Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als stellvertretenden Beisitzer; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des LetteVereins Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied.
Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten sieben Stimmzettel in verschiedenen Farben.
Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig.
Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von der Beisitzerin oder dem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.
Wie in den letzten Sitzungen, stehen acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite.
Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen.
Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen.
Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, anschließend mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel dann auszugeben.
Ich frage Sie, ob jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl hatten. – Ich frage noch einmal, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl hatten. – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe damit den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf