Dann geht die nächste Frage an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und dort an die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank und guten Morgen! – Ich frage den Senat: Der Abschlussbericht der Expertinnenkommission kommt zum Ergebnis, dass die
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen rechtlich und finanziell möglich und im Land Berlin umsetzbar ist. Teilt der Senat diese Auffassung, und wie gedenkt der Senat nun mit der Umsetzung des Volksentscheids umzugehen, für den der Abschlussbericht ja auch eine Grundlage geschaffen hat?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in den Richtlinien der Regierungspolitik, die dieses Haus hier beschlossen hat, festgelegt, wie wir damit umgehen, wenn die Expertenkommission zum Ergebnis kommt, dass der verfassungsrechtliche Rahmen eine Vergesellschaftung hergibt: dass wir dann ein Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeiten und vorlegen werden, das einen Rechtsrahmen und objektive, qualitative Indikatoren beziehungsweise Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG für Bereiche der Daseinsvorsorge, was nicht nur Wohnen, sondern zum Beispiel auch Wasser und Energie treffen würde, enthält sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen und angemessenen Entschädigung definiert. – Daran hat sich nichts geändert, sondern wir haben jetzt eine Empfehlung vorliegen, und der Senat wird entsprechend daran arbeiten, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erstellen, das dann für die einzelnen Bereiche die entsprechenden Kriterien darlegt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!
Herr Senator Gaebler! Sie haben gestern in der „Abendschau“ angekündigt, dass Ihr Haus parallel zur Erarbeitung des Rahmengesetzes, von dem Sie gerade sprachen, auch ein Umsetzungsgesetz zur Vergesellschaftung für den Wohnungssektor erarbeiten will. Sprechen Sie hier für den gesamten Senat, und wird dieses Umsetzungsgesetz in der Tat parallel zum Rahmengesetz vorgelegt?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Schmidberger! Vielen Dank für die Nachfrage! Wir müssen erst mal sehen, was in diesem Vergesellschaftungsrahmengesetz konkret festgelegt wird, und dann sehen, wie das untersetzt werden muss. Insofern war das gestern vielleicht etwas missverständlich, von einem eigenen Gesetz zu sprechen. Wir müssen genau sehen: Bedarf es einer entsprechenden Untersetzung? Wird das in dem Rahmengesetz mitgeregelt? Braucht man da noch weitere Gesetzgebung? – Was ich ausdrücken wollte, ist, dass wir uns natürlich auch schon für den Bereich Wohnen Gedanken machen, wie die Kriterien, Vorgaben und Hinweise, die die Kommission gegeben hat, aufgegriffen werden und was wir um das, was ich bereits gesagt hatte, Grundsätze, Kriterien, Eckpunkte und Entschädigungsfragen, für den Bereich konkretisieren müssen. Das ist sozusagen das, was mit Untersetzung und Umsetzung an dieser Stelle gemeint ist.
Vielen Dank! – Wie beugt der Senat denn einem Schaden für Berlin und den Landeshaushalt vor, wenn Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen vom Land nicht gegen eine Entschädigung vergesellschaftet werden, sondern zu deutlich höheren Kosten von der öffentlichen Hand gekauft werden sollen?
Ich glaube, das sind zwei unterschiedliche Sachen, über die wir sprechen. Zum einen haben wir gesagt, wir wollen den Wohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften erweitern, auch durch Ankäufe. Das ist eine Sache, die auch relativ schnell und kurzfristig möglich ist, wenn entsprechende Verkäufe vorliegen. Jetzt auf ein mögliches Gesetz, das dann wahrscheinlich vom Verfassungsgericht geprüft wird, zu setzen und zu sagen, wir machen so lange keine Ankäufe mehr, auch in Bereichen, wo wir sagen, dass zum Beispiel Sozialbindungen auslaufen und deshalb ein besonderer Bedarf besteht, da gegebenenfalls mit öffentlichen Unternehmen einzuschreiten und über einen Ankauf zu verhandeln, wenn der Preis nicht darstellbar ist, halte ich für relativ fahrlässig. Auch aus diesem Hause wird von verschiedenen Seiten immer wieder an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen, dass man sich doch überlegen sollte, ob man bestimmte Bestände ankauft, um Härten zu vermei
den. Insofern glaube ich nicht, dass ein Ankaufsstopp, wie Sie ihn offensichtlich fordern, die richtige Lösung ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Gestern berichtete die Presse über eine Großrazzia beim Immobilienkonzern Adler. Gleichzeitig hat gestern die Expertenkommission klargestellt, dass Berlin den Grund und Boden dieser Konzerne vergesellschaften kann. Wäre es jetzt nicht stadtentwicklungspolitisch angeraten, diese kriminellen Konzerne zu vergesellschaften und ihre Grundstücke damit nutzbar zu machen, anstatt Mietenwahnsinn, Leerstand und Bodenspekulation auf Kosten der Bevölkerung einfach laufenzulassen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Abgeordnete Gennburg! Sie sollten vielleicht mal den Bericht der Kommission in Ruhe lesen.
Ich weiß, das ist ein relativ umfangreiches Werk, aber mir ist es auch gelungen, große Teile davon schon zu lesen. Da steht nichts von einer Vergesellschaftung von Immobilienfirmen.
Nein, es werden nicht die Firmen vergesellschaftet, Sie haben da etwas verwechselt, sondern es geht um die Vergesellschaftung von Grund und Boden und von Wohnungen! Insofern weiß ich nicht, was Sie jetzt von mir beziehungsweise vom Senat erwarten – dass er jetzt Firmen vergesellschaften soll? Ich glaube, dafür haben wir keine Rechtsgrundlage.
Ja, wir alle lesen den Bericht in Ruhe. Jetzt können Sie erst mal in Ruhe auf unsere Fragen antworten. Ich frage Sie deswegen: Können Sie hier und jetzt zusichern, Herr Senator, dass die volkswirtschaftlichen Kosten einer solchen Pleite des Adler-Konzerns für die Allgemeinheit geringer ausfallen als die Vergesellschaftungskosten, wenn doch das Geschäftsmodell solcher Immobilienkonzerne die massive Überbewertung ihres Grund und Bodens ist und damit die faktische Enteignung gesellschaftlicher Werte darstellt?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Gennburg! Das war eigentlich keine Frage, sondern ein politisches Statement, das ich nicht weiter kommentieren will, außer dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Herr Senator Gaebler! Inwiefern trifft es denn zu, dass der Senat unter anderem oder vor allem jetzt mit Adler schon in Verhandlungen getreten ist, um Bestände für das Land Berlin anzukaufen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schmidberger! Der Senat verhandelt in der Regel nicht mit Eigentümern von Immobilienfirmen, sondern das machen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mir ist jetzt konkret nicht be
kannt, ob eine Wohnungsbaugesellschaft über Ankäufe von Immobilienbeständen der Adler-Group konkret verhandelt, ich will das aber auch nicht ausschließen. Wir haben den Gesellschaften gesagt, sie sollen dort, wo es Angebote gibt, die bezahlbar sind und die vor allen Dingen auch Härten vermeiden, indem sie zum Beispiel Bestände ankaufen, wo Sozialbindungen auslaufen, dass das sozusagen einen gewissen Vorrang hat. Insofern kann das durchaus sein, es gibt jetzt aber keine gezielten Gespräche mit der Adler-Group über größere Transaktionen, die der Senat führt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Was entgegnet der Senat auf die gestern im Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung geäußerte Stellungnahme mehrerer Bürgermeisterinnen Berliner Bezirke, die Einführung der E-Akte sei aus Sicht der Berliner Bezirke gescheitert?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Koalition – und das lesen Sie im Koalitionsvertrag, übrigens auch in den Richtlinien der Politik – wollen das Thema Digitalisierung, auch das Thema E-Akte voranbringen. Wir sind dazu schon mehrere Maßnahmen in unserem Sofortprogramm angegangen. Das Thema EAkte spielt dabei eine große Rolle für uns. Wir wollen sie jetzt zum Laufen bringen. Wir wollen das zwischen den einzelnen Senatsverwaltungen zum Laufen bringen, aber natürlich auch mit den Bezirken. Das Thema ist noch nicht optimal, das ist ja völlig unstrittig, aber wir wollen das jetzt gemeinsam mit den Bezirken zum Laufen bringen. Von daher entgegne ich: Lassen Sie uns das gemeinsam machen, Land und Bezirke!
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Ist Ihnen das nicht eigentlich peinlich, dass Sie ein so wichtiges Thema mit solchen Allgemeinplätzen beantworten?
Das ist mir ehrlich gesagt nicht peinlich, weil ich erst ein bisschen mehr als 60 Tage im Amt bin, weil wir das Thema Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung voranbringen wollen, weil wir das als Priorität haben, und nun messen Sie mich und diese Koalition nicht nach 60 Tagen, sondern nach dreieinhalb Jahren, und ich sage Ihnen: Dann sieht es deutlich besser aus.
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Dann frage ich direkt nach: Können Sie zusagen, dass Sie sich bis zum Ende der Sommerpause mit dem Thema EAkte vertraut gemacht haben und uns dann darstellen können, ob Sie eine Weichenstellung, sozusagen mit dem bisherigen Anbieter den Vertrag fortzusetzen oder gegebenenfalls jetzt die Reißleine zu ziehen, getroffen haben?