Protokoll der Sitzung vom 18.01.2024

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Abgeordnete Gennburg. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Giffey! Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Interessanterweise haben Sie jetzt nicht darüber geredet, was mit denjenigen passiert, die hier wie der Mitgesellschafter von „Hans im Glück“ beteiligt sind an den Deportationsplänen und mit den Faschisten paktieren. Was können wir denn hier im Sinne des Wirtschaftsstandortes als antifaschistische Stadtpo

litik von Ihnen erwarten? Gibt es demnächst eine Antifaschismusklausel, was die Kooperation von Berlin Partner und anderen Wirtschaftsförderern in der Hauptstadt mit Unternehmen anbelangt, die offen rechte Unternehmen, Strukturen und Mitglieder in sich tragen? Können wir da auch von Ihnen eine klare Kante erwarten? – Danke!

[Beifall von Elif Eralp (LINKE)]

Bevor Frau Senatorin Giffey die Gelegenheit zur Antwort bekommt: Ich habe mich offenbar vorhin sehr unklar ausgedrückt.

[Stephan Schmidt (CDU): Eigentlich nicht!]

Deswegen lese ich es noch mal vor: Die Fragen müssen kurzgefasst und ohne Begründung sein. Das scheint mir heute Morgen noch nicht ganz gelungen zu sein. – Jetzt Frau Senatorin Giffey, bitte schön!

[Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Katina Schubert (LINKE): Was ist denn mit den Antworten des Senats!]

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für uns ist selbstverständlich, dass egal, ob unsere Kooperationspartner als Zuwendungsempfänger in der Stadt, in den Nichtregierungsorganisationen oder auch an anderer Stelle der Zivilgesellschaft mit uns zusammenarbeiten oder für das Land Berlin Projekte umsetzen, sie an die freiheitlich demokratische Grundordnung gebunden sind. Das Gleiche gilt für die Unternehmen und die Menschen in den Unternehmen und in der Wirtschaft, mit denen wir zusammenarbeiten und die von uns Förderung und Unterstützung bekommen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Das gilt für alle unsere Partnerorganisationen, auch natürlich unsere Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berlin Partner. Die arbeiten mit Unternehmen und Unternehmerinnen, Unternehmern zusammen, die genau nach diesen Prinzipien auch agieren. Ich begrüße es sehr, dass die von Ihnen genannte Firma, das Unternehmen, auch Konsequenzen gegen die Person, um die es hier geht, gezogen hat. Das ist richtig, und das ist ein Schritt. Aber das bedeutet nicht, dass wir jetzt grundsätzlich zu einem Unternehmen, das hier klare Konsequenzen gezogen hat, jeglichen Kontakt abbrechen. Denn ich finde nicht, dass, wenn eine Person, die hier wirklich ein Fehlverhalten gezeigt hat und gegen die auch konsequent sofort agiert wurde, dann sozusagen das gesamte Unternehmen hier nicht mehr für uns ein Partner oder ein Unternehmen ist, mit dem wir in Kontakt sind und mit dem wir sprechen.

Das heißt nicht, dass nicht jede Förderung, die wir ausgeben, auch die Wirtschaftsförderung, all die Förderprogramme, die durch die Investitionsbank des Landes Berlin umgesetzt werden, natürlich unter der Gesamtprämisse stehen, dass öffentliche Mittel nicht für Menschen, für Organisationen eingesetzt werden, die sich gegen die Demokratie stellen. Und insofern sind die Dinge, die Sie hier genannt haben, die breit für uns alle gelten, abgedeckt durch die Förderbedingungen, die wir haben. Ich sehe an der Stelle nicht, dass hier noch weitere Klauseln benötigt werden. Wir wollen gerade nicht Unternehmen, Zivilgesellschaft, Organisationen unter einen Generalverdacht stellen. Deswegen sind alle diejenigen, die öffentliche Gelder bekommen, sehr wohl in der Pflicht, auf dem Boden des Grundgesetzes, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sich zu verhalten, und das ist auch unsere Verpflichtung, darauf zu achten, und das tun wir. – Vielen Dank!

Vielen Dank!

Die gesetzte Frage geht an die Grüne-Fraktion und an den Kollegen Schulze.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie sieht das Verfahren und der Zeitplan für die Auflösung der pauschalen Minderausgabe im Haushalt 2024 aktuell aus, und trifft es dabei weiterhin zu, dass die Senatsverwaltung zur Auflösung der PMA-Kürzungsvorschläge im Umfang von 5,9 Prozent des jeweiligen Haushaltsvolumens bis Ende Februar an die Senatsverwaltung für Finanzen zu melden hat?

Vielen Dank! – Das beantwortet der Finanzsenator. – Bitte schön, Herr Evers!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schulze! – Vielen Dank für die unerwartete Frage!

[Heiterkeit]

Sie werden sich erinnern, der Haushaltsbeschluss liegt noch nicht weit zurück. Das Parlament hat uns einen sehr weitreichenden und gewichtigen Konsolidierungsauftrag mit ins Stammbuch, mit in den Haushaltsplan geschrieben, und das ist eine pauschale Minderausgabe von zunächst für dieses Jahr rund 1,75 Milliarden Euro, keine Kleinigkeit, sowie es auch keine Kleinigkeit ist, in welche Situation die neue Koalition überhaupt eingetreten ist. Um auch das in Erinnerung zu rufen und in den Zusammenhang zu stellen: Das Finanzierungsdefizit des

(Katalin Gennburg)

vergangenen Jahres nach Plan, in das wir gewissermaßen eingetreten sind, das wir vorgefunden haben, lag bei 2,7 Milliarden Euro. Der Senat hat es geschafft, innerhalb kürzester Zeit, trotz allem, einen Haushaltsentwurf zu beschließen, dem Parlament zur Beratung vorzulegen und trotz der gigantischen Herausforderungen damit die Grundlage dafür zu schaffen, dass es jetzt einen geltenden Haushaltsplan gibt. Das ist keine Selbstverständlichkeit gewesen, und ich glaube, das ist auch ein wichtiges Zeichen, das wir damit in Sachen Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit bewiesen haben.

Jetzt geht es darum, die offene Frage, die mit diesem Haushalt verbunden ist, und noch einmal, die Größenordnung ist nicht gering, zu beantworten. Das ist zunächst Aufgabe des Senats. Auch hier hat das Parlament in seiner Weisheit einen Zeitrahmen definiert. Es möchte von uns die Belegung der PMA zur Mitte des Jahres erfahren.

Naturgemäß wird es nicht so sein, dass wir uns kurz vor Toresschluss zusammensetzen und dann Vorschläge vom Himmel fallen, sondern wir befinden uns in einem sehr dynamischen, in einem iterativen Prozess, der dann, und da bin ich ganz zuversichtlich, auch zu dem vom Parlament uns aufgegebenen Ergebnis führt, nämlich der Belegung und dem Nachweis, dass dieses Ziel ein erreichbares ist.

Nun haben wir, und das ist dann meine Aufgabe, eine Zeit hinter uns. Das war der Haushaltsbeschluss am 14. Dezember 2023. Ich will es mal vergleichen mit der Weihnachtshektik. Man kauft die Geschenke, vergisst vielleicht das eine oder andere zu bezahlen,

[Zuruf von der LINKEN: Pfff! Ha, ha, ha!]

und an der einen oder anderen Postadresse trifft dann nach Weihnachten nicht gleich eine Mahnung ein, sondern es trifft eine freundliche Erinnerung ein.

[Steffen Zillich (LINKE): Wo ist der Laden, wo man Weihnachtsgeschenke kaufen kann und vergisst zu bezahlen? Ich bitte um Hinweise!]

Jedenfalls bei den meisten der Unternehmen, die ich kenne, ist das das erste Signal dafür, dass man nicht außer Acht lassen sollte, dass da noch etwas liegt – diese freundliche Erinnerung. Zusammen mit dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben habe ich den Senatskollegen zunächst eine freundliche Erinnerung zukommen lassen, also nicht etwa eine feste und verbindliche Vorgabe in irgendeiner Weise gemacht, sondern freundlich darum gebeten. Zunächst einmal muss ich davon ausgehen, bis andere politische Schwerpunkte seitens der Koalition gesetzt werden, dass wir eine pauschale Betrachtungsweise wählen, dass 5,9 Prozent das durchschnittliche Volumen sind, wenn wir die Einzelpläne für sich betrachten und, und das ist auch wichtig, die Bezirkshaushalte dabei außer Betracht lassen, denn das ist eine Entscheidung, die die Koalitionsspitze bereits aus guten Gründen getroffen hat.

Die freundliche Erinnerung hat dann zu ersten Reaktionen geführt. Das war von mir auch beabsichtigt und gewünscht.

[Lachen von Torsten Schneider (SPD)]

Wie gesagt, es geht um einen dynamischen, um einen iterativen Prozess, und Sie können sich vorstellen, dass diese Dynamik mit dem Zeitablauf auch weiter zunimmt, dass sie sich hin zu Entscheidungen verdichtet und dass wir innerhalb der vom Parlament gesetzten Frist dann auch zu guten Ergebnissen kommen. Da teile ich die Zuversicht und den Optimismus des Regierenden Bürgermeisters, der auch darauf hingewiesen hat, dass der Senat in der ihm eigenen Verlässlichkeit, aber auch in der ihm eigenen Vertraulichkeit, dort, wo es Differenzen gibt, und meine Erfahrung in der kurzen Amtszeit ist, in Haushaltsfragen liegt es besonders nahe, dass Interessen aufeinanderprallen, wir sie intern besprechen werden. Ich gehe davon aus, das habe ich in meiner Rede zur Haushaltsberatung auch am 14. Dezember 2023 gesagt, dass das Parlament uns dabei interessiert und aufmerksam begleitet und mich dabei auch unterstützt. Dafür bin ich sehr dankbar, und in dieser Weise und Schrittigkeit werden wir Ihnen dann, wie von Ihnen uns aufgegeben, rechtzeitig eine Belegung der PMA berichten. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann frage ich den Kollegen Schulze, ob er eine Nachfrage stellen möchte. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! – Welche Schritte wird denn die Senatsverwaltung für Finanzen einleiten, wenn dieser freundlichen Erinnerung vonseiten der Senatsverwaltungen nicht nachgekommen wird, und insbesondere, kann der Finanzsenator dabei eine Haushaltssperre für das laufende Jahr ausschließen?

Das sind schon wieder zwei Fragen. Suchen Sie sich doch eine aus.

Vielen herzlichen Dank! – Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Senatskollege meiner Freundlichkeit widerstehen könnte.

[Beifall bei der CDU – Lachen von Torsten Schneider (SPD)]

Insofern bin ich da ganz optimistisch. Ich habe mit dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben durchaus erste

(Bürgermeister Stefan Evers)

haushaltswirtschaftliche Maßnahmen ergriffen, die zunächst einmal vor allem globale Ansätze betreffen und damit noch nicht tief in das operative Geschäft der Senatsverwaltungen eingreifen, denn, noch einmal, das Ziel war, Handlungsfähigkeit mit diesem Haushalt herzustellen und nicht noch einmal von Jahresbeginn an in eine Situation der Lähmung zu geraten.

[Niklas Schrader (LINKE): Ist ja gut gelungen!]

Gerade das gilt es zu vermeiden. Deswegen setze ich darauf, dass dieses gemeinsame Interesse des Senats, hier rasch zu guten Beschlüssen zu kommen, Verlässlichkeit auch frühestmöglich herzustellen, weiterreichende haushaltswirtschaftliche Maßnahmen auch vermeidet. Dass sie theoretisch immer möglich sind, ich glaube, das ist jedem hier im Haus, aber auch jeder Senatorin, jedem Senator bewusst.

Ich will aber darüber hinaus auch darauf hinweisen, dass das Parlament seinerseits in seiner Entschlussfreude bereits das eine oder andere an Sperren vorgenommen hat. Unter anderem sind sämtliche Verpflichtungsermächtigungen gesperrt bis zum grundsätzlichen Nachweis der Auflösung der PMA. Sie können mir glauben, dass auch dies zur Dynamik des Prozesses beiträgt und sicherlich auch zur Ergebnisfindung.

[Torsten Schneider (SPD): Wir wussten, dass wir dir helfen mussten!]

Die zweite Nachfrage geht auch an die Fraktion der Grünen, und zwar an den Kollegen Ziller.

Vielen Dank! – Und auch danke für dieses schöne Bild, das der Lage nicht so ganz ernst wird. Aber um in Ihrem Bild zu bleiben: Sind Sie der Überzeugung, dass es tatsächlich klug ist, bis Mai weiter Geschenke zu kaufen und zu bezahlen und sich erst dann der Situation zu stellen und dann gegebenenfalls festzustellen, dass es nicht 5,9 Prozent, sondern 10 Prozent sind, die überall eingespart werden? Glauben Sie, dass das ein verantwortungsvoller Weg für Berlin ist?

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Senator Evers, bitte schön!

Also, Sinn und Zweck der Erinnerung war, geschäftige Auseinandersetzung mit der zugrunde liegenden Problematik auszulösen. Ich glaube, das Ziel ist erreicht, und

wir werden jetzt auch Schritt für Schritt, und das werden wir auch innerhalb der Koalition, das werden wir auch innerhalb des Senats, dann zu einem guten und auch für Sie Verlässlichkeit bietenden Ergebnis kommen.

Ich glaube, Sie spielen an auf die Frage der Steuerschätzung und wie sich Rahmenbedingungen dadurch noch weiter verändern können. Ich halte es einerseits für richtig, dass Sie als Parlament einen Zeitpunkt gewählt haben, der diese Steuerschätzung in die Betrachtung einbezieht. Deswegen ist es klar, dass man zu einer endgültigen Berichterstattung auch erst in Kenntnis dieser Rahmenbedingungen kommen kann. Ich will da auch keinen gesteigerten Optimismus verbreiten. Wenn ich mir die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten ansehe, wenn ich mir ansehe, dass wir beim letzten Mal eine erhebliche Differenz zwischen der wirtschaftlichen Wachstumserwartung der Bundesregierung, die auch der Steuerschätzung zugrunde lag, einerseits und einem dann tatsächlichen Schrumpfungsumfang von 0,3 Prozent zur Kenntnis zu nehmen hatten, wäre ich für dieses Jahr auch nicht allzu optimistisch, dass die Steuerschätzung hier zusätzliche Spielräume erschließt. Sie kann aber auch noch einmal dazu führen, dass zusätzlicher Handlungsbedarf und Konsolidierungsdruck entsteht, und der muss dann natürlich einfließen in die vom Parlament gewünschte Berichterstattung.

Insofern ist es gut und richtig, dass der Zeitpunkt zur Mitte des Jahres liegt. Das zeigt aber auch, und deswegen ist es gut, dass jetzt der Diskussionsprozess beginnt, nicht erst nach der Steuerschätzung, dafür sind Vorbereitungen zu treffen. Dafür muss in jedem Haushalt auch nachgeschaut werden: Was sind die Erwartungen, die wir an das Jahr haben? An welcher Stelle haben wir Bedarfe einerseits falsch eingeschätzt und haben festgestellt, dass manche Ausgaben sich anders entwickelt haben im vergangenen Jahr als wir erwartet haben, was auch wieder Rückschlüsse auf den Mittelabfluss im Jahr 2024 zulässt? All das wird Gegenstand der Betrachtung sein. Wir unterstützen dabei gerne und hilfreich. Die Verantwortung liegt aber bei denjenigen, die die Ressortverantwortung tragen. Da bin ich am Ende immer hilfreich, aber setze natürlich auf die vorausgesetzte Kooperationsbereitschaft des Senats, die ich aber in keinem Punkt und zu keiner Zeit bezweifeln würde.