Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

In Teilen Berlins wie rund um den Kotti oder im Wrangelkiez trifft es fast die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner. Da muss man doch irgendwann mal die Frage der Legitimität der Parlamente stellen.

Aber was interessiert es schon den Bürgermeister! Der Zaunkönig baut dort lieber millionenteure Zäune, die kein Mensch braucht, aber mehr Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte – Fehlanzeige, obwohl sie diese Stadt mit aufgebaut haben und bereichern.

Der Antrag von Linken und Grünen, den wir heute beraten und der vom Senat fordert, darauf hinzuwirken, das Wahlrecht in Berlin auf Landes- und kommunaler Ebene auszuweiten und zugleich im Bundesrat eine Grundgesetzänderung anzuschieben, war übrigens schon mal in erster Lesung, und er wurde in allen Ausschüssen beschlossen, und zwar von der letzten progressiven Koalition, die Berlin hatte, Rot-Grün-Rot.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU]

Auch die SPD hat dieses Anliegen unterstützt. Es ist sehr schade, liebe Genossinnen und Genossen von der SPD, dass ihr diese Chance für mehr Teilhabe von Menschen, gerade aus der Generation der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die schon seit den 1960er-Jahren das Wahlrecht einfordern, einfach vergeben habt, diese Chance auch für mehr soziale Gerechtigkeit. Denn wer sind eigentlich die vom Wahlrecht Ausgeschlossenen? – Vor allem diejenigen mit Migrationsgeschichte, deren Löhne und Renten kaum reichen, um sich das teure Leben zu leisten, oder die wegen Fabrikschließungen oder anderen Schicksalen im Transferleistungsbezug gelandet sind. Diese Menschen haben keine Chance auf Einbürgerung, auch nach der neuen Reform nicht. Im Gegenteil: Die hohen Einkommenshürden sind nicht nur geblieben, die wenigen Ausnahmen hat die Ampelkoalition auch noch eingeschränkt. Diese demokratische Lücke wird also nicht durch Einbürgerungen geschlossen werden. Dabei ging auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum sogenannten Ausländerwahlrecht 1990 davon aus, dass sie geschlossen werden muss, um – ich zitiere –

„eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen.“

Es hat nur irrig angenommen, dass es durch Einbürgerungserleichterungen möglich sein wird. Aber seitdem ist die demokratische Lücke immer größer geworden. Und nur, weil das Gericht vor über 30 Jahren oder mit Bremen nur eins von 16 Landesgerichten vor zehn Jahren entschieden hat, das mit dem Begriff „Volk“ im Grundgesetz nur das deutsche Volk gemeint ist, heißt das nicht, dass das so bleiben muss.

[Zuruf von Burkard Dregger (CDU)]

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Ich erinnere daran, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei der Ehe jahrzehntelang meinte, diese sei nur zwischen Mann und Frau möglich. Aber die grundgesetzliche Auslegung hat sich dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Und 2017 wurde die Ehe für alle eingeführt, ohne Änderung des Grundgesetzes.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Übrigens in 14 von 27 Mitgliedstaaten der EU gibt es das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige schon, obwohl in all diesen Ländern die Verfassung ebenfalls von der Staatsgewalt des Volkes spricht. Aber die Frage, wer zum sogenannten Volk gehört, muss die Politik beantworten. Und da sagen wir: Alle, die hier leben, gehören dazu und müssen mitentscheiden können.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

Und ja, dass das Ihnen von rechts außen nicht passt, ist klar. Daher: Die juristischen Argumente, die gleich alle kommen werden, sind vorgeschoben. Maßgeblich sind die politischen Mehrheiten, die, seit der CDU-geführte Senat an der Regierung ist, weg sind. Dabei: Was wäre das für ein Kontrapunkt? Während einige Wohlhabende ungeniert: „Ausländer raus!“ und „Deutschland den Deutschen!“ grölen und die AfD Deportationspläne schmiedet, beschließt das Berliner Parlament, dass das Wahlrecht auch diesen sogenannten Ausländern zusteht, weil sie ganz einfach zu Deutschland gehören, auch wenn es einigen nicht passt.

[Ronald Gläser (AfD): Ist doch alles Fake News!]

Als Linke werden wir jedenfalls weiter an der Seite der Menschen mit Migrationsgeschichte und von Bündnissen wie „Pass(t)uns allen!“ für mehr Teilhabe, mehr Gerechtigkeit und vor allem für mehr Demokratie, für das Wahlrecht für alle kämpfen. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Und für die CDU-Fraktion spricht nun der Kollege Dregger. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In regelmäßigen Abständen propagieren Linke und Grüne scheinbar ganz harmlos ein Wahlrecht für alle.

[Elif Eralp (LINKE): Und die SPD vorher auch noch!]

Aber wir dürfen uns nicht täuschen lassen. Dies ist mit unserer Verfassungsordnung und den Grundprinzipien der demokratischen Ordnung nicht vereinbar.

[Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf von der AfD: Hört! Hört!]

Ich möchte Ihnen das mit wenigen Punkten begründen. Erstens: „Demos“, dieser Wortbestandteil von Demokratie, bedeutet Volk. Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Und diese Volksherrschaft ist in Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz klar verankert. Dort heißt es – Zitat – :

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt“.

[Elif Eralp (LINKE): Da steht aber nicht deutsches Volk!]

Das Wahlrecht ist also kein Menschenrecht, sondern es ist ein Staatsbürgerrecht. Staatsbürger in Deutschland sind die Deutschen. Und wer das in Frage stellt, wendet sich gegen die Grundfeste unserer Verfassungsordnung.

[Beifall bei der CDU und der AfD – Elif Eralp (LINKE): Das ist eine Mindermeinung! – Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)]

Zweitens: Das von Ihnen angestrebte verfassungsändernde Gesetz verstößt im Übrigen gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. In Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz –

[Elif Eralp (LINKE): Lesen doch mal den Grundgesetz- kommentar!]

Hören Sie doch mal zu, Frau Kollegin, ich habe Ihnen doch auch zugehört. Vielleicht lernen Sie noch mal die Grundbegriffe des Verfassungsrechtes in Deutschland.

In Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz heißt es

ich zitiere – :

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“.

[Elif Eralp (LINKE): Aber da steht nicht deutsches Volk! Das ist der Witz! – Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)]

Das verdeutlicht, wie bedeutsam Ihr Angriff auf unsere Verfassungsordnung ist.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD – Elif Eralp (LINKE): Die einzigen, die klatschen, sind die AfD! – Peer Mock-Stümer (CDU): Nein, auch die CDU!]

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlüsselburg?

(Elif Eralp)

Sehr gerne!

Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Kollege Dregger! Stimmen Sie der Justizsenatorin zu, die im Rahmen der hier begangenen Aktuellen Stunde zu 75 Jahren Grundgesetz unter anderem auf die Offenheit des Grundgesetzes schon in der Vergangenheit, aber auch natürlich mit Blick auf die Zukunft gesagt hat: Das Grundgesetz ist entwicklungsoffen, und dass Dinge, die im Grundgesetz stehen, auch veränderbar sind?

Ja, wenn wir erstens verfassungsändernde Mehrheiten bekommen, und zweitens nicht gegen das Ewigkeitsgebot in Artikel 79 Absatz 3 verstoßen. Das aber wollen Sie, und das wird mit uns nicht möglich sein.

[Beifall bei der CDU und der AfD]

Drittens: Es gibt überhaupt kein Bedürfnis für ein Wahlrecht von Ausländern, Frau Kollegin, denn der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Erwerb des Wahlrechts steht jedem rechtstreuen Menschen grundsätzlich offen. Es ist keine Zumutung, Deutscher zu werden, und es ist keine Zumutung, im Wege der Einbürgerung eine staatsbürgerliche Bindung mit unserem Land und unserer Verfassungsordnung einzugehen,

[Elif Eralp (LINKE): Haben Sie gar nicht zugehört?]

im Gegenteil, es ist ein Privileg.

[Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!]

Viertens: Der Weg über die Einbürgerung hat ganz wesentliche Vorteile. Er gibt uns die Möglichkeit, Rechtsbrecher, Verfassungsfeinde, auch Antisemiten vom Erwerb der Staatsbürgerschaft auszuschließen. Sie hingegen von Linken und Grünen sind offenbar dafür, durch ein generelles Wahlrecht für alle das Wahlrecht auch Gegnern unseres zivilisierten Zusammenlebens zu übertragen. Ich halte das für unverantwortlich.

[Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Auch das bestehende – und das ist Punkt 5 – kommunale Wahlrecht für EU-Bürger kann nicht zur Begründung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts herangezogen werden. Denn in Artikel 28 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes ist das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger verbrieft und dient dem Ziel der politischen europäischen Einigung, die ja ihrerseits ebenfalls in unserer Verfassung verankert ist.

So haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 für ihre Staatsangehörigen ein kommunales Wahlrecht als Unionsbürgerrecht verbrieft, und zwar auf Gegenseitigkeit. Eine Gegenseitigkeit aber fehlt mit Drittstaaten. Damit läuft ihre Argumentation fehl.