Protokoll der Sitzung vom 01.02.2024

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Wahl Drucksache 19/1008

und

lfd. Nr. 10:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts

Wahl Drucksache 19/1057

und

lfd. Nr. 11:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts

Wahl Drucksache 19/1058

und

lfd. Nr. 12:

Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH

Wahl Drucksache 19/1247

Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommision Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Beisitzerin und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretenden Beisitzer; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Ronald Gläser und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des PestalozziFröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied.

Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben.

Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite; Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, anschließend mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit zur Wahl hatten.

[Zurufe]

Dann warten wir noch einen Moment.

Dann darf ich noch mal fragen, ob alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit zur Wahl hatten.

[Zurufe]

So, dann darf ich noch mal fragen, ob alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das scheint jetzt tatsächlich der Fall zu sein. Dann kann ich den Wahlgang schließen und darf die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort und werden die Wahlergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Dann können wir fortfahren. Der Tagesordnungspunkt 13 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Mit Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen zum schulischen Erfolg! – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 23. November 2023 Drucksache 19/1330

zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0193

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver

binden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Weiß. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber Lehrern, Gewalt gegen Mitschüler, sexuelle Übergriffe, Verherrlichung von Terrorismus, Vandalismus und Sachbeschädigung – in der aktuellen gesamtdeutschen Kriminalitätsstatistik ist der Anstieg bei tatverdächtigen Kindern so hoch wie nie zuvor. Insgesamt erfassten die Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr 93 000 Taten, das entspricht einem Plus von 35,5 Prozent. Zudem weist die Statistik 189 000 tatverdächtige Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren aus. Häufigste Taten bei Kindern und Jugendlichen waren Diebstahl gefolgt von Körperverletzung, Sachbeschädigung und Rauschgiftdelikten.

Warum zitiere ich hier die gesamtdeutsche Kriminalitätsstatistik? – Weil der Senat der Öffentlichkeit die Wahrheit über das Ausmaß der Gewalt an den Berliner Schulen vorenthalten will. Auf meine Schriftliche Anfrage vom Dezember letzten Jahres, in der ich wissen wollte, wie viele Gewalt- und Rohheitsdelikte es in den Jahren 2022 und 2023 unter den Adressen der allgemeinbildenden Berliner Schulen gab, verweigerte der Senat eine öffentliche Beantwortung meiner Frage.

[Zuruf von der AfD: Skandalös!]

Angesichts der jüngsten Gewaltvorfälle an Berliner Schulen ist es absolut inakzeptabel, dass diese Informationen, die ein entscheidendes Auswahlkriterium für eine Schule darstellen, den Eltern und Schülern vorenthalten werden.

[Beifall bei der AfD]

Darüber hinaus ist es jetzt dringend erforderlich, eine stärkere Verankerung von Verhaltensbewertungen in unseren Bildungseinrichtungen vorzunehmen. Respektlosigkeiten gegenüber Lehrkräften bis hin zu schweren Gewalttaten zeigen deutlich, dass unsere Schulen nicht nur Orte des Lernens, sondern auch der Charakterbildung sein müssen. Es wird höchste Zeit, das Sozialverhalten der Schüler stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

[Beifall bei der AfD – Rolf Wiedenhaupt (AfD): Genau!]

Wir fordern in unserem Antrag deshalb die gesetzlich festgelegte Wiedereinführung von Kopfnoten, die es ermöglichen, wichtige Verhaltensbewertungen wie Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung lesbar zu machen, welche für den Erfolg im Berufsleben unerlässlich sind. Die Gewaltexzesse auf dem Campus Efeuweg und dem Ernst-Abbe-Gymnasium verdeutlichen, dass ohne eine formelle Bewertung des Verhaltens wichtige Aspekte der Schulentwicklung vernachlässigt werden.

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Und ja, man mag es kaum glauben: Auch in Berlin gibt es Erfolgsgeschichten, die das belegen. Die FriedrichBergius-Schule in Berlin-Friedenau ist solch ein Fall. Unter der Leitung ihres ehemaligen Rektors Michael Rudolph hat sich diese Schule von einer Problemschule zu einer begehrten Bildungseinrichtung gewandelt. Dieser Wandel wurde durch die Einführung strenger Regeln und einer Kultur der Disziplin und des Respekts erreicht. Die Erfahrungen der Friedrich-Bergius-Schule zeigen, dass eine formelle Bewertung des Verhaltens und der Einstellung der Schüler positive Veränderung bewirken kann.

Dabei sind Kopfnoten mehr als nur eine Bewertung; sie sind ein wichtiges Werkzeug zur Förderung und Anerkennung von Schlüsselqualifikationen wie Zuverlässigkeit, Engagement und Respekt. Sie bieten Schülern, die in traditionellen akademischen Fächern vielleicht nicht so stark sind, die Möglichkeit, ihre Stärken in anderen Bereichen zu zeigen. Diese Noten können motivierend wirken und den Schülern helfen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Darüber hinaus würde die Einführung von Kopfnoten auch dazu beitragen, die Objektivität der Fachnoten zu verbessern. Aktuell fließen Verhaltensaspekte häufig in die Fachnote ein, was zu einer Verzerrung führen kann. Durch die separate Bewertung des Sozialund Arbeitsverhaltens können Fachnoten sich ausschließlich auf die akademische Leistung konzentrieren.

Die Wiedereinführung von Kopfnoten ist für uns ein Bekenntnis zu einer ganzheitlichen Bildung, in der es neben der akademischen Leistung vor allem darum geht, junge Menschen auf ein erfolgreiches Leben vorzubereiten und die Bedeutung von Respekt, Verantwortung, Fleiß und Ordnung zu lehren, und in der eine Schulkultur gefördert wird, in der Leistungsstreben positiv konnotiert wird.

[Beifall bei der AfD]

Sie zielt darauf ab, eine Umgebung zu schaffen, in der Schüler nicht nur Wissen erwerben, sondern auch Charakter und Verantwortungsbewusstsein entwickeln. Unser Antrag ist deshalb nicht nur eine pädagogische Notwendigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Wir tragen mit ihm darüber hinaus den Wünschen der Wirtschaft und der Arbeitgeber, vor allem der Ausbildungsbetriebe Rechnung, für welche die Kopfnoten ein erster Hinweis darauf sind, inwiefern der Bewerber über soziale Kompetenzen verfügt.

Sich an den Erfolgreichen zu orientieren, kann nie verkehrt sein, so auch in der Bildungspolitik. Sachsen vergibt seit jeher Kopfnoten, und in Bayern wurden sie 2005 wieder eingeführt. Berlin täte gut daran, diesen Beispielen zu folgen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]