Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Schlüsselburg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es entbehrt nicht eines erheblichen Maßes an Ironie und einer weitgehenden Schamlosigkeit, dass ausgerechnet die AfD hier solch einen Antrag vor

legt. Ausgerechnet die AfD, die erst im vergangenen Jahr zu Strafzahlungen von fast 400 000 Euro verurteilt worden ist, weil sie Großspenden aus der Schweiz von Schweizer Unternehmen entgegengenommen hat,

[Vasili Franco (GRÜNE): Hört! Hört!]

ausgerechnet die AfD, deren Finanzquellen auch sonst undurchsichtig sind und bei denen der Verdacht besteht, dass sie ihren Ursprung jedenfalls zum Teil in Moskau haben.

[Dr. Kristin Brinker (AfD): Das sagt der Richtige! – Karsten Woldeit (AfD): Das sagt Die Linke!]

Und wie immer, wenn die AfD das Wort „Demokratie“ in den Mund nimmt, dann ist es so, dass es ihr nicht um die Demokratie geht. Für die AfD ist „Demokratie“ nur ein Schlagwort zur Denunziation von ihr unbequemen Akteuren und Themen, und so ist es auch hier.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Einziges Ziel dieses Antrags ist es, die Klimabewegung zu denunzieren. Die AfD versucht den Eindruck zu erwecken, beim Klimaneustart-Volksbegehren habe es sich um eine Aktion ausländisch bezahlter und gesteuerter Agenten gehandelt, eine Masche, die Sie sich wohl bei Ihrem Spiritus Rector in Moskau abgeschaut haben, meine Damen und Herren aus der rechten Ecke, denn was die AfD in der Begründung schreibt, hätte auch nach dem Regelungsgehalt des Antrags überhaupt keine Auswirkungen auf das Spendenaufkommen von Klimaneustart gehabt. Die angesprochenen Spender sind Deutsche, auch wenn die AfD das vielleicht anders sieht. Die Familie Danziger musste in den Neunzehndreißigerjahren vor Ihren geistigen Ahnen aus Deutschland fliehen. So oder so ist dieser Antrag in keiner Weise zustimmungsfähig und wird von uns abgelehnt.

Lassen Sie mich trotzdem zum Schluss noch ein paar Überlegungen zur Finanzierung von direktdemokratischen Initiativen anstellen. Wenn es um Parteien geht, ist die Haltung von uns Linken klar: Wir sind die einzige Partei, hier im Hause und im Bundestag, die ausnahmslos keine Spenden von Großfirmen oder Verbänden annimmt, und wir wollen diese auch gesetzlich verbieten.

[Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Kurt Wansner (CDU)]

Darum sehen unsere Parteitage auch als einzige nicht wie Lobbymessen aus. Allerdings spricht viel dafür, dass bei direktdemokratischen Initiativen andere Maßstäbe gelten können oder sogar müssen. Diese Initiativen bilden sich, das wurde schon gesagt, in der Regel ad hoc und zeitlich begrenzt, das heißt, ihnen fehlen die rechtlichen und tatsächlichen Privilegien, Ressourcen und Apparate von Parteien. Wer direkte Demokratie will, muss diesen Initiativen also auch größere Spielräume zur Finanzierung einräumen. Wichtig dabei ist aber, dass jederzeit 100 Prozent transparent ist, wie sie sich finanzieren, um

(Jan Lehmann)

den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, dies bei ihren Entscheidungen und auch schon vor ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen zu können. Andernfalls droht direkte Demokratie zum Privileg derer zu verkommen, die es sich leisten können. Die Volksentscheide „Pro Reli“ oder TXL müssen uns an dieser Stelle warnende Beispiele sein.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen diesen demagogischen Antrag dahin zu stimmen, wo er hingehört, nämlich in die parlamentarische Papiertonne. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

Gesetz zur Neufassung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin und Änderung weiterer Vorschriften

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0940

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 19:

Die Erinnerung an den 17. Juni 1953 stärken: Den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR zum einmaligen Feiertag machen – Änderung des Feiertagsgesetzes

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0947

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 20:

Gesetz zur Fortentwicklung der Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0955

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Dr. Vandrey. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Neustrukturierung unseres Landgerichts war schon im letzten Jahr wichtiges Thema im Parlament. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Landgerichts ist uns noch im Februar 2023, also gerade eben erst, unter RotGrün-Rot ein wichtiges rechtspolitisches Vorhaben gelungen, maßgeblich befördert durch den Landgerichtspräsidenten Dr. Holger Matthiessen.

Das Gesetz, das wir heute behandeln, ergänzt das bisherige Gesetz um einen wichtigen Punkt, nämlich die Zuweisung der Zuständigkeit für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten an das neu geschaffene Landgericht Berlin II für Zivilsachen. Diese Zuweisung war bereits Gegenstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens, wurde jedoch zunächst zurückgestellt, weil bei Verabschiedung des Gesetzes die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht gegeben waren. Das ist nun der Fall, sodass die Ergänzung vorgenommen werden kann, damit wird das gesetzliche Regelwerk zur neuen Struktur unseres Landgerichts komplett.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ruhig mal klatschen! – Die Bekämpfung der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität, um die es dabei geht, muss mit voller Kraft weitergehen. Dazu wurde in den letzten Jahren schon viel getan, nicht nur unter Senatorin Dr. Kreck, auch und vor allem unter Senator Dr. Behrendt war die Bekämpfung der organisierten Kriminalität schon Schwerpunkthema. Unter Dr. Behrendt wurden beispielsweise zahlreiche Immobilien, die aus der organisierten Kriminalität stammten, eingezogen – ein rechtspolitischer Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Bereits unter Rot-Rot-Grün wurde 2020 auch schon die Taskforce Notaraufsicht eingesetzt, auch ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Geldwäsche.

Geldwäsche muss künftig noch effektiver bekämpft werden, gerade in Berlin. Berlin ist wegen des hier sehr aufgeheizten Wohnungsmarkts ein beliebtes Spielfeld für Geldwäsche im Immobilienbereich, dies schädigt auch Mieter und Mieterinnen in Berlin. Wir brauchen hier starke Aufsichtsbehörden und klare Zuständigkeiten. In Deutschland werden leider große Mengen krimineller

(Sebastian Schlüsselburg)

Gelder gewaschen, neben dem Immobilienbereich auch durch Gesellschaftsgründungen. Nach dem Geldwäschegesetz dürfen Notarinnen und Notare nur in bestimmten Fällen einen Verdacht melden. Hier ist eine Verschärfung des Bundesrechts über eine Bundesratsinitiative zu überlegen, wie sie 2021 schon mal unter Rot-Rot-Grün eingebracht wurde und jetzt vonseiten der Linken auch wieder angekündigt wurde, was wir begrüßen. Natürlich sind hierbei, da wende ich mich besonders an Herrn Schlüsselburg, die Notarinnen und Notare und deren Verschwiegenheitspflichten zu berücksichtigen.

Auf Berliner Ebene ist unsere grüne rechtspolitische Forderung, Immobiliengeschäfte nur noch unbar, also ohne Bargeld, durchzuführen, sowie die Einführung eines Immobilienregisters, das die wirtschaftlich Berechtigten offenlegt, um Transparenz über Grundstücksverkäufe herzustellen und so Geldwäsche den Boden zu entziehen.

Nach alledem habe ich mich gefreut zu lesen, dass auch die neue Justizsenatorin, die nun ihr Amt beginnt, die Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität zu ihrem Schwerpunktthema machen möchte. Hierbei sichern wir ihr gern die Unterstützung unserer Grünenfraktion zu. Ein herzliches Willkommen an die neue Senatorin und auf konstruktive Zusammenarbeit! – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hermann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Monate, nachdem wir hier das Gesetz zur Neustrukturierung der Berliner Landgerichtsstruktur auf den Weg gebracht haben, gibt es heute schon das Gesetz zur Fortentwicklung. Die Kollegin Dr. Vandrey hat eben richtig ausgeführt, warum es notwendig ist. So weit, so unspektakulär.

Dann hat sie hier ihre Antrittsrede, ihre Begrüßungsrede in Richtung unserer neuen Justizsenatorin gehalten. Das ist toll. Das ist gut so. Herzlich willkommen auch noch einmal von der CDU-Fraktion. Wir freuen uns. Sie haben wahrscheinlich dem Kollegen Schlüsselburg jetzt einiges an Rede weggenommen. Ich glaube, das macht er dann galant wieder wett. Das Thema Geldwäschebekämpfung ist aber keines, das Sie für sich gepachtet haben, sondern wir haben dies im Koalitionsvertrag sehr deutlich auch für uns formuliert. Wir wollen die Vermögensabschöpfung stärken, und wir wollen – das ist neu und wichtig – ressortübergreifend mit Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Senatsverwaltung für Finanzen die Wirtschaftskriminalität und die Geldwäsche bekämpfen. Ich

bin ganz sicher, dass unsere Justizsenatorin diesen Kampf auch erfolgreich führen wird,

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]