Protokoll der Sitzung vom 15.06.2023

Entscheidend ist für mich nicht, ob es irregulär ist, sondern entscheidend ist für mich, dass ich die Regelung in Bayern von der Länge her, die dort im Gesetz verankert ist, völlig absurd finde. Deswegen brauchen wir das gar nicht ernsthaft für Berlin zu diskutieren und werden es auch nicht tun. – Danke!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Peer Mock-Stümer (CDU) und Dirk Stettner (CDU)]

Eine dritte Zwischenfrage kann es nicht geben, aber der Kollege, der sie begehrt, ist ohnehin der nächste Redner für die Linksfraktion. – Bitte, Herr Schrader!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die AfD, wenn es um Coronamaßnahmen geht, als große

(Martin Matz)

Verteidigerin der Freiheitsrechte aufspielt und hier gleichzeitig mit diesem Gesetzentwurf Menschen allein auf Verdacht bis zu 30 Tagen einsperren will, das ist schon eine Verlogenheit, die wirklich nur die AfD zustande bringt.

[Beifall bei der LINKEN]

Es ist aber auch keine Überraschung, dass so eine Partei, die durch und durch autoritär aufgestellt ist, hier so einen Antrag einbringt.

[Zuruf von der AfD: Das sagt ein Linker!]

Aber Sorgen, finde ich, sollten sich Leute, denen Freiheitsrechte wichtig sind, auch über Ankündigungen aus der aktuellen Koalition machen. Die Innensenatorin Spranger hat es als Erste gefordert, das will ich hier noch mal festhalten. Als Erste im letzten Herbst hat sie im Zusammenhang mit den Klimaprotesten gesagt: Wir brauchen eine Verlängerung der Präventivhaft. – Dann ist die CDU darauf eingestiegen. Kai Wegner hat die Forderung im Wahlkampf aufgenommen und gesagt: Wir brauchen mehr Unterbindungsgewahrsam, weil die Letzte Generation sonst denkt, in Berlin wird so etwas nicht bestraft.

[Marc Vallendar (AfD): Da hat er ja auch recht!]

Dann hat die Innensenatorin auf dem Europäischen Polizeikongress noch einen draufgelegt und klargemacht: Die Koalition wird die Frist verlängern, damit das endlich abschreckt. – Das ist das Zitat, das dort genannt wurde. Da frage ich: Was ist denn das für ein gruseliges Rechtsstaatsverständnis im Senat? Der Unterbindungsgewahrsams dient einzig und allein der Gefahrenabwehr, der Verhinderung von Straftaten. Wer Polizeirecht zur Bestrafung oder zur Abschreckung einsetzt, der missbraucht dieses Recht. Das müssen Sie im Senat wissen!

[Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Vasili Franco (GRÜNE)]

Wir haben, daran möchte ich noch mal erinnern, SPD, Grüne und Linke, das ist hier schon genannt worden, erst vor zwei Jahren, 2021, den Unterbindungsgewahrsam auf maximal 48 Stunden verkürzt. Da gab es eine Diskussion über terroristische Bedrohungen, ob man da 48 Stunden oder lieber zwei, drei oder vier Tage nimmt. Andreas Geisel wird sich erinnern. Aber niemand, auch nicht in der SPD, hat gesagt: Man braucht das jetzt auch für weitere einfache Straftaten. – Erst jetzt mit den Klimaprotesten ist diese Diskussion wieder aufgekommen, und das ist doch kein Zufall. Es ist doch klar, dass es um diese Proteste geht.

Jetzt muss man sich mal angucken: Was kommt denn jetzt? – Die Koalition kündigt da ja Verschiedenes an. Im Koalitionsvertrag steht: Fünf Tage soll die Frist verlängert werden –, aber unter welchen Voraussetzungen, für wen, das wird nicht klar. Da kommen unterschiedliche Signale. Die Innensenatorin und der Regierende wollen das, wie gesagt, für die Klimakleber. Das haben sie ein

deutig gesagt. Herr Matz hat jetzt noch mal ein bisschen was anderes gesagt, dafür bin ich Ihnen in dieser Rederunde dankbar. Sie haben den Terrorismus betont. Der SPD-Parteitag hat auch gesagt, wenn überhaupt, darf es da nur um Terrorismus gehen. Jetzt hat die Innensenatorin im Ausschuss aber auch noch weitere Begründungen dafür herangezogen. Da frage ich mich dann schon: Was soll das denn jetzt in der Koalition werden? Machen Sie sich mal ehrlich, und klären Sie das mal!

Wir sind da ganz klar: Inhaftierung darf nur Ultima Ratio sein, und das schließt eine wochenlange Haftdauer auf Verdacht ebenso aus wie das Einsperren von gewaltlosen Aktivisten. Deswegen ist dieser AfD-Antrag natürlich jenseits von Gut und Böse, aber auch die Pläne der Koalition verheißen da nichts Gutes. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so.

Jetzt frage ich mal, ob es schon ein Wahlergebnis gibt. – Dann teile ich Ihnen die Wahlergebnisse aus den verschiedenen Wahlgängen jetzt mit.

Das war zunächst Punkt 4 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II), Drucksache 19/0909.

Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen – das war Herr Abgeordneter Robert Eschricht –: abgegebene Stimmen: 145, ungültig waren davon 2. Auf Herrn Eschricht entfielen 17 Ja-Stimmen, 120 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist er nicht gewählt.

Punkt 5 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10

Kommission des Landes Berlin auf der Drucksache 19/0915. Hier entfielen auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion folgende Stimmen: als Beisitzer Herr Abgeordneter Ronald Gläser, hier wurden 145 Stimmen abgegeben, davon waren 2 ungültig, 13 Ja-Stimmen, 125 NeinStimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Als stellvertretender Beisitzer Herr Abgeordneter Karsten Woldeit, 145 abgegebene Stimmen, davon waren 4 ungültig, 14 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt.

(Niklas Schrader)

Punkt 6 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses auf Drucksache 19/0936. Hier entfielen auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die folgenden Stimmen: auf Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson: 145 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 19 Ja-Stimmen, 120 NeinStimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Auf den Abgeordneten Martin Trefzer: 145 abgegebene Stimmen, davon waren 5 ungültig, 17 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt.

Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses auf Drucksache 19/0945. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen dabei folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Marc Vallendar: 145 abgegebene Stimmen, keine ungültig, 17 JaStimmen, 123 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Antonin Brousek: 145 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige Stimmen, 19 mit Ja, 118 NeinStimmen, 5 Enthaltungen, nicht gewählt.

Punkt 8 der Tagesordnung wiederum war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz. Das ist die Drucksache 19/1000. Hier entfielen auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion folgende Stimmen: Als Mitglied Herr Abgeordneter Ronald Gläser: 145 Stimmen wurden hier abgegeben, die waren alle gültig, und 17 davon waren JaStimmen, 123 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: Hier gab es 145 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 117 und 7 Enthaltungen, damit nicht gewählt.

Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.3.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13:

Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1007

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt hier die Fraktion der CDU, und das mit der Kollegin Khalatbari. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Abgeordnetenhaus wird heute in erster Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes beschlie

ßen, exakter formuliert: berufsbegleitende Maßnahmen zur Deckung des Unterrichtsbedarfes.

Notwendig ist das, weil das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember 2022 in einem Urteil feststellte, dass für die berufsbegleitenden Studien der quereinsteigenden Lehrkräfte keine ausreichenden Rechtsgrundlagen bestehen. Um dem Gesetzesvorbehalt in Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 GG zu entsprechen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

, ist das Lehrkräftebildungsgesetz entsprechend anzupassen. Mit der vorgelegten Änderung von § 12 LBiG wird eine dem Gesetzesvorbehalt Artikel 12 GG entsprechende Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorgenommen. Ergänzende Regelungen werden durch eine Rechtsverordnung getroffen werden, die derzeit durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erarbeitet wird.

Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass dieser Rechtsverordnung wurde in den Entwurf des neuen § 12 LBiG aufgenommen. Diejenigen quereinsteigenden Lehrkräfte, die schon über ausreichende Studien in zwei Schulfächern verfügen, beginnen sofort mit dem Referendariat. Beziehen sich die Studien nur auf ein Schulfach, sind noch ergänzende Studien in einem weiteren Fach, für das Lehramt an den Grundschulen in zwei weiteren Fächern nötig.

Durch die Vorlage werden Inhalt und Zweck dieser Studien gesetzlich festgelegt. Mit dieser gesetzlichen Änderung wird eine rechtssichere Grundlage für die Qualifizierung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geschaffen, die vor Beginn des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes noch berufsbegleitende Studien zu absolvieren haben. Wir alle wissen, dass die Deckung des Lehrkräftebedarfs weder im Land Berlin noch in anderen Bundesländern mit an den Universitäten ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen gedeckt werden kann. Mit diesem Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Deckung dieses Bedarfs.

Ein wesentliches Ziel der Quereinstiegsqualifizierung ist es, in Fächern mit besonderem Lehrkräftebedarf möglichst zügig, in ausreichender Zahl Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung zu qualifizieren. Wir wollen so schnell wie möglich sicherstellen, dass Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in allen Schularten in Berlin garantiert werden kann.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Landesschulbeirat die getroffenen Regelungen als mögliche Absicherung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in dem Prozess der Ausbildung zur Lehrkraft ausdrücklich begrüßt. Nehmen Sie bitte wohlwollend zur Kenntnis, dass der Senat alles tut, um Schule im Land Berlin

(Vizepräsident Dennis Buchner)

weiter zu qualifizieren, und geben Sie dem Gesetzesentwurf heute in erster Lesung Ihre Zustimmung! – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Louis Krüger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit ihren unterschiedlichen fachlichen Hintergründen sind eine Bereicherung für alle Berliner Schulen und längst unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des schulischen Alltags. Unser bildungspolitisches Ziel muss daher sein, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern eine angemessene pädagogische Ausbildung und ausreichend Unterstützungssysteme auf dem Weg in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf zur Verfügung zu stellen.

Es ist wichtig, dass nun endlich eine rechtliche Grundlage für die berufsbegleitenden Studien und die vorausgehenden Qualifizierungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in das Lehramt geschaffen wird. Das haben wir auch als rot-grün-rote Regierung in der Bildungsverwaltung schon angestoßen. Gut, dass das nun weiterverfolgt wird! Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet eine gute Grundlage für eine Diskussion, und viele Kritikpunkte wurden auch bereits eingearbeitet. Nichtsdestotrotz bestehen meiner Ansicht nach noch Änderungsbedarfe.

Gerade hinsichtlich des Prüfungssystems, der Bestehensvoraussetzung, der Begleitstrukturen und konkreter Inhalte bleiben bei mir noch offene Fragen. Diese werden wir planmäßig nächste Woche im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutieren können. Ich habe mich deshalb auch ein wenig gewundert, dass die CDU heute schon unbedingt eine Rederunde zu diesem Thema angemeldet hat, vermutlich aus Mangel an Alternativen. Ich weiß es nicht genau.