Protokoll der Sitzung vom 15.06.2023

(Bürgermeister Stefan Evers)

Insofern erleben Sie einen zuversichtlichen Senator, der sich der Grenzen aller Möglichkeiten bewusst ist und diese Grenzen auch den Kollegen regelmäßig vermittelt, das auch sehr eingängig macht.

[Heiterkeit von Bettina Jarasch (GRÜNE)]

Auch da bin ich mir nach diesem Wochenende sehr sicher, dass die Kollegen diese Einsicht mit mir teilen und die Disziplinierung und Priorisierung im kommenden Doppelhaushalt vornehmen werden. – Herzlichen Dank dafür!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Senator! – Dann hat der Kollege Herrmann das Wort zu einer Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Senator, für die ausführliche Beantwortung meiner Frage! Ich vermisse allerdings doch noch einen Punkt, und ich meine nicht das Tischtennisspiel, sondern ich hätte gerne noch gewusst, was es mit dem Sondervermögen auf sich hat, das dort Ihrerseits, durch den Senat, geplant ist.

[Katina Schubert (LINKE): Ich dachte, Sie hätten einen Koalitionsvertrag abgeschlossen! Da steht das drin! – Zurufe von der AfD]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Senator Evers das Wort. – Bitte schön!

[Zuruf von der CDU: Eine halbe Stunde hast du noch!]

Vielen herzlichen Dank! – Auch dieses Thema hat uns beschäftigt. Es hat ja nicht unmittelbar mit dem Haushalt zu tun. Die Errichtung des Sondervermögens ist eine eigene Schwerpunktsetzung jenseits der Aufstellung des Doppelhaushalts; sie muss es auch sein, und zwar insofern, als dass es einen sehr klar abgegrenzten Anwendungsbereich und Handlungsschwerpunkt setzt.

Naturgemäß werden nicht nur die hier vertretenen Senatsverwaltungen, sondern auch viele andere Akteure in Berlin darauf angewiesen sein, schnellstmöglich Klarheit, nicht nur über den Umfang des Sondervermögens, sondern auch über die Mechanismen, Abläufe und Strukturen zu bekommen. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, aber eben auch die Kriterien für die Maßnahmen, die anschließend, konkret ab dem kommenden Jahr im Um

fang der zunächst 5 und bis zu 10 Milliarden Euro insgesamt in Berlin zu einer sichtbaren Veränderung und auch dazu beitragen, dass wir unsere klimapolitischen Ziele wirksam und schnellstmöglich erreichen.

Unser Plan ist, dass wir das bis zum Beschluss des Doppelhaushalts im Senat, der für den 11. Juli verabredet wurde, auch schaffen. Das ist ambitioniert, weil es um sehr komplexe rechtliche Fragestellungen geht. Aber auch da erleben Sie einen zuversichtlichen Finanzsenator. Wir sind jetzt auch in der Abstimmung der Häuser gut unterwegs. Es sind ja eine ganze Reihe von Fachverwaltungen betroffen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten: für Klimaschutz, für Energie, für Stadtentwicklung. Das alles sind Themen, die natürlich zu beachten sind, wenn wir uns darauf verständigen, hier gemeinsam Schwerpunkte im Sondervermögen zu setzen. Noch einmal: Der Zeitplan mag ambitioniert sein, wir werden aber unseren Teil bis zum 11. Juli abschließen und dem Parlament damit allen Raum geben, im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts auch über die Errichtung des Sondervermögens zu beraten.

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Jetzt habe ich entweder nicht zugehört oder verpasst, dass Verwaltungsmodernisierung noch Thema im Senat sein soll. Deshalb frage ich, ob Sie mir begründen können – und vielleicht noch Details zur Umsetzung sagen können –, warum Sie das Eckpunktepapier mit redaktionellen Änderungen einfach noch einmal beschließen wollen und erst dann anfangen zu arbeiten.

[Beifall von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE) – Zuruf von der CDU]

Vielleicht können Sie uns das einfach noch mal erklären.

Herr Senator, bitte schön! – Frau Senatorin Giffey – Entschuldigung! –, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben uns das ein bisschen aufgeteilt; ich kann gerne zu dem, was Sie sagen, Stellung nehmen. Das Thema Verwaltungsreform ist und bleibt ein essenziell wichtiges Thema für das Gelingen aller Vorhaben, die Herr Kollege Evers gerade präsentiert hat. Es ist notwendig, dass wir eine handlungsfähige, starke Verwaltung haben. Deshalb haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, dass das, was im letzten Jahr im Zuge der Eckpunkte für die Berliner Ver

(Bürgermeister Stefan Evers)

waltungsreform erarbeitet worden ist, weiter gilt und dass darauf aufgebaut werden soll.

Es ist aber auch notwendig, dass sich der neue Senat noch einmal verständigt und einen eigenen Beschluss fasst über die Bedingungen für das Weiterbestehen und Gelingen der Eckpunkte der Verwaltungsreform. Deswegen ist es nicht so zu interpretieren, dass das, was bisher erarbeitet wurde, nicht mehr gilt oder dass darauf nicht aufgebaut wird – dadurch, dass der Senat sich erneut dazu bekennt –, sondern es ist ein Startpunkt für die neue Landesregierung, auf dem aufzubauen, was vorgearbeitet ist. Es geht darum, dass wir die Digitalisierung und die Bürgerdienstleistungen voranbringen, dass wir weitere Produkte unseres öffentlichen Dienstes digitalisieren und auf dem aufbauen, was erarbeitet wurde. Wir haben eine laufende Legislaturperiode. Es ist völlig legitim, das zu tun. Wir werden natürlich das, was bisher geschah, auch um weitere Punkte ergänzen, damit die Themen der Verwaltungsreform und der Digitalisierung auch intensiv und konzentriert vorangebracht werden können.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – So, dann unterbrechen wir auf Antrag der AfD-Fraktion jetzt kurz die Sitzung und machen Ältestenrat.

[Zurufe von der LINKEN: Oh! – Zuruf von der CDU: Mein Gott, eh!]

Um 12 Uhr machen wir weiter und unterbrechen so lange die Fragestunde.

[Unterbrechung der Sitzung von 11.38 Uhr bis 12.03 Uhr]

Wir fahren mit der Sitzung fort. Wir sind bei Tagessordnungspunkt 2, der Fragestunde. Die nächste gesetzte Frage stellt die Kollegin Frau Aydin für die SPDFraktion.

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wird der Mietspiegel 2023 tatsächlich heute veröffentlicht, und welche Neuigkeiten wird dieser im Vergleich zum Mietspiegel 2021 enthalten?

Herr Senator Gaebler, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Ja, ich

hatte ja in der Fragestunde vor zwei Wochen auf die Frage des Kollegen Schenker gesagt, dass wir die Veröffentlichung Mitte Juni erreichen wollen. Es ist tatsächlich so, dass die Veröffentlichung heute vorgesehen ist. Wir haben die Situation, dass der qualifizierte Mietspiegel 2021 im Mai ausgelaufen ist, dass er als einfacher Mietspiegel weiter gilt, dass wir einen qualifizierten Mietspiegel erst im nächsten Jahr haben werden, weil aufgrund von Konkurrentenklagen Verzögerungen bei der Beauftragung eingetreten sind, die wir nicht zu verantworten haben. Das Kammergericht hat sehr deutlich gesagt, dass die Klage unberechtigt war. Leider hat es uns trotzdem etwa ein Jahr Zeit gekostet, bis das geklärt werden konnte.

Insofern brauchen wir übergangsweise einen aktualisierten Mietspiegel. Das ist mit dem einfachen Mietspiegel 2023 der Fall. Er tritt sofort in Kraft, also heute mit der Veröffentlichung, und löst dann den bisherigen Mietspiegel 2021 ab. Der Mietspiegel ist kein Abbild politisch gewünschter Mieten, sondern er ist ein Abbild der Vergleichsmietensituation am Mietenmarkt. Er soll Sicherheit für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Vermieterinnen und Vermieter bei der Frage schaffen: Wie weit können Mieten in welchen Bereichen erhöht werden? – Er ist damit auch ein Instrument zur Rechtssicherheit und zur Vereinfachung von Auseinandersetzungen. Ohne einen Mietspiegel würden wir sehr viele Klageverfahren mit unsicherem Ausgang haben. Hier können sich Mieterinnen und Mieter informieren und darauf verlassen, dass dieser Mietspiegel Bestand hat. Bisher haben alle Mietspiegel, spätestens in der zweiten Instanz, eine Bestätigung gefunden, dass sie, so wie das Land Berlin das handhabt, auch vernünftig sind.

Der Mietspiegel 2023 ist über einen Index aktualisiert worden. Der Index wurde aus Daten des Amtes für Statistik zu den Nettokaltmieten sowie Verbraucherpreisindices ohne Nahrungsmittel und Energie gebildet. Wir haben also die im vergangenen Jahr besonders stark gestiegenen Themen herausgenommen. Er spiegelt aber die Weiterentwicklung der Mieten seit dem letzten Mietspiegel 2021 wider und entspricht rund 2,7 Prozent pro Jahr. Das heißt, auf die übliche Laufzeit eines Mietspiegels von zwei Jahren gerechnet sind das 5,4 Prozent. Die Durchschnittsmiete im Mietspiegel steigt dann also von 6,79 Euro auf 7,16 Euro um 37 Cent. Damit liegen wir im Mittel der vergangenen Mietspiegelveränderungen. Wir hatten zum Beispiel von 2015 auf 2017 eine Steigerung von 55 Cent und von 2017 auf 2019 von 44 Cent. Insofern bildet der Mietspiegel aus unserer Sicht das Marktgeschehen gut ab und bleibt in einem Rahmen, der für die Menschen in der Stadt bezahlbar ist.

Vielen Dank, Herr Senator! – Frau Kollegin! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön! Sie haben das Wort.

(Bürgermeisterin Franziska Giffey)

Wann wird der nächste qualifizierte Mietspiegel vorgelegt?

Bitte schön, Herr Senator!

Vielen Dank! – Die Daten dazu werden mit Stichtag 1. September vom Amt für Statistik erhoben. Die Auswertung und Tabellenerarbeitung wird dann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insofern gehen wir davon aus, dass der nächste Mietspiegel im Mai 2024 veröffentlicht werden kann. Dann wird es auch noch mal eine detailliertere Ausarbeitung der Betriebskosten geben, die jetzt in dem einfachen Mietspiegel nicht enthalten sein kann.

Vielen Dank! – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Schenker.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Gaebler! Meine Nachfrage bezieht sich darauf, dass ich schon vor zwei Wochen gefragt hatte, dass angekündigt war, einen Verbändemietspiegel zwischen Mieter- und Vermieterverbänden auf den Weg zu bringen. Presseberichten zufolge ist dieser Verbändemietspiegel an den völlig überzogenen Vorstellungen der Vermieterverbände gescheitert, die mindestens 7,5 Prozent Mietsteigerung in diesem Mietspiegel sehen wollten. Wie ist in diesem Lichte zu bewerten, dass sich der Senat damit rühmt, mit den Vermieterverbänden im sogenannten Wohnungsbündnis zusammenzusitzen, und – so könnte man den Eindruck haben – versuchen möchte, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, wenn es offenbar nicht möglich ist, sich mit Vermieterverbänden auf eine moderate Mietsteigerung im Rahmen des Mietspiegels zu einigen, was natürlich dann das Ergebnis hätte, dass der Mietspiegel noch mal einige Sicherheit mehr hätte als der einfache Mietspiegel, der nun so vom Senat vorgelegt wurde?

[Dirk Stettner (CDU): Frage! – Katina Schubert (LINKE): Sie müssen nichts zu Fragen sagen! Ich sage nur: Herr Herrmann!]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich bitte Sie noch mal, das gilt für alle Fraktionen, Ihre Frage klar und deutlich zu stellen. Bitte eine Frage und keine Koreferate! – Bitte schön, Herr Senator, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Zum einen hat es in dem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen im Vorfeld, bevor dieses Bündnis abgeschlossen wurde, sehr intensive Diskussionen gegeben, in die sich damals auch die Mieterverbände mit dem Berliner Mieterverein eingebracht haben. Da ist auch vieles in das Bündnis eingeflossen. Dass der Mieterverein dann beschlossen hat, sich dem Bündnis nicht anzuschließen, ist eine Entscheidung, die ich bedauere, die aber letztendlich der Mieterverein zu treffen hatte. Insofern ist das, was im Bündnis vereinbart worden ist, durchaus von den Mieterverbänden mitgeprägt und kann sich, glaube ich, an der Stelle sehen lassen.

Zu der Frage konkret, wie das bei der Aushandlung oder bei dem Gespräch über den Mietspiegel gewesen ist: Das ist eine Sache, die die jeweiligen Verbände aus ihrer Sicht beurteilen müssen. Da gibt es offensichtlich unterschiedliche Berechnungsmethoden. Ich will das gar nicht im Einzelnen werten. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn sich die Verbände untereinander verständigt hätten. Wir haben aber unsere Aufgabe wahrgenommen, so, wie es gesetzlich vorgesehen ist, dass auch die Gemeinde einen Mietspiegel festsetzen kann. Das haben wir anhand von nachvollziehbaren Berechnungen gemacht und nicht anhand von irgendwelchen Daumenwerten oder Vermittlungsgesprächen. Damit sind wir, glaube ich, auf der sicheren Seite, und die Mieterinnen und Mieter können vor allen Dingen sehr zufrieden damit sein, dass sie jetzt an der Stelle Rechtssicherheit haben bei dem, was von ihnen verlangt werden kann und wogegen sie rechtlich vorgehen können.

Vielen Dank, Herr Senator!

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abgeordnete Wahlen eine Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat in Anbetracht der nun startenden Special Olympics: Was plant der Senat, um Inklusionssport in Berlin dauerhaft zu stärken?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin Dr. Böcker-Giannini! Sie haben das Wort.

Vielen Dank! Wir haben eine ganze Menge an Dingen, die wir auch in Zukunft umsetzen werden. Wir haben zum einen das Inklusionsprogramm „Inklusion ’23“ mit einer ganzen Reihe von Projekten, die jetzt laufen. Da steht zum Beispiel der Inklusionsmanager, der beim Landessportbund angesiedelt ist. Der wird auch in Zukunft weiterarbeiten können. Die Stelle wurde verlängert. Da gibt es in Zukunft noch eine zweite Person, die sich um den Inklusionssport kümmern wird. Ansonsten gibt es die Beratung für zahlreiche Vereine und Verbände im Inklusionsbereich. Wir haben für Special Olympics Berlin die Förderung eingestellt und werden weiterhin dafür sorgen, dass der Verband gestärkt wird. Auch der Behindertensportverband ist bekanntermaßen sehr dabei, in dem Bereich zu unterstützen, und wird auch entsprechend gefördert.

Es gibt im Rahmen von „Inklusion ’23“ noch viele weitere Projekte, die über den Sport hinausgehen, in die Gesellschaft wirken und dann auch verstetigt werden. Da ist zum Beispiel die Museumsinsel zu nennen, die ein inklusives Programm macht. Es ist aber auch der VBB zu nennen, der eine App entwickelt, die über die Spiele hinaus Gültigkeit hat und Menschen mit Behinderung den barrierefreieren Zugang ermöglichen soll, und noch viele weitere Projekte.