Schilder, Plaketten und zusätzliche unnütze Verwaltungsvorgänge werden dann der Vergangenheit angehören. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine moderne, effektive Umweltpolitik stimmen, die wirklich dem Wohl unserer Stadt und ihrer Bürger dient. Und lassen Sie uns einen Schritt zur Entbürokratisierung gehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf spannende Diskussionen. – Danke!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! – Herr Wiedenhaupt! Das, was Sie gesagt haben, klang ja erst mal ein Stück weit nachvollziehbar, aber wie häufig mit AfD-Anträgen: So einfach ist die Welt nicht, wie Sie die hier gerade darstellen.
Die Umweltzone ist auf der Grundlage von § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu errichten. Und sie hat, wenn man zurückblickt, sicherlich dazu geführt, dass die Antriebe moderner wurden und damit die Schadstoff-emissionen sich auch reduziert haben. Und nach wie vor trägt die Umweltzone gerade in Berlin dazu bei, dass die vielfache Belastung, gerade im innerstädtischen Bereich, mit Stickoxiden, Kohlendioxid, Feinstaub und mit Treibhausgasen deutlich reduziert wurde. Und, und jetzt kommen wir wieder ein bisschen zu den Fakten, wenn Sie sich die Ergebnisse der jüngsten Messungen und Untersuchungen anschauen, dann ist nach wie vor an vielen Messstationen in Berlin – und hier ist der entscheidende Unterschied zu Hannover – der Grenzwert nur sehr knapp unterschritten, teilweise nur um
1 Mikrogramm. 1,4 Mi-krogramm sind zulässig, also ein Vierzigstel würde ausreichen, um dann noch drastischere Maßnahmen erlassen zu müssen.
Und der Luftreinhalteplan hat eine Bindungswirkung, die wurde gerade wieder am 12. Dezember 2023 vom Berliner Verwaltungsgericht festgestellt. Und worauf basieren diese Grenzwerte und die bundesrechtlichen Regelungen? – Das sind alles EU-Vorgaben, und die können sich jederzeit ändern. Wenn die EU diese Grenzwerte ändern würde und wir jetzt die Umweltzone abschaffen würden, dann würde bürokratischer Aufwand entstehen, wenn wir sie dann wieder einführen müssten.
Also: Wie macht man es richtig? Was tut die Senatsverwaltung? – Es wird gerade an einer Novelle des Luftreinhalteplans gearbeitet. Der soll Mitte 2024 vorliegen. Damit wird eine regelmäßige Überprüfung der Umweltzone festgeschrieben. Und dann kann man, ohne den Luftreinhalteplan zu ändern und ohne großen Aufwand, an den Stellen, wo es dann sinnvoll und notwendig ist, auch die Umweltzone abschaffen. Das ist der richtige Weg.
Ich will noch einmal darauf eingehen, was passiert, wenn man sich den Weg so einfach macht, wie Sie es getan haben. Wir schaffen einfach mal irgendwas ab, und jetzt ändern sich irgendwelche Rahmenbedingungen. Sie haben Einträge von anderen Emissionen, da unterscheiden übrigens die Messstationen ja nicht, Sie haben Änderungen der Grenzwerte, Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – alles nicht in unserer Macht, alles nichts, was hier in diesem Hause entschieden wird –, dann müssen wir Maßnahmen ergreifen, weil es die bundesgesetzliche Regelung dann eben so vorgibt, um die Vorgaben für die Luftreinhaltung zu erfüllen.
Das heißt: Es wären andere Maßnahmen notwendig. Beispielsweise müsste man dann darüber nachdenken, ob man auf noch mehr Straßen in dieser Stadt Tempo 30 einführt. Und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht die Position der CDU. Wir wollen leistungsfähige Hauptstraßen, wir wollen Tempo 50 auf Hauptstraßen, und das soll auch sicher sein. Deshalb kann die Umweltzone, zumindest so, wie Sie es vorschlagen, jetzt nicht abgeschafft werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Kapek jetzt das Wort.
[Dr. Timur Husein (CDU): Ich gucke genau, wer klatscht und wer nicht klatscht! – Zuruf von der AfD: Wir gucken auch!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kraft! Ich habe im Vorfeld tatsächlich darüber nachgedacht, wie ich diese Rede beginne, und ich hatte ein bisschen die Hoffnung, dass Sie Ihre Rede anders beginnen, als Sie das sonst bei AfD-Anträgen tun. Leider haben Sie es nicht getan. Wir hatten jetzt in den letzten Monaten immer wieder Anträge zu verkehrspolitischen Themen, die die AfD hier vorgetragen hat, und jedes Mal haben Sie damit angefangen, erst mal Verständnis zum Ausdruck zu bringen. Auch heute waren Ihre Worte: Klingt ja erst mal vernünftig. – Ich möchte das angesichts der heutigen übergeordneten Thematik doch einmal ansprechen.
Ich vermute, Sie meinen das nicht mal böse, und nichtsdestotrotz hat heute Morgen der Regierende Bürgermeister gesagt: Wehret den Anfängen! Die größte Gefahr für unsere Demokratie und für Deutschland geht von Rechtsextremen wie von der AfD aus.
Und ich fand es tatsächlich schon bemerkenswert, wer geklatscht hat und wer nicht. Aber die Frage ist ja trotz allem: Was muss passieren, damit auch wirklich der letzte Abgeordnete in diesem Haus eine eindeutige Brandmauer gegen rechts zieht
und wir uns allesamt parteiübergreifend darin verständigen, dass wir unsere Demokratie auf immer verteidigen gegen all diejenigen, die unser Grundrecht infrage stellen?
Insofern möchte ich dann doch mal auf unsere deutsche Gesetzgebung zurückkommen. Es ist nicht nur so, dass sich die Umweltzone an Grenzwerten des BundesImmissionsschutzgesetzes orientiert, sondern sie schafft auch einheitliche und klare Regeln für die Wirtschaft. Denn tatsächlich ist das Schlimmste, was der Wirtschaft passieren kann, wenn es einen Flickenteppich an Regulierungen gibt.
Es spielt nicht mal eine große Rolle, ob wir an dieser Stelle eine grüne, blaue oder vielleicht demnächst eine pinke Plakette mit noch strengeren Grenzwerten auf den Weg bringen, solange diese Regeln für alle gelten. Genau das ist hier der Vorteil.
Aber ich möchte, da Sie die IHK fälschlicher- und skandalöserweise hier so falsch zitiert haben, auch an der Stelle noch einmal auf den Sinn, den Grundgedanken der Umweltzone zu sprechen kommen, nämlich die Tatsache, dass es hier nicht darum geht, irgendwen zu gängeln oder irgendwem ein Schild vor die Nase zu stellen, sondern es geht, meine Damen und Herren, um den Schutz der Gesundheit der Menschen, die in Berlin leben,
und das drücken diese Plaketten und diese Grenzwerte im Bundes-Immissionsschutzgesetz aus. Es geht um die Frage, ob Menschen nachts schlafen können oder ob die Lärmbelastung, gemessen in Dezibel, so hoch ist, dass ich nachts kein Auge zubekomme. Und die Wissenschaft – ich weiß, nicht für jeden relevant, für uns schon – weist nach, dass, wenn ich auf die Dauer nächtlichen Lärm ertragen muss, das nicht nur gesundheitliche, sondern irgendwann auch schwere psychische Schäden hinterlassen kann.
Das Gleiche gilt für das Thema Luftreinhaltung und die Frage, was es bedeutet, wenn ich permanent eine zu hohe Feinstaub-, Stickoxid- oder CO2-Belastung in der Luft habe. Insofern finde ich es schon einigermaßen vermessen, sich immer wieder hier vorne hinzustellen, für die Interessen der Stadt sprechen zu wollen und gleichzeitig aber hier mit diesem Antrag zu demonstrieren, wie sehr
Sie die Menschen in dieser Stadt hassen, denn Sie wollen Politik gegen die Gesundheit und gegen die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner auf den Weg bringen.
Jetzt muss ich leider doch noch mal einen Bogen ziehen, weil Sie, Herr Wiedenhaupt, ja auch schon mal einen Antrag zum Thema Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen auf den Weg gebracht haben. Genau das ist das Gegenteil von mehr Gesundheit, denn nachweislich führt der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 zu was? – Genau! Mehr Lärm, mehr Feinstaub, mehr Stickstoffoxid und am Ende zu weniger Gesundheit.
Aber abgesehen von weniger Gesundheit und der Tatsache, dass Sie die Menschen damit krank machen, führt es auch zu weniger Sicherheit. Wir haben allein in diesem Jahr den traurigen Rekord von bereits fünf Menschen, die auf Berliner Straßen ums Leben gekommen sind, Opfer vom Berliner Straßenverkehr. Gestern hat sich Senatorin Schreiner im Ausschuss eine Verknüpfung zwischen Tempo 50 und Verkehrstoten verboten. – Excuse me! Wir hatten im Dezember eine Anhörung im Mobilitätsausschuss, wo uns Herr Brockmann – Ihnen allen sehr bekannt –, Leiter der Unfallforschung, noch mal dargelegt hat, welchen Effekt es auf die Gefahr für Leib und Leben auf der Straße hat, wenn es mehr Kilometer pro Stunde als Regelgeschwindigkeit in Berlin geben wird. Sich vor diesem Hintergrund wider besseres Wissen, gegen alle Vernunft hier für ein Tempo 50 auf Antrag der AfD starkzumachen, finde ich ein starkes Stück.
Deshalb sagen wir ganz klar nicht nur Nein zur AfD, sondern wir sagen auch Nein zu jeder Maßnahme, die die Gesundheit und die Sicherheit unserer Berlinerinnen und Berliner gefährdet. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über einen Antrag, der zwar nur einen einzigen Satz enthält, zu dem es aber doch einiges mehr zu sagen gibt. Nicht nur die Forderung ist hier ziemlich schmal, die Begründung ist es auch.
Die Umweltzone umfasst knapp 10 Prozent des gesamten Stadtgebietes. Dort leben rund 1 Million Menschen, also knapp ein Viertel der Berlinerinnen und Berliner. 2008 wurde die Umweltzone eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickoxiden zu verringern.
Dies geschah aus Gründen – meine Vorgängerin hat das ja ausgeführt – des Gesundheitsschutzes, nachdem in den Jahren 2002 bis 2006 die Grenzwerte in allen größeren Straßen überschritten wurden.
In der Begründung Ihres Antrags, Herr Wiedenhaupt, haben Sie die Frage untergebracht, ob es sich bei der Umweltzone überhaupt um eine sinnvolle Maßnahme gehandelt hat. Und da sage ich Ihnen ganz klar: Der Gesundheitsschutz der Menschen ist nicht nur sinnvoll, sondern er ist auch unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit!
Insofern ein Dank an Sie, dass Sie es selbst sind, die deutlich machen, welchen Stellenwert Sie der Gesundheit der Menschen im Land Berlin beimessen. Wir halten die Grenzwerte ein, und das ist ein Erfolg. Für Sie ist das aber Grund genug, zu alten Verhältnissen zurückzukehren. Natürlich sollte man ab und zu auch mal in den Rückspiegel schauen. Ich weiß, das macht Ihre Partei. Das machen Sie sehr gerne, nicht nur in Berlin, auch in Potsdam. Aber man schaut zurück, um aus Fehlern zu lernen und nicht, um sie zu wiederholen.
Was Sie hier vorlegen, ist eine Milchmädchenrechnung frei nach dem Motto: Die Werte sind wieder im grünen Bereich, also legen wir den Rückwärtsgang ein. Aber unser Anspruch ist ein anderer, nämlich der, das Erreichte zu erhalten. Die meisten Fahrzeuge haben heute die grüne Plakette, und die Verkehrssenatorin Schreiner hat es im November in einem Interview auf den Punkt gebracht. Sie sagte nämlich, dass das nicht bedeute, dass die übrigen Fahrzeuge irrelevant seien. Mehr noch, sie verwies darauf, dass, wenn eine größere Zahl von Fahrzeugen ohne grüne Plakette einfahren würde, eine gute Verdopplung des Schadstoffaustauschoßes in der Umweltzone möglich wäre.
Sie weisen, Herr Wiedenhaupt, in Ihrem Antrag auf die Abschaffung der Umweltzonen in Leipzig, Hannover und Heilbronn hin. Das haben Sie auch gerade in Ihrem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht. Schauen wir doch mal genauer hin in diesen Städten. Leipzig: Fehlanzeige, keine Abschaffung der Umweltzone. Das dortige Umweltamt prüft nämlich noch. Hannover: Fehlanzeige, keine Abschaffung, keine Zustimmung durch den Rat der Landeshauptstadt vor Kurzem. Heilbronn: Stimmt, da haben Sie einen Punkt. Da gibt es keine Umweltzone mehr. Dafür gibt es aber Tempo 40 in der Innenstadt, und auch das gehört zur Wahrheit mit dazu.
Grenzwerte ab 2035 gestimmt und sich dabei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO angeschlossen. Würden die Werte eingehalten, ließen sich in Deutschland rund 30 000 Todesfälle durch Feinstaub und etwa 10 000 Todesfälle durch Stickoxide vermeiden. Würden die Grenzwerte der WHO bereits heute gelten, würden sie in keiner Umweltzone in Deutschland eingehalten werden. Das sagt doch alles.
Ich denke, Herr Wiedenhaupt, Sie sehen ja auch hier anhand der Redebeiträge, dass Sie für Ihren Antrag keine Mehrheit im Plenum erhalten werden. – Vielen Dank!