Vielen Dank, lieber Kollege Ronneburg! – Das wird jetzt so langsam zur Tradition, ich finde es gut, ich finde es spannend. Weil Sie gerade wieder auf den Personenwirtschaftsverkehr eingegangen sind, würde ich Sie fragen wollen: Sind Sie erstens mit mir der Auffassung, dass Selbstverständlichkeiten nicht in Gesetze geschrieben werden müssen? Und sind Sie zweitens mit mir der Auffassung,
dass wir selbstverständlich ein Interesse daran haben, möglicherweise sogar gemeinsam, dass insbesondere der Weg von und zur Arbeit, der Pendlerverkehr, der Arbeitsverkehr mit dem Umweltverbund erfolgt?
[Steffen Zillich (LINKE): Wenn man Selbstverständlichkeiten regeln will, muss man sie schon in Gesetze schreiben!]
Ich kann Ihnen dazu einen Blick in die Gesetzesbegründung der ursprünglichen Vorlage raten, denn dort war ganz klar der Anspruch verankert, und ich hoffe, der eint uns doch, dass wir es attraktiver für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestalten, dass sie mit den Ver
kehrsmitteln des Umweltverbundes unterwegs sind. Aber Sie ziehen das ja sozusagen in den Bereich des Lächerlichen. Für Sie kommt das ja gar nicht infrage. Deswegen ist es aus meiner Sicht auch unredlich, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und behaupten, Sie hätten damit verhindert, dass künftig ab dem nächsten Tag die Handwerker nur noch in den BVG-Bus einsteigen dürfen. Das ist einfach komplett Fake News.
Aber kommen wir noch zu weiteren Themen: Bei den innovationsfördernden Rahmenbedingungen streichen Sie beispielsweise, dass kommerzielle Mobilitätsangebote, die nachteilige Auswirkungen im Sinne des Mobilitätsgesetzes haben, reguliert werden sollen. Das ist wirklich bemerkenswert, denn eigentlich vernehmen wir doch gerade aktuell sehr viele Äußerungen von Ihnen und auch den Kollegen der SPD, Sie möchten die Konzessionierung von E-Scootern vorantreiben. Das hat die Linksfaktion schon vor langer Zeit vorgeschlagen. Und dann streichen Sie ausgerechnet diesen Paragrafen aus dem Gesetz. Das klingt nicht wirklich danach, dass Sie dieses Ziel glaubwürdig verfolgen. Aber wir werden Sie natürlich an Ihren Taten messen.
Ich möchte noch einen Satz zu der öffentlichen Plattform für verkehrsrelevante Daten verlieren. Sie schieben dort in die Begründung die Schnittstelle zu dieser öffentlichen Plattform. Das finden wir falsch. Es gehört aus unserer Sicht ins Gesetz hinein. Das werden wir auch wieder beantragen, denn es gibt gute internationale Beispiele, nehmen Sie nur San Francisco, wo es solche offenen Schnittstellen gibt, eine sogenannte Mobility-DataSpecification, also eine digitale Schnittstelle, an die sich alle Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen anschließen müssen und wo Sie als Verwaltung effektiv regulieren können. Da können Sie viele schlaue, tolle und – in Ihrer Sprache – smarte Dinge machen. Da sollten Sie noch mal in sich gehen.
Zuletzt möchte ich noch drei Punkte nennen, die wir als Änderungen einbringen werden. Liefer- und Ladezonen sind nur gute Liefer- und Ladezonen, wenn sie nicht zugeparkt sind. Leitfäden nützen da auch nur wenig. Deswegen werden wir dafür Sorge tragen, in diesen Gesetzentwurf einzubringen, dass die Freihaltung dieser Zonen zu gewährleisten ist. Da sind einige Städte schon viel weiter als wir in Berlin. Denken Sie nur mal an versenkbare Poller, an Zonen, die man vorher digital reservieren kann! Das werden wir einbringen.
Zweitens: Obligatorische Prüfung von Schienenanbindungen für alle Zukunftsorte Berlins. Wir können es uns nicht mehr leisten, dass neue Gewerbe- oder Industrieflächen nur über die Straße erreichbar sind. Wir dürfen die Abhängigkeit vom Lkw in Berlin nicht zementieren.
Jedes neue Gewerbegebiet braucht also auch einen Schienenanschluss. – Zuletzt: Wir brauchen eine radikale Vereinfachung bei der Beantragung von Handwerkerparkausweisen. Sie haben bereits angekündigt, Sie wollen die Ausnahmen beim Schichtdienst der Polizei und der Feuerwehr bei der Parkraumbewirtschaftung zentralisieren. Das will der Senat an sich ziehen, weil er sieht, dass die Bezirke das nicht im Sinne des Senats handhaben, wie man mit Ausnahmegenehmigungen umgeht. Insofern gehen Sie den nächsten Schritt bei dem Gesetzentwurf gemeinsam mit uns! Schaffen wir mit diesem Gesetz die Grundlage für die Einrichtung von Serviceparkplätzen für das Handwerk und die Dienstleistungen, damit auch wir in Berlin
eine gute Anbindung und eine optimale Erbringung von Dienstleistungen durch das Handwerk ermöglichen! Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss nach der Sommerpause. – Danke schön!
Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Wiedenhaupt. – Der Kollege wünscht keine Zwischenfragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine funktionierende Wirtschaft ist Kernpunkt unserer Gesellschaft, ist Kernpunkt unseres Wohlstandes. Das bedeutet, dass ein funktionierender Wirtschaftsverkehr unseren Wohlstand sichern muss. Da rede ich nicht nur über große Güter, sondern es geht auch um den Pflegefachdienst, der seinen Parkplatz finden muss, damit er den zu Pflegenden anfahren kann. Wir haben mit dem Hilferuf der Handwerkskammer gehört, dass in bestimmten Stadtgebieten Handwerker gar keine Aufträge mehr annehmen können, weil sie keine Parkplätze finden. Das ist das logische Ende einer grünen Verkehrspolitik, wie wir sie hier im Hause erlebt haben.
Wirtschaftsverkehr wird eben zum großen Teil mit Pkws, Lieferwagen und Lkws gefahren, und wenn ich ständig
Fahrspuren wegnehme, wenn ich ständig Parkplätze vernichte, vernichte ich den Wirtschaftsverkehr. Gott sei Dank hat der Wähler dem am 12. Februar ein Ende bereitet.
Die jetzige Vorlage, die die Koalition eingebracht hat, ist in einer ganzen Reihe von Punkten deutlich besser. Sie ist entschlackt worden. Sie hat bestimmte falsche Ansätze herausgenommen, aber sie hat auch vieles übernommen – vieles, das bisher schon ein Graubereich war oder aber auch nicht zielführend. Ich darf auf einzelne Punkte eingehen.
Sie haben den ehemaligen § 67, Neue Mobilität, entnommen und haben gesagt: Das werden wir irgendwann im Herbst, im Winter nachholen. – Dazu gehört auch das Thema: Wie gehe ich mit E-Rollern um? – Das gehörte systematisch nicht in diesen Bereich, das ist richtig. Aber wir hätten jetzt im Sommer natürlich erwartet, dass, wenn wir die täglichen Meldungen über verletzte Fußgänger auf den Bürgersteigen lesen, jetzt, wo die Hochsaison der E-Roller ist, man sich dieses Themas annimmt und es besser regelt. Das haben Sie verpasst. Man hätte es parallel hier mit einbringen und beraten können.
Sie haben in § 63 gesagt, Sie wollen einen Leitfaden zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeflächen und eine Definition von Quantitäts- und Qualitätskriterien entwerfen. Das ist gut. Das ist auch richtig so. Aber Sie haben sich dafür zwei Jahre lang Zeit gelassen. Nun habe ich gestern schon im Ausschuss nachgefragt: Warum starten Sie, Frau Senatorin, nicht einen Pilotversuch? Wir haben eine wunderbare gutachterlicher Darstellung der IHK, der Fuhrgewerbe-Innung, am Beispiel der Berliner Straße in Wilmersdorf. Das wäre in wenigen Monaten umsetzbar, und man hätte parallel zur Erarbeitung einer längerfristigen Strategie sagen können: Wir nehmen die Ergebnisse, die wir dort gesehen haben, die wir dort erlebt haben, mit hinein, um den Entwurf besser zu machen. Hier ist die Chance verpasst worden.
Sie haben gesagt: Schiene und Wasserstraßen – dahin wollen wir mehr verlagern. – Da sind wir bei Ihnen. Wir stimmen Ihnen zu, aber dann bitten wir die Koalition, sich auch ehrlich zu machen, was den Haushalt angeht. Wir haben beispielsweise die wichtige Schleuse in Neukölln. Die ist völlig marode. Wenn Sie wollen, dass dort mehr Güterverkehr nach Berlin reinkommt – und die Schleuse Neukölln ist im Landeseigentum –, dann müssen wir uns in den Haushaltsberatungen auch darüber unterhalten, woher das Geld kommt, und dann werden wir sehen, ob es realistisch ist, diesen Umstieg auf Wasser und Schiene überhaupt durchzuführen.
Frau Senatorin! Sie haben reingeschrieben, Tagesrandzeiten sollen für Liefer- und Ladeprozesse genutzt werden. Wir wissen jetzt schon, dass Lieferdienste nicht genügend
Personal finden. Meinen Sie, es wird besser mit der Personalsituation, wenn wir dazu kommen, dass die jetzt spät abends und früh morgens arbeiten müssen? – Ich glaube, nicht. Und wenn Sie Tagesrandzeiten am Morgen eines Tages sagen – um 7 Uhr fängt der Berufsverkehr an –, dann heißt das ja, es soll um 6 Uhr oder um 5.30 Uhr morgens entladen werden. Glauben Sie, dass die Anwohner, die neben dem Supermarkt wohnen, es so unheimlich toll finden, wenn diese Lärmentwicklung dann morgens um 5.30 Uhr stattfindet?
Das zeigt, dass wir hier noch eine ganze Reihe von Beratungspunkten drin haben, die wir im Ausschuss möglichst auch noch verändern sollten, damit das vom Grundsatz her Abgehen der alten, schlechten Politik dann auch wirklich zu einer neuen, guten Politik führt. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Arbeitsplätze und energiewirtschaftliches Knowhow der Mitarbeiter*innen bei Vattenfall Wärme und GASAG für Berlin erhalten
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Juni 2023 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Juni 2023 Drucksache 19/1062
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Stroedter! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Betriebsräte, falls Sie zuhören! Wir setzen uns mit dem vorliegenden Antrag für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Sicherung des energiewirtschaftlichen Know-hows der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vattenfall Wärme und der GASAG ein.
Die Koalition will beide Unternehmen wieder in die öffentliche Hand überführen. Zunächst geht es aber in einem ersten Schritt um die Rekommunalisierung der Wärmeversorgung. Die Belegschaft darf bei der geplanten Rekommunalisierung nicht gefährdet werden. Wir fordern den Senat auf, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass beim Übergang in das neue Unternehmen alle erforderlichen institutionellen und eigentumsrechtlichen Veränderungen so gefasst werden, dass im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitsverhältnisse zumindest zu gleichwertigen Bedingungen fortgeführt werden. Das bedeutet, es kann auch bessere Konditionen geben. Uns ist es wichtig, dass es gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsplätze sind, die die öffentliche Hand als Arbeitgeber anbietet.
Unser Ziel ist es, Expertise im neuen Unternehmen zu halten und Fachkräfte zu binden, die ansonsten angesichts der großen Konkurrenzsituation im Energiemarkt, die wir alle aktuell wieder erleben, sicherlich abwandern würden.
Das neue landeseigene Wärmeunternehmen muss attraktiv für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein und das Know-how der Stammbelegschaft wertschätzen. Die Selbstverpflichtung des Senats soll auf Grundlage der in Berlin geltenden und angewandten Energietarifvertragswerke gefertigt werden, und die Selbstverpflichtung soll auch für Beschäftige nachgeordneter Betriebseinheiten und Gesellschaften gelten. Auch das ist ein Punkt, der in der Vergangenheit nicht immer geklappt hat.