Nun ist es natürlich in den Sektoren, in denen der Staat ein Monopol hat und wo es, im konkreten Fall bei der Schule, sogar eine verfassungsrechtliche Schulpflicht gibt und es um Kinder geht, klar, dass diese Debatte eine
emotionale Wucht hat und eine gründliche Abwägung erfordert. Die Faktenlage ist klar: Das Bundesverfassungsgericht hat im konkreten Urteil, auf das sich jetzt Linke und Grüne beziehen, nicht über das Berliner Neutralitätsgesetz entschieden. Insoweit ist es eine steile These, zu sagen, wir müssten hier die verfassungskonforme Richtigkeit herstellen.
Das Bundesarbeitsgericht hat auch nicht dieses Gesetz verworfen, sondern hat es, übrigens anders als der Wissenschaftliche Parlamentsdienst dieses Hauses, für verfassungskonform und europarechtskonform auslegbar gehalten.
Und nun ist es so, dass sich die Koalition in dieser Frage, wie in vielen anderen, einen, sagen wir mal, sehr großen Zeitraum genommen hat, um zu einer gründlichen Abwägung zu kommen. Anders als an manchen Stellen, wo wir vielleicht noch miteinander reden müssen, ob wir tatsächlich über eine Gesetzesänderung zwingend reden, gibt es hier nur einen Imperativ: Die Koalition wird das Neutralitätsgesetz im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts rechtssicher, gerichtsfest ändern.
Das hat zwei klare Implikationen. Erstens: Die Koalition hält an dem Neutralitätsgesetz fest; das ist doch vollkommen logisch. Außerdem: Nach meiner Auffassung werden wir auch im Schulsektor nicht die ganzen §§ 2 und 3 abschaffen; so etwas ist nicht verabredet. Aber zweitens: Es wird eine Gesetzesnovelle geben und keine Entscheidung von welchem Schuldirektor auch immer. Das ist verabredet, und dahinter gehen wir auch nicht mehr zurück, weil wir es uns nicht einfach gemacht haben.
Ich stimme in einem Punkt zu: Wir können nicht die Schulen damit alleinlassen, wie jetzt der Umschwung von der abstrakten zur konkreten Gefahr gesetzlich auszugestalten ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat anders, als Sie hier darstellen, nicht gesagt, es gebe gar keine Gefahr,
sondern es kann selbstverständlich auch die Untersagung religiöser Symbole geben, und zwar dann, wenn über das bloße Tragen hinaus – zum Beispiel bei, was weiß ich, diesem missionarischen Eifer – eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegt.
Ich verstehe gar nicht, warum Sie andere Meinungen nicht zulassen wollen. – Das ist in der Koalition verabredet, und daran werden wir sorgfältig arbeiten. Es geht im Übrigen sehr minimalinvasiv, ohne zwei Paragrafen zu streichen. Man muss der Rechtsprechung nur Genüge tun, indem man das so umstellt. Ob man dann vielleicht Regelbeispiele bilden muss, um der Schule eine Handreichung an die Hand zu geben, das weiß ich noch nicht; dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aber klar ist diese Verabredung. Sie ist uns gemeinsam –
in einer gründlichen Abwägung so perpetuiert worden, und dahinter werden wir jetzt auch nicht zurückfallen und die Debatten noch mal neu führen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Linke und Grüne schlagen also eine verfassungsgemäße Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes vor und machen es sich dabei besonders einfach. Sie streichen die bisher problematischen Abschnitte und ermöglichen Lehrkräften uneingeschränkt das Tragen religiöser Symbole, mit eingeschlossen das muslimische Kopftuch. Das ist aber keine Lösung für die zugrundeliegende Problematik.
Übrigens hat weder das Bundesverfassungsgericht noch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen in Gänze verworfen, sondern nur in der konkreten Ausgestaltung. Von einer äußeren religiösen Bekundung einer Lehrkraft darf nicht nur eine abstrakte, sondern muss eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Auch wenn man juristisch insofern kritisieren kann, dass der Rechtsbegriff des Schulfriedens zu unbestimmt ist und eine rechtliche Normierung durch den Gesetzgeber erschwert, so kann man zumindest daraus schließen, dass ein etwaiges verfassungskonformes Neutralitätsgesetz mit Ausnahmetatbeständen zu einem dann zulässigen Verbot führen könnte.
Als Berliner lohnt es sich auch, hin und wieder mal den Blick nach Bayern oder in andere Bundesländer zu richten. Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist zwar kein ausdrückliches Kopftuchverbot formuliert, wohl aber eine indirekte Antikopftuchbestimmung.
… bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.
Zitat Ende aus dieser Bestimmung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte diese Formulierung auch für rechtens erklärt, und der Freistaat hält auch weiter daran fest, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, und bisher ist dieses Gesetz auch noch im Bestand. Insofern könnte dieses Gesetz aus unserer Sicht auch eine Lösung für Berlin sein.
Kommen wir aber neben den rechtlichen Aspekten auch mal zu den kulturpolitischen, ja identitätspolitischen Punkten. Religiöse Bekundungen durch den Staat und seine Repräsentanten sind seit jeher umstritten.
Ich selbst bin als Protestant im erzkatholischen Münster in Nordrhein-Westfalen noch auf eine staatliche Grundschule gegangen, wo in jedem Klassenzimmer selbstverständlich ein Kruzifix hing.
Damals sind die Linken und die Grünen so lange auf die Barrikaden gegangen, bis dies unter anderem durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 für unvereinbar und nichtig erklärt wurde.
Jetzt, rollenverkehrt, laufen Linke und Grüne gegen diese staatliche Neutralität und eine Schulumgebung ohne religiöse Beeinflussung und Indoktrinierung Sturm. Es seien die armen angehenden muslimischen Lehrkräfte von Diskriminierung betroffen, und man müsse dieses Unrecht beenden, und sie kündigen in der Begründung ihres Antrags ja auch schon an, das Ganze auch auf Justiz und Polizei ausdehnen zu wollen.
Dass die eingereichten Klagen gegen die Anwendung des Neutralitätsgesetzes ausschließlich von muslimischen Frauen, aber von keiner einer anderen Religionsgemeinschaft Angehörigen geführt wurden, zeigt doch exemplarisch, worum es vermutlich in Wirklichkeit geht: um die Normalisierung und Verharmlosung des muslimischen Kopftuchs, teilweise gefeiert als angebliches Empowerment.
Aber Sie können Frauenrechtlerinnen wie Alice Schwarzer oder Seyran Ateş zu diesem Thema mal befragen. Die werden Ihnen eine andere Meinung mitteilen. Und schauen Sie auch in die mehrheitlich muslimischen Länder dieser Welt, den Iran, die Türkei, Saudi-Arabien, und Sie werden feststellen, dass diese sich der Dinge bestenfalls naiv nähern, es schlimmstenfalls sogar blanker Hohn für die Opfer, die dortigen Frauen, ist!
und wenn die Politik das Tor zur Schafsweide offen lässt, kommt eben der Wolf in das Schafsgehege. Sie sehen es im Iran: Jetzt wurden dort auch die Gesetze verschärft.