Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und zwar mit der Kollegin Çağlar. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir die Änderung des Übernachtungsteuergesetzes, der sogenannten City-Tax in Berlin. Seit dem 1. Januar 2014 erhebt Berlin eine Steuer auf private Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben unserer Stadt. Beruflich bedingte Übernachtungen sind bislang von der Übernachtungsteuer ausgenommen. Diese Ungleichheit wird durch die vorliegende Gesetzesänderung nun beendet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auf der Senatsbank wieder um ein wenig mehr Aufmerksamkeit bitten.
Vielen Dank! – Wie ist es überhaupt zur unterschiedlichen Behandlung von Privat- und Geschäftsreisen gekommen? – Ziel der Einführung der Übernachtungsteuer 2014 war es, die Einnahmen des Landes Berlin zu stärken. Die Gäste der Stadt werden seitdem an der Finanzierung der viel genutzten und gut ausgestatteten öffentlichen Infrastruktur sowie der vielen attraktiven öffentlich finanzierten Einrichtungen beteiligt. Bei Einführung der Übernachtungsteuer wurde aufgrund der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, dass die neue Steuer rechtlich ausschließlich bei privat veranlassten Übernachtungen erhoben werden darf. Daher kam es zu dieser Ausnahmeregelung für geschäftliche Übernachtungen, die bis heute gilt. Das bedeutet in der Praxis: Geschäftlich reisende Personen müssen dem Beherbergungsbetrieb den dienstlichen Anlass der Reise nachweisen; so wird die Übernachtung von der Steuer befreit.
2022 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass nun auch bei beruflich bedingten Übernachtungen eine Übernachtungsteuer erhoben werden darf. Vor dem Hintergrund dieser neuen Rechtsgrundlage beraten wir heute die Streichung der bisher geltenden Ausnahme und somit das Ende der Privilegierung für beruflich veranlasste Übernachtungen in Berlin. Dadurch werden Geschäftsreisende in Zukunft einen fairen Beitrag zur Finanzierung öffentlich bereitgestellter Infrastruktur leisten. Die Gleichbehandlung von privat und geschäftlich Reisenden ist angemessen, da auch beruflich Reisende die zahlreichen Angebote unserer Stadt nutzen. Wir vereinfachen die Abläufe vor Ort und schaffen Verwaltungsentlastung, da künftig keinerlei Nachweise über eine geschäftliche Tä
Ich möchte der Besorgnis von Beherbergungsbetrieben und deren Verbänden entgegentreten und betonen, dass die erweiterte City-Tax unserer Einschätzung nach keine Nachteile für die betroffenen Betriebe mit sich bringt. Beruflich veranlasste Reisen haben in der Regel eine Notwendigkeit, und eine City-Tax wird diese nicht beeinflussen. Außerdem entfällt für Geschäftsreisende eine Nachweispflicht, was Reisende entlastet und Verwaltungsaufwand reduziert. Auch zeigt der Blick auf die Entwicklungen der privaten Übernachtungen in Berlin nach der Einführung der City-Tax im Jahr 2014, dass keine negativen Folgen zu erwarten sind. Die Anzahl der touristischen Übernachtungen nahm infolge der Einführung bis zur Coronakrise weiterhin stetig zu. Berlin steht inzwischen in Hinblick auf die Anzahl der Übernachtungen hinter Paris und London auf Platz drei der beliebtesten Metropolen Europas.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die vorliegende Änderung des Übernachtungsteuergesetzes ist eine gute Sache für Berlin. – Ich freue mich auf den weiteren Austausch und die Beratung in den Ausschüssen und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch nicht lange her, da wurde der Vorschlag, die Übernachtungsteuer auf die Geschäftsreisenden auszudehnen, von der SPD abgelehnt. Bereits in der vorherigen Koalition hatten wir uns zusammen mit der Linken für eine entsprechende Änderung eingesetzt. Umso mehr freuen wir uns aber, dass es jetzt eine Kehrtwende gibt und unser Vorschlag für eine Anpassung der City-Tax heute auch von SPD und CDU unterstützt wird.
Seit Herbst letzten Jahres liegt ein Gesetzesentwurf von Grünen und Linken zur Beratung vor, und auch während der Haushaltsberatungen haben wir die Ausweitung der City-Tax vorgeschlagen; damals noch abgelehnt von CDU und SPD.
Umso besser, dass Sie sich uns jetzt anschließen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Wenn Sie gerade dabei sind – wir haben noch eine ganze Reihe anderer guter Vorschläge, die Sie auch gerne umsetzen dürfen.
Mit der Gesetzesänderung wird eine Ungleichbehandlung der Übernachtungsgäste beendet. Bisher zahlen nur Privatreisende die City-Tax, Geschäftsreisende nicht. Das hat meine Vorrednerin ja auch gerade ausgeführt. Wir können es aber auch anders formulieren: Städtereisende, die nur Freunde besuchen wollen oder sich nur unsere Stadt und ihre Sehenswürdigkeiten ansehen, zahlen die City-Tax. Businessreisende, die sich nach einem Kongress auch die Stadt ansehen oder auch eine der zahlreichen Kulturveranstaltungen besuchen, bleiben ausgenommen. Das halten wir für falsch. Wir finden, dass alle Gäste mit der City-Tax einen Beitrag für Investitionen in die Stadt leisten sollen.
Wozu wir bisher von CDU und SPD aber leider keine Aussagen und Vorschläge gehört haben, ist, was sie mit den Mehreinnahmen eigentlich machen wollen. Zu den rund 50 Millionen Euro, die zuletzt durch die City-Tax eingenommen wurden, kommen durch die Gesetzesänderungen laut Senat noch mal circa 25 Millionen Euro hinzu; nicht wenig also. Bisher ging von den Einnahmen aus der Übernachtungsteuer ein Sockelbetrag von rund 3,5 Millionen Euro in die Bereiche Kultur, Sport und Tourismus. Der große Rest landete allgemein im Haushalt, ohne Zweckbindung.
Wir finden, dass mit den zusätzlichen Einnahmen diese drei Bereiche weiter gestärkt werden müssen. Wenn der Tourismus auch in Zukunft eine Rolle für Berlin spielen soll, dann muss er nachhaltig und stadtverträglich werden. Das sollte auch mit mehr Geld aus der City-Tax finanziert werden, denn wir wissen: Der Städtetourismus hat auch seine Schattenseiten. Der Massentourismus bedroht in einigen Kiezen längst die Akzeptanz für den Tourismus, und ganz nebenbei gefährdet er die kleinteiligen Kiezstrukturen, die Berlin für viele doch erst so attraktiv machen. Auch deshalb muss es im Interesse der Stadt sein, hier Maßnahmen für einen ökologischen und stadtverträglichen Tourismus zu fördern.
Genauso wichtig ist uns Grünen aber auch ein weiterer Punkt. Wenn wir über den Tourismus reden, müssen wir auch über die vielfältige Kulturszene unserer Stadt sprechen. Durch weitere Einnahmen der City-Tax könnte sie besser unterstützt werden, denn seien wir ehrlich: Warum kommen die meisten Menschen nach Berlin? – Es ist die Kultur, die die Menschen anzieht. Ob Tristan oder Techno, ob alte Meister oder Street Art: Berlin bietet eine Vielfalt, die aufregend ist und immer wieder neugierig macht. Das ist aber nicht selbstverständlich. Wenn unsere Kulturszene in ihrer Breite ein Magnet für Gäste aus aller
Welt bleiben soll, dann braucht sie zusätzliche Unterstützung, insbesondere die freie Szene. Das war ja auch bei der Einführung mal so geplant, hier wesentlich mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Nutzen wir also die Chance und holen wir das jetzt nach! Lassen wir die Kultur deutlich von der Erhöhung der City-Tax profitieren!
Es wird Sie jetzt nicht überraschen, dass wir die vorgeschlagene Erweiterung der City-Tax auf Geschäftsreisende richtig finden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition jetzt unser Ziel und unser Anliegen teilt, die Übernachtungsteuer auszuweiten und die bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen. Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass sich die Koalition als Nächstes auch noch den Vorschlägen anschließt, die City-Tax-Gelder verstärkt für die Bereiche Kultur und freie Szene, für den Breitensport und einen stadtverträglichen Tourismus einzusetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn den Hinweis, lieber Herr Kollege Schwarze, dass es schon auffällig ist, dass die ganzen guten Ideen Ihrer Fraktion erst kommen, seit Sie in der Opposition sind. In den sechs Jahre davor haben Sie das offensichtlich nicht hinbekommen.
Die Einführung der City-Tax wäre schon seit 2022 möglich gewesen. Ich will aber auch mit einer Geschichte aufräumen, die Sie gerade wieder erzählt haben, weil sie so nicht stimmt und auch von grünen Finanzsenatoren in dieser Stadt nicht umgesetzt worden ist. Eine Steuer dient immer der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der die Steuer erhebenden Körperschaft. So ist es auch hier. Eine City-Tax hat keinen Verwendungszweck, sondern dient der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Landes Berlins. Der Finanzsenator hat vorhin in der Fragestunde noch einmal etwas über die Finanzlage gesagt.
Ich finde es also ein bisschen unehrlich, wenn man hier die Erwartung weckt, als würde jetzt mehr Geld für Kultur zur Verfügung gestellt werden, so sehr ich auch ein Freund davon bin, Kultur in dieser Stadt mitzufinanzieren. Das ist auch die ganzen sechs Jahre davor mit der City-Tax für touristische Zwecke nicht passiert, weil man vermeiden musste, diese Steuer für die, die dagegen
geklagt haben, dass es diesen Zusammenhang gibt, angreifbar zu machen. Man hatte damals parallel, als man sie eingeführt hat, diese Titel mit den jeweils dreieinhalb Millionen Euro geschaffen, um hier Kultur, Wirtschaft und Sport zu finanzieren. Es war aber nie ein wirklicher Verwendungszweck gewesen. Das geht steuerrechtlich einfach nicht. Das muss man an dieser Stelle klar sagen, um nicht falsche Erwartungshaltungen auch in der Kulturszene zu wecken.
Meine geschätzte Kollegin von der SPD hat eben schon alle Fakten zu dieser Steuer richtig dargestellt, auch aus Sicht der CDU-Fraktion. Wir halten es für notwendig, diese Steuer zu erheben, wenngleich wir grundsätzlich Steuererhöhungen sehr skeptisch gegenüberstehen. Hier ist es zum einen eine Verfahrensvereinfachung, die an verschiedenen Stellen wirksam wird. Deswegen finden wir das gut. Sie ist zum anderen auch in der Sache richtig, weil sie einen Bereich mit erfasst, von dem bisher gar nicht zu begründen war, warum er von der City-Tax ausgenommen ist. Alle Buchungen, die noch bis zum 1. April 2024 von den Hotels vorgenommen werden, fallen noch unter die alte City-Tax. Auch die Hotels sind in ihrem Geschäft, gerade was Buchungen von großen Kongressen und Veranstaltung anbetrifft, nicht überrascht, sondern können im Gegenteil sogar noch bis zum 1. April unter dem alten Steuersatz Verträge schließen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, wenn es um die Interessen der Hotel- und Tourismusbranche an dieser Stelle geht, die wir hier mit berücksichtigen wollen.
Es ist natürlich auch richtig, dass wir hier einen Bereich haben, der wächst, der wachsen will. Wir unterstützen nicht nur die Wirtschaftssenatorin bei ihrem Bemühen, Veranstaltungen, Kongresse und Ähnliches in diese Stadt zu holen, wir sind auch sicher der Überzeugung, dass das der Attraktivität dieser Stadt keinen Abbruch tun wird, wenn die City-Tax auf Gewerbetreibende eingeführt wird. Ganz im Gegenteil, das ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass diese Stadt ihre finanziellen Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann – kein großer Beitrag, aber ein wichtiger Beitrag. Für uns ist auch entscheidend, dass die Berlinerinnen und Berliner von dieser Steuer nicht betroffen sind, sondern die, die aus geschäftlichen Gründen herkommen, die das übrigens teilweise als Werbungskosten und Betriebsausgaben in ihren Steuererklärungen geltend machen können. Alles in allem ist das eine vernünftige Regelung, die wir unterstützen wollen und im Hauptausschuss sicherlich noch beraten werden. Deswegen bitte ich auch für die CDU-Fraktion um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank! – Die Grünen haben für den Kollegen Schwarze um eine Zwischenbemerkung gebeten. Dem soll so sein. – Bitte sehr, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Goiny! Selbstverständlich ist uns bekannt, dass eine Steuer nicht zweckgebunden in den Haushalt fließt. Das ist keine Neuigkeit. Es ist aber durchaus so, und das haben Sie selbst auch angesprochen, dass wir Haushaltstitel haben, wo es eine politische Entscheidung ist, ob ich die zum Beispiel verstärke oder auch, ob ich zusätzliche Projekte aufnehme. Das wissen Sie auch. Deswegen glaube ich, dass es an dieser Stelle sehr relevant ist, darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl einen Handlungsspielraum gibt, was man mit Mehreinnahmen tut. Das hat der Finanzsenator vorhin an anderer Stelle ausgeführt. Dementsprechend ist es an dieser Stelle nur redlich, noch einmal darauf hinzuweisen.
Wenn wir von Mehreinnahmen von 25 oder mehr Millionen Euro ausgehen sollten, ist es durchaus eine Frage, die wir uns hier stellen müssen, was damit passiert. Sie wissen, in der Vergangenheit haben wir immer auch darüber gestritten, wie wir zum Beispiel auch in die Bereiche Kultur oder nachhaltigen Tourismus Geld geben können. Da ist die Debatte nie gewesen: Wir haben zu viel, und wir wissen nicht, wohin damit –, es ist immer die Debatte: Wir haben zu wenig, und wie kriegen wir die Projekte unter? – Wir könnten das zum Beispiel auch im Bereich der Clubkultur fortführen. Dafür sind wir beide auch zuständig. Da haben wir sehr viele Projekte, die wir finanzieren könnten und finanzieren wollten. Das betrifft die freie Szene und andere aber ebenso. Deswegen finde ich es schon sehr wichtig, wenn man über diese Maßnahmen spricht, auch darüber zu reden, was damit passieren soll.
Wenn Sie das überhaupt nicht tun, drängt sich schon der Verdacht auf, dass dieses Geld ohne Aufwüchse in diesen Bereichen, die wir schon im Haushalt verankert haben, einfach im Haushalt, in den Haushaltslöchern, die im Haushaltsplan, wie er beschlossen wurde, enthalten sind, versacken. Das wiederum wäre sehr schlecht und ein schlechtes Signal, gerade auch in der jetzigen Situation. Deswegen kann ich nur darauf hinweisen und appellieren: Lassen Sie uns das Geld nutzen, um die Kultur und den nachhaltigen Tourismus zu stärken und auch in den Breitensport zu gehen! Dort haben wir sehr viele Bedarfe, und daran kann ich nur anknüpfen und hoffe, dass Sie das aufgreifen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Dann frage ich den Kollegen Goiny, ob er antworten möchte. – Das ist nicht der Fall. Es folgt für die Linksfraktion der Kollege Schüsselburg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 22. März 2022 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine lang ersehnte Grundsatzentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Übernachtungsteuer getroffen. Seitdem ist klar, dass die Erhebung der Übernachtungsteuer verfassungskonform und insbesondere auch verhältnismäßig ist. Städte und Kommunen dürfen Tages- und Übernachtungsgäste und Geschäftsreisende für die Inanspruchnahme der öffentlichen Infrastruktur angemessen besteuern. Das ist eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Entscheidung hat für die zweite gute Nachricht gesorgt. Sie hat klargestellt, dass die angemessene Besteuerung von – Zitat – „beruflich veranlassten Übernachtungen Gegenstand der Aufwandsteuer sein“ kann. Wir können also endlich die Geschäftsreisenden an der Finanzierung der von ihnen genutzten Infrastruktur beteiligen. Das ist aus mindestens drei Gründen richtig – erstens: Es schließt die angesprochene Gerechtigkeitslücke zu den privaten oder touristischen Aufenthalten. Es war schon schwer erklärbar, warum zum Beispiel der städtereisende Student zur Kasse gebeten wird und der Geldbeutel eines DAX-Unternehmens verschont blieb. Zweitens: Es bringt uns dringend benötigte Mehreinnahmen zur Investition in unsere Infrastruktur. Berlin soll schließlich noch attraktiver werden – für uns Berlinerinnen und Berliner, aber auch für unsere Gäste. Drittens: Die Streichung des Steuerprivilegs ist zugleich eine Entlastung der Beherbergungsbetriebe von unnötiger Bürokratie und Aufbewahrungskosten.
Genau aus diesen Gründen hat meine Fraktion bereits im Oktober 2022 noch in der R2G-Koalition vorgeschlagen, das Steuerprivileg für Geschäftsübernachtungen zu streichen. Das kann man auch im „Tagesspiegel“ und in der „Morgenpost“ nachlesen. Nach anfänglichem Zögern hatten dann auch Ex-Senator Schwarz – da bin ich ihm sehr dankbar – und die SPD-Fraktion ihr Okay für eine Gesetzesänderung nach der Wiederholungswahl gegeben. Wie bei einigen anderen Vorgängen auch, ist es wegen des Koalitionswechsels auch bei diesem Vorhaben zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Deswegen und auch wegen der sich zuspitzenden Haushaltsschieflage haben die Grünen und wir im September 2023 einen Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht.
Ich freue mich wie mein Kollege Schwarze sehr, dass sich die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion von uns
haben überzeugen lassen, diese Gesetzesänderung vorzunehmen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ja, selbstverständlich! Erlauben Sie mir aber noch eine Kritik zum Schluss: Wir hätten auf Basis des Gesetzentwurfes von Grünen und uns Linken die Möglichkeit gehabt, die Steuer schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Weil CDU und SPD aber leider nicht bereit waren, zum Beispiel über einen gesichtswahrenden Änderungsantrag unserem Entwurf zuzustimmen, kann das Gesetz erst zum 1. April 2024 geändert werden. Und das führt wegen der Übergangsklausel in § 12 Absatz 2 aus Gründen des Vertrauensschutzes zu Steuermindereinnahmen für alle bestätigten Reservierungen vor dem Stichtag und zu einer enormen bürokratischen Belastung der Hotels, die jetzt jede einzelne Reservierungsbestätigung checken müssen und dann dafür auch weiterhin die Aufbewahrungspflichten haben. Und weil es einige Reservierungen für das gesamte Jahr oder auch das Folgejahr gibt, hat der DEHOGA den Hotels bereits mitgeteilt, dass auch – ich zitiere – Verträge für 2026 und 2027 von der City-Tax befreit sind, nämlich sofern sie unter diese Klausel fallen.