Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Franco.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 9. Juni 2022 war ein guter Tag: Gemeinsam haben wir vor einem Jahr an dieser Stelle Herrn Dr. Alexander Oerke zum ersten unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin gewählt. Na ja, fast gemeinsam. Eine Fraktion hat ihn nicht gewählt, und die Farbe dieser Fraktion war nicht blau oder braun, die war schwarz. Die CDU hat geschlossen mit Nein gestimmt. – Ich kann nur hoffen, liebe CDU, dass Sie diese Entscheidung heute bereuen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Zumindest wenn man einen Blick in den vorliegenden ersten Bericht wirft, sollten Sie merken, dass Ihre Entscheidung damals eine Fehlentscheidung war. Bereits seit dem ersten Gesetzgebungsverfahren waren Sie ganz vorne mit dabei in der üblichen Dauerschleife der Ewiggestrigen.

Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Dregger. Der ist jetzt neu im Parlament,

[Heiterkeit bei den GRÜNEN]

war damals aber noch Fraktionsvorsitzender und sprach auch damals schon von einer Paralleljustiz. Er sprach davon, dass der Beauftragte – ich zitiere – die Arbeit der Berliner Polizei behindern wird, bürokratisieren und die Polizei einem Generalverdacht aussetzen wird. – Geben Sie an dieser Stelle doch bitte einfach zu: Das war substanzlose Stimmungsmache.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich möchte an dieser Stelle aber nicht länger über ein Polizei- und Rechtsstaatsverständnis aus dem letzten Jahrhundert sprechen, denn viel wichtiger ist nicht nur,

(Burkard Dregger)

dass wir endlich einen handlungsfähigen Beauftragten haben, sondern dass wir mit Blick in den Bericht aus den ersten acht Monaten viel lernen können, wenn wir denn lernen wollen, liebe Kolleginnen. Der Bericht gibt einen ersten Überblick über unterschiedlichste Fälle, in denen Bürgerinnen mit ihren Beschwerden nicht alleingelassen werden. Da können Sie natürlich davon reden, das seien alles Einzelfälle. Genau genommen sind sie es auch, doch damit ist die Sache eben nicht abgehakt. Jedem einzelnen Fall wird nachgegangen. Jeder Fall verdient es, ernst genommen zu werden, schließlich verdient jede Bürgerin und jeder Bürger es, ernst genommen zu werden. Und da unterscheiden wir uns, liebe CDU. Uns ist es eben nicht egal, dass all diese Einzelfälle in der Versenkung verschwinden, sondern wichtig, dass sie angehört, unabhängig überprüft und beurteilt werden. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Matz (SPD)]

Nicht immer ist der Rechtsweg, den Sie angesprochen haben, auch der beste Weg, Herr Dregger, Konflikte zu klären. Nicht immer ist der Rechtsweg für Betroffene überhaupt eine Option – rechtliches Know-how, Zeit zu klagen, ganz allein auf sich gestellt zu sein. Da sollten wir nicht wegschauen. Der Job des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ist der eines neutralen Vermittlers, ein Vermittler zwischen Betroffenen, Polizei und Behörden. Manchmal hilft es eben, miteinander zu reden, statt sich Schreiben auf Verwaltungsdeutsch hin- und herzuschicken. Diese Erkenntnis sollte nicht weltbewegend sein, und sie ist auch nicht polizeifeindlich. Ein Schlichtungsgespräch, eine Entschuldigung ist manchmal alles, was es braucht. Eine ernst gemeinte Entschuldigung ist manchmal mehr als Recht: Sie bedeutet Gerechtigkeit.

Ich habe nie verstanden, woher der große Widerstand im Grundsatz gegen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen rührt. Das gilt in der Politik genauso wie bei jedem einzelnen Verwaltungsakt, genauso wie bei jeder einzelnen polizeilichen Maßnahme.

Schon im ersten Semester des Verwaltungsrechts habe ich gelernt: kein Handeln ohne Gesetz, kein Handeln gegen das Gesetz. – Woher stammt also die Angst, sich zu erklären? Mit dem unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten schaffen wir mehr Transparenz. Transparenz schafft Verständnis; Verständnis schafft Vertrauen; und Vertrauen in staatliches Handeln, in die Arbeit der Polizei ist doch unser gemeinsames Anliegen. Lassen Sie uns mit dem Beauftragten gemeinsam daran arbeiten, Schritt für Schritt, Fall für Fall!

Es ist übrigens unbestritten, dass in dieser Stadt Tag für Tag die Beschäftigten des Landes, in den Senatsverwaltungen, in den Bezirken, bei Polizei und Feuerwehr vollen Einsatz zeigen. Sie sind es, die letztendlich auch unsere Entscheidungen, die wir hier im Parlament treffen, in

Berlin Realität werden lassen. Dafür gebührt ihnen auch unser aller Dank.

Transparenz bedeutet an dieser Stelle jedoch auch, wenn Fehlverhalten vorkommt, dass es erkannt, benannt und reflektiert wird. Wer nicht aus Fehlern lernt, verspielt Vertrauen. Umso wichtiger ist, dass wir genau hinschauen.

Wie kann es also beispielsweise passieren, dass es einen Polizeieinsatz in einer Wohnung gibt, bei dem die dort wohnende Familie von einem unbekannten Dritten auch noch beklaut wird, und die Polizei hat im Nachhinein nicht mal eine Ahnung, dass ein Polizeieinsatz stattfand? Wie kann es sein, dass zwei Männer davon berichten, dass zivil gekleidete Polizisten Waffen gezogen hätten, ohne sich vorher als Polizisten erkennen zu geben? Ist es nicht verständlich, dass so eine Aktion mehr Angst als Vertrauen schafft?

Dieser Fall, den ich gerade angesprochen habe – das steht im Bericht – zeigt ein weiteres Problem auf. Herr Oerke hat darauf hingewiesen. In diesem Fall hat ihm die Polizei Einsicht in sämtliche Ermittlungsakten verwehrt.

Zwar haben wir als Gesetzgeber dem Beauftragten weitgehende Akteneinsichts- und Betretungsrechte verliehen, schließlich ist dieses Recht essenziell, um einen Fall überhaupt vollumfänglich erfassen, überprüfen und beurteilen zu können, doch dieses Recht greift nicht immer.

Um das mal plakativ zu machen: Ein Betroffener von Polizeigewalt zeigt ein polizeiliches Fehlverhalten an. Die Polizei stellt Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nichts geht mehr. Die Akten bleiben zu.

Wir sehen in diesem Bericht natürlich auch, dass es Fälle gab, bei denen die Schlichtung und die Vermittlung gelungen ist, also Fälle, bei denen am Schluss Behörde und Betroffener mit einem guten Gefühl das Gespräch verlassen konnten. Der Ausschluss des Beauftragten in Fällen laufender Ermittlungen, kein Zugriff auf Bodycamaufnahmen oder aktuelle Ermittlungsstände der Staatsanwaltschaft machen die Arbeit in diesen Fällen allerdings schlicht unmöglich. Daher begrüße ich ausdrücklich die Forderung des Beauftragten, eine Gesetzesänderung in der Strafprozessordnung auf Bundesebene vorzunehmen. Dort wird ebenfalls an einem Gesetz für einen unabhängigen Polizeibeauftragten gearbeitet. Und wenn schon die CDU nicht mitmacht: Gut, dass wir sie auf Bundesebene nicht brauchen, nicht war, liebe SPD?

Genauso unterstützen wir als Grüne die Forderungen nach einem geregelten Zeugnisverweigerungsrecht. Es wäre absurd, wenn sich Betroffene im Vertrauen an den Beauftragten wenden und der Vorgang dann jedoch ohne das Einverständnis doch auf dem Tisch von Polizei oder

Staatsanwaltschaft landet. Ich erwartet bis zur gesetzlichen Klarheit auch entsprechende Rücksichtnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaften, nicht den vorgesehenen Gesetzeszweck zu umgehen.

Abschließend möchte ich Ihnen einen nicht unwesentlichen Teil des Berichts nicht vorenthalten. Denn gerade in Eingaben von Polizistinnen und Polizisten lesen wir immer wieder: lückenhafte Aktenführung, überlange Bearbeitungsdauer, verzögerte beziehungsweise unterlassene Vorgangsbearbeitung gerade beim Dienstunfallrecht. – Wenn Polizistinnen mit Verletzung aus dem Einsatz kommen, gab es ein Beispiel, das für sich spricht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

Trotz Anerkennung eines Dienstunfalls habe die Polizei ihm die erforderliche Therapie verwehrt und entstandene Arztkosten nicht erstattet. Stattdessen sei ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit gegen ihn eingeleitet worden. Ferner seien von ihm eingesandte Unterlagen teilweise nicht zu den Akten gelangt. Anträge und Widersprüche seien über viele Monate nicht bearbeitet worden

Zitat Ende. – Ein Polizist, der nach einem schweren Dienstunfall so etwas erlebt, hat einen anderen Umgang verdient.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wie hätten wir also über einen solchen Fall erfahren? Wahrscheinlich nie, wenn uns der Beauftragte dies nicht schwarz auf weiß auf den Tisch gelegt hätte, denn der Beauftragte ist genauso Anlaufstelle für Polizistinnen und Polizisten.

[Burkard Dregger (CDU): Wie wir!]

Er ist nicht der Feind der Polizei, er ist genauso für sie da.

[Burkard Dregger (CDU): Wir sind das auch!]

Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen bedanken. Es war – typisch Berlin! – ein etwas holpriger Start. Es hat gedauert, bis Sie in der Lage waren, Personal einzustellen, da wir Ihnen zunächst den Behördenstatus ermöglichen mussten. Sie haben die schwierige Aufgabe, aus dem Nichts die Stelle des unabhängigen Beauftragten mit Leben zu füllen. Sie haben es selbst gesagt: Da liegen noch einige Aufgaben auf Ihrem Weg.

Auch die kritische Berliner Zivilgesellschaft hat hohe Erwartungen an Sie. Vertrauen aufzubauen geschieht nicht von heute auf morgen. Das ist eine Daueraufgabe. Nicht in jedem Fall werden Sie sich Freunde machen, sei es bei der Polizei oder enttäuschten Betroffenen. Auch das gehört zum Job. Daher danke ich Ihnen an dieser Stelle persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit und nicht zuletzt für Ihr Engagement, das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen zu stärken. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Elif Eralp (LINKE), Anne Helm (LINKE) und Niklas Schenker (LINKE)]

Vielen Dank! – Als Nächstes hat der Kollege Matz für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auch hier mit einem Dank beginnen, nämlich an Herrn Dr. Oerke für den ersten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, der heute hier besprochen werden kann.

[Beifall von Raed Saleh (SPD) und Burkard Dregger (CDU)]

Allein, dass wir diesen Bericht haben, ist schon ein gutes Zeichen, auch wenn – das muss man dazu sagen – die wenigen Monate, über die sie berichten konnten, noch nicht ausreichen, um sich ein volles Bild der Tätigkeit des Beauftragten zu machen, denn, Sie haben es selber gesagt, der Aufbau Ihrer kleinen Behörde dauert noch bis in die Gegenwart an. Von daher sind vielleicht auch wegen der Frage der Bekanntheit in der Stadt die Zahlen der Fälle, die sich an Sie gewandt haben, noch nicht so gewaltig. Aber auch die Debatte heute hier kann dazu beitragen, dass die Stelle des Bürger- und Polizeibeauftragten bekannter wird, und von daher wird in anderen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger oder eben Polizistinnen und Polizisten sich an eine Stelle wenden möchten, auch klarer, dass es so etwas gibt.

Wir sehen an Ihrem Bericht, dass Sie sowohl als Bürgerbeauftragter als auch als Polizeibeauftragter schon kontaktiert worden sind, im Verhältnis 26 zu 52, aber es zeigt trotzdem, dass beide Funktionen nachgefragt sind.

Man sieht an der Statistik auch, dass zwischen den fünf Monaten des Jahres 2022 und den ersten drei Monaten des laufenden Jahres langsam aber sicher mehr Fälle bei Ihnen ankommen. Das zeigt zum einen noch mal, dass in der Startphase vielleicht die volle Handlungsfähigkeit noch nicht gegeben war, zum anderen aber auch, dass langsam aber sicher Ihre Stelle vielleicht bekannter wird und man sich dann auch an Sie wendet. Insofern sind die Zahlen, die wir dem Bericht entnehmen, ganz bestimmt noch nicht das letzte Wort.

So, wie gerade noch Anfang dieses Jahres mit einer Novelle die Behördeneigenschaft der Stelle des Beauftragten klargestellt wurde, lohnt es, mit der Erfahrung der ersten Zeit Ihrer Tätigkeit auch noch einmal das Zuständigkeitsverhältnis zum Petitionsausschuss und zur Ombudsstelle zu beleuchten und gegebenenfalls zu präzisieren. Deshalb hat sich die Koalition dieses ja auch vorgenommen.

(Vasili Franco)

Auch die gestern in der RBB-„Abendschau“ angesprochene Änderung der Strafprozessordnung bezüglich des Akteneinsichtsrechts des Beauftragten wird in der Debatte bleiben. Das ist allein deswegen schon so, weil Sie selber angekündigt haben, dass Sie sich weiter darum bemühen wollen. Gleichwohl muss man hier feststellen, auch wenn vielleicht der Kollege Schrader das gleich noch mal stark machen wird und der Kollege Dregger eher dagegen gesprochen hat, dass wir am Ende nicht im Berliner Abgeordnetenhaus darüber entscheiden können, sondern es ist eine bundespolitische Frage, ob die Strafprozessordnung eine Anpassung bekommen wird oder nicht. Da werden wir nicht so viel ausrichten können. Das hat ja auch der Kollege Schrader gestern in der Abendschau eingeräumt.

Insgesamt hoffe ich, dass sich die Bedenken, die sich zum Beispiel aus Teilen der Polizei gegen die Einrichtung dieser Stelle ergeben haben, durch Ihre praktische Tätigkeit und die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen als unbegründet herausgestellt haben und sich die Offenheit, die viele andere gehabt haben, um sich diesem neuen Instrument zu öffnen, am Ende bewährt.

Ich habe mir die Argumente meines geschätzten Vorvorgängers, Frank Zimmermann von der SPD-Fraktion, hier im Plenum bei der Beratung des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes noch einmal angesehen, und ich finde sie sind nach wie vor gültig. Auch die kleinen Änderungen, die sich aus den praktischen Erfahrungen ergeben haben, relativieren das nicht, sondern sie beruhen auf den praktischen Erfahrungen, die wir jetzt machen und die wir sicher noch nicht alle gemacht haben. Ich kann mir vorstellen, dass wir in den nächsten ein, zwei, drei Jahren noch schlauer werden.

Wir als SPD-Fraktion blicken jedenfalls Ihrer weiteren Amtsausübung mit Spannung entgegen. Herr Dr. Oerke! Ich möchte mich bei Ihnen im Namen der Fraktion für Ihre bisherige Tätigkeit bedanken. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schrader.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach der Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen und Untersuchungsmechanismen für insbesondere rechtswidriges Polizeihandeln ist sehr alt. Ebenso lange währt die Diskussion darüber, ob so eine Institution eine sinnvolle Sache ist oder eher eine Art Störfaktor. Wir sagen ganz klar – ich glaube, der Bericht von Herrn Oerke zeigte es auf –: Eine moderne Polizei braucht unabhängige Kontrolle von außen, denn sie ist fehlbar. Aber