Protokoll der Sitzung vom 29.06.2023

(Senator Christian Gaebler)

einen Sandkasten oder Hausmeister abrechnen, den es gar nicht gibt. So oder so ähnlich fühlen sich Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen häufig. Oft kennen sie die höchstzulässige Miete nicht und wissen auch gar nicht, dass mit ihrer Miete oft Kosten bezahlt werden, die es auf Seite des Eigentümers eigentlich gar nicht mehr gibt. Jetzt denken wahrscheinlich die meisten hier: Das ist doch aber nicht erlaubt. – Tja, liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss ich Sie enttäuschen. In der Fördersystematik des alten sozialen Wohnungsbaus geht das leider doch. Verdrehte Welt, oder? Es ist schon ein verdammt fieses und absurdes Konstrukt, das endlich beendet werden muss.

Ein großes Problem ist, dass Vermieterinnen und Vermieter des geförderten Wohnungsbaus eine Reihe sogenannter fiktiver Kosten bei den Mieten geltend machen können. Deshalb gibt es auch Fälle, in denen die Miete dort höher ist als in vergleichbaren Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Dabei müsste das so nicht sein, denn wir könnten als Land Berlin das einfach ändern, denn eigentlich dürften nur Kosten berechnet werden, die der Vermieter tatsächlich hat. Die Mieten müssten sinken, wenn die Bankdarlehen und die Fördermittel zurückgezahlt worden sind. Technisch heißt das dann, dass der sogenannte Entschuldungsgewinn aus den Mieten herausgerechnet wird und somit wegfällt. Leider ist das bisher an den Widerständen in Verwaltung und Politik gescheitert.

Es gibt aber auch positive Maßnahmen, die wir schon lange gefordert haben, die nun endlich umgesetzt werden. Einig sind wir uns doch schon lange, liebe Sevim Aydin, den bestehenden Mietzuschuss für Sozialwohnungen anzuheben, den einkommensschwache Haushalte beantragen können. Es ist auch gut, den Berechtigtenkreis für den Mietzuschuss zu erweitern. Auch die Anpassung der Mietobergrenze an die Inflationsrate für die Objekte ohne Anschlussförderung ist richtig. Das hätten wir aber auch schon früher haben können. Das hätten Sie vor allem auch schon früher haben können. Die Senatsverwaltung beziehungsweise die SPD blockierte diesen Vorschlag in der letzten Koalition und koppelte die Anhebung der Zuschüsse an die Einführung der sogenannten gesetzlichen Verpflichtungsmiete. Um das Thema transparent zu machen hatten wir vorgeschlagen, das in zwei Schritten zu machen, was von der SPD immer kategorisch abgelehnt wurde. Hier wurde fahrlässig hingenommen, die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau nicht zu entlasten, also genau die Menschen, die sowieso schon wenig haben, nur um Verhandlungsmasse zu erzeugen. Das ist keine soziale Politik, liebe SPD.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Ich will noch kurz erläutern, warum wir die gesetzliche Verankerung der vertraglichen Verpflichtungsmiete ablehnen, um die es heute geht. Wir sehen die Gefahr versteckter Mieterhöhungsmöglichkeiten und dass die vor

zeitige Ablösung von Darlehen jetzt sogar noch attraktiver gemacht wird, denn dadurch verkürzen sich auch die Belegungs- und Mietpreisbindungen. Wir sind gegen die Abschaffung des Kostenmietrechts. Wenn man die fiktiven Kosten, also Kosten, die Vermieter gar nicht mehr haben – das habe ich gerade schon erklärt –, abschaffen würde, wäre das ein großer Fortschritt. Ein Rückschritt wäre es allerdings, ein transparentes System der Kostenmiete gegen ein intransparentes System auszutauschen. Dieses Kostendeckungsprinzip ist quasi ein Mietendeckel. Er soll dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht mehr bezahlen müssen, als der Mieter an tatsächlichen Kosten hat. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen des Senats könnten Mietforderungen zukünftig über die tatsächlichen Kosten hinausgehen.

[Senator Christian Gaebler: Nein, das ist Quatsch!]

Es ist zu befürchten, dass durch diese Änderungen in Zukunft Kosten verlangt werden, die bisher nicht auf die Miete umgelegt werden können. Jetzt kam von Herrn Senator Gaebler, dass doch das alles Quatsch ist, weil die Verpflichtungsmiete immer unterhalb der Kostenmiete liegt. Ja, das ist bei der vertraglich festgelegten Verpflichtungsmiete tatsächlich so.

[Senator Christian Gaebler: Ach!]

Ich frage Sie aber: Wird das auch zukünftig so bleiben? Wenn diese nämlich gesetzlich verankert wird, wird die Regelung obsolet, dass Kosten für außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen nur vom Vermieter zu bezahlen sind. Ich finde, es kann nicht sein, dass Mieter hier doppelt bezahlen.

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Radziwill?

Nein, danke! Ich habe keine Zeit mehr. – Aber vielleicht an Frau Radziwill und andere: Es muss Sie doch alle stutzig machen, dass gerade die, denen das Gesetz zugutekommen soll, also die Sozialmieterinnen und -mieter, jetzt auf die Barrikaden gehen.

Zuletzt nur mal so: Gewinne aus fiktiven Kosten wurden sogar von der CDU als Abzockerrenditen bezeichnet und von der neoliberalen FDP als Lizenz zum Gelddrucken kritisiert. Deshalb bleiben wir dabei: Wir fordern, die fiktiven Kosten endlich abzuschaffen, damit die zu hohen Mieten im sozialen Wohnungsbau endlich sinken. Es muss und kann durch eine weitere Mietobergrenze sichergestellt werden, dass keine Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, denn freifinanzierte Wohnungen können offenbar mit der ortsüblichen Vergleichsmiete auch wirtschaftlich betrieben werden. Warum sollte das bei ehemalig geförderten Wohnungen nicht auskömmlich sein? – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Nas das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich zu hören, sehr geehrte Frau Kollegin Aydin und Herr Gaebler, dass wir der gleichen Meinung sind, dass es nun besser funktioniert mit der CDU, dass wir nun feststellen: Mieterschutz und bezahlbares Wohnen ist mit der CDU möglich. Ich danke Ihnen für diese Feststellung!

[Beifall bei der CDU]

Mit dem Gesetzesentwurf – auf die Details möchte ich nicht eingehen, die Details wurden vorhin erwähnt – sollen auf der einen Seite Lücken geschlossen, auf der andere Seite der Kreis der Anspruchsberechtigten im sozialen Wohnungsbau erweitert werden. So wird unter anderem der Anwendungsbereich dahingehend erweitert, dass die Menschen auch einen Anspruch auf Mietzuschuss haben, wenn der Mietvertrag ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen worden ist – Herr Gaebler, das ist auch eine weitere Einzelheit –, aber mit dem Gesetz soll auch dafür Sorge getragen werden, dass Haushalte, die einen leichten Einkommenszuwachs haben, nicht gleich aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten wegfallen. Gerade Rentner, die durch die Rentenerhöhung einen leichten Einkommenszuwachs haben, sollen nicht daran gehindert werden, den Mietzuschuss zu erhalten, denn die Anhebung der Einkommensgrenze bis zu 55 Prozent würde dazu führen, dass mehr Personen die Unterstützung erhalten. Gerade auch Personen, die morgens früh aufstehen, hart arbeiten müssen, jedoch bisher über der Einkommensgrenze waren, haben nun die Möglichkeit, den Mietzuschuss zu erhalten.

Mit dem Entwurf wird die Verpflichtungsmiete auch gesetzlich definiert. Wir haben gehört: Was ist die Verpflichtungsmiete? Was umfasst Sie? Wie hoch wird sie? Natürlich werden wir auch darüber zu diskutieren haben, und wir diskutieren auch gerne mit Ihnen darüber. Mit der Verpflichtungsmiete wird auch ein Bußgeldtatbestand eingeführt, um zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass Verstöße angemessen geahndet werden.

Wenn es bei diesem Entwurf Diskussionsbedarf gibt, freuen wir uns und diskutieren gerne mit Ihnen darüber. Das Ziel ist aber klar: Wir wollen Lücken schließen und weiteren Mietern in unserer Stadt die Unterstützung zukommen lassen. Wir wollen das Beste für Berlin, dafür sind wir angetreten, und ich glaube, das Gesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Schenker das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist nun wirklich kein Thema, das die Parlamentarier gebannt lauschen lässt, weil es tatsächlich nicht ganz einfach ist, worüber wir reden.

Herr Gaebler, nach dem Redebeitrag der CDU-Fraktion glaube ich, dass Sie sich nur deshalb so schnell einigen konnten, weil sich die CDU mit dem Thema nicht auseinandergesetzt hat, aber das steht auf einem anderen Blatt Papier. Dann noch einmal – das hat die Kollegin Schmidberger gut dargestellt –, Ihre Reform enthält zwei Teile: Erstens wollen Sie die Verpflichtungsmiete einführen, und zweitens wollen Sie den Mietzuschuss für die Mieterinnen und Mieter in den Sozialwohnungen anheben. Das hat Frau Schmidberger richtig dargestellt, dass wir Ihnen von Anfang an gesagt haben, dass wir jederzeit bereit gewesen wären, den Mietzuschuss anzuheben. Wir haben sogar vorgeschlagen, dass er noch etwas ausgeweitet wird, nicht nur bis 155, sondern bis zu 180, also dass diejenigen in Berlin bis WBS 180 Anspruch haben. Das hätten wir jederzeit machen können.

[Heiko Melzer (CDU): Was haben Sie getan? – Stephan Schmidt (CDU): Hätte, hätte, Fahrradkette!]

Sie haben aber in der alten Koalition einen Entwurf vorgelegt, der am Koalitionsvertrag vorbeiging. Da hatten wir uns nämlich auf etwas anderes geeinigt. Sie legten uns etwas vor, was gegen den Koalitionsvertrag verstößt, und wollen dann, dass wir das einfach umsetzen. Gut, das sagt, glaube ich, auch ein bisschen was zu Ihrem Regierungsstil in der alten Koalition. Wenn Sie da mit der CDU mehr Erfolg haben, viel Spaß!

Zum Thema: Der alte Sozialwohnungsbau erzählt die lange Geschichte wirklich desaströser Fehler in der Westberliner Wohnungspolitik, und ist auch eine Lehrstunde in Sachen Baufilz. Jahrzehntelang war der soziale Wohnungsbau eine Goldgrube für private Investoren. Zahnärzte aus Westdeutschland legten zuhauf ihr Geld zum Steuersparen in Westberliner Wohnungsbeständen an, eine lukrative Förderung mit einem Fass ohne Boden.

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Radziwill?

Ja!

Bitte schön!

Wird das hier gestoppt?

Ja, Sie können danach noch ein paar Augenblicke länger reden. – Herr Kollege, ich will ganz kurz zwei Sachen fragen, damit ich das besser einordnen kann. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Ihre damalige Senatorin Frau Lompscher die Verpflichtungsmiete auch wollte und das im Entwurf der Senatsverwaltung auch vorgesehen war? Das ist für die Betrachtung sehr wichtig, finde ich. Ich habe mich sehr gewundert, dass Sie dagegen waren, denn die Verpflichtungsmiete ist für 65 000 Wohneinheiten, und der Mietzuschuss, den Sie so hochhalten, ist nur für 2 000 Wohneinheiten. Ich denke, in Relation ist der Erfolg der Verpflichtungsmiete, für mehr Menschen etwas Gutes zu tun, nicht von der Hand zu weisen. Deswegen ist unsere Kritik da, glaube ich, berechtigt. – Vielen Dank!

Das ist mir durchaus bewusst, und deswegen finde ich es auch falsch, was Herr Senator Gaebler dargestellt hat, dass es um eine ideologiegetriebene Debatte geht. Ich finde, das ist es nämlich nicht. Es ist ein fachlicher Austausch auf einem relativ hohen Niveau. Wir hatten in Berlin zwei Expertenkommissionen, die sich damit beschäftigt haben – viele ganz unterschiedliche Argumente, die da ausgetauscht wurden. Am Ende wurden die von der SPD, die in der Kommission teilgenommen haben, abgezogen, dann gab es wieder kein Ergebnis. Na ja, alles Schnee von gestern! Deswegen, meine ich, eignet sich dieses Thema nicht für die Frage, ob man jetzt dafür oder ob man dafür ist. Auch in meiner Partei gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Ansätze. Die Linke hat noch 2016 die Einführung der sozialen Richtsatzmiete vertreten. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass zum Beispiel der Berliner Mieterverein, der nicht verdächtig ist, sich immer nur auf eine Seite zu schlagen, sondern der sich fachlich mit diesen Dingen auseinandersetzt,

[Lachen bei der SPD]

oder dass sich Mieterinitiativen wie „Kotti & Co.“ sehr viele Jahre umfassend mit diesem Thema beschäftigt haben. Ich meine, es ist Ihre Entscheidung, wenn Sie als SPD die Mietervereine nicht mehr als Bündnispartner betrachten.

[Zuruf von Sevim Aydin (SPD)]

Erklären Sie das mal den 180 000 Mitgliedern, die der Mieterverein hat. Das ist dann Ihre Entscheidung. Deswegen, meine ich, geht es tatsächlich um eine fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema, und da eignet es sich nicht, wahllos zu sagen, dass es hier am Ende um Ideologie geht.

[Heiko Melzer (CDU): Das machen Sie fachlich sehr gut!]

Wir denken tatsächlich, dass Sie etwas anderes hätten machen können. Sie hätten die fiktiven Kosten und die Entschuldungsgewinne aus den Kostenmieten streichen können. Um es kurz zu machen: Damit hätten Sie erfolgreich Profite der Vermieter beschnitten und die Mieten nachhaltig gesenkt. Sie hätten auch das machen können, was in der alten Koalition vereinbart war, die Kappung allgemein auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu machen. Stattdessen schreiben Sie nur diese Verpflichtungsmieten fest, wo niemand in diesem Raum weiß, was in den einzelnen privatrechtlichen Vereinbarungen getroffen worden ist. Die Mieterinnen und Mieter haben gar keine Möglichkeit mehr, zur IBB zu gehen und rauszufinden, was dort eigentlich drinsteckt. Sie verschaffen einer Blackbox Gesetzesrang, mit unabsehbaren Folgen für Mieterinnen und Mieter. Vielleicht geht es im Einzelfall gut, vielleicht aber auch nicht. Es ist eben nicht sinnvoll, sondern eher verdächtig, dass der Senat bei dieser Reform nicht einmal mehr die Stadtgesellschaft miteinbezieht, obwohl Initiativen und der Berliner Mietervereine seit Jahren daran arbeiten. Gestern hat ein Hearing Stadtpolitik des IniForums stattgefunden. Ich selbst konnte leider nicht teilnehmen,

[Dirk Stettner (CDU): Oh!]

aber tatsächlich wäre es sinnvoll gewesen, zum Beispiel darauf zu warten und die Initiativen, die sich damit beschäftigen, miteinzubeziehen, zumindest wenn man der Auffassung ist, dass es wichtig ist, auch einmal die Initiativen zu sprechen.

[Dirk Stettner (CDU): Wir waren da!]

Insgesamt werden von dieser Reform ein paar Haushalte profitieren, das ist gut, aber an die ganz drängende Frage trauen Sie sich nicht heran. Aktuell befinden sich noch 88 000 Sozialwohnungen in der Bindung, und allein in den kommenden zwei Jahren werden rund 15 000 Sozialwohnungen ihre Mietpreis- und Belegungsbindungen verlieren. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter ist das wirklich eine Katastrophe, denn ihnen droht die Verdrängung. An diesen sozialen Sprengstoff müssen wir ran! Wir müssen dringend diesen sozialen Sprengstoff entschärfen, wir müssen so viele Sozialwohnungen mit auslaufenden Bindungen wie möglich in die öffentliche Hand bringen, am besten klappt das mit Vergesellschaftung. Viele von diesen Wohnungen sind in den Beständen von Vonovia und anderen Wohnungskonzernen. Darüber haben wir vorhin auch schon gut gestritten.

Die ganze Problematik der auslaufenden Bindungen und der immensen Kosten zeigt noch einmal ganz grundsätzlich das Problem des Sozialwohnungsbaus. Mit Ihrer neuen Wohnungsbauförderung machen Sie genau dasselbe und setzen diesen fatalen Kurs fort. Erneut werden große Fördertöpfe aufgesetzt, um private Investoren in den Sozialwohnungsbau zu locken, erneut werden befristete Sozialwohnungen entstehen, die nach 30 Jahren aus der Bindung fallen. Es sind weiterhin keine transparenten Investitionsaufwendungen, es wird ein Fass ohne Boden sein. Sie wollen immer höhere Baukosten bezuschussen. Das ist nicht nachhaltig, das ist sehr teuer, das ist ein Geschäftsmodell für private Investoren, und es ist im Grunde genommen ein unverantwortlicher Umgang mit den Steuergeldern der Berlinerinnen und Berliner.

Wir als Linke haben einen anderen Vorschlag gemacht. Wir wollen einen dauerhaft gebundenen, nachhaltigen und preisgünstigen Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten in kommunaler Hand. Wie das gehen kann, haben wir dargestellt: mit einem kommunalen Wohnungsbauprogramm. Indem wir das Geld aus der Wohnungsbauförderung direkt den kommunalen Wohnungsbauunternehmen geben, können die jedes Jahr 7 500 bezahlbare Wohnungen in öffentlichem Eigentum schaffen. Öffentlich finanzieren und kommunal bauen, statt weiter die Gewinne privater Konzerne zu finanzieren, damit ziehen wir die Lehren aus der Misere des alten sozialen Wohnungsbaus. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Das Parlament ist eigentlich dazu da, öffentlich zu diskutieren, damit der Bürger informiert ist. Diese Debatte, die gerade läuft, versteht kein Mensch, kann auch kein Mensch verstehen, weil es einfach viel zu komplex ist. Die gehört nicht hier ins Plenum, sondern in den Ausschuss; da ist die zu erledigen und auch abzuschließen.

Was mich aber schon die ganze Woche amüsiert und was wir schon die ganze Woche erleben, sind diese gigantischen Phantomschmerzen von Rot und Grün, die Trauerarbeit über die vergangene Koalition. Das ist Teil dessen, warum wir dieses Thema jetzt diskutieren. Diese vom Senat vorgelegte Gesetzesänderung ist nötig; alles ist richtig, was hier gemacht worden ist. Die Verpflichtungsmiete braucht eine klare, gesetzliche Regelung. Im Moment haben wir noch Fluchtmöglichkeiten aus der Verpflichtung, die da geschaffen worden ist. Deswegen brauchen wir da eine klare Regelung. Wir müssen eine

eindeutige Rechtslage schaffen, und im Weiteren wird hier geregelt, den Mietzuschuss an die Preisentwicklung anzupassen. Rentner und Arbeitnehmer werden so entlastet wie zuvor. Wir erleben eine erhebliche Inflation. Die Kosten steigen. In diesem Sinne muss das natürlich angepasst werden. Sie wollen sich hier als Mieterretter profilieren. Darum führen Sie hier eine Debatte, die sowieso keiner versteht. Es wird also insofern keinen Erfolg haben.