Einmal mehr steht die Finanzsituation des Landes Berlin im Fokus des Berichts; darauf haben alle meine Vorrednerinnen und Vorredner verwiesen. Aber das nahezu verzweifelte Ringen der Hauptverwaltung und der Bezirke um die Untersetzung dieser PMA in unbekannter Höhe bestätigt unsere Forderungen nach einem Haushalt, der sich den Herausforderungen der gegenwärtigen, sehr angespannten Situation auch stellt. Dieses Haushaltsgesetz stellt ein erhebliches Risiko dar: für die politische Handlungsfähigkeit, für die Investitionsfähigkeit nach 2025, vor allem aber für die soziale Infrastruktur Berlins. Darauf ist nun genug verwiesen worden, und da kann ich mich meinem Vorredner Herrn Schulze nur anschließen.
Dennoch will ich darauf verweisen, dass wir vor dem Hintergrund dieser Entwicklung mindestens die Reform der Schuldenbremse vorantreiben müssen. Aus ihrer Ablehnung der Schuldenbremse hat Die Linke nie einen Hehl gemacht, und wir sind mit dieser Forderung nicht mehr allein, auch wenn der Rechnungshof hierzu dezidiert eine andere Position vertritt.
Zu Rücklagen und Sondervermögen hat sich der Rechnungshof im zweiten Kapitel des Jahresberichts geäußert; das will ich gar nicht vertiefen. Nur eines sei mir hierzu gestattet anzumerken: Auf die Rücklagen der Bezirke wird immer ganz sehnsüchtig geschielt, aber ein sachgerechter und vor allem planbarer Umgang damit ist bis heute nicht gelungen.
Bei den zahlreichen Prüfungsthemen des Rechnungshofs will ich zwei herausgreifen, die hier noch nicht vertieft diskutiert wurden. Die Kollegin Çağlar hat zwar auf die Personalsituation und die Hauptstadtzulage in dem Zusammenhang verwiesen, aber ich glaube, wir müssen uns mit den vielen nicht besetzten Stellen dezidiert auseinandersetzen. In der letzten Wahlperiode ist es zwar zum Glück gelungen, den Personalabbau zu beenden und aufgaben- und bedarfsgerecht die Stellenanzahl weiter zu erhöhen. Leider ist es nicht im gleichen Maße gelungen, die Stellen auch zu besetzen. Der Fakt, dass über viele Jahre kaum neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt wurden, hat eine deutliche Überalterung unseres Personals zur Folge. Das führt dazu, dass in den nächsten Jahren überproportional Menschen in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig gibt es mehr und veränderte Aufgaben und Aufgabenbereiche, die zusätzliches Personal brauchen.
Hinzu kommen Rahmenbedingungen wie der andauernde Ukrainekrieg, die zunehmend schwierigere wirtschaftliche Situation, Preissteigerungen und Inflation und der sich immer mehr zuspitzende Fachkräftemangel, der sich zunehmend verschärfen wird, da perspektivisch immer weniger junge Menschen in die Ausbildung und in das Studium nachkommen. Das erhöht die Konkurrenz einerseits und braucht deshalb andererseits Konzepte und vor allem auch Visionen, die den Arbeitgeber Land Berlin
Stellenbesetzungsverfahren beispielsweise dauern immer noch viel zu lange. Zu Recht kritisiert der Rechnungshof, dass bislang vor allem Fluktuationsprognosen die Basis der Personalbedarfskonzepte beziehungsweise des Personalaufbaukonzepts waren. Anerkannte Methoden der Personalbedarfsermittlung wurden seit rund 25 Jahren im Land Berlin nur selten angewendet. Auch die Richtlinien der Regierungspolitik vom Mai 2023 nennen das Ziel, die Zahl der unbesetzten Stellen deutlich zu reduzieren. Mit dem Doppelhaushalt 2024/25 wollten Sie geeignete Maßnahmen erreichen. Insbesondere in den Bezirksverwaltungen ist es in den letzten drei Jahren in hohem Maße nicht gelungen, die vorhandenen Stellen und Beschäftigungspositionen zu besetzen. Das betrifft auch und vor allem sensible Bereiche in den planenden und bauenden Bereichen, im Sozialamt, in den Jugendämtern und im öffentlichen Gesundheitsdienst. Hier erwarten wir, dass sich die entsprechenden Senatsverwaltungen aus ihrer steuernden Verantwortung nicht herausziehen und gemeinsam mit den Bezirken die Anstrengungen verstärken, diese Stellen, die für wichtige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dringend gebraucht werden, zügig zu besetzen.
Ihre Antwort im Haushaltsgesetz war die entsprechende Änderung des § 11 Absatz 3, mit der Sie den Bezirken den Weg versperren wollen, nicht verausgabte Personalmittel zur Untersetzung der PMA heranzuziehen. Das verkennt die Realität in doppeltem Sinne. Zum einen wollen die Bezirke die Stellen besetzen, sind aber bei der Personalakquise der stärksten Konkurrenz zur Hauptverwaltung, zu Bundesbehörden und zur freien Wirtschaft ausgesetzt. Zum anderen deutet sich auch für die Hauptverwaltung eine ähnliche Entwicklung an, wie der Rechnungshof in seiner Analyse festgestellt hat. Wenn Sie, verehrte Damen und Herren der Koalition, dann auch dieses Geld perspektivisch aus dem System nehmen wollen, wird uns das nicht einen Millimeter näher zu der von Ihnen propagierten funktionierenden Stadt bringen, im Gegenteil. Statt dann Stellen zu streichen, braucht es neben gemeinsamem Vorgehen von Hauptverwaltung und Bezirken ein verstärktes Controlling, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die offenen Stellen tatsächlich zu besetzen.
Unabhängig davon: Die Berliner Verwaltung steht vor großen personellen Umbrüchen; ich hatte darauf verwiesen. Die Zahl der Beschäftigten steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig scheiden in den nächsten sechs Jahren knapp 40 000 Beschäftigte altersbedingt aus. Mit diesen Kolleginnen und Kollegen scheidet auch jahrelang erworbenes Wissen aus. Umso dringender ist es, den Wissenstransfer landesweit strukturiert zu sichern und voranzubringen. Bisher ist es leider nicht gelungen, die dafür zur Ver
fügung stehenden Mittel – jährlich circa 11 Millionen Euro – auszuschöpfen oder nachweislich wirkungsvoll umzusetzen. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfung verschiedene Maßnahmen des Wissenstransfers untersucht: Stellendoppelbesetzungen, Seniorcoachings, Schulungen für Wissensmanagerinnen oder IT-gestützte Maßnahmen. Auch wenn in der geprüften Zeit mehr als 2 800 Maßnahmen des Wissensmanagements von den Dienststellen der Berliner Verwaltung umgesetzt wurden, sind die Mittel zu keiner Zeit ausgeschöpft worden, und es wurden auch regelmäßig mehr Maßnahmen bewilligt als schlussendlich umgesetzt. Aber auch hier gilt: Die Gelder dürfen gerade in diesem Bereich nicht gekürzt werden. Die mit Wissensmanagement verbundenen Aufgaben sind vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen essenziell.
Deshalb braucht es aus unserer Sicht auch hier vor allem zwei Dinge: Zum einen muss die für Personal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen strategische Ziele sowie quantitative und qualitative Kennzahlen und Zielwerte definieren. Welche Ziele sollen mit dem Wissenstransfer erreicht werden, und wie wollen wir deren Erreichung auch messen? Erst dann lässt sich ein entsprechendes Wirkungs- und Zielerreichungscontrolling aufbauen.
Sie sehen, die Herausforderungen werden nicht weniger. Wir sind zu konstruktiver Mitarbeit bereit. Das haben wir auch mehrfach bewiesen. – Nun freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen und hoffe auf gute Schlussfolgerungen. Mit dem dicken Papier der Senatsstellungnahme, das uns gestern Abend erreichte, werden wir uns dann auch gebührend auseinandersetzen können; so schnell bin ich dann im Lesen nämlich doch wieder nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klingen! Als Erstes gilt Ihnen, Frau Klingen, und Ihrem gesamten Team im Landesrechnungshof unser Dank für Ihre wirklich unermüdliche und sehr gute Arbeit und den vorliegenden Bericht.
Der Rechnungshof ist ein notwendiger und wichtiger Mahner im Umgang mit öffentlichen Geldern. Es freut mich besonders, dass aktuell immer mehr Mitarbeiter des Rechnungshofes immer tiefer in Einzelprüfungen der
Verwaltung regelrecht eintauchen und den einen oder anderen kleinen, aber durchaus auch mal großen Fisch herausziehen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Die Finanzen Berlins sind eine Fundgrube bürokratischer Kuriositäten, unerwarteter Problemlagen und finanzieller Mangelverwaltung. Dabei muss das so nicht sein. Der Rechnungshof gewährt uns in seinen jährlichen Berichten einen sehr umfangreichen Überblick über die aktuelle Finanzlage Berlins, und die ist bekanntlich, wie wir es heute auch von Frau Klingen gehört haben, wenig rosig. Umso erhellender sind die klar formulierten Erwartungen des Rechnungshofes an den Senat. Diese Erwartungen spiegeln letztlich auch unsere Forderungen der vergangenen Jahre wider. Der Rechnungshof will eine Reduzierung der Verschuldung Berlins und der Verschuldung der Landesunternehmen. Genau das wollen wir auch.
Warum ist das so wichtig? – Es ist für all diejenigen wichtig, die so gern von Generationengerechtigkeit sprechen. „Generationengerecht“ bedeutet, dass zukünftige Generationen selbst entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben wollen. So wie dieser Senat mit dem Geld umgeht, werden zukünftige Generationen keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr haben. Warum? – Die extrem hohe Schuldenlast Berlins heute führt zwangsläufig zu extrem hohen Zinszahlungen. Wenn wir nicht heute beginnen, diesen hohen Schuldenstand abzubauen, wird der Handlungsspielraum in Zukunft noch mehr eingeengt sein, als er es heute schon ist.
Und wir haben nicht nur die Schulden des Kernhaushalts auf der Uhr, sondern auch die steigenden Pensionsverpflichtungen und die Schulden der landeseigenen Unternehmen – also drei relevante Säulen der Verschuldung. Wenn man diese Schulden und Lasten addiert, dann landen wir bei bekannten Schulden – es gibt ja auch noch viele, die wir noch gar nicht so genau kennen – von überschlägig sage und schreibe 156 Milliarden Euro. Und da ist der Investitionsstau des Landes Berlin noch nicht einmal eingerechnet.
Damit sind wir beim nächsten wichtigen Thema: Seit wir uns 2016 in unserer ersten Legislatur hier im Abgeordnetenhaus mit den Finanzen des Landes Berlin befasst haben, ist uns eines immer wieder aufgefallen: Kein amtierender Senat konnte uns eine Antwort auf die Frage geben, wie hoch der Investitionsstau des Landes Berlin tatsächlich ist. Wir hören stattdessen immer wieder Hiobsbotschaften über gesperrte Brücken, vernagelte Fenster in Polizeigebäuden, verschimmelte Klassenzimmer und so weiter. Deshalb bin ich dem Rechnungshof ausdrücklich dankbar, dass er in seinem Bericht genau dieses Thema aufgegriffen hat. Der Senat muss nun endlich den Sanierungsstau des Landes Berlin vollständig erfassen und einen Abbauweg aufzeigen. Das fordert der Berliner Rechnungshof, und das fordern auch wir.
Die Themen Sanierungen und Investitionen sind aber noch viel weitgehender. Das geplante Berliner Klimasondervermögen respektive die Sonderschulden in Höhe von 10 Milliarden Euro sind dank des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Gott sei Dank Geschichte. Wenn aber jetzt der Regierende Bürgermeister oder der Finanzsenator erzählen, dass man sich kreative Finanzierungslösungen ausdenken will, dann sollten die Berliner hellhörig werden, denn das ist in höchstem Maße gefährlich für die Zukunftsfähigkeit Berlins und für die Tragfähigkeit zukünftiger Landeshaushalte.
Bestes Beispiel dafür ist der vom Senat gefeierte Ankauf des Fernwärmenetzes von Vattenfall. Berlin muss die Ankaufskosten von 1,4 Milliarden Euro per Schulden finanzieren. Als Kredithebel dient eine GmbH; die wird mit Eigenkapital ausgestattet und vorzugsweise von der IBB, einer landeseigenen Bank, finanziert – alles wohlgemerkt landeseigene Unternehmen, für die am Ende der Steuerzahler haftet.
Wenn der Senat dann noch sagt, er möchte für Kosten im zweistelligen Milliardenbereich das Fernwärmenetz sanieren und ausbauen, und mindestens die Hälfte der Kosten soll aus dem laufenden Geschäft finanziert werden, dann frage ich mich: Ist das ernsthaft durchdacht und kalkuliert, oder geht es wieder nur um Ideologie unter dem Dogma Klimakatastrophe? – Denn am Ende muss der Nutzer von Fernwärme die Rechnung bezahlen und im Zweifel auch der Steuerzahler, der für solche Konstruktionen haftet. Schon jetzt, wissen wir, zahlen Mieter landeseigener Unternehmen abenteuerlich hohe Fernwärmekosten; viele können ihre Rechnungen nicht begleichen, sind verzweifelt. Wie wollen Sie mit solchen Konstruktionen denn sicherstellen, dass sich dieser Wahnsinn nicht fortsetzt?
Noch eines: Die landeseigenen Unternehmen dürfen nicht als Schuldesel missbraucht werden, nur weil der Senat nicht in der Lage ist, einen auskömmlichen Haushalt aufzustellen. Die landeseigenen Unternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten und erfolgreich sein dürfen und dürfen nicht durch den Senat geknebelt werden und zu Schattenhaushalten mutieren. Stattdessen sollte in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage dafür gesorgt werden, dass die Landeseigenen auch Schulden abbauen können. Nur dann sind sie für die Zukunft gut gerüstet und generationengerecht.
Kommen wir zum nächsten Thema: Stellenbesetzungen. Wir alle kennen die teils prekäre personelle Situation in
Verwaltungen und die bevorstehende Pensionierungswelle der Babyboomer. Kein Senat, kein Unternehmen, keine Partei, keine Fraktion kann neue Mitarbeiter backen. Wenn ich das weiß, muss ich rechtzeitig richtige Weichen stellen. Wir brauchen also zwingend die Optimierung von internen Prozessen, eine Überprüfung, ob vorhandene Stellen nicht zusammengelegt, Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden können und so weiter. Auch hierzu macht der Rechnungshof sehr kluge Vorschläge, die zwingend aufgegriffen werden sollten.
Kommen wir nun stichprobenhaft zu einigen vom Rechnungshof geprüften Fällen, die es sich zu erwähnen lohnt: Ein Prüfungsbereich trägt den Titel – ich zitiere – „Ein Kessel Buntes: Die Berliner Vergabeorganisation braucht einen Neustart“. Dahinter verbirgt sich ein vor fünf Jahren beschlossenes Verfahren, um öffentliche, extrem komplizierte Vergabeverfahren einheitlicher zu koordinieren. Das ist seit 2018 bis heute nicht umgesetzt worden, weil sich keiner im Senat so richtig zuständig fühlte. Nun will die Senatskanzlei mit Kai Wegner die Federführung übernehmen und aus dem Kessel Buntes ein Feinschmeckermenü kredenzen. Ob das wirklich klappt? – Ich erinnere nur an das Wegner-Versprechen, bis Ende 2023 solle jeder Bürger innerhalb von 14 Tagen einen Bürgeramtstermin bekommen. Wir haben jetzt März 2024, und das Ding funktioniert immer noch nicht.
Ein weiteres Thema: Die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts. Seit ihrer Gründung haben wir uns dagegen ausgesprochen und fordern seit 2018 auch hier im Parlament ihre Auflösung. Genau das empfiehlt jetzt auch der Rechnungshof. Es fallen im Bericht Begriffe wie „unsystematisch“, „unnötig“, „gravierende und andauernde Defizite“. – Das spricht für sich. Alles in allem hat sich die Wohnraumversorgung als das erwiesen, was jemand mit ökonomischem Sachverstand von Anfang an sehen konnte: ein klassischer Fall von Steuergeldverschwendung.
Als drittes Beispiel – last but not least – der rbb, der per Zwangsgebühr von jedem Bürger finanziert wird. Die Beanstandungen des Rechnungshofes sind derart umfassend, wie ich es bisher in keinem vorherigen Bericht gelesen habe: unzureichende Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Defizite statt Überschüsse trotz üppiger Gelder, unzureichende Kontrollmechanismen, keine ausreichende Transparenz, deutlich überhöhte Gehälter, keine Bestenauslese und so weiter – eine Liste von Verschwendung und Vetternwirtschaft. Wir müssen hier den Verantwortlichen strenger auf die Finger schauen. Jeder, der mit Gebühren und Steuergeldern hantiert, hat sorgsam und wie ein ehrbarer Kaufmann mit diesen Geldern umzugehen; nicht mehr und auch nicht weniger.
Am Ende geht es uns vor allem darum, erstens, keine neue Schuldenorgie loszutreten, zweitens, die Schuldenbremse als probates Mittel anzuerkennen und den Staat nicht noch mehr zur Beute politischer Entscheidungsträger werden zu lassen, drittens, die landeseigenen Unternehmen nicht in eine Schuldenfalle zu treiben, viertens, Klarheit über den Investitionsstau Berlins zu bekommen, fünftens, Personal im öffentlichen Dienst deutlich effizienter einzusetzen, sechstens, Steuergeldverschwendung in dem Maße nicht mehr zuzulassen.
Der Rechnungshofbericht zeigt eindrücklich, dass Berlin viel Potenzial hat, wenn Missstände beseitigt werden und sich Berlin endlich auf die wirklich relevanten Themen konzentriert. Berlin braucht dafür eine Regierung, die Willens und in der Lage ist, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Ob das mit dieser Regierung gelingt, wage ich zu bezweifeln. Trotz allem danke ich dem Rechnungshof nochmals für die klaren Analysen und Worte in seinem Bericht! Die Experten haben der Haushaltspolitik dieses Senats ein klares Zeugnis ausgestellt. Zum Ende meiner Rede gratuliere ich im Namen meiner Fraktion Frau Klingen, der Präsidentin, herzlich zum Geburtstag und wünsche Ihnen heute noch einen angenehmen und schönen Tag und einen Grund zum Feiern! – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin wurde vorgelegt und besprochen. Eine Überweisung an den Hauptausschuss ist bereits erfolgt. Zu der Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 19/1541 wird ebenfalls eine Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Dann darf ich Ihnen, sehr geehrte Frau Klingen, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließend im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit danken. Vielen Dank!