Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

Ich danke aber auch den Spitzen der Koalitionsfraktionen, die diese Schulgesetznovelle begleitet und unterstützt haben, den Senatskolleginnen und -kollegen, die mitzeichnen mussten, dem Rat der Bürgermeister und insbesondere auch allen Verbänden – dort oben sitzen Vertreter –, die sich in den letzten Wochen mit ihrer Expertise eingebracht haben, und insbesondere den Mitarbeitern der Senatsverwaltung, denn innerhalb von zwölf Monaten eine Schulgesetznovelle auf den Weg und durch das reguläre Verfahren zu bringen, ist kein einfaches Unterfangen.

Es geht um die Kinder dieser Stadt. Es geht um ihre Chancen. Insbesondere geht es mit dieser Schulgesetznovelle darum, ihren Bildungsweg von Anfang an und bis zum Abschluss – ob der in einer Ausbildung oder einem Studium mündet, ist vollkommen irrelevant – zu begleiten. Abschlüsse gibt es nur, das sage ich auch ganz deutlich, wenn die Anschlüsse stimmen: von der Kita zur Grundschule, von der Grundschule zur Oberstufe und von der Schule in Ausbildung oder Studium. Ich und wir als Koalition haben uns ein ganz großes Ziel gesetzt: Kein Kind in Berlin wird mehr das Bildungssystem ohne Abschluss und ohne Anschluss verlassen.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Dem folgend gibt es drei zentrale Änderungen in der Schulgesetznovelle. Die erste ist das Kitachancenjahr. Mit diesem Kitachancenjahr wollen wir den Zugang zu früher Bildung deutlich stärken und damit aber auch die Bedeutung frühkindlicher Bildung hervorheben. Mit einer verpflichtenden vorschulischen Sprachförderung, die wir von fünf auf sieben Stunden täglich erhöhen, und einer Sprachstandsfeststellung, die zu Beginn eines jeden Kitajahres erfolgt. Denn damit werden wir die Voraussetzungen schaffen, die notwendig sind, um auch einen guten Start in der Grundschule und damit einen optimalen

Übergang von der frühkindlichen Bildung in die Grundschule zu haben.

Wir nehmen aber auch den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule in den Blick, indem wir die Förderprognose anpassen, zukünftig bei der Erstellung der Förderprognose die zentralen Basiskompetenzen in den Blick nehmen, so die Zugänge zu den einzelnen Schulformen regeln, aber gleichzeitig auch das Probejahr an den Gymnasien abschaffen. Und selbstverständlich – da oben sitzt Norman Heise als Vorsitzender des Landeselternausschusses – ist es gerade dieser Übergang, der sowohl unter den Verbänden, den Elternbeiräten und den Schulen, aber auch mit dem Koalitionspartner besonders intensiv diskutiert und debattiert worden ist. Aber ich sage Ihnen auch: Ich bin jetzt seit einigen Monaten in allen Bezirkselternausschüssen unterwegs, und es gibt zu Recht Nachfragen in diesem Bereich, aber die Zustimmung ist überwiegend positiv.

Gleichzeitig nehmen wir einen Übergang in den Blick, der bisher noch gar keine Rolle gespielt hat, und das ist der Übergang aus der weiterführenden Schule in die Arbeitswelt. Es geht insbesondere um die Schülerinnen und Schüler, die unser Bildungssystem ohne Abschluss oder ohne Anschluss verlassen. Für diese werden wir ein verpflichtendes 11. Schuljahr einführen, in dem es insbesondere darum geht, sie auch im Anschluss daran zu unterstützen in Form von Berufsorientierung und Vorbereitung, denn unser ganz großes Ziel ist es, auch diesen Schülerinnen und Schülern eine Perspektive zu bieten.

Das sind drei zentrale Bausteine, damit wir An- und Abschlüsse sicherstellen können und damit auch Chancen für alle unsere Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Wir müssen aber auch sicherstellen, was zwischen den Ab- und den Anschlüssen passiert, und das kann nichts anderes sein als verlässlicher, guter und insbesondere auch Unterricht auf Höhe der Zeit. Diesem Ziel dient unter anderem die Anpassung der Datenschutzbestimmungen, denn damit werden unter anderem auch die Datenübermittlungen an die Jugendberufsagentur erleichtert. Gleichzeitig wird zum ersten Mal ein bidirektionaler Datenaustausch zwischen der Lehrkräfte-UnterrichtsSchul-Datenbank – gerne abgekürzt als LUSD – und dem Schulportal endlich rechtssicher hergestellt, und, was mich als ehemalige Kollegin und Schulleiterin besonders freut, wir schaffen endlich die rechtlichen Grundlagen für digitale Klassenbücher, die Bereitstellung digitaler Zeugnisse, die Digitalisierung der Kurs- und Fächerwahl, aber auch die digitale Abrechnung des Schulessens. Das alles machen wir, um Rechtssicherheit dafür herzustellen, was technisch schon längst möglich ist, aber auch, um Personal an unseren Schulen zu entlasten.

Ein weiteres Beispiel für die Qualitätssicherung und Orientierung in dieser Schulgesetznovelle ist die Gründung eines Berliner Landesinstituts. Ab dem 1. Januar

(Senatorin Katharina Günther-Wünsch)

2025 erhält Berlin ein eigenes Landesinstitut, das die Aufgabe der Aus-, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals übernimmt und gleichzeitig die Qualitätsentwicklung des Unterrichts. Damit und mit der Schulgesetznovelle wird dieses Landesinstitut schulgesetzlich normiert und wird zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildungsqualität in Berlin beitragen.

Bei der parlamentarischen Debatte der Schulgesetznovelle wird es in den kommenden Wochen viel um Paragrafen, Absätze und Daten gehen. Es sollte aber uns allen vor allem um unsere Kinder und deren Familien in dieser Stadt gehen. Das sollten wir bei allen Debatten, die auch erwünscht sind, die sinnvoll sind, nie aus dem Blick verlieren.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD)]

Die Kinder und ihre Familien haben mit Sicherheit genau diese intensive Beratung und Debatten verdient. Was sie aber nicht verdient haben, sind Streit rein zum Selbstzweck und taktische Spielchen, und was keiner verdient hat in dieser Stadt, sind Debatten über realitätsferne Luftschlösser. In diesem Sinne freue ich mich über den Austausch und über all das, was kommt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann hat für die CDUFraktion die Kollegin Khalatbari das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen wir fünf zentrale Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 des Landes Berlin auf. Die Gesetzesvorlage umfasst Änderungen des Schulgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes Berlin, des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und der Schülerförderungs- und Betreuungsverordnung. Vorgesehen ist, dass die Regelungen grundsätzlich zum 1. August 2024 in Kraft treten. Die Kernbotschaft der neuen Schulgesetznovelle möchte ich so auf den Punkt bringen: Wir stellen erstmals die gesamte Laufbahn eines Kindes vom Kindergarten bis zum Übergang in den Arbeitsmarkt in den Fokus, dank unserer Senatorin Katharina Günther-Wünsch und dank der gemeinsamen zielorientierten Arbeit dieser Koalition.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD)]

Im Nachfolgenden möchte ich mich bei meinen Ausführungen auf fünf Schwerpunkte konzentrieren, und es wird Sie nicht verwundern, dass die natürlich ähnlich angelehnt sind an die Dinge, die die Senatorin schon gesagt

hat: zum einen das Kitachancenjahr, der Übergang ins Gymnasium und die Abschaffung des Probejahres, die Einführung des 11. Pflichtschuljahres, das natürlich neue Berliner Landesinstitut Aus-, Fort- und Weiterbildung und zum Schluss die Stärkung des Religions- und des Weltanschauungsunterrichts. Mit der Einführung des Kitachancenjahres wird der Zugang zu früher Bildung deutlich gestärkt. Wir ebnen so den Weg für mehr Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit, und das von Anfang an, denn gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für eine gelingende Bildungslaufbahn.

[Beifall bei der CDU]

Deshalb wird es eine verpflichtende vorschulische Sprachförderung geben für Kinder mit Sprachförderbedarf, besonders für die, die keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen. Der Förderumfang wird, wie gerade schon erwähnt, von fünf auf sieben Stunden täglich erhöht, um diesen Kindern die sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der gemeinsamen Grundschule zu vermitteln. Es geht um gezielte Sprachförderung vor der Einschulung für eine frühzeitige bestmögliche Förderung und Forderung eines jeden Kindes.

Für den Übergang von der Grundschule in die 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums schaffen wir ein verbindliches Übergangsverfahren. Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Probejahres am Gymnasium werden die Regelungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums angepasst. Die Vorgaben für die Erstellung der Förderprognosen werden entsprechend überarbeitet. Zukünftig wird aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Summe gebildet. Die Basiskompetenzen, wie wir gerade schon gehört haben, Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Englisch, Französisch, also Lesen, Schreiben und Rechnen, müssen wir signifikant stärken. Schließlich zeigen leider Bildungsmonitor, VERA 3 und 8, PISA, IGLU und viele andere Studien beziehungsweise Vergleichsarbeiten, dass ohne diese Grundkenntnisse, ohne diese Grundvoraussetzung ein erfolgreicher Schulbesuch und ein erfolgreicher Schulabschluss kaum oder gar nicht erreicht werden kann. Gut lesen, schreiben und rechnen zu können, sind die grundlegenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsabschluss.

[Beifall von Roman Simon (CDU)]

Nur wer diese Basiskompetenzen wirklich beherrscht, kann sich auch anderes Wissen aneignen. Auch für das weitere Leben und das Berufsleben ist das Beherrschen dieser grundlegenden Kompetenzen unabdingbar.

[Beifall bei der CDU – Carsten Schatz (LINKE): Und Schule ist natürlich nur Gymnasium!]

(Senatorin Katharina Günther-Wünsch)

Schon unsere Altvorderen wussten natürlich auch ohne statistische Erhebungen: Was Hänschen oder Lieschen nicht lernen, lernen Liese oder Hans nimmermehr.

[Carsten Schatz (LINKE): Also Schule ist nur Gymnasium!]

Mit der neuen Förderprognose haben aber auch die Kinder weiterhin die Möglichkeit, das Gymnasium zu besuchen, die den entsprechenden Zahlenwert von 14 überschreiten.

[Carsten Schatz (LINKE): Wieder: Schule ist nur Gymnasium!]

Dadurch wird ein entsprechender Probeunterricht eingeführt, und auf Antrag der Eltern kann auch hier die Eignung festgestellt werden.

Berlin ist das einzige Bundesland, dass das

11. Pflichtschuljahr noch nicht hat. Dieses Jahr, in der Sekundarstufe II verankert, ist wichtig, damit den Schülerinnen und Schülern, die zum Ende der 10. Klasse noch nicht entsprechend orientiert sind, eine weitere Möglichkeit gegeben wird, sich zu orientieren und herauszufinden, in welcher Branche sie künftig arbeiten wollen. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen nicht einfach aus dem System verschwinden, sondern entsprechend begleitet werden, bis sie beruflich orientiert sind.

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Etwa 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler, circa 3 000 Schülerinnen und Schüler, sind trotz umfänglicher und differenzierter Berufs- und Bildungsangebote in der Sekundarstufe I nach Ende der zehn Schulbesuchsjahre nicht hinreichend orientiert. Deshalb ist es wichtig, dass es dieses 11. Pflichtschuljahr geben wird. Der erfolgreiche Schulversuch, Berliner Ausbildungsmodell, das sogenannte BAM, wird zeitnah in die Regelform überführt, und das Angebot des Bildungsganges IBA wird weiter differenziert.

Im Herbst 2022 kündigte der Vorgängersenat das gemeinsam mit Brandenburg betriebene LISUM auf. Wie schon die Senatorin sagte, zum 1. Januar 2025 erhält Berlin dann ein eigenes Landesinstitut, das unter anderem Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals an Schulen sowie der Qualitätsentwicklung und des Unterrichts wahrnehmen wird. Es soll natürlich der Verbesserung aller Beteiligten dienen. Es wird intensiv an der entsprechenden konzeptionellen Ausgestaltung gearbeitet. Dennoch wird sicherlich allen Fachleuten klar sein, dass wir hier von einem großen, einem sehr großen und umfangreichen Projekt sprechen. Genauso klar dürfte sein, dass hier gilt: Aller Anfang ist schwer, aber allem Anfang wohnt auch ein Zauber inne.

[Lachen von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)]

Verzaubern lassen wollen wir uns natürlich nicht, sondern Fakten schaffen, und es muss also ein entsprechend

großer, verkehrsgünstig gelegener Gebäudekomplex gefunden werden. Das Konzept muss neu erstellt werden. Das kostet alles Zeit. Aber in den vielfältigen Abstimmungen gibt es schon viele lange und gut abgestimmte Bereiche.

Die letzten Monate und die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass die Werteorientierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Erstmals wird mit der Änderung des Schulgesetzes die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt. Dabei wird ausdrücklich geregelt, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch darauf haben, Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen anzubieten. Parlamentarisch werden wir dies als CDUFraktion natürlich weiter intensiv begleiten.

Mit der Schulgesetznovelle wurden auch Datenschutzbestimmungen angepasst, um den Unterricht auf der Höhe der Zeit zu gestalten, zum Beispiel die Datenübermittlung an die Jugendberufsagenturen für Personen bis zum 25. Lebensjahr und passende Angebote für jüngere Erwachsene ohne klare Berufsbildungsperspektive zu ermöglichen. Viele andere Dinge ebenfalls. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt damit technisch mögliche Maßnahmen rechtlich um, um den Datenschutz zu stärken und das Schulpersonal zu entlasten.

Zum Abschluss möchte ich konstatieren: Wir transferieren die Schule im Land Berlin mit dieser Schulgesetznovelle auf eine der Höhe der Zeit adäquate Ebene für unsere Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hallo Herr Heise! Gut, dass unsere Eltern genau hinschauen, was wir hier machen! Die Senatorin hat uns freundlicherweise ihren Gesetzesentwurf vorgestellt. Was bei ihrer Darstellung wie ein großer Sprung nach vorn klingt, erweist sich bei genauem Hinschauen als mehrere Rollen rückwärts. Zunächst das Positive: Die Abschaffung des Probejahres ist überfällig und richtig. Damit hört es aber, bis auf kleine nachvollziehbare Nachsteuerungen wie etwa beim Ganztag, auch schon wieder auf. Es gibt viele Befürchtungen. Besonders fatal werden die Folgen christlich-demokratischer Bildungspolitik in Berlin beim Thema Inklusion sein. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, obwohl Sie da massive Änderungen vornehmen.

(Sandra Khalatbari)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die GEW, das Berliner Bündnis für Inklusion und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, also all die, die seit Jahrzehnten für die Inklusion kämpfen, haben Ihnen klar gesagt, dass die geplanten Regelungen zum Ruhen der Schulpflicht so nicht bleiben dürfen. Die Schulbehörde muss weiterhin verpflichtet bleiben, beim Ruhen der Schulpflicht den Kindern alternative Bildungsangebote zu machen. Ergänzen Sie unbedingt diese Regelung, sonst droht noch mehr Kindern, vom Recht auf Bildung ausgeschlossen zu werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Behinderung im Regelsystem nicht einfügen können und ihnen schon jetzt die notwendigen Ressourcen und Strukturen verwehrt werden! Sie sprechen mit Eltern. Sprechen Sie mit denen, die etwa mit ihrem autistischen Kind jahrelang zuhause sitzen, das nicht in der Schule lernen darf, obwohl es kognitiv in der Lage wäre! Dieses Kind ist ohne jegliche Chance auf Bildung. Das Bündnis für Inklusion spricht schon jetzt von 1 000 Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt, die nicht die Schule besuchen dürfen. Über eigene valide Zahlen verfügt der Senat nicht. Ich habe mehrfach nachgefragt.

Mit dem Streichen der Profilstunden, die temporär Lerngruppen und Kleinklassen gefährden, die Streichung der Ressourcen für die Ausbildung von pädagogischen Unterrichtshilfen, die Verschärfung der Voraussetzungen für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die damit verbundene Abschulung, auch geregelt jetzt im Gesetz, von Förderzentren gegen den Willen der Eltern etwa von Kindern mit fetalem Alkoholsyndrom und eine weitere Verknappung der Ressourcen für diese Kinder führt die Politik der CDU zu einem Rollback bei der Inklusion. Das ist nicht hinnehmbar.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich wiederhole, auch wenn es dem zuständigen Staatssekretär nicht so ganz passt: Das sogenannte Kitachancenjahr ist alter Wein in neuen Schläuchen, der x-te Versuch über das Schulgesetz, eine Art Minikitapflicht umzusetzen. Wir haben kein Rechtsproblem. Seit mehr als zehn Jahren gibt es den § 55, und er verpufft in der Praxis. Es besteht also eindeutig ein Umsetzungsproblem. Echte Bildungsgerechtigkeit wäre das Verschicken des Kitagutscheins zum ersten Geburtstag, wie wir es Ihnen vorschlagen, nicht erst zum dritten. Frühe Bildung für alle Kinder, das muss das Ziel sein. Das ist echte Bildungsgerechtigkeit.