Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlagen. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlagen begründen. Das Wort hat die Senatorin für Inneres und Sport – bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich freue mich, dass der Senat einstimmig auf Vorlage meines Hauses in der letzten Woche eine sehr wichtige Neuregelung für mehr Partizipation bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin auf den Weg gebracht hat.
Wir wollen, dass das Mindestalter bei Abgeordnetenhauswahlen in Berlin auf 16 Jahre gesenkt wird. Dafür muss die Berliner Verfassung geändert werden – wie Sie wissen, mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit –, worüber wir und Sie heute in erster Lesung beraten.
Landespolitische Entscheidungen betreffen ebenso junge Menschen, die jüngere Generation. Durch die Herabsetzung des Wahlalters erhalten junge Menschen ein größeres Mitbestimmungsrecht. Sie können dadurch aktiv am politischen Geschehen in Berlin teilnehmen und sowohl die eigene als auch die Zukunft von Berlin mitgestalten.
Menschen können sich mit 16 Jahren genauso eine Meinung bilden wie junge Menschen mit 18 Jahren. Befürchtungen, dass 16-Jährige noch nicht über die nötige Reife oder Kenntnisse für eine verantwortungsbewusste Wahlentscheidung verfügen, halten wir für unbegründet. In mehreren Bundesländern, in denen dieses Mindestalter bereits gilt, teilweise seit Längerem, wurden nur gute Erfahrungen damit gemacht. Die Herabsetzung des Wahlalters wird dazu beitragen, das schon jetzt zu beobachtende politische Bewusstsein von jungen Menschen und ihren Einsatz für unsere Demokratie weiter zu stärken. Auch wenn man erst mit der Volljährigkeit die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt, um eigenständig Verträge schließen zu können, ist dies wirklich kein Grund, ihnen das Wahlrecht nicht auch bereits mit
16 Jahren zu geben. Die Grenze der Volljährigkeit dient dem Schutz der Minderjährigen; das Wahlrecht erweitert die Rechte und dient der Demokratie.
Natürlich wünsche ich mir, auch als langjährige Politikerin, dass wir durch die aktive Teilnahme von jungen Menschen an Wahlen mehr junge Leute für Politik interessieren und sie dafür begeistern können.
Ich habe Sie gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tabor aus der AfD-Fraktion gestatten.
denn ich bringe das Gesetz ein, und die Fragestellung kommt dann an die Angehörigen der Fraktionen, denn da wird es dann diskutiert.
Praktizierte Demokratie ist, wenn das Volk als staatlicher Souverän politische Entscheidungen durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung trifft. Die Absenkung des Wahlalters und die damit verbundene größere Partizipation ist ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie und der demokratischen Partizipation.
Der Koalitionsvertrag trägt die Überschrift „Das Beste für Berlin“. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die verfassungsändernden Mehrheiten im Parlament auszuloten und die Einführung des Wahlalters 16 schnellstmöglich zu verwirklichen, denn es steht im Koalitionsvertrag, und wir wollen das gemeinsam umsetzen.
Durch die Novellierung würden rund 50 000 Berlinerinnen und Berliner zwischen 16 und 18 Jahren das aktive Wahlrecht bei der Abgeordnetenhauswahl erhalten. Das sind rund 2 Prozent der Wahlberechtigten. Die Änderung gilt zugleich – auch das ist wichtig – für die zukünftige Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden. Bis jetzt gilt die Regelung, dass das Wählen ab 16 Jahren lediglich bei den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen und zum Europäischen Parlament möglich ist, dort erstmals am 9. Juni 2024. Mit dem vorgelegten Antrag zur Verfassungsänderung soll hier ein Gleichklang hergestellt werden. Es ist kaum noch zu vermitteln, warum junge Menschen zwar auf bezirklicher und europäischer Ebene – denn dort hat der Bundesgesetzgeber das im Januar entsprechend angepasst – wählen dürfen, aber nicht auf Landesebene. Ich hoffe, dass die Verabschiedung der neuen Regelung für die Abgeordnetenhauswahl noch in diesem Jahr umgesetzt wird.
Damit könnten 16- und 17-jährige Berlinerinnen und Berliner dann bei der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus, 2026, wählen gehen, so, wie das Wahlalter 16 auf Landesebene bereits – ich habe es vorhin schon gesagt, aber ich nenne noch mal die Bundesländer – in Schleswig-Holstein, in Baden-Württemberg, in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wurde. Im Namen des ganzen Senats möchte ich Sie als Abgeordnete dazu ermutigen, die überfällige Änderung des Wahlrechts schnellstmöglich herbeizuführen. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE)]
Vielen Dank, Frau Senatorin Spranger! – In der Beratung beginnt nun die Fraktion der SPD. – Herr FreierWinterwerb! Bitte schön! Sie haben das Wort.
Wir machen uns heute ganz offiziell und gemeinsam auf den Weg, den bald 16- und 17-Jährigen bei der Wahl im Jahr 2026 das Wählen zu ermöglichen, um so ihre eigene Zukunft selbst entscheiden zu können.
Es wird auch Zeit. Wir führen diese Debatte seit mindestens 20 Jahren. Als Politik in den unterschiedlichen Ebenen prägen wir ganz maßgeblich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Fast alles, was uns umgibt, hat mit Politik zu tun, sei es der Weg zur Schule, die Stühle, auf denen Schülerinnen und Schüler sitzen, die Inhalte, die in der Schule vermittelt werden, die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen, die sie dort vorfinden, die Jugendfreizeiteinrichtungen und Spiel- und Sportplätze, die sie nach der Schule nutzen oder die Klimakrise oder die Energiekrise.
Was ist das für ein Armutszeugnis, dass Zehntausende Menschen nicht mitentscheiden dürfen über eine Politik, die sie unmittelbar betrifft, egal, ob heute oder in 20 Jahren.
Für uns ist klar: Jugendliche sollen über ihre Zukunft mitentscheiden dürfen, aber Jugendliche sind nicht nur Zukunft, Jugendliche sind auch Gegenwart. – Betrachtet man die Gegenwart, muss man zwangsläufig feststellen, dass es keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung und Schlechterstellung aller 16- und 17-Jährigen gibt. Sechs Bundesländer, das hat die Innensenatorin gerade gesagt, machen es bereits vor, und auch bei den kommenden Wahlen zum Europaparlament im nächsten Jahr sind die 16- und 17-Jährigen wahlberechtigt.
Aber wir müssen auch gar nicht auf die anderen Bundesländer schauen. Bereits heute können die 16- und 17Jährigen in den Bezirksverordnetenversammlungen mitwählen. Wir sprechen ihnen also schon heute zu, zumindest teilweise, die für das Wählen erforderliche Einsichtsfähigkeit zu besitzen, aber eben nur teilweise. Ich finde, dass wir hiermit die Realität verkennen und so einen einheitlich zu beurteilenden Sachverhalt künstlich aufspalten. Und wir erleben doch tagtäglich, dass junge Menschen zu diversen politischen Themen sehr klare Haltungen haben.
Ich bin davon überzeugt, dass sie versiert entscheiden können, in welche Richtung sie sich eine Entwicklung wünschen. Das betrifft übrigens im Besonderen die Verkehrspolitik, den ÖPNV und ganz besonders auch die Umwelt- und Klimapolitik – Entscheidungen, die nicht auf der Bezirksebene entschieden werden, wo die Jugendlichen schon heute Gehör kriegen, sondern überwiegend hier, bei uns im Hause.
Bereits heute, wenn Jugendliche auf die Straße gehen und für ihre Ansichten und Überzeugungen demonstrieren – man mag diese Überzeugungen teilen oder auch nicht –, wird klar, dass sie sich Gedanken über ihre Zukunft machen. Sie wollen mit dem Staat interagieren und suchen sich ihre Mittel und Wege, übrigens auch via Social Media. Die Jugendlichen nutzen diese Kanäle, und viele von uns haben vermutlich bereits die Erfahrung gemacht, über Social Media mit jungen, an Politik interessierten Menschen in Kontakt zu treten.
Es ist doch dieser Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staat, der Grundlage dafür ist, einen Teil der Bevölkerung ein Wahlrecht einzuräumen. Deshalb erscheint es mir sehr falsch, nicht schon heute der Zukunft eine Stimme zu geben, gerade deshalb, weil unsere Entscheidungen von heute sehr direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen von morgen haben werden, auch wenn wir dann schon nicht mehr diesem Parlament angehören.
Gegnerinnen der Herabsetzung des Wahlalters unterstellen der Jugend immer wieder fehlende Entscheidungsfähigkeiten oder fehlende Reife. Das finde ich extrem gewagt, wo junge Menschen doch fast tagtäglich wesentliche Entscheidungen treffen, die ihr ganzes Leben prägen werden. Das betrifft die Fragen, ob sie alleine wohnen wollen oder können oder bei welchem Elternteil sie im Falle einer Trennung wohnen wollen, welche Ausbildung sie machen, ob sie Abitur machen wollen oder studieren, ob sie ins Ausland wollen oder ein FSJ machen. Und sie müssen wie wir alle mit den Konsequenzen ihres Handelns leben.
Mit 16,5 Jahren dürfen junge Menschen anfangen, sich auf das Autofahren vorzubereiten. mit der Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten sie ihren Führerschein für Begleitetes Fahren. Sie sind vollwertige Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft, und dazu gehört es eben auch, wählen zu dürfen.
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE)]
Wir haben doch auch vorgesorgt. Die allermeisten von ihnen durchlaufen die Berliner Schule von Anfang bis Ende, und wir als Landesgesetzgeber haben mit dem Schulgesetz den Grundstein dafür gelegt, dass die Jugendlichen in der Schule auch politisch gebildet werden. Dabei orientieren sich das Schulgesetz und die schulische Ausbildung der Jugendlichen an den fundamentalen Grundwerten unseres Staates. Ziel soll es hiernach sein, ich fasse es mal zusammen, den Jugendlichen Demokratie, Frieden, Freiheit, Gleichstellung und die Bedeutung der Natur und der Umwelt näherzubringen. Dazu gehört, dass die Jugendlichen die Menschenwürde achten und vor allem auch eine Persönlichkeit entwickeln, die menschenverachtenden Ideologien und insbesondere dem Nationalsozialismus entschlossen entgegentritt.
Unser Schulgesetz sieht zudem vor, dass den Jugendlichen verdeutlicht werden soll, dass sich ihr Handeln auch auf andere auswirken kann. Sie sollen zu jungen Erwachsenen heranwachsen, die ihre Mitmenschen in ihrer Vielfalt nicht nur tolerieren, sondern akzeptieren und respektieren. Dabei ist wichtig, dass sie durch die hiesige schulische Ausbildung erkennen, dass die Welt schon immer vielfältig war, sei es mit dem Blick auf verschiedene Religionen oder verschiedene Weltanschauungen. Unsere Schulen sorgen dafür, dass die Jugendlichen für das Wählen bereit sind.