Diese Grundeinstellung, die auch dem Datenschutz zugrunde liegt, beweist sich in diesen Tagen wieder einmal als eine weise Entscheidung.
Denn leider haben wir wieder antidemokratische Kräfte im Parlament. Ein fahrlässiger Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger wäre dann ganz schnell eine reale Gefahr, wenn sie die Macht ergreifen.
Ob nun die Verfolgung von Minderheiten in Russland oder die Kontrolle durch Social Scoring in China – die Rechtsextremen werden sicher genau wissen, wo sie sich was abschauen können. Doch genauso sicher sollten sie wissen, dass wir demokratische Kräfte in diesem Land, in diesem Parlament nicht aufhören werden, sie zu bekämpfen.
Ein starker Datenschutz braucht, um zu wirken, starke Kontrollstrukturen; Frau Kamp hat es erzählt. Der Datenschutzausschuss und die Aufmerksamkeit hier im Plenum spielen eine Rolle, doch die Hauptrolle nimmt natürlich die Datenschutzbeauftragte ein. Sie und ihre Behörde arbeiten unermüdlich daran, den Datenschutz in Berlin durchzusetzen und zu kontrollieren und stehen auch uns Abgeordneten immer kompetent und kritisch zur Seite. Danke dafür Ihnen, Frau Kramp, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!
Datenschutzbeauftragte müssen der Regierung dabei auch manchmal unbequem sein, das gehört nun mal zum Job dazu. Ein gutes, beziehungsweise eigentlich ein schlechtes Beispiel dafür ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Schade, dass gegenwärtig der FDP und den Grünen im Bundestag das Parteibuch von Ulrich Kelber bei der Besetzung wichtiger zu sein scheint als die Kompetenz. Kelber wird wohl keine zweite Amtszeit bekommen.
Erlauben Sie mir, zum Schluss noch etwas über die Zukunft des Datenschutzes zu sprechen. Ich habe noch dreieinhalb Minuten, aber ich beginne mit der Vergangenheit. Wissen Sie, wer Max Schrems ist? – Ein österreichischer Aktivist auf dem Gebiet des Datenschutzes. Er hat sich bislang zweimal erfolgreich gegen die Datenübertragung in die USA eingesetzt, bei der letztendlich ein Schutz personenbezogener Daten nicht mehr gewährleistet werden konnte. Im hier zu besprechenden Datenschutzbericht war dann auch der erste Schwerpunkt tatsächlich ein Jahr nach Schrems II.
Kurz erklärt: Gerade Internetunternehmen übertragen die Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern gerne in die USA. Um auch dort unseren Datenschutz zu gewährleisten, schloss die Europäische Union im Jahr 2000 das sogenannte Safe Harbor Abkommen mit den USA. Max Schrems klagte dagegen und bekam recht. Das Urteil ging als Schrems I in die Geschichte ein. Die EU verhandelte daraufhin ein Nachfolgeabkommen, Privacy Shield hieß das. Schrems klagte wieder und bekam erneut Recht. Das war dann Schrems II.
Warum erzähle ich das? – Ich hoffe auf Schrems III. Die Europäische Kommission hat im Sommer letzten Jahres den Angemessenheitsbeschluss für das – so heißt diese Verabredung – EU-US Data Privacy Framework verabschiedet. Darin steht, dass die Datenübermittlung an zertifizierte Organisationen in den USA eben doch erlaubt ist. Hier sind wieder große Monopole wie Google, WhatsApp, Microsoft, Apple einfach aufgeführt, als ob sich in den USA etwas total grundlegend geändert hätte und es keine Probleme mit unserer DSGVO mehr gäbe. Ich hoffe und vertraue darauf, dass Max Schrems oder andere Enthusiasten sich hier auf die Reise begeben und ein weiteres Urteil erwirken, damit im Ergebnis keine unbefugten Stellen in die anderweitig erlangten personenbezogenen Daten schauen dürfen. – So viel zur Anwendung des Datenschutzes in der Zukunft.
Vielleicht muss er sich auch selbst noch weiterentwickeln. Ob nun Deepfakes, täuschend echte Bilder, Videos mit Tonaufnahmen, die einen Menschen verändern, und auch gewaltige Trainingsdaten, die für die KIs benutzt werden – ein guter Datenschutz ist jetzt gefragt wie nie. Mit diskriminierenden Algorithmen in sogenannten künstlichen Intelligenzen, denen zunehmend mehr Entscheidungen zugetraut werden, müssen wir leben. Frau Kamps hatte vorhin die Ungereimtheiten mit Parla erwähnt. Wir haben bisher beim Datenschutz gut funktionierende Kontrollmechanismen, die auch vor der Marktmacht großer Unternehmen nicht zurückschrecken. Wir müssen darauf achten, dass das so bleibt. Das hat mir und Ihnen auch schon der Datenschutzbericht 2021 gezeigt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Reden hier im Abgeordnetenhaus wurden zum Datenschutzbericht 2018 am 1. Oktober 2020 gehalten. Das ist schon mehr als drei Jahre her; es war noch vor der regulären Wahl 2021 und natürlich auch vor der Wieder
holungswahl 2023. Seitdem haben wir eine neue Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Kamp. Daher erst mal noch mal vielen Dank an Frau Smoltczyk und ihr Team für die Arbeit im Jahr 2021 und an Sie, Frau Kamp, herzlich willkommen als Beauftragte und auf gute Zusammenarbeit!
Sie und Ihr Team haben nicht immer einen leichten Job. Datenschutz ist wichtig – das ist den meisten hier klar –, doch fehlen oft noch passende Instrumente zur Umsetzung im Detail. Die Zusammenarbeit der Beauftragten und ihres Teams mit den Behörden ist mal mehr, mal weniger von einem konstruktiven Miteinander geprägt.
Es stellt sich die Frage: Warum ist das so? – Der Bericht 2021 gibt uns einige Antworten. Denn die Zeit war geprägt von der Coronapandemie – dazu hat Herr Förster schon ausgeführt – und ihren immensen Herausforderungen wie der Verteilung von Impfcodes, notwendigen Videokonferenzen durch Homeoffice, dem Lernen und Lehren von zu Hause durch die teilweise Schließung der Schulen, der schnellen Anschaffung von Software und Hardware für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es gab auch einen großen Zeitdruck, und es fehlten oft die passenden Instrumente. Die Krise brach über uns herein, und es zeigte sich, dass das Land Berlin nicht gut darauf vorbereitet war. Das Wort Resilienz ist seitdem stärker im Fokus, doch bis heute fehlen Antworten auf die Frage: Wie müssen wir die Verwaltung, die Schulen und so weiter resilient ausstatten, damit so eine Krise uns, die Berlinerinnen und Berliner, die Schülerinnen und Schüler, die Verwaltung nicht in die Knie zwingt?
Gleichzeitig war die Zeit ein riesiger Motor für die Digitalisierung der Stadt, und wir alle profitieren nun davon; die Zeit hat Spuren hinterlassen. In dieser Zeit ging es auch sehr häufig darum, welche Daten erhoben werden, von wem und warum, um diese Krise zu bewältigen. Ich danke allen Verwaltungen, die trotz der Schwierigkeiten den Datenschutz ernstnahmen und alles umzusetzen versuchten. Über eine Passage in der Stellungnahme des Senats bin ich allerdings gestolpert, die ich so nicht mehr lesen möchte: Die Senatsgesundheitsverwaltung merkt auf Seite 29 der Stellungnahme abschließend an, dass es ihr fraglich erscheint,
wie eine Maßnahme, die dem Gesundheitsschutz und sicherlich auch der Rettung von Leben diente, in dem vorliegenden Jahresbericht überhaupt als Schwerpunktthema ausgewählt werden konnte.
Es geht hierbei um die Einladung für Coronaimpfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung im Auftrag der Senatsverwaltung und deren Verarbeitung von Sozialdaten. Der Datenschutz soll nach Meinung der Senatsverwaltung hinter dem Gesundheitsschutz zurückstehen
und dass auch noch im Bereich solch sensibler Sozialdaten. Hier ist trotz der immensen damaligen Herausforderungen rund um die Verteilung der Impfung Vorsicht geboten.
Weil es heute und morgen – wie wir jetzt wissen – Schulzeugnisse gibt: Der Bericht kritisiert das geplante digitale Schulzeugnis durch Anwendung der Blockchaintechnologie. Das wurde mittlerweile verworfen, so die Senatsverwaltung, und das ist auch gut so.
Daran können wir auch sehen, dass technologische Weiterentwicklungen manchmal erst gut klingen und sich dann nicht als praktikabel erweisen. Ich glaube, das werden wir auch noch hin und wieder in Sachen KI für die öffentliche Verwaltung erleben. Es ist aktuell eben noch kein Allheilmittel für die Verwaltung, wie die Koalition gerne mal behauptet. Ich denke, punktuell kann KI der Verwaltung helfen, auch wenn das noch etwas dauert, bis das an den weiteren richtigen Punkten zum Einsatz kommt. Doch in den nächsten zehn, zwanzig Jahren wird es dadurch keine flächendeckende Revolution geben. Also lassen Sie sich bitte nicht so sehr davon ablenken. Die Digitalisierung der Verwaltung ist an sich schon schwierig genug. Auch auf Erfolgsmeldungen seitens des Regierenden Bürgermeisters warten wir nun schon eine ganze Weile gespannt.
Wirklich schade ist auch, was ganz aktuell mit dem Funkzellenabfragen-Transparenz-System passiert ist. Funkzellenabfragen greifen in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre ein und betreffen sehr viele Personen, die keinen Anlass für die Durchführung solcher Maßnahmen gegeben haben. Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat daher vor einiger Zeit die Praxis der Funkzellenabfragen durch Strafverfolgungsbehörden geprüft und dabei diverse Mängel festgestellt.
Vielfach unterblieb beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung von Betroffenen, sodass diese keine Rechtsschutzmöglichkeiten wahrnehmen konnten. Die Senatsverwaltung für Justiz startete daher ein Projekt, das allgemein zugängliche Informationen der Öffentlichkeit über Zeit und Ort einer Funkzellenabfrage gewährleistet.
In dem uns hier heute vorliegenden Bericht lobte die Beauftragte das Projekt, das allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht, als einen großen Gewinn für die Betroffenenrechte. Was ist nun zu Beginn des Jahres 2024 passiert? – Es wurde abgeschaltet. Die
Nun noch etwas zur digitalen Erpressung durch Ransomware, Frau Kamp ist auch darauf eingegangen: Professionelle Kriminelle infiltrieren die Informationstechnik von Unternehmen und Behörden, um Geld zu erpressen oder einfach Behörden lahmzulegen. Das Naturkundemuseum hat es zum Beispiel Ende letzten Jahres erwischt. Das war im Dezember 2023 auch Thema im Innenausschuss mit einer Anhörung. Hier berichtete die Senatsverwaltung, dass leider nicht viel passiert ist und die erforderlichen Maßnahmen zur Eingrenzung von Cyberangriffen bisher nicht umgesetzt wurden. Natürlich ist das nicht mit einem Fingerschnippen erledigt, doch das Problem drängt so sehr, und der Entwicklung hinterherzuhinken, ist äußerst gefährlich.
Natürlich muss auch ich auf das immer noch fehlende Transparenzgesetz hinweisen. Es gibt mittlerweile wirklich gute, ausgearbeitete Gesetzestexte. Das Abgeordnetenhaus hat sich mehrfach damit auseinandergesetzt, Anhörungen gemacht. Deshalb kann die jetzige Koalition ja auch auf das zurückgreifen, was vorher schon erledigt wurde. Es ist ja nicht so, dass sich die Vorgängerkoalition nur zu dritt darüber unterhalten hat. Wir haben ja durchaus schon alle zusammen darüber diskutiert. Es ist nun endlich Zeit, dass es beschlossen wird. – Also Koalition: Legen Sie nun endlich ein Transparenzgesetz vor! Das kann doch nicht so schwer sein.
Zu guter Letzt: Das Abgeordnetenhaus selbst – darüber hat heute, glaube ich, noch keiner gesprochen – hat seine Hausaufgaben auch noch nicht erledigt. Das Abgeordnetenhaus braucht eigene Datenschutzvorschriften und eine eigene Aufsicht. Dazu erreichte uns gestern noch mal zusätzlich ein Schreiben der Datenschutzbeauftragten an die Präsidentin, und ich fordere uns alle dazu auf, bei diesem Thema vorwärtszukommen.
Ich danke allen, die rund um den Datenschutz Missstände aufdecken und für Lösungen kämpfen und freue mich auf die weiteren Debatten in den Ausschüssen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute vor Ihnen, um über den Datenschutzbericht 2021 nebst der Stellungnahme des Senats zu sprechen, der uns vor eine zentrale Frage stellt: Wie schützen wir die persönlichen Daten unserer Bürger ohne ihre Freiheit und die Entwicklung unserer Gesellschaft zu behindern?
Die Digitalisierung der Schulen ist eine Herausforderung, die durch die Pandemie auch in den Fokus gerückt ist. Der Datenschutz erschwert die pädagogische Arbeit. Lehrer sind in einem Netz aus bürokratischen Vorgaben gefangen, die die Nutzung digitaler Werkzeuge erschweren. Ein flexibler Datenschutzansatz muss entwickelt werden, der Schülerrechte schützt und Lehrern ermöglicht, den Unterricht optimal auszurichten. Wir plädieren daher für eine Negativliste, die Lehrern klare Leitlinien bietet, welche digitalen Werkzeuge vermieden werden sollten.
Die Forderung einer Positivliste genehmigter digitaler Lehrmittel ist hingegen problematisch. Sie kann zu einer indirekten Steuerung des Unterrichtsinhalts führen und bürgt die Gefahr einer zentralisierten Einflussnahme auf Bildungsinhalte.
Telemetriedaten verdeutlichen die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung. Nicht jede Datenerfassung ist ein Datenschutzverstoß. Wir setzen uns für eine Negativliste ein, ergänzt um eine Liste grundlegender Negativmerkmale, die den Lehrern eben eine schnelle Ersteinschätzung ermöglicht.
Wir sind erleichtert, dass die Problematik der Schuldatenverordnung nun endlich vom Tisch ist. Doch muss kritisch hinterfragt werden, warum diese Klärung bis in das Jahr 2023 auf sich warten ließ. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die verantwortlichen Instanzen andere, möglicherweise ideologisch motivierte, Prioritäten gesetzt haben, die nicht den drängenden Bedürfnissen der Digitalisierung und des Datenschutzes entsprachen.
Wenn wir heute über Datenschutz sprechen, müssen wir auch einen Blick auf die jüngste Vergangenheit richten, insbesondere auf die Coronapandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen. Die im Datenschutzbericht aufgezeigten Problematiken sind alarmierend und bedürfen unserer vollen Aufmerksamkeit.