscheids mit Geld gekauft sei. Im Gegensatz zu den Geldern der AfD aus der

(Dr. Susanna Kahlefeld)

Schweiz sind die Spenden der Initiative aber vollkommen legal und transparent gelaufen, zum Großteil aus den USA.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!]

Das wissen wir, und dass wir das wissen, zeigt doch auch, dass wir hier, wie der Staatssekretär Hochgrebe vorhin in der Fragestunde schon angekündigt hat, mit Augenmaß auf die vorhandenen Regeln schauen werden. Geplant sind sinnvolle Anpassungen. Hier zeigt sich wieder, dass die AfD selbst kein Vertrauen in die Wählerinnen und Wähler hat. Es lässt sich aber nicht alles mit Geld kaufen; jedenfalls nicht der gerade gelaufene Volksentscheid, denn letztlich bekam er ja auch keine Mehrheit.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Ja, Gott sei Dank!]

Der Antrag ist nicht nur populistisch, er ist auch tatsächlich Unsinn, er ist handwerklich und inhaltlich schwach – einfach einen Paragrafen aus dem Parteiengesetz zu kopieren, reicht hier eben nicht, denn die Regelungen sind für Parteien und nicht für Volksinitiativen brauchbar. Im Abstimmungsgesetz gibt es ja gerade die Regelung für die Parteien, dass sie sich, wenn sie Träger einer Volksinitiative sind, besser offenlegen sollen. Das zeigt doch, dass der Gesetzgeber das Problem der Unterscheidung der Parteien und Volksinitiative nicht übersehen, sondern dass bewusst eine Abwägung stattgefunden hat. Setzen wir hier bei den Volksentscheiden aber zu strenge Regeln, machen wir die direkte Demokratie schwerer oder gar unmöglich und erzwingen geradezu, dass nur hoch professionelle und gut finanzierte Volksinitiativen Erfolg haben. Das will ich nicht, und das will die Berliner SPD nicht.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Spenden für den Klima-Volksentscheid sind nicht das Problem, sondern dass Volksentscheide zum Klima überhaupt nötig sind, vielleicht begreift das irgendwann auch die AfD. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]