Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Der Kollege sagt, vor über zwei Jahren hat der Kollege diesen Antrag gestellt. Daraus, dass dieser Mensch immer noch nicht eingebürgert ist, zu schließen, das sei die Schuld der Innensenatorin, wo er den Antrag vor über zwei Jahren gestellt hat und wir die Planung erst seit sieben Monaten machen, ist schon sehr weit hergeholt, denn die Wahrheit ist, dass wir in Berlin ein Einbürgerungsproblem haben, aber das war ein bezirkliches Problem. Wir haben in Berlin in den letzten Jahren selten über 5 000 Menschen im Jahr eingebürgert. Das war doch der Grund, warum wir uns zusammen auf den Weg gemacht und gesagt haben: Wir müssen etwas tun, weil Einbürgerung die Rechtsgleichstellung von Menschen ist. Das jetzt zu behaupten, bevor dieses System überhaupt angelaufen ist, bevor wir sozusagen eine Struktur, einen strukturellen Aufbau geschaffen haben, der in den nächsten Jahrzehnten dafür sorgen wird, dass Menschen wie Sie da oben in kürzerer Zeit, Ziel ist ein Jahr, eingebürgert werden, finde ich problematisch. Das sage ich ganz ehrlich. Ich verstehe die Emotion, aber ich finde es schräg, dass man dieses LEZ schon jetzt in der Art und Weise schlechtredet. Ich würde diese Diskussion gerne in anderthalb Jahren führen, denn dann können wir wirklich mal schauen, was wir für ein Ergebnis haben.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bronson das Wort.

(Elif Eralp)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutsche Staatsbürgerschaft im Schnellverfahren! Ursprünglich war die Berliner Ausländerbehörde bis vor drei Jahren noch eine untergeordnete Abteilung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Die Betonung liegt hier auf „untergeordnet“. Am 15. Januar 2020 wuchs die Ausländerbehörde unter dem rot-grünen Senat von Michael Müller zu einem eigenständigen Landesamt für Einwanderung – LEA.

Als Gründe wurden genannt: der demografische Wandel, der daraus vermeintlich entstehende Fachkräftemangel und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019. Aber: Nach der Bundesagentur für Arbeit standen im letzten Jahr 884 796 gemeldeten offenen Stellen 2 418 133 gemeldete Arbeitslose gegenüber. Das sind annähernd drei Arbeitslose auf eine Stelle. Und wir brauchen ausländische Fachkräfte?

Arbeitsminister Heil hält eine qualifizierte Zuwanderung dennoch für notwendig. Damit hat er vielleicht nicht unrecht, aber die deutsche Staatsbürgerschaft ist nun einmal kein Facharbeiterbrief. Zwei Drittel unserer Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das ist doch ein ausreichendes Reservoir für eine gezielte Fort- und Weiterbildung. Warum wird das nicht genutzt? Sollte sich unser Land nicht besonders um die große Zahl der Schulabbrecher kümmern? Zum 31. Dezember 2021 wurden 104 000 Schulabbrecher der traurige Gegenstand der Debatte. Die AfD fordert eine Willkommenskultur für diese zurückgelassene Generation, denn diese jungen Menschen brauchen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.

[Beifall bei der AfD]

Deutschland ist bei Steuern und Abgaben einsamer Weltmeister. Wer Fachkräfte aus dem Ausland anziehen will, der sollte ein lukratives Angebot machen. Die Maximalbesteuerung gehört nicht dazu, eine Schnelleinbürgerung auch nicht. Die Staatsbürgerschaft sollte der Endpunkt der Integration sein und nicht deren Türöffner.

Unbeeindruckt von dieser Faktenlage setzte der rot-grüne Senat von Franziska Giffey das vom Senat Müller Begonnene fort. Jetzt sollten im LEA alle Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zusammengeführt werden. Das zielte vor allem auf die Entscheidungen über Einbürgerungen ab, die von der Bezirks- auf die Landesebene verlagert werden sollten. Wie Sie vielleicht noch wissen, wollte der kurzlebige Senat Giffey die Zahl von jährlich 7 000 auf 20 000 Einbürgerungen fast verdreifachen. Ursprünglich ging es um die Duldung von Ausländern, heute geht es um ihre Einbürgerung. Die Schlüsselbegriffe dabei sind Zentralisierung und Digitalisierung. Vom schwarz-roten Senat, von Kai Wegner kommt heute die dazugehörige Gesetzesänderung. Es soll, anders kann man es nicht sagen, eine Stempelbehörde rechtlich einge

kleidet werden, die auf Hochdruck Einbürgerungen abfertigt.

Mit derzeit 600 Beschäftigten ist das LEA heute schon die mit Abstand größte Ausländerbehörde Deutschlands. Sie wird weiter wachsen. Bis 2024 sollen zusätzlich bis zu 200 Dienstkräfte unter das Dach des LEA kommen, inklusive 83 bezirkliche Stellen. Auf dem Vorblatt der Gesetzesvorlage heißt es, dass mit der Zentralisierung „unter der Fachaufsicht der Senatsverwaltung … größtmögliche Synergieeffekte“ erzeugt werden sollen. – „Fachaufsicht der Senatsverwaltung“ – damit ist die Katze aus dem Sack. Mit der Zentralisierung erhält die Politik über die Senatsverwaltung unmittelbar Zugriff auf ausnahmslos alle Einbürgerungen. Das muss man sich an dieser Stelle einmal klarmachen. Die postulierte „einbürgerungsfreundliche Entscheidungspraxis“ ist dabei das Leitmotiv.

Nun kann niemand ernsthaft gegen die Vereinfachung von Prozessen argumentieren. Nur müssen wir hier an dieser Stelle auch darüber sprechen, welche Inhalte eine Prozessoptimierung eigentlich befördern soll. Damit kommen wir in die Welt des Irrealis. Das ist der Modus Operandi rot-grüner Fantasien, denen jetzt ein schwarzer Mantel umgehängt wird. Schon bei der Umsetzung der Zentralisierung ist unklar, wie genau der Prozess ablaufen soll. Das haben meine Vorredner zur Genüge dargelegt. Aus der „Morgenpost“ vom 4. Januar dieses Jahres zitiere ich den zuständigen Stadtrat aus dem Bezirk SteglitzZehlendorf, Tim Richter von der CDU; ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

Viele Angestellte verlassen uns schon jetzt wegen der Unsicherheit, ob und wo sie in Zukunft arbeiten werden.

Zitat Ende. – Nun wissen wir, was die Parteikollegen von Tim Richter und die Genossen hier im Abgeordnetenhaus diesbezüglich ausgeheckt haben. Auf dem Vorblatt zur Vorlage heißt es – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

Bei der Personalgewinnung ist besonders auf die Bemühung um diverses und diversitykompetentes Personal zu achten. Die Behörde kann besonders dann für Vielfalt werben, wenn sie selbst heterogen, vielfältig und antidiskriminierungs- und diversitykompetent aufgestellt ist.

Und damit will das LEA erfahrenes Personal gewinnen? – Das glaubt doch niemand!

An dieser Stelle muss ich die Union daran erinnern, dass der Senat Wegner eine Minderheitsregierung ist, die von der AfD nur toleriert wird.

[Beifall bei der AfD – Oh! von der CDU – Lachen]

Denn als großer Verfechter vereinfachter Prozesse, die nun im LEA bei der Einbürgerung wirken sollen, stellt sich mir eine berechtigte Frage: Warum wird nicht mit dem gleichen Enthusiasmus die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger vorangetrieben? Nicht nur die Einbürgerung ist der oft zitierte letzte Schritt der Einwanderungsbewegung, nein, sondern auch die vollzogene Abschiebung nicht Bleibeberechtigter. Eine erfolgreiche Abschiebung ist auch der letzte Schritt einer Einwanderungsbewegung und sollte vollumfänglich unterstützt werden.

In Deutschland leben über eine Viertelmillion vollziehbar Ausreisepflichtiger. Ende 2021 gab es allein in der Hauptstadt nach Angaben des Ausländerzentralregisters 18 092 vollziehbar Ausreisepflichtige. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Plenarprotokoll vom 1. Dezember 2022. Zitat:

18 000 ausreisepflichtige Personen in Berlin müssen endlich konsequent zurückgeführt werden – und ja, liebe Vertreter der Grünen und der Linken, auch bis zu 3 200 ausreisepflichtige Asylbewerber aus Moldawien, die jetzt und auch in Zukunft keinerlei Bleibeperspektive haben.

Zitat Ende. – Das Zitat stammt von Björn Wohlert von der CDU, der dort hinten, im Hintergrund die Geschehnisse beobachtet und den ich an dieser Stelle ganz herzlich begrüßen möchte. Es freut mich sehr, dass die Union jetzt die Gelegenheit hat, ihre klugen Pläne umzusetzen. Auch die Ampelregierung hat sich das Ziel einer Rückführungsoffensive gesetzt. Hier kann Berlin auf Länderebene eine Vorreiterstellung einnehmen, wenn die CDU nicht nur sagt, sondern auch macht.

[Beifall bei der AfD]

Allen Menschen in dieser Stadt ist bekannt, dass ganz Berlin eine professionalisierte Verwaltung braucht, nicht nur das LEA. Wer die Kette von Duldungen und Frustrationen durchbrechen will, von denen wir heute hier gehört haben, der muss groß denken. Wir müssen uns um die 3,8 Millionen Menschen in ganz Berlin sorgen. Wir brauchen mehr Personal in allen Berliner Ämtern, nicht nur im LEA. Wir brauchen kurzfristige Terminvergaben, Sprechstunden mit berufsfreundlichen Zeiten und eine Digitalisierung auf allen Ebenen. Nutznießer soll eben nicht nur das LEA sein, das man aus politischen Gründen ganz klar hofiert. Die gesamte Verwaltungsstruktur Berlins ist bekanntlich reformbedürftig und hoffnungslos überfordert.

Es gibt ein Zerrbild einer verwöhnten Demokratie, die zum Mitmachklub einlädt, für alle, die gerade Lust haben, sich zu beteiligen. Der Staat wäre nur noch eine zufällige Versammlung ohne Verbindlichkeiten, ohne Pflichten, mit Turboeinbürgerungen als Regelfall. Der Einzelne hat nur noch Rechte und Ansprüche gegenüber dem Staat: auf Inklusion, Partizipation, Diversifikation. – Das ist keine Perspektive, sondern ein Armutszeugnis und mit

der Alternative für Deutschland nicht zu machen. Wir müssen die Vorlage in dieser Fassung ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. –

Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir entsprechend.

Tagesordnungspunkt 22 war die Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.1.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Zweites Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0963

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier der Kollege Schlüsselburg.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Am 30. September 2021 hat dieses Haus mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Linken und Grünen das Hundesteuergesetz geändert. Seitdem sind Transferleistungsempfangende für die Dauer ihrer Bezüge von der Steuer für einen Hund befreit. Seitdem ist ein Hund, der aus dem Tierheim in ein liebendes Zuhause geholt wird, fünf Jahre steuerfrei, und seitdem sind alle Rentnerinnen und Rentner für einen Hund von der Steuer befreit. Bis Ende Februar haben circa 20 000 Berlinerinnen und Berliner von dieser Befreiung Gebrauch gemacht. Ich freue mich, dass wir diese Menschen entlasten und wir zumindest einen kleinen Anreiz zum Tierschutz setzen konnten.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass uns allen damals ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Mein geschätzter Kollege Sven Kohlmeier hatte für die SPD-Fraktion in der Koalition vorgeschlagen, die erwähnte Befreiung für Rentnerinnen und Rentner vorzunehmen. Diese Idee fanden wir richtig, denn 14,5 Prozent der über 65-Jährigen sind in Berlin armutsgefährdet. Wir reden hier von einem ProKopf-Einkommen von 1 098 Euro. Auch diejenigen, die darüberliegen, haben wenig Geld und müssen entlastet werden. Deswegen – und auch wegen Bürokratie

(Dr. Hugh Bronson)

bedenken – haben wir uns damals gegen eine Bedarfsprüfung entschieden.

Der Fehler bestand nun darin, dass damals vergessen wurde, die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner und Pensionärinnen und Pensionäre mit aufzunehmen. So ist eine Ungleichbehandlung entstanden, für die ich jedenfalls keine ausreichende Rechtfertigung zu erkennen vermag, denn auch hier gibt es leider viele Menschen mit kleinen Betriebsrenten oder kleinen Pensionen; ich glaube, jede Fraktion hat zu dieser Frage schon Post von Betroffenen erhalten. Das wollen wir jetzt ändern. Leider haben wir es vor der Wahlwiederholung nicht mehr geschafft, das zu korrigieren.

Ich hoffe, dass wir unter den demokratischen Fraktionen zu einer gemeinsamen Lösung für die Betroffenen kommen werden. Wir Linke sind offen für Änderungsvorschläge, die dem Prinzip „Starke Schultern sollen mehr als schwache Schultern tragen“ folgen. Aber, das sage ich auch, wir sollten im Blick behalten, dass wir kein neues Bürokratiemonster schaffen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen heute und in den zuständigen Ausschüssen, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche eine gute Beratung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Danke schön! – Für die CDU-Fraktion setzt der Kollege Goiny mit den Beratungen fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schlüsselburg! Vielen Dank noch mal für den kleinen Rückblick auf die Genese des Gesetzes, das heute wieder zur Diskussion steht! Das ist auch schön, und ich glaube, wir haben gemeinsam eine Haltung dazu, dass das Thema Tierwohl, Tierschutz und die besonderen Beziehungen, die der Mensch gerade zum Hund hat, auch im Parlament durch die Debattenbeiträge hinreichend gewürdigt werden. Dem möchte ich mich inhaltlich erst einmal anschließen; das sehen wir als CDU-Fraktion genauso.

Allerdings ist es auch so, dass, als das Gesetz beschlossen wurde, schon bekannt war, dass etwas fehlt. Es ist nicht so, dass es erst hinterher aufgefallen ist. Diejenigen jedenfalls, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, haben damals schon gemerkt, da fehlt etwas. Wir haben uns damals gewundert, wie das sein kann, und dann gab es wortreiche Erklärungen aus der damaligen Koalition, warum das nun mal so richtig sei. Es hat uns damals nicht ganz überzeugt. Nun kann man zu dem Thema in der Tat unterschiedliche Auffassungen haben: Braucht man an der Stelle tatsächlich diese Befreiung? Braucht man sie in dem Umfang? Haben wir noch jemanden vergessen? Das

ist sicherlich eine Diskussion, die wir jetzt noch einmal auch unter der neuen Koalition gemeinsam führen können, insofern ist das, glaube ich, noch mal ein interessanter Anstoß zur Diskussion. Wir werden uns sicherlich auch noch mal im Hauptausschuss ausführlich mit der Thematik befassen. Es ist auch interessant zu sehen, dass zumindest das Steueraufkommen bei der Hundesteuer, wenn ich die aktuellen Zahlen richtig überblicke und interpretiere, durch diese Gesetzesänderung nicht abgesenkt worden ist, sondern sich im Gegenteil sogar, glaube ich, erhöht hat. Also insofern gibt es da verschiedene interessante Perspektiven, die wir bei diesem Antrag, dieser Initiative noch einmal diskutieren wollen, und dann werden wir uns auch noch mal im Hauptausschuss darauf verständigen, wie wir damit umgehen. Ich freue mich in diesem Sinne auf die Beratungen dort. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Kollege Schulze. – Bitte schön!