Er hat gesagt, die Senatskanzlei würde nicht gendern. Aber die Senatsverwaltungen und die Bezirksämter gendern nach wie vor.
2023 in Berlin, hat unsere Frau Spranger dies verteidigt. Und ich hätte Sie für vernünftiger gehalten, Frau Spranger, oder mussten Sie das sagen?
Im aktuellen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache der Senatsverwaltung heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis –:
In wissenschaftlichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Verwendung der männlichen Form symbolisch und faktisch zur Benachteiligung von Frauen führt. Das sogenannte generische Maskulinum schließt Frauen aus der Vorstellungskraft der Sprechenden aus.
wenn es nicht so traurig und so wahr wäre. Deswegen verweise ich zum Abschluss: Im November 2022 gab es im Landtag von Thüringen eine parlamentarische Mehrheit bestehend aus CDU und AfD dahin gehend, dass im Landtag und in der Landesregierung nicht gegendert werden sollte.
Ich sage Ihnen: Von Thüringen lernen, heißt siegen lernen, auch in Bezug auf Genderdeutsch. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD! Mit einer gewissen Konsequenz, die ich Ihnen an dieser Stelle gar nicht absprechen möchte, schaffen Sie es, sich wirklich über mehrere Plenarsitzungen hinweg von Antrag zu Antrag die Blöße zu geben und schlecht ausgearbeitete, polemische und substanzlose Anliegen vorzutragen. Und dass ausgerechnet die AfD das Thema Gendern auf die Tagesordnung bringt, das muss man ja auch erst mal jemandem erklären. Herr Kollege Brousek! Mir tun die Persönlichkeiten leid, die Sie in Ihrer Rede zitiert haben. Das haben die Damen und Herren sämtlichst nicht verdient. Da muss man sich ja fremdschämen an dieser Stelle.
Sie sprechen vom Bürgerwillen. Doch was wollen die Bürgerinnen und Bürger Berlins denn eigentlich? – Ich will es Ihnen sagen: Sie wollen, dass wir uns hier im
Parlament mit verkürzten Amtswegen, der Stärkung von Sicherheit und Ordnung, den Verkehrskonzepten der Stadt und der Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen beschäftigen und nicht mit einem völlig überflüssigen Antrag der AfD zum Genderverbot in der Verwaltung und seltsamen Einblicken in Ihr Seelenleben, wo Sie Frauen erkennen oder nicht. Das brauchen wir hier nicht. Darauf können wir gerne verzichten.
Lassen Sie mich noch einmal betonen: Weder für die von der Koalition geeinten Änderungen des ASOG noch für das Gesetz über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs noch für die Frage des Genderns in der Berliner Verwaltung braucht dieses Haus Anträge der AfD.
Bevor sich aber die Kollegen von Linken und Grünen in der Opposition zu früh freuen, Sie werden von mir heute trotz alledem, wahrscheinlich erwartungsgemäß für Sie, kein Plädoyer für den Genderstern, Unterstriche, Doppelpunkte oder sonstige Spielformen einer vermeintlich geschlechtsneutralen Sprache hören. Im Gegenteil, der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hat es in den letzten Interviews ganz klargemacht: Verwaltung muss verständlich sein. Verwaltung muss bürgernah sein. Dazu gehört auch eine verständliche Sprache. – Was er im Übrigen nicht gesagt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, die „taz“ stufte Kai Wegner daraufhin als am Rande des Rechtsextremismus ein, ist, dass er die bestehenden Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung zum Thema sprachliche Gleichbehandlung zurückdrehen will. Dort heißt es übrigens – und da gebe ich auch gerne den Damen und Herren der AfD-Fraktion eine Nachhilfestunde und zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –:
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.
Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt. Die CDUFraktion lehnt den vorliegenden Antrag selbstverständlich in den Ausschüssen ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Haghanipour jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um ehrlich zu sein: Ich finde es schade, dass wir uns in diesem Hohen Hause, in dem wir uns um ein besseres Berlin bemühen, mit diesem Antrag beschäftigen müssen.
Aber die AfD kann keinen Tag auslassen, ohne sich über eine inklusivere Sprache, die auch Frauen und nicht binäre Personen einschließt, aufzuregen. Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit Ihrem Genderwahn beschäftigen müssen.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN– Vereinzelter Beifall bei der SPD – Antonin Brousek (AfD): Ihr Genderwahn!]
Letztes Jahr mussten wir über Gendern in der Schule sprechen, dann über Gendern im Abgeordnetenhaus und jetzt über die Verwaltung. Die CDU warf zwischendurch noch das Thema Gendern an Hochschulen ein. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU! Ist es Ihnen nicht unangenehm, in welcher Gesellschaft Sie sich da befinden?
Worum es der AfD eigentlich geht, wird in ihrer Antragsbegründung schnell sichtbar. Da nutzen Sie nur die männliche Form und machen Frauen einfach unsichtbar.
Das passt ja zu Ihrer Fraktion, denn wenn ich nach rechts gucke, dann sind Frauen auch weitestgehend unsichtbar. Willkommen im Jahr 2023!
Dann holen Sie noch weiter aus. Um es klar zu sagen, Ihr völlig an den Haaren herbeigezogener Totalitarismusvorwurf in Ihrer Antragsbegründung zeugt einmal mehr davon, dass Sie die deutsche Geschichte verdrehen, statt sich für eine vielfältige und gleichberechtigte Demokratie einzusetzen. Die Einzigen, die Sprache mit Verboten regeln wollen, sind Teile der CDU und Sie von der AfD.
Sie legen den Grund zur Spaltung, für Ausgrenzung. Sie wollen, dass alle eine Norm erfüllen, statt dass unsere vielfältige Gesellschaft gleichberechtigt ist.
Es ist ja auch gar kein Problem, wenn Sie nicht geschlechtergerecht sprechen wollen, denn niemand zwingt
Sie dazu, aber Sie sollten auch diejenigen lassen, die für die Sichtbarkeit der Vielfalt eintreten, und das wollen auch übrigens viele Verwaltungsangestellte. Ein Verbot wirkt für diese Mitarbeitenden abschreckend. Das ist unklug, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.
Sprache ist Macht. Sprache kann Menschen sichtbar und unsichtbar machen. Ausreichend Studien belegen längst, dass Frauen bei der männlichen Sprache eben nicht mitgedacht werden und sich nicht angesprochen fühlen, genauso übrigens andersherum. Deshalb sprechen wir auch nicht mehr von der Krankenschwester, sondern von den Krankenpflegenden, damit sich eben auch Männer angesprochen fühlen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option gibt uns einen klaren Auftrag. Geschlechtsdiversität ist die Realität unserer Gesellschaft. Als Vertretung dieser vielfältigen Gesellschaft haben wir das auch in der Politik zu spiegeln. Das ist für mich Auftrag in meiner Sprache.
Im Allgemeinen empfehle ich Ihnen mehr Gelassenheit in der Debatte. Gesellschaft verändert sich. Sprache verändert sich. Sprache ist lebendig. Das können Sie nicht verbieten oder gar zurückdrehen. Ich wünsche mir, dass wir hier häufiger über Themen für Frauen sprechen würden. Warum setzen Sie sich nicht mit Me-too-Vorwürfen auseinander? Warum bringen Sie keine ernsthaften Anträge für besseren Schutz von Frauen bei Konzerten, für mehr demokratische Teilhabe von Frauen oder für ihre faire Bezahlung ein? – Dieser Sprachverbotsantrag jedenfalls gehört abgelehnt.