Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied, für die G-10-Kommision Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Beisitzerin und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellvertretenden Beisitzer, für das Präsidium Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten FrankChristian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied.
Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten sechs Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt
worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.
Wie in den letzten Sitzungen stehen acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben.
Ich frage vorsichtshalber noch einmal: Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen die Sitzung wie angekündigt fort; die Wahlergebnisse werden später bekanntgegeben.
Ich bitte die Abgeordneten, wieder Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen oder draußen fortzusetzen, und rufe auf
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 31. August 2023 Drucksache 19/1162
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1131 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme.
Es ist ein bisschen laut hier oben, deswegen bitte ich noch mal, die Gespräche einzustellen, schließlich kommen wir jetzt zu ein paar Abstimmungen. – Danke schön! – Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1162 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion.
Wir sind bei Drucksache 19/1162, „Gesetz über die Abschaffung der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss am Gymnasium“. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1162 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe die SPD-Fraktion, die CDU- sowie die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Sehe ich bei der Grünen- und bei der Linkenfraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine.
Das Präsidium musste sich noch mal einen Überblick verschaffen, was die Mehrheitsverhältnisse angeht, und wir sind uns einig, dass damit die Gesetzesvorlage angenommen ist. – Vielen Dank!
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1124 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme.
Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1182 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei allen Fraktionen. Ich mache vorsichtshalber die Gegenprobe: Ist jemand dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 6. September 2023 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. September 2023 Drucksache 19/1188
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 6. September 2023 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. September 2023 Drucksache 19/1191
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und des Gesetzesantrags. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Gesetzesvorlage und des Antrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit dem weitergehenden und älteren Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Zu diesem Gesetzesantrag auf Drucksache 19/0983 empfehlen die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1191 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die restlichen Fraktion: SPD-, CDU- und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.